Musst du beim vbb nachfragen, bzw dort den Antrag auf Gewährung von Rechtsschutz stellen. Ich vermute, die werden ggf Musterverfahren ausgewählter Personen führen, aber nicht jedem Mitglied Rechtsschutz gewähren. Mein Antrag auf Gewährung von Rechtsschutz liegt bereits in der Schublade, ich habe aber auch schon nach spezilisierten RA Ausschau gehalten. Übrigens halte ich es nicht für sicher, dass der Bund alle Widersprüche negativ bescheiden wird. Vielmehr ist es auch denkbar, dass sie weiterhin bis zur höchstrichterlichen Entscheidung ruhend gestellt bleiben..