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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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edeserver:
Eine Befassung mit meinem ursprünglichen Widerspruch war das Ziel. Ich habe um eine endgültige Entscheidung gebeten, um Klage erheben zu können oder den Widerspruch mit Bezug auf das Rundschreiben ruhend zu stellen.

emdy:

--- Zitat von: edeserver am 31.05.2023 18:08 ---Eine Befassung mit meinem ursprünglichen Widerspruch war das Ziel. Ich habe um eine endgültige Entscheidung gebeten, um Klage erheben zu können oder den Widerspruch mit Bezug auf das Rundschreiben ruhend zu stellen.

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Nachdem Anfang 2024 das elende "Besoldungsangemessenheitsgesetz" beschlossen werden wird, wird es anschließend keine Ruhendstellungen mehr geben und der Klageweg steht offen. Ich richte mich darauf ein, im Laufe des Jahres 2024 Klage gegen die mir gewährte Besoldung einzulegen. So wie es die Berliner Richter für den Zeitraum 2009-2015 getan haben denen wir den Beschluss 2 BvL 4/18 zu verdanken haben!

BWBoy:

--- Zitat von: emdy am 31.05.2023 19:19 ---
Nachdem Anfang 2024 das elende "Besoldungsangemessenheitsgesetz" beschlossen werden wird, wird es anschließend keine Ruhendstellungen mehr geben und der Klageweg steht offen. Ich richte mich darauf ein, im Laufe des Jahres 2024 Klage gegen die mir gewährte Besoldung einzulegen. So wie es die Berliner Richter für den Zeitraum 2009-2015 getan haben denen wir den Beschluss 2 BvL 4/18 zu verdanken haben!

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Reicht für die Klage der vbb Mitgliedsrechtsschutz? oder sollte man sich auf seine Klage anders vorbereiten?
Ich hatte es bisher nie so mit Klagen

emdy:

--- Zitat von: BWBoy am 01.06.2023 11:32 ---Reicht für die Klage der vbb Mitgliedsrechtsschutz? oder sollte man sich auf seine Klage anders vorbereiten?
Ich hatte es bisher nie so mit Klagen

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Ich auch nicht, aber ich bin ein wertegetriebener Mensch und der Überzeugung, dass man für seine Rechte kämpfen sollte, zumal das in der Besoldungsthematik eine Formsache ist.

Überwiegend (habe keinen Überblick) gewähren die Gewerkschaften aufgrund der Masse der Betroffenen keine Kostenübernahme für die Rechtsberatung/Vertretung.

Die Kosten in der ersten Instanz sind gering. Und mehr braucht es vermutlich nicht. Wichtig ist nur, dass durch ein Verwaltungsgericht eine Beschlussvorlage an das BVerfG gefertigt wird.

Ich werde 2024 entweder:
1. Mir eine Kanzlei suchen, die bereits in die Thematik eingearbeitet ist oder
2. Die Klageschrift aufgrund der tollen Vorarbeit des tbb (Thüringen) selbst schreiben.

Wie sollten uns hier zu gegebener Zeit austauschen.  8)

CoTrainer:
Musst du beim vbb nachfragen, bzw dort den Antrag auf Gewährung von Rechtsschutz stellen. Ich vermute, die werden ggf Musterverfahren ausgewählter Personen führen, aber nicht jedem Mitglied Rechtsschutz gewähren. Mein Antrag auf Gewährung von Rechtsschutz liegt bereits in der Schublade, ich habe aber auch schon nach spezilisierten RA Ausschau gehalten. Übrigens halte ich es nicht für sicher, dass der Bund alle Widersprüche negativ bescheiden wird. Vielmehr ist es auch denkbar, dass sie weiterhin bis zur höchstrichterlichen Entscheidung ruhend gestellt bleiben..

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