Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3995619 times)

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6060 am: 04.06.2023 12:40 »
In einem "reichen" Land wie Deutschland sollte es möglich sein, dass zwei berufstätige Menschen (trotz kindesbedingter Minderung der Erwerbstätigkeit) sich zwei Kinder und eine Immobilie leisten können. Statt die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, treibt der Staat aber permanent die Preisspirale durch Zuschüsse an.
Nun, wer sich nicht seine Miete leisten konnte, der konnte sich in der Tat auch keine Immobilie leisten.
Alle anderen konnten sich die letzten Dekaden eine Immobilie monetär leisten, die Ausstattung und Umfang eines Mietobjektes entsprachen, und man nicht von einer 3 Zimmer Wohnung in ein Haus mit Garten als Eigentum umziehen wollte.
Einzige Hürde: Ein Bank finden, die einem das finanziert.


lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6062 am: 05.06.2023 09:37 »
Hahahaaaa. HAHAHAAAAAAAAA https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/warum-zahlt-der-staat-fuer-beamten-kinder-so-viel-mehr-84178832.bild.html

Aus dem obigen Bild-Artikel:
(Alimentationsprinzip). Laut Bundesinnenministerium soll so sichergestellt werden, dass sich „Beamte ganz dem Beruf widmen“ können.

Momentan müssen sich die Beamten durch das Alimentationsprinzip mehr darum kümmern, wie sie an ihre verfassungsgemäße Besoldung kommen, wo es Widerspruchsmusterbescheide und Musterklagen gibt, wann ihre Ansprüche verjähren oder verwirken, ob es eine Verzinsung gibt, welches Rechtsanwaltsbüro für eine Klage gegen den Dienstherrn geeignet ist, usw. Für "ganz dem Beruf widmen" ist da gar keine Zeit mehr.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6063 am: 05.06.2023 09:40 »
Hahahaaaa. HAHAHAAAAAAAAA https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/warum-zahlt-der-staat-fuer-beamten-kinder-so-viel-mehr-84178832.bild.html

Aus dem obigen Bild-Artikel:
(Alimentationsprinzip). Laut Bundesinnenministerium soll so sichergestellt werden, dass sich „Beamte ganz dem Beruf widmen“ können.

Momentan müssen sich die Beamten durch das Alimentationsprinzip mehr darum kümmern, wie sie an ihre verfassungsgemäße Besoldung kommen, wo es Widerspruchsmusterbescheide und Musterklagen gibt, wann ihre Ansprüche verjähren oder verwirken, ob es eine Verzinsung gibt, welches Rechtsanwaltsbüro für eine Klage gegen den Dienstherrn geeignet ist, usw. Für "ganz dem Beruf widmen" ist da gar keine Zeit mehr.

Von der Lust sich "ganz dem Beruf zu widmen" will ich gar nicht reden.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6064 am: 05.06.2023 13:00 »
In einem "reichen" Land wie Deutschland sollte es möglich sein, dass zwei berufstätige Menschen (trotz kindesbedingter Minderung der Erwerbstätigkeit) sich zwei Kinder und eine Immobilie leisten können. Statt die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, treibt der Staat aber permanent die Preisspirale durch Zuschüsse an.
Nun, wer sich nicht seine Miete leisten konnte, der konnte sich in der Tat auch keine Immobilie leisten.
Alle anderen konnten sich die letzten Dekaden eine Immobilie monetär leisten, die Ausstattung und Umfang eines Mietobjektes entsprachen, und man nicht von einer 3 Zimmer Wohnung in ein Haus mit Garten als Eigentum umziehen wollte.
Einzige Hürde: Ein Bank finden, die einem das finanziert.

Dein Blabla bringt einem Beamten im gehobenen oder höheren Dienst welche heute 25-30 sind herzlich wenig.

kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6065 am: 05.06.2023 13:08 »
https://amp.focus.de/politik/deutschland/nach-tarifeinigung-beamte-koennten-zukuenftig-2000-euro-kindergeld-bekommen-im-monat_id_195576069.html

Der Beamte kann sich ganz seinem Beruf widmen. Oder dem Kinder kriegen hahahahhhahahaaHAHAHHAHAAAA ich lach mich tot! Sonnige Woche euch allen, habe heute mich mal krank gemeldet. Schönes Wetter draußen genießen hahaha

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6066 am: 05.06.2023 15:02 »
Habe jetzt von der Außenstelle München bestätigt bekommen, dass mein Widerspruch ruhend gestellt wurde.

Seltsamer Weise per Email. Macht das nen Unterschied?

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6067 am: 05.06.2023 17:36 »
Habe jetzt von der Außenstelle München bestätigt bekommen, dass mein Widerspruch ruhend gestellt wurde.

Seltsamer Weise per Email. Macht das nen Unterschied?

Hast du denen erlaubt so zu kommunizieren?


BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6069 am: 06.06.2023 07:46 »
Habe jetzt von der Außenstelle München bestätigt bekommen, dass mein Widerspruch ruhend gestellt wurde.

Seltsamer Weise per Email. Macht das nen Unterschied?

Hast du denen erlaubt so zu kommunizieren?

Nicht wirklich, ich habe aber einmal per Email nachgehakt weil man schriftlich keine Antwort bekommt.

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6070 am: 06.06.2023 19:12 »
Habe jetzt von der Außenstelle München bestätigt bekommen, dass mein Widerspruch ruhend gestellt wurde.

Seltsamer Weise per Email. Macht das nen Unterschied?

Hast du denen erlaubt so zu kommunizieren?

Nicht wirklich, ich habe aber einmal per Email nachgehakt weil man schriftlich keine Antwort bekommt.

Also ich würde erhebliche Probleme bekommen, wenn ich einfach so Mails raushaue. Die sind ja datenschutztechnisch wie Postkarten.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6071 am: 06.06.2023 19:15 »
Habe jetzt von der Außenstelle München bestätigt bekommen, dass mein Widerspruch ruhend gestellt wurde.

Seltsamer Weise per Email. Macht das nen Unterschied?

Hast du denen erlaubt so zu kommunizieren?

Nicht wirklich, ich habe aber einmal per Email nachgehakt weil man schriftlich keine Antwort bekommt.

Also ich würde erhebliche Probleme bekommen, wenn ich einfach so Mails raushaue. Die sind ja datenschutztechnisch wie Postkarten.
Eingangskanal = Ausgangskanal. In der Antwortmail sind ja keine zusätzlichen sensiblen Daten übermittelt worden.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6072 am: 07.06.2023 12:48 »
Wie hoch dürfen eigentlich die Zuschläge zur Grundbesoldung bemessen sein?

Explizit meine ich die Familienzuschläge (FamZ) und den zukünftigen alimentativen Ergänzungszuschlag (AEZ). Dem Beschluss des BVerfG (2 BvL 4/18) sowie dem aktuellen ZBR-Beitrag 6/2023 ist zu entnehmen, dass großzügig bemessene Zuschläge generell möglich sind, sie dürfen nur nicht zur Hauptkomponente werden. Was heißt das in Zahlen ausgedrückt?

Aktuell (2023) gilt für eine 4k-Familie ein FamZ i.H.v. 416 €. Bezieht man den Zuschlag auf die Besoldungsgruppen A7/1 und A12/1 ergibt sich folgende relative Höhe:

A12/1:   3916 €      FamZ: 416 €      Relative Erhöhung:   10,6%
A7/1:   2614 €      FamZ: 416 €      Relative Erhöhung:   15,9%

Zukünftig (2024ff) gilt voraussichtlich (Annahme Wohnort liegt in der Mietenstufe 6):

A12/1:   4334 €      FamZ: 464 €      AEZ (Stufe 6):   399 €   Relative Erhöhung:   19,9%
A7/1:   2964 €      FamZ: 464 €      AEZ (Stufe 6):   643 €   Relative Erhöhung:   37,3%

In Summe würden sich die Zuschläge für den A12er nahezu verdoppeln und für den A7er sogar mehr als verdoppeln. Zumindest im Falle des A7ers würde ich vermuten, dass die Summe an Zuschlägen zu einer signifikant tragenden Komponente der Besoldung werden.

Pendler1

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« Antwort #6073 am: 07.06.2023 13:08 »
Tja, da war doch mal was: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ... war anscheinend mal.

Jetzt gilt wohl Geschlecht, Kinderanzahl und Wohnort. (So nebenbei; Ich kenne in meinem Bereich viele Behörden, da kommt man mit dem falschen Chromosom in keine Leitungs- oder Führungsposition mehr :) )

PS. Ich kann allen mit irgendwelchen MINT Diplomen nur empfehlen: Finger weg vom öffentlichen Dienst (Angestellte/Beamte).

Aber eigentlich brauche ich da gar nichts mehr empfehlen. Wenn ein Ing. (Bachelor oder Master) die Gehaltstabellen (und die nicht vorhandenen Benefits) sieht, dann haut er schon von alleine ab :))))) )

flip

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« Antwort #6074 am: 07.06.2023 13:24 »
Tja, da war doch mal was: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ... war anscheinend mal.

Jetzt gilt wohl Geschlecht, Kinderanzahl und Wohnort. (So nebenbei; Ich kenne in meinem Bereich viele Behörden, da kommt man mit dem falschen Chromosom in keine Leitungs- oder Führungsposition mehr :) )

PS. Ich kann allen mit irgendwelchen MINT Diplomen nur empfehlen: Finger weg vom öffentlichen Dienst (Angestellte/Beamte).

Aber eigentlich brauche ich da gar nichts mehr empfehlen. Wenn ein Ing. (Bachelor oder Master) die Gehaltstabellen (und die nicht vorhandenen Benefits) sieht, dann haut er schon von alleine ab :))))) )

Das hättest du mir ruhig vor 33 Jahren sagen können.