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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Prüfer SH:

--- Zitat von: BWBoy am 06.06.2023 07:46 ---
--- Zitat von: Prüfer SH am 05.06.2023 17:36 ---
--- Zitat von: BWBoy am 05.06.2023 15:02 ---Habe jetzt von der Außenstelle München bestätigt bekommen, dass mein Widerspruch ruhend gestellt wurde.

Seltsamer Weise per Email. Macht das nen Unterschied?

--- End quote ---

Hast du denen erlaubt so zu kommunizieren?

--- End quote ---

Nicht wirklich, ich habe aber einmal per Email nachgehakt weil man schriftlich keine Antwort bekommt.

--- End quote ---

Also ich würde erhebliche Probleme bekommen, wenn ich einfach so Mails raushaue. Die sind ja datenschutztechnisch wie Postkarten.

Organisator:

--- Zitat von: Prüfer SH am 06.06.2023 19:12 ---
--- Zitat von: BWBoy am 06.06.2023 07:46 ---
--- Zitat von: Prüfer SH am 05.06.2023 17:36 ---
--- Zitat von: BWBoy am 05.06.2023 15:02 ---Habe jetzt von der Außenstelle München bestätigt bekommen, dass mein Widerspruch ruhend gestellt wurde.

Seltsamer Weise per Email. Macht das nen Unterschied?

--- End quote ---

Hast du denen erlaubt so zu kommunizieren?

--- End quote ---

Nicht wirklich, ich habe aber einmal per Email nachgehakt weil man schriftlich keine Antwort bekommt.

--- End quote ---

Also ich würde erhebliche Probleme bekommen, wenn ich einfach so Mails raushaue. Die sind ja datenschutztechnisch wie Postkarten.

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Eingangskanal = Ausgangskanal. In der Antwortmail sind ja keine zusätzlichen sensiblen Daten übermittelt worden.

PolareuD:
Wie hoch dürfen eigentlich die Zuschläge zur Grundbesoldung bemessen sein?

Explizit meine ich die Familienzuschläge (FamZ) und den zukünftigen alimentativen Ergänzungszuschlag (AEZ). Dem Beschluss des BVerfG (2 BvL 4/18) sowie dem aktuellen ZBR-Beitrag 6/2023 ist zu entnehmen, dass großzügig bemessene Zuschläge generell möglich sind, sie dürfen nur nicht zur Hauptkomponente werden. Was heißt das in Zahlen ausgedrückt?

Aktuell (2023) gilt für eine 4k-Familie ein FamZ i.H.v. 416 €. Bezieht man den Zuschlag auf die Besoldungsgruppen A7/1 und A12/1 ergibt sich folgende relative Höhe:

A12/1:   3916 €      FamZ: 416 €      Relative Erhöhung:   10,6%
A7/1:   2614 €      FamZ: 416 €      Relative Erhöhung:   15,9%

Zukünftig (2024ff) gilt voraussichtlich (Annahme Wohnort liegt in der Mietenstufe 6):

A12/1:   4334 €      FamZ: 464 €      AEZ (Stufe 6):   399 €   Relative Erhöhung:   19,9%
A7/1:   2964 €      FamZ: 464 €      AEZ (Stufe 6):   643 €   Relative Erhöhung:   37,3%

In Summe würden sich die Zuschläge für den A12er nahezu verdoppeln und für den A7er sogar mehr als verdoppeln. Zumindest im Falle des A7ers würde ich vermuten, dass die Summe an Zuschlägen zu einer signifikant tragenden Komponente der Besoldung werden.

Pendler1:
Tja, da war doch mal was: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ... war anscheinend mal.

Jetzt gilt wohl Geschlecht, Kinderanzahl und Wohnort. (So nebenbei; Ich kenne in meinem Bereich viele Behörden, da kommt man mit dem falschen Chromosom in keine Leitungs- oder Führungsposition mehr :) )

PS. Ich kann allen mit irgendwelchen MINT Diplomen nur empfehlen: Finger weg vom öffentlichen Dienst (Angestellte/Beamte).

Aber eigentlich brauche ich da gar nichts mehr empfehlen. Wenn ein Ing. (Bachelor oder Master) die Gehaltstabellen (und die nicht vorhandenen Benefits) sieht, dann haut er schon von alleine ab :))))) )

flip:

--- Zitat von: Pendler1 am 07.06.2023 13:08 ---Tja, da war doch mal was: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ... war anscheinend mal.

Jetzt gilt wohl Geschlecht, Kinderanzahl und Wohnort. (So nebenbei; Ich kenne in meinem Bereich viele Behörden, da kommt man mit dem falschen Chromosom in keine Leitungs- oder Führungsposition mehr :) )

PS. Ich kann allen mit irgendwelchen MINT Diplomen nur empfehlen: Finger weg vom öffentlichen Dienst (Angestellte/Beamte).

Aber eigentlich brauche ich da gar nichts mehr empfehlen. Wenn ein Ing. (Bachelor oder Master) die Gehaltstabellen (und die nicht vorhandenen Benefits) sieht, dann haut er schon von alleine ab :))))) )

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Das hättest du mir ruhig vor 33 Jahren sagen können.

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