Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3912583 times)

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6150 am: 18.06.2023 22:35 »
Dass das Handwerk Golden ist, ist und kein Geheimnis,  war auch früher schon so.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6151 am: 19.06.2023 06:07 »
Dass das Handwerk Golden ist, ist und kein Geheimnis,  war auch früher schon so.

Wobei das weniger für die Angestellten oder Arbeiter gilt/galt. Die bessern dann noch anderweitig ihr Gehalt auf. ;D

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6152 am: 19.06.2023 07:29 »
Was die Zimmermänner und Klempner in meiner Familie verdienen als Geselle oder nicht selbstständige Meister ist nicht schlecht. Bis ich die verdienstmäßig eingeholt hatte, war ich hoch in den 30iger Jahren. Wenn man berücksichtigt,  dass sie mit 16 oder 17 Jahren bereits erstes Geld verdient haben, habe ich den Break Even Point im Lebensverdienst  vermutlich jetzt erst erreicht und ich bin immer A14.

Allerdings sind deren Knochen meiner Verwandten inzwischen angegriffen, so dass der gute Verdienst m.E auch angemessen ist.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6153 am: 19.06.2023 08:25 »
Ich glaube die parteipolitische Ausrichtung ist für unser Problem völlig irrelevant.

Für unser Problem ja, aber eine linksradikale ist als oberste Dienstherrin der Polizei mal absolut ungeeignet. Eine rechtsradikale natürlich auch.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6154 am: 19.06.2023 08:31 »
Ich durfte heute mal wieder lernen wie schlecht die Bezahlung im Öffentlichen Dienst ist. Ein Bekannter, gelernter Elektroniker und arbeitet als Servicetechniker. Jahreseinkommen liegt bei 65k€. Als A12 Beamter mit einem Studienabschluss als Dipl.-Ing. (FH) in einem MINT-Fach beziehe ich ungefähr das Gleiche. Ich freue mich für meinen Bekannten, aber unglaublich wie mies die Bezahlung im ÖD ist.  :o

Na ja, Pension, Beihilfe und keine Sozialabgaben lassen es dann nicht gleich aussehen.


Können wir mal aufhören ins Narrativ der Medien zu stoßen und die Beihilfe als Vorteil zu deklarieren?

Das ist einfach der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Den gibt bei Angestellten doch auch.
Zudem ist es ein echt nerviger Abreitgeberanteil, mit dem man doppelte Arbeit hat und dem man viel zu oft hinterher laufen muss.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6155 am: 19.06.2023 08:38 »
Auch kinderreiche Familien  haben langfristig mehr davon, wenn die Grundbesoldung steigt. Zulagen sind nicht pensionswirksam, und der finanzielle Verlust nach dem Ende der Kinderzuschläge könnte auch schmerzen.

Verdi und Co könnten ja ggü der Presse auch mal erwähnen,  wie überproportional viel die Beamten zur Staatssanierung beigetragen haben,  und zwar so stark,  dass das BVG dem Einhalt gebieten musste.

ALso mir wird der Verlust ganz sicher nicht schmerzen, denn ich weiß, dass meine Kinder dann auf eigenen Beinen stehen mit Wegfall des Kindergelds bzw. der Absolvierung der 1. Ausbildung - erst danach fällt dies weg. Wenn ich dann Ausgaben udn EInkommen gegenüberstelle habe ich da ganz sicher nicht viele Schmerzen :D

Ich fürchte aber wir driftne hier etwas vom eigentlichem Thema ab. Wir sollten hier keinen Moderator unnötig herausfordern ;)

Sprach der A15er im geerbten Eigentum. In zwei Wochen ist das Q2/2023 Geschichte und es gibt immer noch nichts aus Karlsruhe.



Versuch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6156 am: 19.06.2023 10:59 »
Ich durfte heute mal wieder lernen wie schlecht die Bezahlung im Öffentlichen Dienst ist. Ein Bekannter, gelernter Elektroniker und arbeitet als Servicetechniker. Jahreseinkommen liegt bei 65k€. Als A12 Beamter mit einem Studienabschluss als Dipl.-Ing. (FH) in einem MINT-Fach beziehe ich ungefähr das Gleiche. Ich freue mich für meinen Bekannten, aber unglaublich wie mies die Bezahlung im ÖD ist.  :o

Na ja, Pension, Beihilfe und keine Sozialabgaben lassen es dann nicht gleich aussehen.


Können wir mal aufhören ins Narrativ der Medien zu stoßen und die Beihilfe als Vorteil zu deklarieren?

Das ist einfach der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Den gibt bei Angestellten doch auch.
Zudem ist es ein echt nerviger Abreitgeberanteil, mit dem man doppelte Arbeit hat und dem man viel zu oft hinterher laufen muss.
Im Vergleich zu Wirtschaft ist das schon deutlich besser.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6157 am: 19.06.2023 12:13 »
"In zwei Wochen ist das Q2/2023 Geschichte und es gibt immer noch nichts aus Karlsruhe. "

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Entscheidungensuche_Formular.html?language_=de

Die Entscheidungen benötigen bis zur Veröffentlichung oftmals 3-8 Wochen, je nach Komplexität. Es kann gut sein, dass bis Ende Juli eine Entscheidung da ist, wenn wir Glück haben.

Die Anpeilung von Q1 war jedoch keine Nachricht des Gerichts, sondern nur ein Gerücht aus irgendeiner Gerüchteküche. Ich denke spätestens bis Ende September haben wir hoffentlich die Entscheidung.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6158 am: 19.06.2023 13:13 »
Auch kinderreiche Familien  haben langfristig mehr davon, wenn die Grundbesoldung steigt. Zulagen sind nicht pensionswirksam, und der finanzielle Verlust nach dem Ende der Kinderzuschläge könnte auch schmerzen.

Verdi und Co könnten ja ggü der Presse auch mal erwähnen,  wie überproportional viel die Beamten zur Staatssanierung beigetragen haben,  und zwar so stark,  dass das BVG dem Einhalt gebieten musste.

ALso mir wird der Verlust ganz sicher nicht schmerzen, denn ich weiß, dass meine Kinder dann auf eigenen Beinen stehen mit Wegfall des Kindergelds bzw. der Absolvierung der 1. Ausbildung - erst danach fällt dies weg. Wenn ich dann Ausgaben udn EInkommen gegenüberstelle habe ich da ganz sicher nicht viele Schmerzen :D

Ich fürchte aber wir driftne hier etwas vom eigentlichem Thema ab. Wir sollten hier keinen Moderator unnötig herausfordern ;)

Sprach der A15er im geerbten Eigentum. In zwei Wochen ist das Q2/2023 Geschichte und es gibt immer noch nichts aus Karlsruhe.

Nein stimmt nicht, entspreche nicht diesem Bild, eher im Gengenteil. Hast du Kinder? Dann würdest du meinen süffisanten Kommentar evtl. anders wahrnehmen, denn das Gefühl des Wegfalls der Kosten für Kinder (mit dem Auszug) wird den Wegfall der Familienzulage um ein vielfaches kompensieren - aber das versteht man eben nur wenn man einen eigenen großen Haushalt versorgen muss. Gegen Grundbesoldungserhöhungen habe ich natürlich grundsätzlich nicht. Aber was haben meiner Kinder davon, wenn meine Pension steigt? Diese Logik erschließt sich mir nicht.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6159 am: 19.06.2023 13:58 »
@beamtenjeff

"was haben meine Kinder davon, wenn meine Pension steigt?"

Richtig, die Kinder haben nix davon, aber evtl. Du.

Ich will ja hier keine schlimmen Vorhersagen verbreiten, die meisten bleiben ja fit und gesund, Danke an irgendjemand :))

Aber ... so ab 70 Jahren, wird mancher wirklich sehr überrascht sein, was im menschlichen Körper so alles kaputt gehen kann, woran man in jungen Jahre nie und nimmer gedacht hat, und man manchmal sogar Pflege braucht.

Und das ist nicht nur schweineteuer (Beihilfe und PKV zahlen bei weitem nicht alles, was man zum Wohlergehen braucht).

Und die gesetzliche erst recht nicht. Merkt man aber nur dann, wenn der Partner Pflege braucht.

Also, genug Geld im Alter ist nicht zu verachten :)))

Und ich hoffe ja, das hier im Forum im Alter alle toppgesund sind.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6160 am: 19.06.2023 21:32 »
@Pendler, so isses.

Evtl. haben sogar die erwachsenen Kinder auch etwas davon, wenn sie keinen Elternunterhalt zahlen müssen.

BWBoy

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« Antwort #6161 am: 20.06.2023 07:54 »
Zitat
Missachtet der Entwurf des BBVAnpÄndG 23/24 aus Ihrem Hause den Mindesabstands zur sozialen Grundsicherung?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

Am 08.06.2023 wurde von Ihrem Hause der Entwurf vom BBVAnpÄndG 2023/2024 veröffentlicht.
Im Entwurf wird auf den Mindestabstand zur sozialen Grundsicherung Bezug genommen, jedoch nicht mit absoluten Zahlen belegt, ab wann der Mindestabstand in der untersten Besoldungsgruppe eingehalten wird.

Wie soll es, Ihrer Meinung nach, dem Gesetzgeber möglich sein zu prüfen, ob der Mindestabstand zur Grundsicherung überhaupt eingehalten wird und dieser Entwurf die Direktiven des Bundesverfassungsgerichts einhält?

Vielen Dank für Ihre Mühewaltung.
Portrait von Johann Saathoff
Antwort von Johann Saathoff
SPD • 15.06.2023

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich darf aus der Begründung des Gesetzentwurfes zitieren: „Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Mindestabstandsgebot für die Besoldungsberechtigten des Bundes werden wie folgt berücksichtigt: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Besoldung für alle Besoldungsberechtigten angehoben. Insbesondere führt die Gewährung des Sockelbetrags von 200 Euro zusätzlich zur linearen Erhöhung in Höhe von 5,3 Prozent zu einer signifikanten Erhöhung der Besoldung und damit zu einem Ausbau des Abstands der untersten Besoldungsgruppen zur sozialen Grundsicherung. Eine weitere Anhebung der Bezüge wird zudem durch das in der Ressortabstimmung befindliche Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG) erfolgen, das bedarfsgerechte, auch rückwirkend ab 2021 vorgesehene Erhöhungen zum Inhalt hat und zeitnah dem Kabinett werden wird. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die mit der Einführung des Bürgergeldes notwendig gewordene Neujustierung der Mindestbesoldung.“
Ich gehe davon aus, dass die mit diesem Gesetz befassten Abgeordneten über genügend Fachkenntnis auch in dieser Frage verfügen. Im parlamentarischen Verfahren wird das Bundesinnenministerium dem Deutschen Bundestag aber bei Bedarf diesen Sachverhalt selbstverständlich gern näher erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/missachtet-der-entwurf-des-bbvanpaendg-23/24-aus-ihrem-hause-den-mindesabstands-zur-sozialen-grundsicherung

Acuh immer wieder interessant zu lesen.

Hat er einen anderen Entwurf vorliegen als die Verbände?
"Abgeordnete mit genügend Fachkenntnis"?
wenn nicht mal das BMI über genügend Fachkenntnis verfügt ein verfassungskonformes Gesetz in dieser Thematik zu schreiben.
"Das BMI wird dem Bundestag das Verfahren gerne näher erläutern"?
Mit anderen Worten denen erklären wo man die Betroffenen am meisten verarscht?


Bastel

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« Antwort #6162 am: 20.06.2023 08:07 »
Warum schreibst du dem laufend? Das ist doch nur verschwendete Zeit? Mehr als ein paar Floskeln kommen da sowieso nicht.


BWBoy

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« Antwort #6163 am: 20.06.2023 08:45 »
Warum schreibst du dem laufend? Das ist doch nur verschwendete Zeit? Mehr als ein paar Floskeln kommen da sowieso nicht.

Das war ich gar nicht  ::)

Ich lese nur die Antworten. Geschrieben habe ich tatsächlich erst einmal vor einem Monat bezüglich 41-Stunden-Woche

SwenTanortsch

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« Antwort #6164 am: 20.06.2023 09:15 »
Wenn ich es auch für richtig erachte, dass BWBoy oder andere den Staatssekretär anschreiben, hast Du m.E. zugleich ebenfalls Recht, Bastel. Wenn er nach meinem Empfinden zunächst noch versucht hat, in weiteren Ansätzen zur Sache zu schreiben, hat er sich seit geraumer Zeit darauf verlegt, genau so handeln, wie es dem Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren ebenfalls gestattet wäre, da in Deutschland zum Glück das Recht auf freie Meinungsäußerung herrscht. Allerdings hätten solche Darlegungen im Gesetzgebungsverfahren keine sachliche Relevanz, da sie nichts zur Konkretisierung der geplanten Entscheidungen beitragen. Nun ist das, was der Staatssekretär auf Abgeordnetenwatch schreibt, kein Teil des Gesetzgebungsverfahrens, sondern seine von der Meinungfreiheit gedeckte eigene Vorstellung, für die er also moralisch die Verantwortung trägt. Inhaltlich spiegelt das, was er schreibt, dabei nur die inhaltliche Belanglosigkeit wider, mit der sachlich nicht hinreichend zu prozeduralisierende Entscheidungen offensichtlich in die Bevölkerung hineingetragen werden sollen, um überhaupt etwas zu sagen, in etwa nach dem Motto: "Hauptsache, da steht irgendwas, was dem Anschein nach irgendwie weitergehend mit dem Thema zu tun hat, sodass die Pflicht, irgendwas zu schreiben, erfüllt wäre, auch wenn das sachlich substanzlos ist". Der Gesetzgeber kommt mit dieser Haltung regelmäßig seiner ihn treffenden Begründungspflicht nicht hinreichend nach, was in jedem wiederkehrenden Fall verfassungsrechtlich mindestens bedenklich ist und auf Dauer entsprechend in die Gesellschaft hineinwirkt. Der Staatssekretär handelt als Teil der Exekutive mit keinem anderen Ergebnis. Jenes wiederkehrende Ergebnis zeigen sowohl die Wahlumfragen als auch die weiteren Umfragen zur Zufriedenheit mit der Demokratie in Deutschland.

Man sollte sich ergo als Politik nicht wundern, wenn sich Teile der Gesellschaft auch in Deutschland zunehmend von der Demokratie abwenden und wenn andere Teile vermeinen, ihre Sache selbst in die Hand nehmen zu wollen und dafür Mittel und Wege beschreiten, die nicht von der Rechtslage gedeckt sind. Harry G. Frankfurter hat dazu vor längerer Zeit schon alles gesagt: https://www.suhrkamp.de/buch/harry-g-frankfurt-bullshit-t-9783518464908, was auch den Staatssekretär weiterhin nicht davon abhalten wird, sachlich de(in)formierende Worte in die Welt zu setzen.