Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3887877 times)

Versuch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6225 am: 26.06.2023 22:44 »
Sehe ich auch so.
Verfassungsbruch muss schnell entschieden werden.
Schnell: maximal 3 Jahre.

Was nützt mir eine Entscheidung nach 15 Jahren ?
Da ist soviel Wasser den Rhein runtergelaufen.
Wer soll da noch an das deutsche Rechtssystem glauben?

Bundesjogi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6226 am: 26.06.2023 23:52 »
So lange das so ist https://www.businessinsider.de/wirtschaft/finanzen/so-unterschiedlich-viel-verdienen-beamte-angestellte-und-selbststaendige-im-schnitt/ wird sich auch das Bundesverfassungsgericht nicht trauen die Besoldung von Beamten im Allgemeinen aufzublasen. Nicht umsonst geht es in praktisch jeder konkreten Rechnung um die unteren Besoldungsgruppen die es so fast schon gar nicht mehr gibt und auch nicht geben muss. Das dürfte die "Lösung" sein, dass da weiter ausgedünnt wird.

Ansonsten gibt es nur schwer vermittelbare Vergleichsrechnungen wie die Bremer Geschichte mit den Anwälten und Richtern. Wo verkannt wird, dass ein ernsthafter Einkommensvergleich erstens den Median betrachten muss weil die Homogenität unter Beamten sehr groß, unter Anwälten aber gering ist und wo zweitens die Arbeitsbelastung betrachtet werden sollte. Anwälte verdienen gerne mal früh sechsstellig, dafür haben sie eine 40-Stunden Woche im Urlaub und 80 sonst. Ich hätte nichts dagegen wenn eine Erhöhung für alle kommt aber das ist politisch dermaßen nicht durchsetzbar und das Verfassungsgericht hat eben trotz allem auch eine staatstragende Funktion und wird nicht für eine ohnehin privilegierte Gruppe wie Beamte im höheren Dienst eine politische Krise herbeiführen. Sage ich als Beamter im höheren Dienst.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6227 am: 27.06.2023 07:05 »
Alle Vergleiche hinken, wenn in den zu vergleichenden Gruppen nicht bezgl. der erforderlichen Ausbildung für Homogenität gesorgt wird. Es wäre unfair, wenn bei den Angestellten auch ungelernte, prekär Beschäftigte in den Vergleich mit einbezogen würden. Bei ungleicher Datenlage ist es auch schnuppe, ob man den Median oder Durchschnitt rechnet. Der Vergleich hinkt so oder so. Wenn Beamte so überbezahlt sind, warum fehlen ausgerechnet in den gehobenen und höheren Dienste so viele Fachleute? Dann müssten die jungen Absolventen und die Wechselwilligen doch scharenweise in die Beamtenlaufbahnen ziehen. Stattdessen haben wir in den technischen Diensten, bei den Juristen und bei den Lehrern so eklatante Personallücken, dass an einigen Stellen die Funktion des Staates in Frage gestellt ist.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6228 am: 27.06.2023 07:14 »
Alle Vergleiche hinken, wenn in den zu vergleichenden Gruppen nicht bezgl. der erforderlichen Ausbildung für Homogenität gesorgt wird. Es wäre unfair, wenn bei den Angestellten auch ungelernte, prekär Beschäftigte in den Vergleich mit einbezogen würden. Bei ungleicher Datenlage ist es auch schnuppe, ob man den Median oder Durchschnitt rechnet. Der Vergleich hinkt so oder so. Wenn Beamte so überbezahlt sind, warum fehlen ausgerechnet in den gehobenen und höheren Dienste so viele Fachleute? Dann müssten die jungen Absolventen und die Wechselwilligen doch scharenweise in die Beamtenlaufbahnen ziehen. Stattdessen haben wir in den technischen Diensten, bei den Juristen und bei den Lehrern so eklatante Personallücken, dass an einigen Stellen die Funktion des Staates in Frage gestellt ist.

Lass dich nicht provozieren. Die Posts von dem Troll wurden in der Vergangenheit schon von Swen auseinander genommen.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6229 am: 27.06.2023 07:15 »

Meine Meinung:
Es wird auch die nächsten 15 Jahre keine wirkliche Rechtssicherheit bei der Alimentation geben.

Die nächsten verfassungswidrigen Aktionen wie Sockelbeträge sind ja bereits angekündigt.
Auch wenn Swen und viele es anders sehen mögen, wenn dann die Prozesse erneut 7-10 Jahre dauern, dann macht das BVerfG leider beim konzertierten Verfassungsbruch so langsam mit.

...genau so ist es bzw wird es sein...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6230 am: 27.06.2023 09:25 »
Sehe ich auch so.
Verfassungsbruch muss schnell entschieden werden.
Schnell: maximal 3 Jahre.

Was nützt mir eine Entscheidung nach 15 Jahren ?
Da ist soviel Wasser den Rhein runtergelaufen.
Wer soll da noch an das deutsche Rechtssystem glauben?

Und es muss eine Nachzahlungsverpflichtung an alle Betroffene geben, nicht nur an jene, welche Rechtsmittel eingelegt haben, einschließlich Verzinsung und Verzugspauschale. Ansonsten besteht ein Anreiz die Verfassung erneut zu brechen. Des weiteren sollte das BVerfG feststellen, ob es sich bei dem Verfassungsbruch um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt. Wenn dies festgestellt wird, sollte es strafbewährt sein. Ansonsten besteht ein Anreiz die Verfassung erneut grob fahrlässig oder vorsätzlich zu brechen.

Als Beispiel nehme ich den Dieselbetrugsprozess. Hier wurde der Vorstandsvorsitzende und verschiedene leitende Mitarbeiter verurteilt, weil sie in betrügerischer Weise Kunden und ihrer Firma Schaden zugefügt haben. Warum soll das nicht möglich sein, wenn Politiker und hohe Beamte vorsätzlich betrügen.


Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6231 am: 27.06.2023 11:05 »
Hat zwar nicht direkt Mit dem Bund zu tun, trotzdem interessant bzgl. der Verfahrensrüge ggü. dem BVerfG.
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Never-ending-story-Amtsangemessene-Alimentation

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6232 am: 27.06.2023 11:10 »
Verfahrensrügen gibt es glaube ich nur im Strafrecht. Gemeint ist wohl eher eine Verzögerungsrüge.

DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6233 am: 27.06.2023 14:21 »
Sehe ich auch so.
Verfassungsbruch muss schnell entschieden werden.
Schnell: maximal 3 Jahre.

Was nützt mir eine Entscheidung nach 15 Jahren ?
Da ist soviel Wasser den Rhein runtergelaufen.
Wer soll da noch an das deutsche Rechtssystem glauben?

Und es muss eine Nachzahlungsverpflichtung an alle Betroffene geben, nicht nur an jene, welche Rechtsmittel eingelegt haben, einschließlich Verzinsung und Verzugspauschale. Ansonsten besteht ein Anreiz die Verfassung erneut zu brechen. Des weiteren sollte das BVerfG feststellen, ob es sich bei dem Verfassungsbruch um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt. Wenn dies festgestellt wird, sollte es strafbewährt sein. Ansonsten besteht ein Anreiz die Verfassung erneut grob fahrlässig oder vorsätzlich zu brechen.

Als Beispiel nehme ich den Dieselbetrugsprozess. Hier wurde der Vorstandsvorsitzende und verschiedene leitende Mitarbeiter verurteilt, weil sie in betrügerischer Weise Kunden und ihrer Firma Schaden zugefügt haben. Warum soll das nicht möglich sein, wenn Politiker und hohe Beamte vorsätzlich betrügen.


🤣🤣🤣🤣
Was in diesem Land alles müsste und sollte aber es wird niemals soweit kommen . 🤣🤣🤣🤣


Beamtix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6235 am: 28.06.2023 07:39 »
Also, bei uns im Amt wurden wir von der Abteilubgsleitung darüber informiert, dass das BMI plant, das Gesetz erst 2024 nach Überprüfung der Auswirkungen der Übertragung des Tarifergebnisses in das Gesetzgebungsverfahren zu bringen.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6236 am: 28.06.2023 07:54 »
Also, bei uns im Amt wurden wir von der Abteilubgsleitung darüber informiert, dass das BMI plant, das Gesetz erst 2024 nach Überprüfung der Auswirkungen der Übertragung des Tarifergebnisses in das Gesetzgebungsverfahren zu bringen.

Wahnsinn, wenn man bedenkt, dass das Eine mit dem Anderen absolut NICHTS zu tun hat.

Das führt also folgenden Eid ad absurdum:
 „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen....“

Ich finde das mitlerweile sowas von frech!! Aber wehe du vergisst bei der G-Abrechnung mal, dass du an einem bestimmten Tag doch nicht gefahren bist. Dann bekommst du direkt die volle Breitseite vom DH.



Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6237 am: 28.06.2023 07:58 »
Also, bei uns im Amt wurden wir von der Abteilubgsleitung darüber informiert, dass das BMI plant, das Gesetz erst 2024 nach Überprüfung der Auswirkungen der Übertragung des Tarifergebnisses in das Gesetzgebungsverfahren zu bringen.

Die Auswirkungen kann man doch jetzt schon berechnen, da Sie ja schon feststehen.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6238 am: 28.06.2023 08:41 »
Also, bei uns im Amt wurden wir von der Abteilubgsleitung darüber informiert, dass das BMI plant, das Gesetz erst 2024 nach Überprüfung der Auswirkungen der Übertragung des Tarifergebnisses in das Gesetzgebungsverfahren zu bringen.

Die Auswirkungen kann man doch jetzt schon berechnen, da Sie ja schon feststehen.

Wo hast du denn die aktuellen Zahlen her? Selbst alles berechnet? Ich habe nur die Zahlen aus dem letzten Entwurf und die waren ja schon bei Veröffentlichung des Entwurfes überholt.
Aber Respekt, wenn du das ausrechnen kannst.

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6239 am: 28.06.2023 08:52 »
Ich denke, er meint die Zahlen der Besoldungserhöhung 2024 auf Grundlage dessen theoretisch die Zahlen für die amtsangemessene Alimentation berechnet und ein neuer Entwurf gefertigt werden könnte.