Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033499 times)

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6240 am: 28.06.2023 09:23 »
Also, bei uns im Amt wurden wir von der Abteilubgsleitung darüber informiert, dass das BMI plant, das Gesetz erst 2024 nach Überprüfung der Auswirkungen der Übertragung des Tarifergebnisses in das Gesetzgebungsverfahren zu bringen.

Die Auswirkungen kann man doch jetzt schon berechnen, da Sie ja schon feststehen.

Wo hast du denn die aktuellen Zahlen her? Selbst alles berechnet? Ich habe nur die Zahlen aus dem letzten Entwurf und die waren ja schon bei Veröffentlichung des Entwurfes überholt.
Aber Respekt, wenn du das ausrechnen kannst.

Also die Zahlen vom Tarifabschluss sind bekannt.
Wenn das der Entwurf so durchgeht nach der Sommerpause, dann gibt es ab  01.03.2024 einen Sockelbetrag von  200,- Euro und eine prozentuale Erhöhung von 5,3%.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6241 am: 28.06.2023 12:01 »
Ich denke, er meint die Zahlen der Besoldungserhöhung 2024 auf Grundlage dessen theoretisch die Zahlen für die amtsangemessene Alimentation berechnet und ein neuer Entwurf gefertigt werden könnte.

genau :)

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6242 am: 28.06.2023 12:12 »
Ich denke, er meint die Zahlen der Besoldungserhöhung 2024 auf Grundlage dessen theoretisch die Zahlen für die amtsangemessene Alimentation berechnet und ein neuer Entwurf gefertigt werden könnte.

genau :)

eigentlich müsste es schon einen neuen ersten Entwurf für die amtsangemessene Alimentation geben. Mal sehen, wann was zu hören ist.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6243 am: 28.06.2023 16:07 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/amtsangemessene-besoldung-anhebung-der-stufen-in-den-besoldungsgruppen-a4-a7

Zitat
Es stimmt, zum Zeitpunkt der Einstellung wird der Beamte der A5 zunächst etwas mehr Grundgehalt bekommen als der A6-Beamte in Stufe 3.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6244 am: 28.06.2023 16:38 »
Zitat
Es stimmt, zum Zeitpunkt der Einstellung wird der Beamte der A5 zunächst etwas mehr Grundgehalt bekommen als der A6-Beamte in Stufe 3.

Wird Zeit, dass der Gestaltungsspielraum eingehegt wird.....

Dieter32

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6245 am: 28.06.2023 16:40 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/amtsangemessene-besoldung-anhebung-der-stufen-in-den-besoldungsgruppen-a4-a7

Zitat
Es stimmt, zum Zeitpunkt der Einstellung wird der Beamte der A5 zunächst etwas mehr Grundgehalt bekommen als der A6-Beamte in Stufe 3.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über diese Antwort des Herrn Staatssekretärs nur noch lachen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6246 am: 28.06.2023 22:34 »
Unfassbar diese Antworten des Herrn Staatssekretär. Nach Eignung Befähigung und fachlicher Leistung ist der bestimmt nicht zu dem Posten gekommen. Ich weiss das sind politische Entscheidungen. Es ist nur noch zum🤮 mit anzusehen oder zu lesen welche Hirnakrobaten in verantwortlichen Positionen sitzen.

kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6247 am: 28.06.2023 22:40 »
Unfassbar diese Antworten des Herrn Staatssekretär. Nach Eignung Befähigung und fachlicher Leistung ist der bestimmt nicht zu dem Posten gekommen. Ich weiss das sind politische Entscheidungen. Es ist nur noch zum🤮 mit anzusehen oder zu lesen welche Hirnakrobaten in verantwortlichen Positionen sitzen.

haHAHAHAAAA HAAAA change it, love it or leave it HAHAHAAAAAA

Der Obelix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6248 am: 29.06.2023 07:14 »
Die Frage ist eines Zitates mehr als würdig:

"Demnach würde ein A4 oder A5 Beamter aber mehr verdienen als ein A6 Beamter, ist das bei der Planung nicht aufgefallen"

Anwort:
"Es stimmt, zum Zeitpunkt der Einstellung wird der Beamte der A5 zunächst etwas mehr Grundgehalt bekommen als der A6-Beamte in Stufe 3.
Allerdings gibt es auch einen großen Unterschied. Während in der A4 und der A5 nur noch drei höhere Erfahrungsstufen zur Verfügung stehen, sind es im mittleren Dienst fünf Stufen. Dadurch wird der A6 Beamte insgesamt ein deutlich höheres Grundgehalt beziehen als der Beamte des einfachen Dienstes.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6249 am: 29.06.2023 07:16 »
Also wird künftig der Durchschnitt herangezogen?  ;D

Denen ist auch nichts zu peinlich.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6250 am: 29.06.2023 09:07 »
... und zwar der Durchschnitt der Beamtenbesoldung seit 1871, wobei man dabei festgestellt hat, dass die Reichsmark und der Euro im internationalen Zahlungsverkehr bis auf Weiteres höchstwahrscheinlich nicht frei konvertierbar sind, weshalb zunächst das Kabinett den aktuellen Entwurf eines Freikonvertierbarkeitsanpassungsgesetzes Reichsmark-Euro (FrKaGes RM-€) mit den europäischen Partnern abstimmen muss und man daraufhin, sofern die internationale Abstimmung überhaupt möglich ist, zunächst einmal die weitere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur möglichen Anpassung des Euros an die Reichsmark abwarten muss, wobei die Einführung mit einem aus der Sicht der Bundesregierung jedoch überschaubaren Risiko verbunden ist, sodass bis auf Weiteres zum Schutz der Bundesbeamten die bis dahin zu vollziehende Besoldung in Mark der DDR gewährt wird, wobei ggf. als noch weiter abzustimmende Alternative die Mark der Deutschen Notenbank in der Fassung vom 31.12.1967 zu gewähren ist, sofern die Bundesrepublik Deutschland derzeit über genügend Währungsreserven einer der beiden Zahlungsmittel verfügte, sodass nicht geprüft werden müsste, ob die Bundesbank im Rahmen der Europäischen Verträge berechtigt wäre, entsprechende Nachdrucke zu vollziehen. Die Probleme sollten aber als mittelfristig lösbar zu betrachten sein, weshalb mit einem entsprechenden Gesetzentwurf bereits schon im Frühjahr 2025 im Zuge der Übertragung der dann zu erwartenden Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst gerechnet werden kann. Da die Bundesregierung garantiert, dass bis auf Weiteres auf die Einrede der Verjährung und auch Gewährung und Währung verzichtet wird, sind keine Widersprüche zum eventuell gegebenen Erhalt von Ansprüchen nötig, da das Verfahren in diesem Rahmen mit der Verfassung in Einklang stehen sollte, wobei thematisch noch zu klären wäre, ob nun die entsprechende Verfassung der DDR oder der Weimarer Republik zugrunde zu legen wäre, da zu erwarten wäre, dass die europäischen Partner die Verfassung des Deutschen Reichs (RV 1871) nicht als Grundlage für die weiteren Verhandlungen akzeptieren würden (hierzu werden gerade bilaterale Gespräche mit dem französischen Partner geführt). Eventuell muss jetzt vielleicht nur noch mit jenen europäischen Partnern abgestimmt werden, wie nun die Kompatibilität der Reichsmark mit der Mark der DDR oder alternativ mit der der Mark der Deutschen Notenbank (in der Fassung vom 31.12.1967) zu regeln wäre. Die Bundesregierung arbeitet aber mit Hochdruck an einer solchen Note an die europäischen Partner, um so die Nöte abzuschaffen, für die ausnahmslos die Deutsche Notenbank die Verantwortung trägt, die zum Glück aber bereits 1968 abgewickelt worden ist, sodass die Frage der Rechtsnachfolge nicht geklärt werden muss, was die zeitliche Klärung deutlich erleichtert und auch beschleunigen wird. Entsprechend wird darum gebeten, von weiteren Nachfragen bis zum genannten Termin abzusehen, da das kurzfristig zu zeitlichen Verzögerungen führen könnte, woran keiner ein Interesse hat.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6251 am: 29.06.2023 10:16 »
Die Antwort von Herrn Saathof zeigt doch (auch bei anderen Politikfeldern), dass wir in Deutschland von absoluten "Vollpfosten" regiert werden. Ich finde ganz schlimm, wie belogen und betrogen wird.

Was Herr Scholz zur amtsangemessen Alimenation im November 2022 beim Gewerkschaftstag gesagt hat, kann ja jeder nochmal nach hören ab Minute 3 .

https://www.youtube.com/watch?v=3Oo5dXt2v5k

Jetzt haben wir Sommer 2023, und es ist noch immer nichts passiert. Was für Hohn, wenn man Herrn Scholz zuhört, der ja 4 Jahre zuvor das zweitwichtigste Amt der BRD inne hatte, die des Bundesfinanzministers.

Und man wundert sich im politischen Berlin, dass die AFD bundesweit bei 20% ist, was für eine Farce!

Der Obelix

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« Antwort #6252 am: 29.06.2023 10:21 »
Das ist die absichtliche Zerstörung der Bundesbesoldungstabelle meines Erachtens!

kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6253 am: 29.06.2023 10:38 »
Die Antwort von Herrn Saathof zeigt doch (auch bei anderen Politikfeldern), dass wir in Deutschland von absoluten "Vollpfosten" regiert werden. Ich finde ganz schlimm, wie belogen und betrogen wird.

Was Herr Scholz zur amtsangemessen Alimenation im November 2022 beim Gewerkschaftstag gesagt hat, kann ja jeder nochmal nach hören ab Minute 3 .

https://www.youtube.com/watch?v=3Oo5dXt2v5k

Jetzt haben wir Sommer 2023, und es ist noch immer nichts passiert. Was für Hohn, wenn man Herrn Scholz zuhört, der ja 4 Jahre zuvor das zweitwichtigste Amt der BRD inne hatte, die des Bundesfinanzministers.

Und man wundert sich im politischen Berlin, dass die AFD bundesweit bei 20% ist, was für eine Farce!


LOL HAHAAAAAAAAAA nur die Ruhe, jeder/jede/jedes und die dazwischen zugehörig Fühlende bekommen das, was er/sie/es und die dazwischen verdienen HAHAAAAAAAAAA

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6254 am: 29.06.2023 11:00 »
Wenn man nach dem Entwurf einen A5er und A6er gleichzeitig "einstellt", braucht letzterer alleine 9 Jahre um monatlich höherer Bezüge als der A5er zu bekommen  ;D Bis zu diesem Zeitpunkt hat der A6er Brutto ca. 1800-2000€ Brutto weniger bekommen. Wenn ich mich nicht totall verrechnet habe, dauert es dann noch einmal 5-6 Jahre um diese Differenz reinzuholen. Wenn wir das jetzt noch verzinsen wird es richtig lustig ;D

Oder der A5er schafft es zwischendurch in den mD und überholt den A6er in der Stufe ;D