... und zwar der Durchschnitt der Beamtenbesoldung seit 1871, wobei man dabei festgestellt hat, dass die Reichsmark und der Euro im internationalen Zahlungsverkehr bis auf Weiteres höchstwahrscheinlich nicht frei konvertierbar sind, weshalb zunächst das Kabinett den aktuellen Entwurf eines Freikonvertierbarkeitsanpassungsgesetzes Reichsmark-Euro (FrKaGes RM-€) mit den europäischen Partnern abstimmen muss und man daraufhin, sofern die internationale Abstimmung überhaupt möglich ist, zunächst einmal die weitere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur möglichen Anpassung des Euros an die Reichsmark abwarten muss, wobei die Einführung mit einem aus der Sicht der Bundesregierung jedoch überschaubaren Risiko verbunden ist, sodass bis auf Weiteres zum Schutz der Bundesbeamten die bis dahin zu vollziehende Besoldung in Mark der DDR gewährt wird, wobei ggf. als noch weiter abzustimmende Alternative die Mark der Deutschen Notenbank in der Fassung vom 31.12.1967 zu gewähren ist, sofern die Bundesrepublik Deutschland derzeit über genügend Währungsreserven einer der beiden Zahlungsmittel verfügte, sodass nicht geprüft werden müsste, ob die Bundesbank im Rahmen der Europäischen Verträge berechtigt wäre, entsprechende Nachdrucke zu vollziehen. Die Probleme sollten aber als mittelfristig lösbar zu betrachten sein, weshalb mit einem entsprechenden Gesetzentwurf bereits schon im Frühjahr 2025 im Zuge der Übertragung der dann zu erwartenden Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst gerechnet werden kann. Da die Bundesregierung garantiert, dass bis auf Weiteres auf die Einrede der Verjährung und auch Gewährung und Währung verzichtet wird, sind keine Widersprüche zum eventuell gegebenen Erhalt von Ansprüchen nötig, da das Verfahren in diesem Rahmen mit der Verfassung in Einklang stehen sollte, wobei thematisch noch zu klären wäre, ob nun die entsprechende Verfassung der DDR oder der Weimarer Republik zugrunde zu legen wäre, da zu erwarten wäre, dass die europäischen Partner die Verfassung des Deutschen Reichs (RV 1871) nicht als Grundlage für die weiteren Verhandlungen akzeptieren würden (hierzu werden gerade bilaterale Gespräche mit dem französischen Partner geführt). Eventuell muss jetzt vielleicht nur noch mit jenen europäischen Partnern abgestimmt werden, wie nun die Kompatibilität der Reichsmark mit der Mark der DDR oder alternativ mit der der Mark der Deutschen Notenbank (in der Fassung vom 31.12.1967) zu regeln wäre. Die Bundesregierung arbeitet aber mit Hochdruck an einer solchen Note an die europäischen Partner, um so die Nöte abzuschaffen, für die ausnahmslos die Deutsche Notenbank die Verantwortung trägt, die zum Glück aber bereits 1968 abgewickelt worden ist, sodass die Frage der Rechtsnachfolge nicht geklärt werden muss, was die zeitliche Klärung deutlich erleichtert und auch beschleunigen wird. Entsprechend wird darum gebeten, von weiteren Nachfragen bis zum genannten Termin abzusehen, da das kurzfristig zu zeitlichen Verzögerungen führen könnte, woran keiner ein Interesse hat.