@Bastel
Dieses Gebaren erinnert mich irgendwie an das DNeuG aus 2009, als man von den BDA Stufen nach Lebensalter zu den „tatsächlichen“ Erfahrungsstufen gewechselt ist.
Natürlich hat keiner nach dem Stichtag, weniger verdient als vorher, da man Betragsmäßig übergeleitet worden ist. Damals hat man das Leistungsprinzip schon ausgehebelt. Jemand der im Überleitungszeitraum befördert wurde, wurde sogar in der Stufe zurückgestuft. Jemand der nach dem Überleitungszeitraum befördert worden ist, wurde eben nicht mehr zurückgestuft.
Des Weiteren hat man insbesondere im mittleren Dienst ausgerechnet, dass typische Anwendungsfälle über die gesamte Laufzeit (bis zur Pension) weniger in der Tasche hatte, im Vergleich zum alten BDA System.
Der höhere Dienst ab A15/16 hatte sogar auf die Laufzeit gerechnet.
Es wiederholt sich immer wieder….