Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2092017 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6270 am: 01.07.2023 10:34 »
Aber mal ganz ehrlich was soll Herr Saathoff denn schreiben. Er sitzt mit in der Leitung des BMI und wird bestimmt nicht gegen den Minister schießen und muss den Mist der vom Minister, dem BMF oder sonst wem kommt verteidigen. Er wird zu 100 Prozent wissen, was richtig ist und was nicht, bloß kann er es in seiner Position und Funktion nicht offen äußern. Ein General sollte auch keine Kritik äußern, denn sonst ist edeka mit einstweiligen Ruhestand. Das ist auch der Grund, wieso ein General sich erst im Ruhestand kritisch äußert. Ob Heer Saathoff nun was sagt oder seine 100 Prozent bei Abgeordnetenwatch behalten will oder in China ein Sack Reis umfällt hat denselben Effekt. Er kann und darf sich nicht kritisch äußern. Man müsste mal abends in einer Bierrunde mit ihm reden...

Da fällt mir ein bekannter Satz von Dieter Nuhr ein...

Dass das System so ist, ist im Übrigen sowieso traurig.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6271 am: 01.07.2023 11:55 »
https://www.bild.de/politik/ausland/politik-inland/bruessel-sensation-gehaelter-fuer-eu-beamte-sollen-ab-heute-sinken-84515354.bild.html

Zwei wesentliche Faktoren fließen in die Berechnung der Statistiker ein: Die Inflations- und die Kaufkraft-Entwicklung nationaler Beamten – also etwa der deutschen. So soll ein Ungleichgewicht verhindert werden. Da beide Werte aktuell sinken, ergibt sich nach jetzigem Stand das Minus von 1,9 Prozent.


Irre, jetzt ist die Vergütung der EU-Beamten u.a. deshalb rückläufig, weil die deutschen Beamten kurz gehalten werden. Bald Unterstützung aus der EU?

NvB

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« Antwort #6272 am: 01.07.2023 12:18 »
Moin in die Runde,

seit heute hat sich im Bezug von Minijob, Bürgergeldbezieher und der Kinder einiges getan.

Seit heute dürfen die Kinder von Bürgergeldbeziehern, die in einem Minijob beschäftigt sind, nicht mehr nur 184€ behalten, sondern die vollen 520€.

Hat das irgendwelche Konsequenzen für die amtsangemessene Alimentation für Beamte mit 1,2,3... Kindern?

Danke für die Beantwortung, falls sich da wer auskennt.

PolareuD

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« Antwort #6273 am: 01.07.2023 12:32 »
Seit heute dürfen die Kinder von Bürgergeldbeziehern, die in einem Minijob beschäftigt sind, nicht mehr nur 184€ behalten, sondern die vollen 520€.

Spannend, eine 4k Bürgergeld-Familie kann mit dem Zuverdienst in München auf bis zu ca. 4000€ Netto kommen.
Eine 4k Beamtenfamilie A11/4 mit StKl. 3 kommt auf 4092€ Netto. Und die PKV ist da noch nicht mal abgezogen.  :o

Pendler1

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« Antwort #6274 am: 01.07.2023 14:41 »
Tja, wer heutzutage noch Beamter wird (außer B-Beamter, sprich Ministerialer), der wird es sich schon gut überlegt haben😁

sailor

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6275 am: 01.07.2023 15:15 »
Tja, wer heutzutage noch Beamter wird (außer B-Beamter, sprich Ministerialer), der wird es sich schon gut überlegt haben😁

Wenn ich an die Pension denke , kann ich über den Bürgergeldempfänger nur lächeln

xap

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« Antwort #6276 am: 01.07.2023 15:43 »
@Unknown: Bevor Herr StS so einen offenkundigen Schwachsinn von sich gibt, schreibt er besser gar nichts.

Unknown

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« Antwort #6277 am: 01.07.2023 16:21 »
@Unknown: Bevor Herr StS so einen offenkundigen Schwachsinn von sich gibt, schreibt er besser gar nichts.
Absolute Zustimmung, aber das würde seiner 100 Prozent Quote im Weg stehem. Immerhin will er da verbindlich sein.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6278 am: 01.07.2023 19:19 »
Seit heute dürfen die Kinder von Bürgergeldbeziehern, die in einem Minijob beschäftigt sind, nicht mehr nur 184€ behalten, sondern die vollen 520€.

Hat das irgendwelche Konsequenzen für die amtsangemessene Alimentation für Beamte mit 1,2,3... Kindern?

Danke für die Beantwortung, falls sich da wer auskennt.
Ich kenne mich da nicht vollständig aus. Aber mein Bauchgefühl sagt mir: Nein, das hat keine Konsequenzen. Denn es wird eine Situation verglichen, in der man ausschließlich der Staatskasse auf der Haut liegt und multipliziert dann mit 1,15. Wer das aufbessert, ist dann weg von der reinen Sozialhilfe. Das zählt nicht mehr. Auch wenn vielleicht das Rechtsgefühl etwas anderes sagt.

Bastel

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« Antwort #6279 am: 03.07.2023 14:06 »
Ich bin gespannt, ob wir in Q3 etwas neues aus Karlsruhe hören. 8)

Knecht

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« Antwort #6280 am: 03.07.2023 14:13 »
Na wenigstens soll Vorfreude ja die schönste Freude sein... in diesem Sinne, vielen Dank an alle Verzögerer :D


Umlauf

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« Antwort #6282 am: 03.07.2023 19:30 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wie-ist-denn-der-sachstand-beim-bundesbesoldungs-und-versorgungsangemessenheitsgesetz-bbvangg-laut

Aber schön, dass dort ein hessischer Landesbeamter eine Frage zu Beihilfe stellt.
Ist ja wie hier im Forum bei der Übernahme des Tarifergebnisses.

Waldvorbäumen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6283 am: 04.07.2023 09:02 »
Ich brauche jetzt auch nicht jeden zweiten Tag die Antwort von Herrn S. aufgrund einer neuen Frage.... ;)
Vor der Sommerpause wird da genau "nichts" kommen. Wann denn auch.
Ich bin nur mal gespannt, ob es vorher eine Neufassung des Entwurfs gibt, aufgrund der Beteiligungen, oder ob man sich die auch hätte schenken können, mein Verdacht.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6284 am: 04.07.2023 09:31 »
Tja, wer heutzutage noch Beamter wird (außer B-Beamter, sprich Ministerialer), der wird es sich schon gut überlegt haben😁

Wenn ich die Unmündigkeit/Unkenntnis der meisten meiner Kollegen sehe, glaube ich nicht, dass der potenzielle Beamtennachwuchs hier im Bilde ist. Aber vllt. sollte dein Smily auch nur Ironie darstellen. Jedenfalls kann die Fassade Beamtentum wohl noch über den kranken Kern hinwegtäuschen. Ich glaube zahlenmäßig wird eher der m.D. in der Materie stecken, weil der es eben jetzt  schon im Geldbeutel spürt, dass etwas nicht stimmen kann. Wer mehr im Monat von seinem Einkommen übrig hat, fühlt sich evtl. noch nicht veranlasst. Satt geht nicht auf die Straße. Und so klettert das Thema Stück für Stück immer weiter die Besoldungsstufen hoch, bis man sich (hier gut am Bsp. München A11/4 erkennbar) eigentlich nicht mehr vom Leistungsempfänger unterscheidet.

Zitat
Wenn ich an die Pension denke , kann ich über den Bürgergeldempfänger nur lächeln

Das kann dann auch nicht mehr trösten, weil, wer weiß, was in - wie in meinem Falle - 30 Jahren mal sein wird. Die Aufmerksamkeit wird auf wohl auf viel elementarere Dinge gerichtet sein müssen.
« Last Edit: 04.07.2023 09:44 von Lichtstifter »