Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855249 times)

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,189
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #630 am: 09.02.2022 09:26 »
Ich frage an dieser Stelle auch nochmal nach: Ist tatsächlich noch niemandem etwas konkreteres aus dem BMI oder den Verbänden bekannt? Still ruht hier der See.  :-X

Beamtix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 125
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #631 am: 09.02.2022 10:04 »
Ich habe, nachdem ich beim BVA keine Auskünfte bekommen konnte, beim BMI nachgefragt. Dort habe ich die Information erhalten, dass es keinen aktuellen Entwurf gibt, der die Problematik angeht. Man weiß auch nicht, wann der erstellt werden kann, will es aber dieses Jahr angehen. Wirklich enttäuschend, insbesondere für Bundesbeamtenfamilien.
Aber auch für alle anderen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #632 am: 09.02.2022 10:17 »
Der Spaß hört irgendwann auch auf, eine Beamtenfamilie im mittleren Dienst hat defenitiv unter dem Strich weniger als eine Harz IV Familie. Was zahlt denn eine Beamtenfamilie für die Kinder z.B., was eine Harz IV Familie alles erstattet und unentgeltlich bekommt:
- Kitagebühren
- Hortgebühren
- Musikschule
- Zahnspange
- Schulbusfahrschein
- Schulmittel
- usw.
Pro Kind kommen da mehrere Hundert Euro zusammen. Und das kann es einfach nicht sein. Hier läuft was im Öffentlichen Dienst gewaltig schief. Und das muss doch ein Gewerkschaftsfunktionär mit einem monatlichen Einkommen von 10.000 € brutto mal mitbekommen?
Eben.
Die Vollzeit-Tarifangestellten können sich in solch einer Situation schön in den Hartz IV reihen einreihen und diese Segnungen genießen, das bleibt ja den Beamten verwehrt.

Aloha

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #633 am: 09.02.2022 10:34 »
Diese pauschale Kritik kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man sich die Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelte der Gesamtwirtschaft seit 1993 vergleichend mit der Tarifentwicklung beim Bund ansieht, wird man feststellen, dass der öffentliche Dienst nur sehr marginal hinter der Gesamtwirtschaft zurück geblieben ist. Diese kleine Lücke sehe ich mit den übrigen Vorteilen des öffentlichen Dienstes mehr als kompensiert.
Wie bereits von einigen Vorrednern bemerkt passt dieser Vergleich mit der Gesamtwirtschaft nicht, denn:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1238263/umfrage/beamte-im-oeffentlichen-dienst-nach-besoldung/
 

MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 432
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #634 am: 09.02.2022 10:54 »
Ich frage an dieser Stelle auch nochmal nach: Ist tatsächlich noch niemandem etwas konkreteres aus dem BMI oder den Verbänden bekannt? Still ruht hier der See.  :-X

Also ich habe auch im BMI nachgefragt (zwischenzeitlich auch ein zweites mal, erst vor wenigen Tagen) und die Information erhalten, dass ein Gesetzesentwurf im ersten Halbjahr 2022 vorliegen solle und es würde die Kabinettreife von diesem im ersten Halbjahr 2022 angestrebt.
Weiterhin müssten die Zielsetzungen aus dem Koalitionsvertrag angemessen berücksichtigt und mit eingearbeitet werden - welche Zielsetzungen auch immer.

Was genau das (alles) bedeuten soll, weiß ich nicht. Aber meinem Verständnis nach, kann es nicht mehr solange dauern bis ein Entwurf vorliegt (bzw. veröffentlicht wird, ich denke ein Entwurf existiert bereits).

Beamtix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 125
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #635 am: 09.02.2022 11:08 »
Laut Auskunft, die ich erhalten habe, gibt es derzeit keinen Entwurf. Den alten will man nicht mehr verwenden oder nur in Teilen, da er sich als nicht dzrchsetzbar erwiesen hat.

One

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #636 am: 09.02.2022 11:12 »
Ich frage an dieser Stelle auch nochmal nach: Ist tatsächlich noch niemandem etwas konkreteres aus dem BMI oder den Verbänden bekannt? Still ruht hier der See.  :-X

Das BMI befindet sich gerade im organisatorischen Umstrukturierungsprozess, so wie viele andere Bundesressorts auch. Das ist halt der Nachteil einer neuen Bundesregierung, die erst einmal die Ressortzuschnitte in großen Teilen auf den Kopf stellt. Das BMUV beispielsweise wird auf Jahre hinaus nicht mehr handlungsfähig sein (halbes Haus raus (Klimaschutz) und halbes Haus rein (Verbraucherschutz)). Ähnlich ist es derzeit im Kleineren mit dem BMI.

Lange Rede kurzer Sinn, die zuständige Abteilung im BMI ist quasi derzeit dabei sich neu aufzustellen und damit nur eingeschränkt handlungsfähig. Meines Wissens gibt es aktuell nicht mal eine arbeitsfähige Abteilungsleitung, weil die alte wahrscheinlich aufgrund des falschen Parteibuches ausgetauscht wurde. Solange dieser Neuaufstellungsprozess nicht abgeschlossen ist, wird man von dort auch keinen neuen Gesetzentwurf vorlegen können, der bundesregierungsintern und mit den Verbänden abgestimmt werden könnte.

Zweiter Punkt, der hier schon angesprochen wurde, aufgrund der erheblichen haushaltsmäßigen Auswirkungen wird ein Gesetzentwurf erst verhandelt werden können, wenn man Klarheit über den Haushalt 2022 - wir sind derzeit noch in der vorläufigen Haushaltsführung - und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025/2026 hat. Derzeit kann deswegen schlichtweg noch keiner sagen, woher und wie das alles finanziert werden soll. Es fehlt schlichtweg an den haushaltsmäßigen Grundlagen.

Erst wenn diese beiden Punkte abgearbeitet sind, halte ich die Vorlage eines neuen Gesetzentwurf für realistisch und rechne daher für die 2. Jahreshälfte (nach der parlamentarischen Sommerpause) damit.

Das mag zwar für alle, die mit den Füßen stampfen und sagen, der Bund kommt hier seinen Verpflichtungen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach, wenig befriedigen, aber die faktischen Zwänge bei den zuständigen Arbeitseinheiten sind aktuell andere.

Zur Klarstellung, es ist sicherlich nicht so, dass die Arbeitsebene im BMI derzeit nicht an einer Regelung arbeitet und einen neuen Gesetzentwurf vorbereitet (das weiß ich aus sicherer Quelle aus dem BMI). Ich gehe daher davon aus, dass relativ schnell etwas kommt, sobald die ganzen haushaltsmäßigen und organisatorischen Rahmenbedingungen geklärt sind.

Beamtix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 125
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #637 am: 09.02.2022 11:40 »
One hat Recht. Die zuständie Abteilung im BMI ist zur Zeit ohne Leitung. Auf Arbeitsebene ist man sich der Thematik aber durchaus bewusst und will dieses Jahr einen Entwurf vorlegen. Bis wann konnte man aufgrund det derzeitigen von One genannten Unsichetheiten nur nicht sagen

xyz123

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 286
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #638 am: 09.02.2022 12:06 »
Das was die Gewerkschaften zu diesem Thema auf Bundesebene beitragen, ist auch ein Armutszeugnis.

Aber immerhin feiert meine Gewerkschaft es als Erfolg im Dezember 2021 allen ein dienstliches Impfangebot zu machen, nachdem sich alle privat darum bemüht haben.

Eigentlich müsste man da echt austreten ...

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,189
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #639 am: 09.02.2022 12:10 »
Besten Dank für Infos aus erster Hand. :-)

Jetzt etwas Ironie: Jaja, das liebe Parteibuch. Wenn das nicht passt, schlimm schlimm. :)

Wieso allerdings aber der Bereich Dienstrecht, und da sollte das Thema inhaltlich hängen, aufgrund irgendwelcher Umstrukturierungen nicht arbeitsfähig sein sollte, erschließt sich mir nicht. Wird ja sicher nicht nach Cottbus umstrukturiert. :)

Das Thema Haushalt hatte ich fast befürchtet
Wo wir wieder beim Thema (Besoldungs) Pistole statt Bazooka wären.


One

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #640 am: 09.02.2022 12:39 »
Jetzt etwas Ironie: Jaja, das liebe Parteibuch. Wenn das nicht passt, schlimm schlimm. :)

Tja, Abteilungsleiter in Bundesministerien sind politische Beamte und können ohne Angabe von Gründen jederzeit in den Ruhestand versetzt werden. Das passiert regelmäßig bei Regierungsneubildungen. Das dadurch oftmals Fachkompetenz verloren geht und Projekte/Vorhaben sich mindestens verzögern, wird dabei billigend in Kauf genommen. Es ist müßig, da über Sinn und Unsinn zu diskutieren.

Wieso allerdings aber der Bereich Dienstrecht, und da sollte das Thema inhaltlich hängen, aufgrund irgendwelcher Umstrukturierungen nicht arbeitsfähig sein sollte, erschließt sich mir nicht. Wird ja sicher nicht nach Cottbus umstrukturiert. :)

Die Umstrukturierung bezieht sich weitestgehend auf die Leitungsposten. Man kann auf der Arbeitsebene noch so tolle Arbeitsergebnisse/Entwürfe erstellen, wenn es keine fachvorgesetzten Stellen und keinen zuständigen in der Hausleitung mehr gibt, die diese Ergebnisse dann zur Entscheidung bringen können, kann man wenig machen.

In der Abteilung Dienstrecht gibt es (bislang) keine personellen Veränderungen auf Ebene der Referate, aber es gibt keine funktionierende Abteilungsleitung (fachvorgesetzte Stelle) und darüber meines Wissens aktuell auch keinen zuständigen Staatssekretär, der etwas entscheiden könnte. Der wurde auch vor kurzem aus politischen Gründen in den Ruhestand geschickt. Es gibt also schlichtweg aktuell niemanden, der etwas entscheiden kann oder will.

Jetzt könnte man ggf. schön über fachliche Vertretungsregelungen fabulieren, aber hier geht es um politische Verantwortlichkeiten. Da kommt man mit Vertretungseregelungen nicht weiter...

Es ist leider wie es ist, erst wenn diese Positionen wieder besetzt sind, wird sich evtl. etwas tun.

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 534
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #641 am: 09.02.2022 17:11 »
Diese pauschale Kritik kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man sich die Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelte der Gesamtwirtschaft seit 1993 vergleichend mit der Tarifentwicklung beim Bund ansieht, wird man feststellen, dass der öffentliche Dienst nur sehr marginal hinter der Gesamtwirtschaft zurück geblieben ist. Diese kleine Lücke sehe ich mit den übrigen Vorteilen des öffentlichen Dienstes mehr als kompensiert.
Wie bereits von einigen Vorrednern bemerkt passt dieser Vergleich mit der Gesamtwirtschaft nicht, denn:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1238263/umfrage/beamte-im-oeffentlichen-dienst-nach-besoldung/

Was du damit sagen möchtest, erschließt sich mir nicht.

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 328
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #642 am: 10.02.2022 08:13 »
Den letzten Entwurf zum Regionalen Familienzuschlag fand ich überhaupt nicht gut, deshalb würde eher als BMI versuchen, den regulären Familienzuschlag zu reformieren, das wäre am Einfachsten. Die Länder, die das Verfassungsgerichtsurteil schon umgesetzt haben, zahlen bei 3 Kindern (verheiratet) ca. 1200 - 1600 € Familienzuschlag. (Sachsen-Anhalt 1.478,00 €, NRW 1.248,00 €, Berlin 1.215,00 €, Thüringen 1.603,00 €)
Ich bin kein Jurist, weil bei dem Verfassungsgerichtsurteil war ja das 3. Kind ausschlaggebend. Ich würde aber vorschlagen, pro Kind den Famiienzuschlag beim Bund um 150,00 - 200,00 € jeweils zu erhöhen. Dann haben auch die Familien mit einem oder zwei Kinder was davon, ich finde es wäre gerechter.
Und dann wäre man auf der ungefähren Linie der Bundesländer. Vor allen Dingen wäre es gegen dem Regionalen Familienzuschlag ein nachvollziehbarer Besoldungsbestandteil. 

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,539
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #643 am: 10.02.2022 08:47 »
Ich bin kein Jurist, weil bei dem Verfassungsgerichtsurteil war ja das 3. Kind ausschlaggebend. Ich würde aber vorschlagen, pro Kind den Famiienzuschlag beim Bund um 150,00 - 200,00 € jeweils zu erhöhen.

Schlag besser nichts vor. Selbst nach der Umsetzung deines Vorschlages wäre die Besoldung immer noch zu niedrig.

ABCDE

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 27
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #644 am: 10.02.2022 17:01 »
Den letzten Entwurf zum Regionalen Familienzuschlag fand ich überhaupt nicht gut, deshalb würde eher als BMI versuchen, den regulären Familienzuschlag zu reformieren, das wäre am Einfachsten. Die Länder, die das Verfassungsgerichtsurteil schon umgesetzt haben, zahlen bei 3 Kindern (verheiratet) ca. 1200 - 1600 € Familienzuschlag. (Sachsen-Anhalt 1.478,00 €, NRW 1.248,00 €, Berlin 1.215,00 €, Thüringen 1.603,00 €)
Ich bin kein Jurist, weil bei dem Verfassungsgerichtsurteil war ja das 3. Kind ausschlaggebend. Ich würde aber vorschlagen, pro Kind den Famiienzuschlag beim Bund um 150,00 - 200,00 € jeweils zu erhöhen. Dann haben auch die Familien mit einem oder zwei Kinder was davon, ich finde es wäre gerechter.
Und dann wäre man auf der ungefähren Linie der Bundesländer. Vor allen Dingen wäre es gegen dem Regionalen Familienzuschlag ein nachvollziehbarer Besoldungsbestandteil.

Schwierig, von amtsangemessener Alimentation zu sprechen, wenn im gleichen Statusamt der eine bis zu 1600 Euro mehr bekommt. Eher eine krasse Diskriminierung von Kinderlosen, die auch im Kollegenkreis zu Neid führen dürfte. Klar stellt die Alimentation kein Gegenwert für eine Arbeitsleistung da, die bei einem Kinderlosen und bei einer Person mit drei Kindern grundsätzlich gleich ist. Aber mein Gerechtigkeitsgefühl sagt mir, dass da etwas nicht richtig sein kann.