Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4014869 times)

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6315 am: 10.07.2023 10:06 »
Tja Herr Özdemir und Herr Saathoff!

In meiner nicht kleinen Dienststelle sind jetzt mindestens 70% der Beamtinnen und Beamten auch künftige AFD Wähler.

Das ist die Realität, spätestens 2025 werden Sie alle vom Hof gejagt!

Zufällig beim BfV, BAMAD oder BND angestellt?

Das hat nichts mit einer bestimmten Behörde zu tun. Ich höre das auch von sehr vielen. Getreu dem Motto: "Schlimmer wird es auf jeden Fall nicht, lasst es uns ausprobieren"

Von daher kann ich meinem Vorredner zustimmen. Die haben sich massiv verzockt.

Also wir haben damals einen Eid geschworen.  Scheint ja bei einigen Personen in diesen Behörden in Vergessenheit geraten zu sein.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6316 am: 10.07.2023 10:11 »
Tja Herr Özdemir und Herr Saathoff!

In meiner nicht kleinen Dienststelle sind jetzt mindestens 70% der Beamtinnen und Beamten auch künftige AFD Wähler.

Das ist die Realität, spätestens 2025 werden Sie alle vom Hof gejagt!

Zufällig beim BfV, BAMAD oder BND angestellt?

Das hat nichts mit einer bestimmten Behörde zu tun. Ich höre das auch von sehr vielen. Getreu dem Motto: "Schlimmer wird es auf jeden Fall nicht, lasst es uns ausprobieren"

Von daher kann ich meinem Vorredner zustimmen. Die haben sich massiv verzockt.

Also wir haben damals einen Eid geschworen.  Scheint ja bei einigen Personen in diesen Behörden in Vergessenheit geraten zu sein.

Ich dachte auch immer, dass die Bundesregierung einen Eid geschworen hat und seit Jahren z.B. eine verfassungswidrige Besoldung ...

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6317 am: 10.07.2023 10:16 »
Check. So sieht es aus. Nicht nur wir, sondern auch die Minister haben einen Eid geschworen. Dieser wird bis jetzt offenkundig mit Füßen getreten.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6318 am: 10.07.2023 10:26 »
Ich glaube der Eid hat auch nicht beinhaltet, dass man auf ewig diese Regierung wählt?

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6319 am: 10.07.2023 11:00 »
Das Problem ist doch, dass diese Koalition zu 2/3 aus Minderheiten besteht.
Wieviel % hatten die Grünen, jene die zur Zeit den Industriestandort Deutschland und den Wohlstand im Land gefährden nur um etwas zu erreichen, was alleine nicht zu erreichen ist?

Ich bin weit davon entfernt die ADF zu wählen aber im Studium wurde uns von unseren Professoren gehlehrt neutral zu bleiben. Wenn man sieht, wie es um die Demokratie bestellt ist, wenn es um die AFD geht, dann kann einem nur schlecht werden. Das Ding in Thüringen damals...da wurde noch nicht mal die AFD gewählt, sondern nur mit deren Stimmen...was passiert denn bitte erst, wenn diese Partei in Regierungsverantwortung gewählt wird??
Wird zwar etwas OffTopic jetzt aber es hat immernoch was mit unserem GG zu tun.
EID > GG > Demokraische wahlen.







NvB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6320 am: 10.07.2023 14:38 »
Boomer machen Boomersachen...

Einer Regierung, die erst seit 3 Jahren im Amt ist und aus einer Coronakrise kommt und in einen Krieg in Europa geschlittert ist, die Verantwortung für die jetzige Situation in die Schuhe zu schieben. Ist, um es ganz klar zu sagen: Diskussionsniveau einer Förderschule für lernschwache Menschen.

Haben Sie sich mal umgeschaut? Während der Rest Europas in Sachen Digitalisierung immer weiter in Fahrt kommt und ihre bürokratischen Prozesse optimiert. Macht Deutschland genau das Gegenteil. Und den Grundstein legt schon seit Jahrzehnten eine konservativ fehlgeleitete schwarze Partei namens CDU. Wir haben gerade 16 Jahre Aussitzpolitik hinter uns, deren Ziel es war durch fehlgeleiteten Wirtschaftslobbyismus seine Schäfchen ins trockene zu bringen.

Wir haben Firmen den Hintern gepudert, die seit Jahren den Status Quo mit aller Macht zementiert haben wollten. Und das haben sie auch geschafft.

Wir haben mit einer Klimakrise zutun, die uns die nächsten Jahre in einem dramatischen den Wohlstand wegschrumpfen wird. Aber ja, DiE GrÜnEn111elfeins!! sind Schuld.

Ich sehe teilweise Firmen ins Ausland gehen, weil die Bedingungen soooo schlecht sind... Urlaub in Rumänien, Bulgarien oder Polen gemacht? Jedes Rotzkaff ist mit Gigabit und Glasfaser ans Internet angeschlossen. Deutschland ist Kupferweltmeister.

Anträge an die Gemeinde? Kein Problem mach ein Foto, nach 2 Wochen ist ihr Antrag bearbeitet. Deutschland? "Ja hier, Passierschein A38, wie sehen uns in 3 Monaten wieder. Tinte im Fax ist leer, dauert noch....".

Zustände die eine CDU zementiert hat und kurioserweise damit wirbt in Zukunft dieses Mindset weiter zu betreiben.

So, genug Offtopic... Warten wir weiter auf ein Urteil in 2035...

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6321 am: 10.07.2023 14:42 »

Wir haben mit einer Klimakrise zutun, die uns die nächsten Jahre in einem dramatischen den Wohlstand wegschrumpfen wird. Aber ja, DiE GrÜnEn111elfeins!! sind Schuld.

So, genug Offtopic... Warten wir weiter auf ein Urteil in 2035...

Was hat den die "Klimakrise" mit dem wegschrumpfenden Wohlstand zu tun?

Vielleicht kommt das Urteil ja schon 24 oder 25 :D

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6322 am: 10.07.2023 14:57 »
@NvB: Ich war ja immer der Irrigen Annahme die CSU wäre das Problem in der Union, welches uns alle sehr viel Geld kostet (Maut, Unterirdische Stromleitungen, Maskenamigos)... Aber wenn man sich anschaut wie sich die jetzige CDU-Führung aufführt könnte man den Eindruck bekommen die Geistig moralische Wendung war eine senkrecht nach unten.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6323 am: 10.07.2023 15:51 »
Zumindest mein Unmut richtet sich auch nicht ausschließlich an die aktuelle Regierung. Nur haben wir dann mit der Aktuellen und der Letzten halt alle "wählbaren" Farben durch. Dass man auf die Sprüche aus der Opposition und Wahlversprechen getrost pfeifen kann wissen wir alle. Und nun?

NordWest

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6324 am: 11.07.2023 02:16 »
Zumindest mein Unmut richtet sich auch nicht ausschließlich an die aktuelle Regierung. Nur haben wir dann mit der Aktuellen und der Letzten halt alle "wählbaren" Farben durch. Dass man auf die Sprüche aus der Opposition und Wahlversprechen getrost pfeifen kann wissen wir alle. Und nun?

Ich vermute, dass die von Dir beschriebene Hilflosigkeit und gefühlte Machtlosigkeit von Teilen der Bevölkerung in Verbindung mit der Unwählbarkeit von extremen Parteien dazu beitrug, dass Aiwangers Satz "Wir müssen und die Demokratie zurückholen" auf so viel fruchtbaren Boden stieß. Dieser Aspekt wurde von den Medien kaum analysiert, stattdessen konzentrierte man sich dort auf einen Aufschrei gegen die Aussage mit dem Hinweis darau, dass wir ja sehrwohl in einer Demokartie leben - was ja auch zweifellos richtg ist. Dabei blieb die Frage unbeantwortet - und häufig sogar ungestellt - WARUM denn dieser Aussage so ein Jubel entgegenschlug.

Die Antwort liegt nicht in Unzufriedenheit mit der Demokratie, sondern in deren praktischen Ausgestaltung. Sowohl von links als auch von rechts gibt es seit langem Forderungen, die sofort mehrheitsfähig wären, aber in unserem demokratischen System nicht durchdringen. Beispiele von links sind die Wiedereinführung der Vermögensbesteuerung oder die Liberalisierung des Straßenverkehrsgesetzes für die Kommunen; Bsp. von rechts sind etwa die Bejagbarkeit von Wölfen und das Verhindern von Gendern seitens staatlicher Institutionen. Und gegen die Rechtschreibreform hatte sich sogar quasi ganz Deutschland gemeinsam gestellt und sie kam trotzdem. So entsteht Unmut nicht gegenüber der Demokratie, sondern vielmehr gegenüber einem Mangel an Demokratie. Ähnliche Mängel lassen sich bei der Rechtsstaatlichkeit beobachten, die Besoldungsthematik ist ein wichtiges Beispiel, aber längst nicht allein.

Das hat Aiwanger geschickt ausgenutzt und deshalb wurde ihm zugejubelt. Vergessen hat die Menge dabei vielleicht ein bisschen, dass Aiwanger ja durchaus selbst in Regierungsverantwortung sitzt und es besser machen könnte.


xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6325 am: 11.07.2023 05:57 »
Ich glaube hier liegt eine Verwechslung vor. Das Besoldungsanpassungsgesetz für die Inflationsprämie ist fix, das geht so ins Kabinett.

Das hier eigentlich diskutierte, für 2024 vorgesehene BesoldungsANGEMESSENHEITSgesetz hingegen ist - nun ja - work in progress. Die beliebten pauschalierten Minderausgaben werden sich auch hier niederschlagen, ich rechne mit einer erneuten Verbändebeteiligung Ende September 2023, zweite Ressortabstimmung dann bis Anfang November und sodann Kabinettsbeschluss rund um den Advent.

Ich zitiere mal hier, da der andere Strang nicht korrekt wäre. Vielen Dank für für den Wasserstand BalBund. Nun meine Frage: was genau will man denn in diesem Gesetz noch sparen? Mittels der Abschmelzbeträge wurden die Kosten doch schon vorher minimiert, will man hier tatsächlich noch einmal den Rotstift ansetzen?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6326 am: 11.07.2023 07:21 »
Zumindest mein Unmut richtet sich auch nicht ausschließlich an die aktuelle Regierung. Nur haben wir dann mit der Aktuellen und der Letzten halt alle "wählbaren" Farben durch. Dass man auf die Sprüche aus der Opposition und Wahlversprechen getrost pfeifen kann wissen wir alle. Und nun?

Ich vermute, dass die von Dir beschriebene Hilflosigkeit und gefühlte Machtlosigkeit von Teilen der Bevölkerung in Verbindung mit der Unwählbarkeit von extremen Parteien dazu beitrug, dass Aiwangers Satz "Wir müssen und die Demokratie zurückholen" auf so viel fruchtbaren Boden stieß. Dieser Aspekt wurde von den Medien kaum analysiert, stattdessen konzentrierte man sich dort auf einen Aufschrei gegen die Aussage mit dem Hinweis darau, dass wir ja sehrwohl in einer Demokartie leben - was ja auch zweifellos richtg ist. Dabei blieb die Frage unbeantwortet - und häufig sogar ungestellt - WARUM denn dieser Aussage so ein Jubel entgegenschlug.

Die Antwort liegt nicht in Unzufriedenheit mit der Demokratie, sondern in deren praktischen Ausgestaltung. Sowohl von links als auch von rechts gibt es seit langem Forderungen, die sofort mehrheitsfähig wären, aber in unserem demokratischen System nicht durchdringen. Beispiele von links sind die Wiedereinführung der Vermögensbesteuerung oder die Liberalisierung des Straßenverkehrsgesetzes für die Kommunen; Bsp. von rechts sind etwa die Bejagbarkeit von Wölfen und das Verhindern von Gendern seitens staatlicher Institutionen. Und gegen die Rechtschreibreform hatte sich sogar quasi ganz Deutschland gemeinsam gestellt und sie kam trotzdem. So entsteht Unmut nicht gegenüber der Demokratie, sondern vielmehr gegenüber einem Mangel an Demokratie. Ähnliche Mängel lassen sich bei der Rechtsstaatlichkeit beobachten, die Besoldungsthematik ist ein wichtiges Beispiel, aber längst nicht allein.

Das hat Aiwanger geschickt ausgenutzt und deshalb wurde ihm zugejubelt. Vergessen hat die Menge dabei vielleicht ein bisschen, dass Aiwanger ja durchaus selbst in Regierungsverantwortung sitzt und es besser machen könnte.

Das ist ja gut und richtig. Nur die Frage beantwortet es nicht - was soll man denn wählen, wenn man sich nahezu sicher sein kann, dass es die Altparteien sowieso (wieder) nicht besser machen...? "Die" wollen mMn keine Veränderung, sondern sich nur noch selbstverwalten und ne immer dickere Pension.

Ja, das frustriert, gerade wenn man dann selbst um jeden Krümel Jahrzente kämpfen soll. Ein dicker Schuss vorn Bug ist mehr als überfällig, wie dieser am besten ausgestaltet sein muss, weiß ich nicht.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6327 am: 11.07.2023 07:53 »
@ xap

Das Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz verstößt in einer so extremen Form gegen das Leistungs- und Alimentationsprinzip, dass es offensichtlich keinerlei Chancen haben kann, im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung verabschiedet und ausgefertigt zu werden, ohne den Verfassungsauftrag der dafür jeweils zuständigen Verfassungsorgane schwer zu beschädigen. Denn das würde die eingestanden verfassungswidrige Gesetzeslage dann nicht nur zukünftig tradieren, sondern auch die Zusage aus der Vergangenheit gezielt brechen: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm, womit eine weitere Beschädigung nicht nur der Zusage an alle verbeamteten Beschäftigten einhergehen würde, sondern auch aller weiteren von dieser Zusage betroffenen Verfassungsorgane. Darüber müssen sich Bundestag und Bundesrat im Klaren sein und muss sich zunächst weiterhin das BMI im Klaren sein und im Anschluss das Kabinett, wenn es einen Beschluss im Sinne der Vorlage aus dem letzten Januar tätigen wollte.

Zugleich ist das BMI als federführendes Ministerium auf Grundlage der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2023 - 2 BvF 2/18 - Rn. 151 ff. gezwungen, die im Beteiligungsverfahren substanziell vorgebrachte Kritik  zu entkräften. Das Konkretisierungsgebot muss also noch im Gesetzgebungsverfahren hinreichend erfüllt werden (ebd., Rn. 153), was nicht erst im Zuge von Klageverfahren hinreichend geschehen könnte (ebd., Rn. 160). Daraus folgt: Es müssen bis zur Verabschiedung eines wie auch immer gearteten Gesetzentwurfs im von BalBund dargelegten Zeitrahmen bzw. bis zur letzter Lesung dieses dann wie auch immer gearteten Entwurfs die vom BDR systematisch dargelegten materiellen Mängel behoben werden, da sie sich sachlich nicht hinreichend begründen lassen (vgl. zur Kritik: https://www.drb.de/fileadmin/DRB/pdf/Stellungnahmen/2023/DRB_230228_Stn_Nr_5_BBVAngG.pdf). Dabei kann zum heutigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass die Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung nicht nur aus der unmittelbaren Vergangenheit zurzeit schwer in der Kritik stehen - und ob diese deutliche Kritik bis zum Ende der Jahre weiterhin so sein oder bis dahin in schnelllebigen Zeitläuften vergessen sein wird, wird sich dann zeigen.

Es dürfte also spätestens ab dem Herbst - schätze ich - kaum darum gehen, mit dem dann wie auch immer gearteten Gesetzentwurf noch weitere Einsparungen vornehmen zu wollen, da er bislang die heute extreme Einsparlage weitgehend eins zu eins beibehalten will, sondern politisch, wie man als jeweils verantwortlicher Akteur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung handelt wil, sofern man sich dafür entschieden hätte, das zu wollen. Dabei darf davon ausgegangen werden, dass die im bisherigen Anhörungsverfahren dargelegte, sachlich präzise Fundamentalkritik des BDR nicht mehr aus dem Gesetzgebungsverfahren getilgt werden kann: Die mit der Gesetzgebung beauftragten Verfassungsorgane haben nun den Auftrag, diese zu prüfen und sie im Sinne des im Januar präzisierten Konkretisierungsgebots hinreichend zu beachten. Da bis dahin noch einige Zeit ins Land gehen wird, darf man davon ausgehen - schätze ich -, dass sie bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens daran nicht nur ein Mal erinnert werden werden.

@ NordWest

Ich bin mit allem, was Du schreibst, d'accord. Der Aufschrei in den Medien war aber auch deshalb so groß, weil Hubert Aiwanger offensichtlich gezielt an ein markantes Gauland-Zitat angeschlossen hat, dass da lautete:

"Da wir ja nun offensichtlich drittstärkste Partei sind, kann sich diese Bundesregierung (…) warm anziehen. Wir werden sie jagen, wir werden Frau Merkel oder wen auch immer jagen – und wir werden uns unser Land und unser Volk zurückholen." (https://www.br.de/bundestagswahl/afd-politiker-gauland-ueber-merkel-wir-werden-sie-jagen-100.html)

Damit aber hat er ebenso das Jagdmotiv, das im Zitat in unmittelbaren Zusammenhang mit dem von ihm aufgerufenen Motiv steht, bedient, wenn auch "nur" in einem offensichtlich gezielten Anklang. Wer sich entsprechend in die Nähe von Rechtsextremisten bringt, denn zu dem ist der genannte Ehrenvorsitzende der AfD im Laufe seines Lebens in Wort und Tat geworden, der sollte sich nicht wundern, wenn ihm Gegenwind entgegenschlägt. Unabhängig von dem weiteren sachlichen Gehalt seines Aussagen hat er mit der Metapher einen gezielten Tabubruch begangen - und der ist auch meiner Meinung nach, um moralisch zu werden, zutiefst unanständig und politisch dumm und populistisch, da er mit einem an Gauland anschlioeßenden Zitat meint, der AfD Wähler abspenstig machen zu können oder zu wollen.

Wenn er nun in seinem Interview in der aktuellen ZEIT meint, dass ihm da großer Jubel eigentlich ausschließlich von lupenreinen Demokraten entgegengeschlagen ist, als er sich gezielt der Erinnerung an das genannte Gauland-Zitat bediente, dann kann er das glauben - mindestens viele nicht lupenreine Demokraten, die dort nicht anwesend gewesen sind, werden aber nicht minder gejubelt haben, als Aiwangers Worte recht schnell allgemein bekannt wurden, nämlich darüber, das sich einer wie Aiwanger nicht zu schade ist, Gauland seine Referenz zu erweisen - in dem besagten Interview hätte er nun die Chance gehabt, sich von der Referenz zu distanzieren, die er nicht ergriffen hat. Es muss also politisch davon ausgegangen werden, dass er die Referenz für richtig erachtet. Und wer es also nötig hat, in dieser Form an Gauland anzuschließen, darf damit rechnen, dass er entsprechend angeguckt wird. Denn wer sich solchen moralisch völlig kaputten Typen wie Gauland anwanzt, der seinen Parteigenossen Bernd Höcke gezielt mit groß gemacht hat, weil er narzisstische Kränkungen aus der Vergangenheit nicht verwunden hatte (denn zur Entwicklung eines politischen Programms, das der AfD weiterhin fehlt, hat er sich ob seiner politisch bestenfalls Viertklassigkeit, nie in der Lage gesehen, als der Gernegroß, den schon Roland Koch als solchen erkannt hat), wird's nötig haben und dürfte sich - schätze ich - kaum beschweren, wenn man ihm nun gleichfalls zutraute, die Größe derer, denen er Referenzen erweist, irgendwann erliegen zu können. Wer sich an politischer Viertklassigkeit orientiert, wird wohl vor allem eines haben: berechtigte Abstiegsängste.

@ Knecht

Und leider ist das, was Du schreibst, gut nachzuvollziehen und hat mit zu dem Jubel geführt, der direkt vor ihm aufbrandete, als Aiwanger an Gauland anschloss, und zwar auch mit bei jenen aufbrandete, von denen man ausgehen darf, dass sie keine AfD-Anhänger gewesen sind (und das dürfte der größte Teil seiner dortigen Zuhörer gewesen sein). Es ist bitter, in welch desolatem Zustand sich nicht geringe Teile der demokratischen Parteien in der Bundesrepublik präsentieren - eine Regierung, denke ich, die sachlich miteinander über Politik stritte (so wie das die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag festgehalten hatten), wäre ein Segen für's Land. Aber dieses nur noch als kindisch zu begreifende Klein-Klein, wie es jetzt wieder beim Elterngeld oder Ehegattensplitting oder was man nun noch alles in den nächsten Tagen in den großen Topf zum Umrühren werfen möchte, weil man nicht in der Lage ist, sich erst einmal über Themen zu einigen, bevor man Streit um des Streitens willen beginnt, ist einfach sehr schlechtes politisches Handwerk. Und genau damit treibt man die Leute Alternativen in die Arme, von denen viele derer, die sich in diese werfen, wissen, dass das nicht richtig ist. Aber nun gut, genug vom Off-topic.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6328 am: 11.07.2023 08:05 »
@ xap

Das Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz verstößt in einer so extremen Form gegen das Leistungs- und Alimentationsprinzip, dass es offensichtlich keinerlei Chancen haben kann, im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung verabschiedet und ausgefertigt zu werden, ohne den Verfassungsauftrag der dafür jeweils zuständigen Verfassungsorgane schwer zu beschädigen. Denn das würde die eingestanden verfassungswidrige Gesetzeslage dann nicht nur zukünftig tradieren, sondern auch die Zusage aus der Vergangenheit gezielt brechen: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm, womit eine weitere Beschädigung nicht nur der Zusage an alle verbeamteten Beschäftigten einhergehen würde, sondern auch aller weiteren von dieser Zusage betroffenen Verfassungsorgane. Darüber müssen sich Bundestag und Bundesrat im Klaren sein und muss sich zunächst weiterhin das BMI im Klaren sein und im Anschluss das Kabinett, wenn es einen Beschluss im Sinne der Vorlage aus dem letzten Januar tätigen wollte.

Zugleich ist das BMI als federführendes Ministerium auf Grundlage der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2023 - 2 BvF 2/18 - Rn. 151 ff. gezwungen, die im Beteiligungsverfahren substanziell vorgebrachte Kritik  zu entkräften. Das Konkretisierungsgebot muss also noch im Gesetzgebungsverfahren hinreichend erfüllt werden (ebd., Rn. 153), was nicht erst im Zuge von Klageverfahren hinreichend geschehen könnte (ebd., Rn. 160). Daraus folgt: Es müssen bis zur Verabschiedung eines wie auch immer gearteten Gesetzentwurfs im von BalBund dargelegten Zeitrahmen bzw. bis zur letzter Lesung dieses dann wie auch immer gearteten Entwurfs die vom BDR systematisch dargelegten materiellen Mängel behoben werden, da sie sich sachlich nicht hinreichend begründen lassen (vgl. zur Kritik: https://www.drb.de/fileadmin/DRB/pdf/Stellungnahmen/2023/DRB_230228_Stn_Nr_5_BBVAngG.pdf). Dabei kann zum heutigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass die Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung nicht nur aus der unmittelbaren Vergangenheit zurzeit schwer in der Kritik stehen - und ob diese deutliche Kritik bis zum Ende der Jahre weiterhin so sein oder bis dahin in schnelllebigen Zeitläuften vergessen sein wird, wird sich dann zeigen.

Es dürfte also spätestens ab dem Herbst - schätze ich - kaum darum gehen, mit dem dann wie auch immer gearteten Gesetzentwurf noch weitere Einsparungen vornehmen zu wollen, da er bislang die heute extreme Einsparlage weitgehend eins zu eins beibehalten will, sondern politisch, wie man als jeweils verantwortlicher Akteur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung handelt wil, sofern man sich dafür entschieden hätte, das zu wollen. Dabei darf davon ausgegangen werden, dass die im bisherigen Anhörungsverfahren dargelegte, sachlich präzise Fundamentalkritik des BDR nicht mehr aus dem Gesetzgebungsverfahren getilgt werden kann: Die mit der Gesetzgebung beauftragten Verfassungsorgane haben nun den Auftrag, diese zu prüfen und sie im Sinne des im Januar präzisierten Konkretisierungsgebots hinreichend zu beachten. Da bis dahin noch einige Zeit ins Land gehen wird, darf man davon ausgehen - schätze ich -, dass sie bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens daran nicht nur ein Mal erinnert werden werden.


Ich bin da vollkommen bei dir wenn es um deine Einschätzung zum Gesetzesentwurf geht. Ich befürchte nur, dass es den Gesetzgeber nicht interessieren wird - wie es unlängst einige Gesetzgebungsverfahren in den Ländern gezeigt haben. Und der Beamte darf dann schauen, ob er die Kröte schluckt oder ob er klagt (und die Kröte gezwungenermaßen trotzdem für die nächsten Jahre schluckt).

SwenTanortsch

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« Antwort #6329 am: 11.07.2023 08:25 »
Die Befürchtung teile ich nicht minder, xap - aber Bundesgesetze müssen ausgefertigt werden und das können sie nur nach einer eingehenden Prüfung, die auch in diesem Fall sicherlich mit größtmöglicher Sorgfalt geschehen wird (https://www.berliner-besoldung.de/bbvanpaendg-2021-2022-am-gestrigen-tage-vom-bundesrat-verabschiedet/) und also mit dem Ergebnis, dass das Gesetz mit der Verfassung in Einklang steht. Dieses Mal kann es eine Zusicherung auf eine zukünftig herzustellende amtsangemessene Alimentation vonseiten der Exekutive nicht mehr geben; zugleich liegt im jetzigen Gesetzentwurf nicht nur eine bislang potenzielle Beschädigung des Verfassungsorgan des Bundesverfassungsgericht vor, sondern ebenso des Bundespräsidenten, der - davon muss man ausgehen - die letzte Ausfertigung nur deshalb vollziehen konnte, da auch ihm 2021 mit dem vorhin zitierten Rundschreiben zugesichert worden ist, dass zukünftig eine ab 2021 verfassungskonforme Gesetzeslage vollzogen werden würde. Ich gehe davon aus, dass der Entwurf in der bestehenden Form nicht ausgefertigt werden könnte, wenn er zuvor verabschiedet worden würde - denn dazu ist die Kritik des DRB sowohl zu fundiert als auch zu fundamental. Das ganze Verfahren dürfte auch deshalb gezielt in die Länge geozgen werden, damit zunächst einmal die Hessen-Wahl Anfang Oktober möglichst ungestört über die Bühne geht, so kann zumindest vermutet werden, denke ich.