Was Du als befremdlich empfindest, emdy, hat nichts mit Nachsicht zu tun, sondern stellt sich den verfassungsrechtlichen Problemen, die im Rahmen unserer verfassungsmäßigen Ordnung gelöst werden müssen, um nicht genau das zu tun, was die Besoldungsgesetzgeber tun: sich sachlich nicht mehr in diese Ordnung einzubinden.
Am Ende ist das Bundesverfassungsgericht gezwungen, eine Entscheidung, die es fällt, sachgerecht zu begründen. Ein Satz wie "ab jetzt gibt's für alle 25% mehr, oder es gibt auf den Sack" dürfte höchstwahrscheinlich eher nicht in die Kategorien des Verfassungsrechts passen und ließe sich auch im Rahmen unserer Verfassung nicht sachgerecht begründen. Wer das nicht glaubt, sollte sich in ins Thema hineinarbeiten, dazu braucht man kein Verfassungsrechtler zu sein, der ich ebenfalls nicht bin - es reichen genügend viele Stunden an konkreter Arbeit und dabei das wiederkehrende Lesen der maßgeblichen bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen seit den 1950er Jahren und der maßgeblichen Literatur mindestens der letzten gut 15 Jahre. Danach ist man schlauer. Wenn Du das als "Scheinrationalität" wahrnimmst und damit mich identifizierst, dann dürftest Du von dem, was ich hier und an anderen Stellen mache, nicht viel verstanden haben, emdy - egal, wie oft die Augen zwinkern. Denn ohne das, was ich hier seit knapp drei Jahren in wiederkehrend langen und belegten Darlegungen aufgearbeitet habe, würdest Du deutlich weniger Frust empfinden, weil Du gar keine Veranlassung hättest, ihn zu empfinden. Denn dann hättest Du weiterhin weitgehend gar kein Wissen über das, was Dir heute nach wie vor widerfährt; denn bis vor noch gar nicht allzu langer Zeit hast Du sachlich fundierte Kritik kaum irgendwo anders außer hier gehört. Insofern kann ich hier nun gerne die Produktion meiner ideologischen Scheinrealität einstellen - aber vielleicht solltest Du Dich mal besser fragen, was für ein Quatsch Du mir da gerade unterlegst.
Und wer will, dass sich was ändert, der sollte sich eingeladen sehen, genau das zu tun, was ich seit mehreren Jahren tue: sich einzuarbeiten und mitzutun in der Arbeit am Recht mit dem Ziel, das sich was ändert. Vom Frustschieben über wen auch immer dürfte sich hingegen eher kaum etwas zum Positiven ändern - jedenfalls nach meiner Lebenserfahrung.
Und wer das nicht tut, hat zum Glück die Freiheit, seine Meinung kundzutun, solange sie nicht strafbewehrt ist oder als solche formuliert wird. Aber damit ist noch nichts über deren sachliche Richtigkeit ausgesagt. Entsprechend finde ich es wiederkehrend irritierend, dass hier nicht wenige meinen, das Bundesverfassungsgericht solle möglichst rasch genau die Entscheidung treffen, die sie sich wünschen - ohne auch nur eine einigermaßen sachliche Vorstellung dazu formulieren zu können, wie denn nun diese Entscheidung konkret dargelegt und begründet sein soll.
Wer beim Fußball nicht weiß, was die Mittellinie ist, dass die Abseitsfalle keine Fußfessel ist, ein Spiel 90 Minuten dauert und der Ball rund ist, dürfte höchstwahrscheinlich unter den mittlerweile über 80 Millionen Bundestrainern nicht damit rechnen, dass ihm eine hinreichend begründete Meinung über Tante Käthe oder Ennatz' altbewährte Linksverteidigung möglich sei - aber hier scheinen sich einige sicher sein zu dürfen, dass das Bundesverfassungsgericht genau jetzt genau die Entscheidung genau so treffen sollte, wie sie nicht wissen, wie sie formuliert sein sollte.
"Die verstrichene Zeit legt nahe, dass unser Anliegen hier schlicht als unwichtig betrachtet wird", kann man auch dem Ätna vorwerfen, weil er sich seit über einem Jahr keine Mühe mehr zu geben scheint, hinreichend häufig auszubrechen, der alte Lümmel der.
@ BuBeamter
Ich kann die Wut und den Frust gut verstehen - nur ist's der falsche Adressat, auf die sie sich richten. Du kannst auch auf die Feuerwehrleute wütend sein, wenn Dein Haus brennt und sie nicht auftauchen, weil der Wagen kaputt ist, ein Teil der Stellen als Folge der unattraktiven Besoldung unbesetzt, ein anderer Teil als Folge des Dauereinsatzes krank ist und die anderen gerade noch zwei weitere Brände zu löschen haben, sodass Material und Personal nicht hinreichen, um die gestellten Aufgaben zu bewerkstelligen. Nur ist's auch da der Dienstherr, der die unzureichenden Bedingungen schafft, und nicht die Feuerwehr - und hinsichtlich unseres Themas ist es nicht das Bundesverfassungsgericht, das in den letzten zehn Jahren eine gänzlich neue Besoldungsdogmatik entwickelt hat, welches wiederkehrend die Verfassung bricht, sondern es sind auch dort die Dienstherrn die Verantwortlichen - und ich befürchte, mancher von denen, die hier nun schimpfen, das Bundesverfassungsgericht solle doch nun endlich den Verfassungsbruch beenden, haben letztlich gar keine Ahnung davon, was denn der Verfassungsbruch ist, der sich an Art. 33 Abs. 5 GG entzündet, welcher lautet: "Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln." Der Verfassungsbruch ist die wiederkehrende Missachtung der bundesverfassugsgerichtlichen Rechtsprechung, die das Alimentationsprinzip in den letzten gut zehn Jahren erst zu dem gemacht hat, was gebrochen werden kann - hätte sich das Bundesverfassungsgericht den schlanken Fuß machen wollen, den hier wiederkehrend manche ihm unterstellen, dann hätte es einfach seine bis 2011 vollzogene Rechtsprechung seitdem ungebrochen fortgesetzt. Denn dann gäbe es bis heute keinen Verfassungsbruch, das heute gewährte Besoldungsniveau wäre amtsangemessen und es immer gewesen und ein Frust über die zu geringe Besoldung wäre nie wirklich aufgekommen, da sich das Thema ohne den 2012 einsetzenden Rechtsprechungswandel des Bundesverfassungsgerichts gar nicht erst gestellt hätte. Insofern sind die wiederkehrenden Unterlegungen, das Bundesverfassungsgericht sei Teil des Problems, sachlich grotesk: Ohne dessen Rechtsprechung der letzten gut zehn Jahre gäbe es für die Dienstherrn gar kein Problem und wir alle dürften uns heute als amtsangemessen besoldet sehen.
So verstanden projizieren die meisten derer, die sich hier eine jetzt möglichst gestern erfolgte Entscheidung wünschen - wenn ich das richtig sehe - ihre eigenen Hoffnungen, Wünsche, Interessen und Ziele auf genau jene anstehende Entscheidung - und dürften nur noch stärker enttäuscht sein, wenn diese Entscheidung sie ihrer Hoffnungen, Wünsche, Interessen und Ziele nicht näher brächte. Und genau das wäre m.E. mit deutlich größerer Wahrscheinlichkeit die Folge einer nicht lang genug abgewogenen Entscheidungsbegründung. Das Bundesverfassungsgericht dürfte - so interpretiere ich die Dauer zwischen der letzten und der angekündigten Entscheidung - aus der letzten gelernt haben, darauf weisen verschiedene Indizien hin, so das im Januar verschärfte Konkretisierungsgebot, die offensichtlich deutliche Stärkung der gewerkschaftlichen Beteiligungsrechte im Zuge des Entkräftungsgebots von Kritik ausschließlich während des Gesetzgebungsverfahrens, die aktuelle Erweiterung der Entscheidungszahl, die mit dem an anderer Stelle betrachteten "verfassungsrechtlichen Faustpfand" einhergeht (und auf der anderen Seite, da nun drei Verfahrensstränge zu betrachten und zu entscheiden sind, die Beratungszeit noch einmal recht deutlich verlängern dürfte) usw. usf. All das wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gekommen, wenn das Bundesverfassungsgericht bereits vor einem Jahr entschieden hätte, da sich das ganze Ausmaß der sich abzeichnenden Verfassungskrise erst seitdem mehr und mehr offenbart. Die Folge wäre eine weitere Verschärfung der Krise gewesen.
Das Bundesverfassungsgericht wird in der aktuellen Entscheidung anhand von drei Besoldungsgesetzgebern ein Bündel an Entscheidungen treffen müssen, mit der die Renitenz des fortgesetzten Verfassungsbruchs aller Besoldungsgesetzgeber so eingehegt werden sollte, dass die Rückkehr auf den Boden des Rechts einsetzen kann - aber wie es alle Gesetzgeber seit 2020 gezeigt haben, selbst eine schlüssig und klar formulierte Entscheidung wie die letzte hat noch nicht ausgereicht, dass sie ihre Renitenz beiseitegelegt hätten. Also arbeitet man nun in Karlsruhe gemäß dem Verfassungsauftrag am Recht - und wer sich da Schnelligkeit vor Genauigkeit erhoffte, dessen Leidenszeit dürfte sich noch einmal deutlich verlängern, wenn seine Hoffnung Realität werden würde.