Wie willst Du eine begründete Meinung über die Arbeit und nötige Dauer der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts sachlich rechtfertigen, emdy, wenn Du Dich nicht in der Lage siehst, diese Arbeit sachlich zu bewerten? Das erkläre mir mal, denn das würde mich interessieren - und zwar auf einem sachlichen Niveau, dem man nicht am Ende eine "scheinrationale Haltung" unterlegen kann. Das wird auch Dir nicht möglich sein, was zeigen würde, dass der von Dir geäußerte Ideologievorwurf keinen sachlichen Kern hat, sondern auf einer sachlich unklaren Ideologiedefinition basiert. Die typische Verhexung unseres Verstandes durch die Mittel unserer Sprache.
Die Arbeit am Recht ist eine sehr zeitraubende, das weiß jeder, der sich je darin mal eingebunden hat. Und wer es nicht weiß, hat trotzdem jedes Recht der Welt, seine Meinung zu sagen - er sollte sich aber wie in jedem anderen Thema darüber im Klaren sein, dass das, was er dann sagt, mit hoher Wahrscheinlichkeit nur bedingt sachlich substanzvoll ist.
Es ist alles zum Thema gesagt...?! Das ist nun weiterer sachlicher Unsinn, und zwar genau von der Qualität, die uns die Besoldungsgesetzgeber regelmäßig in ihren sachlich fadenscheinigen Begründungen abliefern - tatsächlich ist noch nicht genug und insbesondere noch nicht das sachlich und also methodisch hinreichend Begründete gesagt. Denn am Ende werden es Direktiven sein, die die Besoldungsgesetzgeber wieder auf den Boden des Rechts zurückführen können. Denn mehr hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Verfügung als Rechtssätze, die auf Rechtskategorien basieren. Den Weg der Rückkehr auf den Boden des Rechts müssen am Ende die Besoldungsgesetzgeber gehen - die Waffe der dritten Gewalt ist und bleibt das Wort. Und es steht zu befürchten, dass noch sehr viel mehr zum Thema gesagt werden muss, als es das Bundesverfassungsgericht in der anstehenden Entscheidung sagen kann, um mit dieser Waffe dazu beizutragen, dass dem Recht wieder Geltung verliehen wird. Dabei machte allerdings jedes in den Wind gerufene Wort die Waffe des Rechts eher stumpfer und nicht schärfer.
Also darf man davon ausgehen, dass man in Karlsruhe zurzeit viele Worte wägt, was viel Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Ich kann eigentlich weiterhin nicht verstehen, was daran schwer zu verstehen sein sollte.
Und PS. Weiterer sachlicher Unsinn ist übrigens die Ansicht: Das verfassungsrechtliche Problem "Besoldungsrecht" sei auch nicht anspruchsvoller als andere Themenkomplexe - denn die Problemlage ist durchaus komplexer als die in vielen anderen Verfassungsfragen: Denn hier geht es im Kern nicht um Grundrechte, sondern nur um grundrechtsgleiches Recht, was die Sache per se verfassungsrechtlich schwierig macht. Hinzu kommt das sachliche Problem, dass die Höhe der amtsangemessenen Alimentation der Verfassung nicht unmittelbar als ein fester oder exakt bezifferbarer Betrag entnommen werden kann, sodass der weite Entscheidungsspielraum, über den der Gesetzgeber verfügt, noch einmal besonderer Beachtung bedarf. Entsprechend tritt neben die materiell-rechtliche Dimension nun noch einmal deutlich komplexer als in vielen anderen Verfassungsfragen die formelle der den Gesetzgeber treffenden Begründungspflicht. Denn als Folge des gerade angerissenen Problems treffen den Gesetzgeber bei der Festlegung der amtsangemessenen Alimentation und also zunächst einmal des Besoldungsniveaus besondere Darlegungs- und Begründungspflichten, die ihn in vielen anderen Themenkreise einfachgesetzlichen Rechts nicht treffen, weshalb weiterhin der bekannte und leider sachlich nicht minder komplexe Dissens zwischen dem Ersten und Zweiten Senat nicht abschließend geklärt ist, wie weitreichend die Begründungspflicht in entsprechenden Verfassungsfragen gehen muss und ob daraus Folgen auf andere Verfassungsfragen abstrahlen, die dann wiederum erheblichen Einfluss auf Art und Inhalt zukünftiger Gesetzgebungen außerhalb des Rechtsinsituts des Alimentationsprinzips hätten oder haben könnten. Auch diese Frage muss also mit jeder weiteren Entscheidung, solange das Bundesverfassunsgericht in seinen Entscheidungen zu dem Ergebnis kommt, dass das Verfassungsrecht vom Besoldungsgesetzgeber nicht sachgerecht betrachtet worden ist, hinreichend sachlich ausgeschärft werden, und zwar allein deshalb, weil sich das Bundesverfassungsgericht äußert. Dabei haben beide Senate zu beachten, dass die Kontrolle des einfachgesetzlichen Rechts aufgrund des zu beachtenden gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums auf die Vertretbarkeit der einfachgesetzlichen Regelungen beschränkt bleibt, es also neben der vom Zweiten Senat zu beachtenden Verhältnismäßigkeit seiner Entscheidungen immer auch um die Frage gehen muss, nicht die eigene Kompetenz zu überdehnen, die sich aus dem zu beachtenden Verfassungsauftrag ergeben - und zwar in einem sachlichen Feld, in dem das vom Bundesverfassungsgericht erklärte Verfassungsrecht seit spätestens rund 18 Jahren gebrochen wird, was aber durch die Rechtsprechung des Bundesverfasungsgerichts erst seit rund drei Jahren wirklich offensichtlich ist.
Wer nun also meint, alles easy, nun mal hopp hopp, geht auch in der halben Zeit doppelt so schnell mit dreifachem Ertrag, der dürfte hier vor allem eines zeigen, dass er sich noch mit keinem der gerade skizzierten Problemen auch nur in weiteren Ansätzen beschäftigt hat - und das ließe die Vermutung aufkommen, dass er sich gleichfalls nicht in die vielen komplexen Detailfragen des Alimentations- und Leistungsprinzips hinreichend eingearbeitet hätte, um zu einem sachlichen Schluss kommen zu können, was wie und in welcher Zeit zu betrachten wäre.
All das kann man nun also wegwischen wollen, indem man sich einen offensichtlich nicht ideologiefreien Ideologiebegriff zurechtlegt, um damit den anderen das vorzuwerfen, was man selbst nicht kann, nämlich dafür zu sorgen, die angemessenen Direktiven zu finden, die das politische Schlamassel beenden. Der Erkenntniswert solcher Meinungen bleibt aber dabei eher überschaubar, jedenfalls nach meinem Empfinden.
Ergo (und zugleich Pardon für die deutliche Sprache): Nimm's mir nicht übel, emdy, aber Du hast nicht genug Ahnung vom Thema, um die These sachlich begründen zu können, es sei dem Bundesverfassungsgericht heute möglich, einigermaßen kurzfristig zu einem Beschluss zu kommen. Und wenn Dich diese meine Meinung stört, dann kannst Du hier nun das Gegenteil beweisen und also die Aufforderung annehmen und über sachliche Allgemeinplätze hinweg mal darlegen, welche konkreten Direktiven Du für sachgerecht erachtest, damit die Besoldungsgesetzgeber dazu veranlasst werden, auf den Boden der Verfassung zurückzukehren - das würde mich mehr interessieren, weil's zum Thema beitrüge und tatsächlich was bringen könnte, was man von wiederkehrender Moralkritik m.E. ansonsten eher nicht sagen kann.
Es kann jeder gerne glauben, so viel und so oft und in oder auch außerhalb von Kirchen, dass das Bundesverfassungsgericht nicht schnell genug operierte - aber wer meint, er wüsste das und es also hier oder woanders als Sachausaussage präsentierte, der sollte sich verpflichtet sehen, eine solche Sachaussage dann auch zu einer solchen zu machen, sie nämlich sachlich begründen. Andernfalls sollte er m.E. die Kirche im Dorf lassen, finde ich, damit dann dort auch andere ihren Glauben praktizieren können.
@ Knecht
Die Ideen sind mir sympathisch: Badminton und Bier sind gute Alternativen für ein geselliges Beisammensein und haben einen deutlich höheren Spaßfaktor als unser Thema hier - aber in Verfassungsfragen helfen sie leider nicht weiter. Ein Verfassungspragmatismus ist aber vom Bundesverfassungsgericht zum Glück nicht zu erwarten, da es über genügend Erinnerung darüber verfügt, wohin Rechtspragmatismus führen kann.
Und zweckmäßig ist das Handeln des Bundesverfassungsgericht allemal, was sich auch in den letzten drei Jahren deutlich gezeigt hat: Denn die Besoldungsgesetzgeber sind zum Handeln gebracht worden und haben damit zunächst einmal anerkannt, was es anzuerkennen gibt, dass nämlich verfassungsrechtliche Probleme vorliegen - dahinter können sie nun nicht mehr zurück. Um's nächste Bild zu gebrauchen: Sie haben angebissen, dabei die Größe der Angel akzeptiert, an der sie hängen (denn das Besoldungsniveau haben sie bereits allesamt deutlich angehoben, wenn auch nicht sachgerecht für alle Beamte), und werden nun langsam, aber sicher an Land gebracht. Und wie bei jedem sportiven Angelwettbewerb kommt's nun darauf an, den Fisch gezielt an Land zu bringen. Man darf sich sicher sein, dass das Bundesverfassungsgericht genau auf diesem Weg ist. Denn das zeigen bspw. genau jene Entscheidungen der letzten Zeit, die ich gestern aufgeführt habe. Die anstehende Entscheidung wird den weiten Entscheidungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers noch weitergehend einhegen, was die Besoldungsgesetzgeber empfindlich treffen wird.