Ich bin mir sicher , dass Swen mit seinen Argumenten Recht hat, warum das BVerfG so arbeitet wie es arbeitet. Er ist aber eben besonders tief in diese Materie vorgedrungen und 99,9 % der Beamten, Soldaten und Richter ist eben nicht so weit. Diese 99,9 % haben nur ein zunehmendes Gefühl, dass sie besoldungsmäßig ungerecht behandelt werden. Irgendein Philosoph hat sinngemäß gesagt, die Menschen verstehen oft nicht den konkreten Hintergrund, aber sie haben meistens ein ziemlich gutes Gefühl für eine Sache. Erschwerend kommt hinzu, dass diese 99.9 % praktisch kein Sprachrohr für ihre Unzufriedenheit haben, da alle Altparteien, Medien und der Großteil der Bevölkerung ihnen ablehnend gegenüberstehen und sie selbst von ihren sogenannten Gewerksaften nicht vertreten werden. Ohne politische Heimat habe ich nur die Möglichkeit bei Wahlen meine Unzufriedenheit deutlich zu machen und auf dem Wahlzettel aus Protest dort ein Kreuzchen zu machen, wo ich es sonst nicht machen würde. Die ebenso vernachlässigten Bauern in den Niederlanden haben gehandelt und eine Partei gegründet, die ihre Ansichten vertritt. Soweit ich gehört habe, waren sie auch überaus erfolgreich bei der ersten Wahl.
Das, was Du schreibst, lotsch, ist leider vollständig richtig - deshalb versuche ich hier, die Sachlage so, wie sie sich mir darstellt, zu betrachten, ohne dass ich - wie gesagt - ein Interesse hätte, das Handeln des Bundesverfassungsgerichts zu rechtfertigen oder zu verteidigen, denn das bräuchte es auch nicht. Ich würde hier der erste sein, der das Bundesverfassungsgericht in der Sache scharf kritisieren würde, würde es nicht im Sinne seines Verfassungsauftrags handeln - aber zum Glück ist das für mich weiterhin nicht erkennbar, sodass ich davon ausgehe, dass das auch zukünftig so bleibt. Und so lange es so bleibt, erachte ich es als wichtig, insbesondere neu hinzukommende Leser nicht noch mehr "anzuheizen", da das weder ihnen noch der Sache guttäte. Deshalb meine wiederkehrenden Interventionen, die anders ausfallen würden, wenn das Bundesverfassungsgericht dafür Anlass geben würde.
@ Nanum
Ich bin mit Dir bis auf den letzten Satz d'accord - bin aber hinsichtlich einer schlecht begründeten Entscheidung ganz anderer Meinung, da das m.E. tiefgehende politische Konsequenzen hätte; ich versuch's mal ausnahmsweise kurz und also als Aufzählung:
1. Sofern nicht mindestens die gestern dargelegten fünf Felder in der anstehenden Entscheidung nicht so hinreichend präzisiert werden, dass die Gesetzgeber in ihrem gezielten Missverstehen der Rechtslage nicht deutlich behindert werden, werden sie nach der Erfahrung der letzten drei Jahre sowie zur Rechtfertigung dieser letzten drei Jahr und mit dem Ziel, weiterhin in massiver Weise Personalkosten einzusparen, unggebrochen weitermachen.
2. Als Folge müsste die Autorität des Bundesverfassungsgerichts deutlich mehr leiden. Denn dann müsste man annehmen, dass es seinen Verfassungsauftrag, sachgerechte Entscheidungen zu fällen (die eine präzise Entscheidungsbegründung mit einschlösse), entweder nicht hinreichend nachkäme (was Vermutungen, wie sie hier im Forum auch von integer Kollegen wiederholt geäußert werden, Nahrung geben würde) oder dass es dazu sachlich nicht in der Lage wäre, was als Qualitätsverlust zu betrachten wäre, worin sich ein nicht minder starker Autoritätsverlust widerspiegeln müsste.
3. Ein solcher Autoritätsverlust stellte aber einen unmittelbar schweren Schaden für unser Gemeinwesen dar, nicht nur, weil das Bundesverfassungsgericht innerhalb eines gesellschaftlich allgemeinen zunehmenden Zweifels an den staatlichen Institutionen (der auch heute nicht vor dem Bundesverfassungsgericht haltmacht, wenn es auch weiterhin über ein hohes Ansehen in der Gesellschaft verfügt) eine sich davon wiederkehrend abhebende Rolle spielt, sondern ebenso auch, weil damit das Einhegen verfassungswidriger politischer Auswüchse nur noch schwieriger werden würde - der Autoritätsverlust in der Besoldungsrechtssprechung müsste und würde also ausstrahlen auf andere Rechtsgebiete.
Von daher sollte sich das Bundesverfassungsgericht gezwungen sehen (und sieht es sich nach meiner begründeten Wahrnehmung auch wie gehabt und also unverändert gezwungen), eine sachgerechte und also verhältnismäßige Entscheidung zu fällen, die im Rahmen des Verfassungsauftrags erfolgte. Alles andere dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit den Weg für die Verfassungskrise freimachen, und zwar mit Auswirkungen, die nicht absehbar, jedoch sicherlich nicht positiv wären.
@ Vier
Es freut mich, dass ich Dich überzeugen konnte: Sowohl der Verfasungsauftrag von Bundesverfassungsgericht, Parlament und Regierung unterscheidet sich - aber leider unterscheiden sich hinsichtlich des Besoldungsrechts auch die Qualitätsstandards. Diese sind hinsichtlich des Entwurfs zum BBVAngG nicht mehr zu erkennen, da sich hier nur noch ein Qualitätsverfall offenbart, den ich noch vor drei Jahren in der Bundesrepublik in dieser Extremität für unmöglich erachtet hätte - eben weil er wissentlich und willentlich und also zielgerichtet erfolgt und damit nicht nur schweren Schaden für die Normunterworfenen in Kauf nimmt, sondern ihn ebenso gezielt unserer Rechtsordnung antut. Er kann nur noch als eine politische Verirrung gelesen werden, die offensichtlich ist, von der man nur noch nicht weiß, in welche der möglichen Himmelsrichtung sie weist, an welchen politischen Richtungen man sich mit ihm also bewusst oder halb- bis unbewusst anlehnen möchte auf dem Weg weg vom Boden des Grundgesetzes und wo man mit solchen Entwürfen dann also politisch landen möchte.