Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1962755 times)

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #645 am: 10.02.2022 17:41 »
Eher eine krasse Diskriminierung von Kinderlosen, die auch im Kollegenkreis zu Neid führen dürfte.

Wieso? Keine Kinder - keine Kosten. Kinder: Kosten, die vom Dienstherrn (mit-)getragen werden. Der Beamte an sich hat daurch keine Vor- oder Nachteile die zu einer Gerechtigkeitsdebatte untereinander führen könnte.
Ansonsten zeugt Neid ohnehin von Charakterschwäche, zumal es jedem grundsätzlich frei steht, die Situation zu ändern.

lumer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #646 am: 10.02.2022 18:48 »
Die amtsangemessene Alimentation ist im Wesentlichen mit der Grundbesoldung zu gewährleisten. Amts-/Stellenzulage, Familienzuschlag und/oder Sonderzahlung dürfen nicht zu Hauptkomponenten der Besoldung werden, sondern müssen Nebenkomponenten bleiben. Damit vereinbar ist keine wesentliche Erhöhung der genannten Besoldungsbestandteile. So im Ergebnis der VGH Hessen mit Beschluss vom 30.11.2021, Az. 1 A 2704/20.

Damit handelt es sich zwar einerseits immer noch um eine Gerechtigkeits-/Neiddebatte Kinderloser, andererseits aber auch um eine Debatte über die Grundsätze der Alimentation. Das Störgefühl, das ABCDE hatte, hatten die Richter im Ergebnis wohl auch und wir werden sehen, wie die Richter des BVerfG dies sehen.

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #647 am: 11.02.2022 09:01 »
Den letzten Entwurf zum Regionalen Familienzuschlag fand ich überhaupt nicht gut, deshalb würde eher als BMI versuchen, den regulären Familienzuschlag zu reformieren, das wäre am Einfachsten. Die Länder, die das Verfassungsgerichtsurteil schon umgesetzt haben, zahlen bei 3 Kindern (verheiratet) ca. 1200 - 1600 € Familienzuschlag. (Sachsen-Anhalt 1.478,00 €, NRW 1.248,00 €, Berlin 1.215,00 €, Thüringen 1.603,00 €)
Ich bin kein Jurist, weil bei dem Verfassungsgerichtsurteil war ja das 3. Kind ausschlaggebend. Ich würde aber vorschlagen, pro Kind den Famiienzuschlag beim Bund um 150,00 - 200,00 € jeweils zu erhöhen. Dann haben auch die Familien mit einem oder zwei Kinder was davon, ich finde es wäre gerechter.
Und dann wäre man auf der ungefähren Linie der Bundesländer. Vor allen Dingen wäre es gegen dem Regionalen Familienzuschlag ein nachvollziehbarer Besoldungsbestandteil.

Schwierig, von amtsangemessener Alimentation zu sprechen, wenn im gleichen Statusamt der eine bis zu 1600 Euro mehr bekommt. Eher eine krasse Diskriminierung von Kinderlosen, die auch im Kollegenkreis zu Neid führen dürfte. Klar stellt die Alimentation kein Gegenwert für eine Arbeitsleistung da, die bei einem Kinderlosen und bei einer Person mit drei Kindern grundsätzlich gleich ist. Aber mein Gerechtigkeitsgefühl sagt mir, dass da etwas nicht richtig sein kann.
Der Kinderlose hat aber weiterhin wesentlich mehr für sich als der mit Kindern.
Das ist doch die bodenlose Ungerechtigkeit seit Jahrzehnten!

(nur damit es klar ist, mich betrifft es nicht, da kein Beamter)

ABCDE

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #648 am: 11.02.2022 13:32 »
Bei 1600 Euro mehr kann man wohl schwerlich von einer Nebenkomponente sprechen.

Interessant zu sehen wie sich manche User hier gleich getriggert fühlen durch meine Aussage.

Der Kinderlose hat aber weiterhin wesentlich mehr für sich als der mit Kindern.
Das ist doch die bodenlose Ungerechtigkeit seit Jahrzehnten!
[/quote]

Seit Jahrzehnten sind Kinder eine bewusste Entscheidung. Wer sich als Single teure Hobbies gönnt, dem bleibt auch für den Rest weniger übrig. Ich möchte hier keine Familien mit Kindern angreifen, möchte aber die Grundannahme infrage stellen, dass der Staat verpflichtet sei, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Dies ist eine politische Frage. Aus der Schutzpflicht des Artikels 6 GG lässt sich eine Pflicht zu einem finanziellen Ausgleich auch nicht ableiten.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #649 am: 11.02.2022 13:52 »
Die Diskussion ist müßig und deine Meinung nicht von Belang. Das BVerfG hat anderes festgestellt. Wende dich dorthin wenn du dich benachteiligt fühlst. Dafür leben wir ja in einem Rechtsstaat.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #650 am: 11.02.2022 13:54 »
Seit Jahrzehnten sind Kinder eine bewusste Entscheidung. Wer sich als Single teure Hobbies gönnt, dem bleibt auch für den Rest weniger übrig. Ich möchte hier keine Familien mit Kindern angreifen, möchte aber die Grundannahme infrage stellen, dass der Staat verpflichtet sei, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Dies ist eine politische Frage. Aus der Schutzpflicht des Artikels 6 GG lässt sich eine Pflicht zu einem finanziellen Ausgleich auch nicht ableiten.

Die Verpflichtung ist keine politische Frage, sie ergibt sich aus den althergebrachten Grundsätzen des Beamtentums und wird durch die laufende Rechtssprechung (zuletzt VGH Hessen) gestützt.
Der Dienstherr hat den Beamten UND seine Familie amtsangemessen zu alimentieren.

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #651 am: 11.02.2022 14:07 »
Seit Jahrzehnten sind Kinder eine bewusste Entscheidung. Wer sich als Single teure Hobbies gönnt, dem bleibt auch für den Rest weniger übrig. Ich möchte hier keine Familien mit Kindern angreifen, möchte aber die Grundannahme infrage stellen, dass der Staat verpflichtet sei, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Dies ist eine politische Frage. Aus der Schutzpflicht des Artikels 6 GG lässt sich eine Pflicht zu einem finanziellen Ausgleich auch nicht ableiten.
Entweder irrst du dich da oder das BVerG und da das BVerG da eher das letzte Wort hat, ist derzeitig wohl die Annahme richtig, dass das Grundgesetz bei der amtsangemessenen Alimentation die Kinder inkludiert.
Und somit der Staat die Kosten für deren Grundbedürfnisse zu übernehmen hat.

Wenn du stichhaltiges dagegen einwenden kannst, dann gerne her damit und ab vor das BVerG.
Die Politik würde dir sicherlich einen Orden dafür geben (und viele Bürger auch)

ABCDE

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #652 am: 11.02.2022 15:42 »
Entweder irrst du dich da oder das BVerG und da das BVerG da eher das letzte Wort hat, ist derzeitig wohl die Annahme richtig, dass das Grundgesetz bei der amtsangemessenen Alimentation die Kinder inkludiert.
Und somit der Staat die Kosten für deren Grundbedürfnisse zu übernehmen hat.

Wenn du stichhaltiges dagegen einwenden kannst, dann gerne her damit und ab vor das BVerG.
Die Politik würde dir sicherlich einen Orden dafür geben (und viele Bürger auch)

Ich bestreite nicht, dass eine amtsangemessene Alimentation Kinder berücksichtigt. Man kann die Alimentation aber auch so gestalten, dass die Alimentation für einen Beamten mit Kindern ausreichend, ohne für einen kinderlosen Beamten niedriger zu sein. Schließlich bekommt ein Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (!) mit und ohne Kinder das gleiche Gehalt. Es ist nur eine Frage des politischen Willens und der politischen Prioritäten, ob man die Alimentation unterschiedlich hoch gestalten möchte, solange sie für alle Familienkonstellationen ausreichend hoch ist. An der Bewältigung der Corona-Pandemie und des Klimawandels sieht man, welche finanziellen Mittel freigesetzt werden können, wenn der politische Wille vorhanden ist.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #653 am: 11.02.2022 17:59 »
Wir gehen hier vermutlich mehrheitlich davon aus, dass das BMI auch 2022 keinen verfassungskonformen Gesetzentwurf vorlegen wird. Viele werden 2021 die Erfahrung gemacht haben, dass die Thematik nicht nur bei den meisten Kollegen sondern auch in den Bezügestellen unbekannt ist. Deshalb habe ich für 2022 einen Musterwiderspruch mit kurzer Erläuterung erstellt. Ein guter Zweizeiler oder der Musterwiderspruch des VBOB tun es aber sicherlich auch.

Die pdf-Datei kann hier heruntergeladen werden:
https://www.transfernow.net/dl/20220211WAHX6Ixd

Vielleicht kann ich damit einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass noch ein paar Widersprüche mehr zusammenkommen und so der Handlungsdruck ein wenig steigt. Viele Textpassagen werden euch bekannt vorkommen. Mein Dank gilt Swen, dem TBB und vielen anderen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #654 am: 11.02.2022 19:03 »
Andre Ausgelaugt (A10) ist alleinstehend und kinderlos. Er reißt sich schon fast 10 Jahre den Allerwertesten auf. Er wollte es immer so, denn er hat Spaß an seinem Job und dachte immer, wenn er nur hart arbeite, würde sich das irgendwann auszahlen. A12, A13, das wär's. Davon kann man leben. Noch jedenfalls bei DER Inflation. Doch die hat er noch nicht. Frank war einfach dran. Er hat länger darauf gewartet, wie es heißt. Andre hat Kopfschmerzen, er vertritt Frank, der in Elternzeit ist. Er ist noch mal Vater geworden.

Andre hat sich eine teure Mietwohnung in der Innenstadt genommen, um näher an seiner Dienststelle zu wohnen. Sein Auto kann er sich nicht mehr leisten.

Frank Familienmensch (A12) dachte immer anders. "Wenn ich arbeiten wollen würde, wär' ich in der Wirtschaft." Frank hat drei Kinder. Er hat sich mit seiner Frau ein Häusschen leisten können. Er ist 10 Jahre älter, hat zugeschlagen als man sich Eigentum noch leisten konnte, wenn zwei Verdiener im Haushalt sind.

Andre freut sich, denn er weiß, dass Frank jetzt endlich ein bisschen mehr für sich hat. Die Kinder sind noch nicht aus dem Haus. Das BMI hat erkannt, dass Frank deutlich stärker von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen ist, als Andre und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Frank meint dazu nur "Wir haben Corona einige kriegen den Hals immer noch nicht voll."

Andre schämt sich, dass er so ein egoistischer Single ist, der der Gesellschaft keine Kinder schenkt. Er ist dankbar dafür, dass Frank das auf sich genommen hat. Wahrscheinlich wollte der gar keine Kinder.
« Last Edit: 11.02.2022 19:20 von emdy »

Bastel

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« Antwort #655 am: 11.02.2022 20:27 »
Irgendwie ist die Besoldung im Gas schon traurig... hoffentlich kommen 7-10% auf die Grundbesodkung. Den Rest wird man wohl über Kinderzuschläge regeln können.

NWB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #656 am: 11.02.2022 21:21 »
Andre Ausgelaugt (A10) ist alleinstehend und kinderlos. Er reißt sich schon fast 10 Jahre den Allerwertesten auf. Er wollte es immer so, denn er hat Spaß an seinem Job und dachte immer, wenn er nur hart arbeite, würde sich das irgendwann auszahlen. A12, A13, das wär's. Davon kann man leben. Noch jedenfalls bei DER Inflation. Doch die hat er noch nicht. Frank war einfach dran. Er hat länger darauf gewartet, wie es heißt. Andre hat Kopfschmerzen, er vertritt Frank, der in Elternzeit ist. Er ist noch mal Vater geworden.

Andre hat sich eine teure Mietwohnung in der Innenstadt genommen, um näher an seiner Dienststelle zu wohnen. Sein Auto kann er sich nicht mehr leisten.

Frank Familienmensch (A12) dachte immer anders. "Wenn ich arbeiten wollen würde, wär' ich in der Wirtschaft." Frank hat drei Kinder. Er hat sich mit seiner Frau ein Häusschen leisten können. Er ist 10 Jahre älter, hat zugeschlagen als man sich Eigentum noch leisten konnte, wenn zwei Verdiener im Haushalt sind.

Andre freut sich, denn er weiß, dass Frank jetzt endlich ein bisschen mehr für sich hat. Die Kinder sind noch nicht aus dem Haus. Das BMI hat erkannt, dass Frank deutlich stärker von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen ist, als Andre und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Frank meint dazu nur "Wir haben Corona einige kriegen den Hals immer noch nicht voll."

Andre schämt sich, dass er so ein egoistischer Single ist, der der Gesellschaft keine Kinder schenkt. Er ist dankbar dafür, dass Frank das auf sich genommen hat. Wahrscheinlich wollte der gar keine Kinder.

So ein Mist aber auch, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einer der wenigen Vorzüge des öffentlichen Dienstes ist und gleichzeitig der Grund, warum wir gefühlt 70% Frauenanteil haben. Für viele ist das nunmal der wichtigste Grund, hier zu arbeiten. Und die halten das Ganze auch am laufen.

emdy

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« Antwort #657 am: 11.02.2022 21:50 »
Die Frage ist ja, ob die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht mehr gewährleistet ist, wenn man die Kollegen, die die Ausfallzeiten auffangen auch anständig bezahlt.  ;D

Amtsangemessene Alimentation, dem Amte nach.

xap

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« Antwort #658 am: 11.02.2022 22:17 »
Der arme Beamte, der unter der Familienplanung seiner Kollegen zu leiden hat. Gibt es schönere Bilder zum Einschlafen?

emdy

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« Antwort #659 am: 11.02.2022 23:09 »
Der arme Beamte, der unter der Familienplanung seiner Kollegen zu leiden hat. Gibt es schönere Bilder zum Einschlafen?

Eigentlich nur den Beamten, der versucht zu rechtfertigen, weshalb er aufgrund seiner Kinder exorbitant mehr verdienen müsste als seine kinderlosen Kollegen und dabei großspurig auf das BVerfG verweist, welches ja seit über dreißig Jahren die Position vertritt, dass die Familienzuschläge eben nicht beliebig hoch sein können.

06.03.2007 2 BvR 556/04 Rn. 57
22.03.1990 2 BvL 1/86 Rn. 56