Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904851 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6525 am: 28.07.2023 12:25 »
Im Leben nicht wird die Nachzahlung sechsstellig werden! Mit viel Glück vereinzelt im niedrigen fünfstelligen Bereich. Die meisten werden wohl aber mit weniger abgespeist!

Naja, ein A8er im München mit 3 Kindern hat gemäß dem Referentenentwurf einen Anspruch auf einen AEZ i.H.v. 1051 EUR monatlich. Wenn der(die)-jenige 10 Jahre lang Widerspruch eingelegt hat, dann kann da schon eine 6-stellige Summe zusammen kommen.

Pacodemias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6526 am: 28.07.2023 14:41 »
und genau darauf warte ich hier als A8er in München mit 3 Kindern :)

Naja, man wird ja mal noch träumen dürfen, den Glauben hab ich schon verloren.
Leider auch erst seit 2019 Widderspruch eingelegt.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6527 am: 28.07.2023 20:01 »
Wohl dem, der eine RSV besitzt. Kostenrisiko besteht dann beim Jahresbeitrag den man ohnehin zahlt und der Selbstbeteiligung. Mich würde interessieren BalBund: meintest du nicht, der Bund würde auf das negative Bescheiden der Widersprüche verzichten, um einer Klagewelle zu entgehen? Das liest sich nun deutlich anders.

Das Problem ist die Geisteshaltung der Politik. Die ist der Ansicht, mit dem jetzigen großen Wurf ist erst einmal genug getan und allen Widersprüchen abgeholfen. Wer dieser Auffassung widerspricht soll klagen, wie wenig das tun hat man letztlich in Hamburg gesehen, wo der aktuell zuständige Staatssekretär das Ganze ja schon durchexerziert hat. Insofern ja, die Haltung des Hauses hat sich diesbezüglich stark verändert.

Wie auf Widersprüche gegen das neue Gesetz reagiert werden wird steht auf einem anderen Blatt, hier vermute ich schon, dass wieder ruhend gestellt wird, weil auch D weiß, dass Verfassungskonformität anders aussieht.

Beamtix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6528 am: 28.07.2023 20:05 »
Mein Bekannter mit Verbindungen zu D3 erzählt, dort habe man gesagt, dass die Umsetzung des Tarifergebnisses zwingend und denknotwendig vor der Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation verabschiedet werden müsse. Erst dann könne man die Auswirkungen auf die amtsangemessene Alimentation abschätzen. Bedeutet das, der Entwurf soll möglicherweise noch weiter runtergefahren werden?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6529 am: 28.07.2023 20:25 »
Mein Bekannter mit Verbindungen zu D3 erzählt, dort habe man gesagt, dass die Umsetzung des Tarifergebnisses zwingend und denknotwendig vor der Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation verabschiedet werden müsse. Erst dann könne man die Auswirkungen auf die amtsangemessene Alimentation abschätzen. Bedeutet das, der Entwurf soll möglicherweise noch weiter runtergefahren werden?

Exakt, der Dienstherr gönnt seinen unteren Beamten nicht ein Pimperling zu viel, aber Hauptsache selber 3000€ einstreichen, damit das Abstandsgebot zwischen Staatssekretären und Ministern gewahrt ist.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6530 am: 28.07.2023 20:56 »
Mein Bekannter mit Verbindungen zu D3 erzählt, dort habe man gesagt, dass die Umsetzung des Tarifergebnisses zwingend und denknotwendig vor der Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation verabschiedet werden müsse. Erst dann könne man die Auswirkungen auf die amtsangemessene Alimentation abschätzen. Bedeutet das, der Entwurf soll möglicherweise noch weiter runtergefahren werden?
Schon mit dem veröffentlichten Entwurf werden die Wenigsten überhaupt eine nennenswerte Erhöhung bekommen.
Im Gegenteil, es wird weniger werden durch die Abschaffung bzw. "einfrieren" des FZ1 und die Anrechnung auf den AEZ. Falls einem überhaupt AEZ zustehen würde. Spätestens mit Wegfall der Kindergeldberechtigung ist es definitiv eine Kürzung.
Da sind die Meisten zu lange dabei um sich entlassen zu lassen und eine angemessen entlohnte Stelle anzutreten. Wenns dann in Pension geht, gute Nacht Ruhegehaltsfähigkeit!

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6531 am: 29.07.2023 15:18 »
@flip #6530

Das ist ja mein andauerndes Reden. Der "Dienstherr" (19. Jahrhundert 😊) will mit allen Tricks die  Pensionen runterdrücken. Muss er auch, siehe die immer weiter steigende Staatsverschuldung - und die zukünftigen Staatsaufgaben, die ein Schweinegeld kosten werden.

Glaubt ja fast keiner (Ich möchte es ja auch nicht glauben, aber Realität ...)

Doch viele hoffnungsvolle Jungbeamten wollen das partout nicht hören.😁

Schönes Wochenende!

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6532 am: 29.07.2023 15:39 »
Zu den Pensionen/Versorgung gab es bislang auch noch keine Rechtsprechung des BVerfG. Kommt aber bald bzgl VG Hamburg,etc. vermutlich nächstes Jahr in der Jahresvorschau.
M.E. der Hauptgrund von AEZ, höhere Kinderzuschläge und anderen höheren Familienzuschlägen in den Ländern. Oder auch der Corona-Prämie nur für aktive Beamte. Hauptsache keine pensionswirksamen Erhöhungen.

 

Nanum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6533 am: 29.07.2023 22:24 »
Hallo,


wegen der Sonderzahlung an die Pensionäre gibt es ja bereits sehr großen Unmut.
Irgendwie ja auch zu Recht da die Rentner leer ausgehen.


Wenn perspektivisch die Finanzierung des beamtentums nicht gedeckt ist wird es wohl einem gigantischen Knall geben irgendwann.

BW

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6534 am: 29.07.2023 22:39 »
Dieser Unmut ist völlig unbegründet und durch Unwissenheit begründet. Ich bin mit fast sicher die Pensionäre hätten für die prozentualen Erhöhungen der Rentner der letzten 2 Jahre sofort auf die Zahlung der Inflationsprämie verzichtet. Die Argumentation hinkt also gewaltig wenn Rentner jammern, dass Sie keine Prämie bekommen, weil ich nicht glaube dass Sie ihre Prozente dafür eintauschen würden.

Nanum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6535 am: 29.07.2023 23:40 »
Hallo,
dem stimme ich zu. Liegt jedoch einfach an der Krücke der nicht amtsangemessenen Alimentation.
Wieder ein Aspekt den die ... Presse unentwegt unter den Tisch fallen lässt. Ich danke für die "neue" Perspektive!

Beamtix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6536 am: 30.07.2023 08:34 »
Die Rentner bekommen trotz Erhöhungen ebenfalls zu wenig. Liegt an unserem veralteten Rentensystem. Das ist nicht die Schuld der Pensionäre und typisch deutsch, dass man fordert, es solle allen gleich schlecht gehen.

Ozymandias

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« Antwort #6537 am: 30.07.2023 20:13 »
Abteilung D3 scheint wohl nicht viel von § 31 BVerfGG zu halten.

Vielleicht sollte man dort mal mit einer IFG-Anfrage rumschnüffeln.

Oder Phaser auf Transparenz setzen.

https://fragdenstaat.de/blog/2023/07/28/marco-buschmann-will-offiziellen-mailverkehr-geheim-halten/



Reisinger850

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6538 am: 30.07.2023 21:13 »
Hallo,


wegen der Sonderzahlung an die Pensionäre gibt es ja bereits sehr großen Unmut.
Irgendwie ja auch zu Recht da die Rentner leer ausgehen.


Wenn perspektivisch die Finanzierung des beamtentums nicht gedeckt ist wird es wohl einem gigantischen Knall geben irgendwann.

Die Pensionen sind genauso gedeckt wie die Renten, nämlich gar nicht, bzw.
subventioniert durch Steuereinnahmen. Man sollte nicht den beliebten Fehler machen, Pensionen und Renten zu vergleichen, da in den Pensionen eine Betriebsrente enthalten ist und dazu der durchschnittliche Pensionsbezieher höher qualifiziert ist. Die Pensionäre tun mir eigtl leid. In NRW 2,8 % in den letzten drei Jahren. Eine Schande.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6539 am: 03.08.2023 09:56 »
Wo sind eigentlich die BMI-Insider? Wird den Verantwortlichen langsam bewusst, was für einen Bullshit sie gebaut haben? Vermutlich die gute alte VW-Mentalität. Faeser wurde auftragsgemäß ein kostenneutrales Gesetz versprochen, das sich nun als unmöglich erweist, egal wie viel Kaffee und Schnaps man durcheinander trinkt. Und jetzt soll man den Beamten allen Ernstes einen attraktiven Sold zahlen, von dem man, Gott bewahre, auch in einer Großstadt leben kann?!

Es tut sich seit Monaten irgendwie gar nichts mehr...