Diese langen Verfahrensdauern gibt es aber auch in anderen Bereichen.
Hier z.B. das jüngste Beispiel Beschluss vom 12. Juli 2023 - 2 BvR 482/14
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/07/rk20230712_2bvr048214.htmlEinkommensteuer 2001, 2 Jahre Finanzamt, 7 Jahre am Finanzgericht rumgelegen, 2 Jahre am BFH und weitere 9 Jahre am BVerfG.
Die Justiz stellt sich aber auch selber ein Bein und ist Teil des dysfunktionalen Systems, wenn man nicht auf einen 3. Senat und mehr Spezialisierung drängt. Die Senate und Kammern sind sehr wild zusammengewürfelt bezüglich der Fachgebiete. Steuerexpertise gibt es z.B. gar keine mehr am BVerfG. Auch die Erfahrung aus dem Sozialrecht ist nicht sehr hoch. Dafür mittlerweile viele ehemalige Politiker und viele Umweltrechtler...
Natürlich hat ein Verfassunsgericht andere Schwerpunkte als die Fachgerichtsbarkeit. Der derzeitige Präsident bekam jedoch eine politische Beförderung vom Anwalt zum Bundesverfassungsrichter ohne vorherige richterliche Tätigkeit...
In Besoldungsfragen hat Maidowski sehr große Erfahrung als ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht.
Aber man tut mit Absicht nichts, für schnellere und auch bessere Entscheidungen.
Dazu kommt in den Besoldungsfragen natürlich noch, dass die Nachzahlungen ohne Verzugszinsen und ohne Inflationsausgleich kommen. Absolut absurd und einfach nur noch bürgerfeindlich (auf die amtsangemessene Alimentation sind nämlich auch die Ehefrauen, Kinder, etc. angewiesen).
Der schwankende Zeitwert von Geld ist in der Verwaltungsgerichtsbarkeit offenbar noch nicht angekommen, lieber hinkt man 300 Jahre hinterher. Man kann davon ausgehen, dass alle Verfassungsorgane wissen, dass dies nicht richtig sein kann, aber man ist schlicht zu dysfunktional für vernünftige Änderungen. Muss das BVerfG eben die Radbruchsche Formel auch mal bei Angelegenheiten bezüglich der Euronen auspacken.