Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3911934 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6585 am: 08.08.2023 13:05 »
Dass der (ich nenne es einfach mal so, weil die Abkürzung dafür egal ist) Wohnortszuschlag schrott ist, wurde ja schon mehrfach ausgeführt. Bis auf die paar Glücklichen, die in Mietstufe 6 und 7 gewürfelt wurden, bringt das niemandem wirklich was. Hochgradig unfair und unlogisch und weit entfernt von irgend einem Amtsbezug.

Und dann auch nur, wenn man sich max. im mD befindet und min. 2 Kinder hat. Ansonsten frisst der Abschmelzbetrag den AEZ weitestgehend auf.

Genau.

Aber wie man sieht, gibt es selbst hier welche, die das Teil feiern. Genauso wie ein paar Helden auf Facebook sich darüber freuen, dass Ende des Monats endlich unser schnell und unbürokratisch ausgehandelter Inflationsausgleich kommt (kommen soll) - also die faktische Nullrunde.

Wenn man bedenkt, dass derlei Beamte die große Masse sein dürften, kann man nur noch den Kopf an die Wand hauen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6586 am: 08.08.2023 13:44 »
Mir hat letztens ein Bekannter gesagt, dass es uns im unteren gD ja eigentlich ganz gut geht. Im zweiten Satz aber beschwert, dass nicht einmal auf dem "Land" ein Häusschen drinn ist. Traurig, traurig... Wenigstens legt auch er Widerspruch gegen den ganzen Mist ein.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6587 am: 08.08.2023 14:42 »
Mir hat letztens ein Bekannter gesagt, dass es uns im unteren gD ja eigentlich ganz gut geht. Im zweiten Satz aber beschwert, dass nicht einmal auf dem "Land" ein Häusschen drinn ist. Traurig, traurig... Wenigstens legt auch er Widerspruch gegen den ganzen Mist ein.

Derartige Erfahrungen habe ich auch bereits gemacht. Wenn ich Werbung für Widersprüche gemacht habe kam teilweise "auch für das was wir machen können wir uns nicht beklagen."

Kann diese Einstellung kann ich tatsächlich nicht nachvollziehen. Der gtD mag in meiner Gegend im Vergleich noch gut hinkommen, aber es geht ja eben nicht nur um die Leute ab gtD aufwärts und auch nicht nur in meiner Gegend, es geht um uns alle.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6588 am: 08.08.2023 17:47 »
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Das angekündigte Gesetz stellt für jeden, der auch nur einen Hauch Selbstachtung und Arbeitseifer an den Tag legt, nicht mehr dar, als einen Schritt hin zu einer höchstrichterlichen Entscheidung über die Bundesbesoldung.

Wer sich ausschließlich über seine Fertilität definiert, mag auch diese Verarschung noch als abszöne Überbezahlung feiern. Leistungsorientierte Beamte egal welcher Laufbahn und Kinderzahl, werden die Sache dann über die nächsten zehn Jahre einer tragfähigen Lösung zuführen! Durch Klage.

Das BMI hat sich mit diesem Entwurf von jeder Sachlichkeit im Rechtsdiskurs entfernt, dieses aber immer noch perfide genug getarnt um den Großteil der Beamtenschaft abzuspeisen.


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6590 am: 09.08.2023 13:15 »
Wieder nur Blabla.
Wenn das Silberfischlein das alles weiss, warum dann das absolut desaströse Ergebnis der Tarifverhandlungen ?
Hätten die Gewerkschaften doch mal den ganzen Laden zum Stillstand gebracht.
Warum in Kenntnis der Situation und zudem noch dem Betrug an den Beamten hinsichtlich der Alimentation nicht mal einen harten Kurs fahren. Andere Gewerkschaften machen es vor und erreichen was.
Leider ist es immer nur eine Tarifverhandlung deren Ergebnis auf die Beamten übertragen wird, wir Beamten haben ja leider selber keine Möglichkeit für unsere Belange auf die Strasse zu gehen. Wir sind vom Druck der TB in Verhandlungen abhängig bzw auf diesen und die Ergebnisse angewiesen. 
Oder aber den ewig dauernden Gang durch die gerichtlichen Instanzen wenn es um Fragen z.B. der Alimentation geht. Mit etwas Glück erlebt man den Ausgang eines solchen Verfahren noch.
Also mir muss das Silberfischlein nicht mehr mit solchen Interviews kommen. 
« Last Edit: 09.08.2023 13:23 von Bundi »

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6591 am: 09.08.2023 13:32 »
Sehr lustig finde ich hingegen die Dauer des Interviews.

"Im öffentlichen Dienst sieht es nicht so gut aus, oder Herr Silberbach?"
-"Alles ist desaströs."
"Herzlichen Dank für das Gespräch."

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6592 am: 09.08.2023 14:01 »
@emdy

Stimme dir voll zu. Es ist einfach nur noch zum Todlachen und Fremdschämen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6593 am: 09.08.2023 16:54 »
Immerhin nicht komplett einseitig, sondern auch eine Aufforderung zur Bildung von mehr Rücklagen zur Bewältigung der Pensionslasten.

https://www.welt.de/wirtschaft/plus246818242/Beamte-im-Ruhestand-Fuer-die-Bundeslaender-wird-die-Pensionslast-erdrueckend.html


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6594 am: 09.08.2023 17:04 »
Und genau das ist der Punkt. Der Staat stellt Beamte ein um hoheitliche Aufgaben zu erledigen. Der Staat oder die Politik sorgt aber nicht vor und bildet entsprechende Pensionsfonds oder Ruecklagen, dabei ist es dem duemmsten klar es kommt der Tag an dem der Beamte in Pension geht und es muessten entsprechende Ruecklagen da sein. Aber zu dem Zeitpunkt sind die Verantwortlichen in der Regel ja selber nicht mehr in Verantwortung und haben die Suppe nicht auszuloeffeln.
Leider wird in der oeffentlichen Debatte anschliessend sehr oft den Beamten fuer das Versagen der Politik / Staat der Vorwurf gemacht die Pensionslasten erdruecken die Buerger und den Staat, dabei liegt das nicht in der VErantwirtung der Beamten.


Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6596 am: 10.08.2023 10:19 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wird-die-besoldung-auch-mal-dynamisch-erhoeht

Wie immer - Blabla.

Übrigens war die Frage an Herrn S. schlecht gestellt, da der Fragesteller davon ausgeht, dass nach der Umsetzung des Entwurfs vorübergehend eine angemessene Besoldung bestehen würde.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6597 am: 10.08.2023 12:54 »
Ist zwar in Hessen, aber sehr lesenswert, vor allem auch was Frau Prof. Dr. Gisela Färber zu Familienzuschlägen sagt:
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/DE_Landtagswahlen-2023?open&ccm=000

Zitat
Für meine Begriffe sollten wir weitgehend auf Familienzuschläge verzichten. Das sind private Entscheidungen. Ich habe ein wunderbares Zitat von dem Erfinder des Alimentationsprinzips gefunden. Er hat 1807 gesagt: Familienentscheidungen sind private Entscheidungen. – Wir haben inzwischen gegenüber 1977 eine ganze Reihe von steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Zuschlägen für Familien mit Kindern. Warum müssen Beamte hier noch mal besonders besoldet werden?

Bastel

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« Antwort #6598 am: 10.08.2023 13:46 »
Die Dame will wohl am Alleinverdienermodell sägen. Da bin ich mal gespannt.

Ozymandias

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« Antwort #6599 am: 10.08.2023 14:04 »
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/DE_Landtagswahlen-2023/$file/INA-KB-073.pdf
Ab Seite 6 geht es los

Zitat
Sie machen das bei den Familienzuschlägen vorläufig. Das ist okay. Das ist
vermintes Gelände. Wenn Karlsruhe wieder zuschlägt, dann ist ohnehin Tabula rasa
;D
Karlsruhe strikes back  ;D

Übrigens in ihrem Aufsatz "Quo Vadis Alimentationsprinzip?" "bejubelt" Färber auf einer der letzten Seiten das Modell in verschiendenen Ländern, dass Partnereinkommen angerechnet wird.

Bund, Kommunen, Länder haben die letzten Jahre vor Corona geschlafen und alle Haushaltsmöglichkeiten verplempert. Jetzt gibt es die nächsten Jahre eine neue finanzielle Realität. Selbst gut geführte Kommunen sind teilweise auf Kassenkredite in nie dawegesener Höhe angewiesen. Verfassungsgemäße Alimentation kostet alle 17  Besoldungskreise jedoch mindestens 20-40 Milliarden im Jahr plus Nachzahlungen in gigantischer Höhe für Widerspruchsführer.

Man hat so lange geschlafen, die verfassungswidrige Alimentation ist mittlerweile alternativlos und Karlsruhe wird nicht den "Staatsbankrott" per Beschluss herbeiführen.  - Immer noch meine Ansicht.