Mit manchem, was Du schreibst, xap, bin ich d'accord, mit anderem aber auch nicht. Es wird sicherlich richtig sein, dass schließlich irgendwann die Kinder der Kollegen den Pflegeheimaufenthalt der arbeitssamen Kinderlosen (mit-)finanzieren werden. Allerdings finanzieren heute die unverheirateten kinderlosen Kollegen genauso die heutigen Beamte mit Kindern über die von ihnen zu entrichtenden höheren Steuern mit. Denn ohne diese - verfassungsrechtlich mögliche und im Sinne der Generationsgerechtigkeit nötige - unterschiedliche Besteuerung wäre der sog. Generationsvertrag kaum aufrechtzuerhalten - sofern er denn zukünftig noch aufrechtzuerhalten sein wird.
Ich denke, die Diskussion, wer stärker vom verfassungswidrigen Handeln der Besoldungsgesetzgeber betroffen ist, ist insofern generell (also nicht auf Dich bezogen) müssig. Von einer verfassungskonformen Alimentation werden am Ende alle Beamten profitieren - unabhängig vom Familienstand -, da das Maß der Unteralimentation für alle Beamten so groß ist, dass ihre Reparatur auch zur Erhöhung der Grundgehaltssätze führen muss. Das ist auch allen Besoldungsgesetzgebern (oder zumindest den dort diesbezüglich federführenden Akteuren) bewusst, weshalb derzeit von all jenen Besoldungsgesetzgebern eine neue Runde grotesker Besoldungsgesetzgebungen gefahren wird, die derzeit wieder Autoscooter in der Geisterbahn fahren, weil sie sich diesbezüglich offensichtlich eher auf dem Rummelplatz und nicht in einem Landesparlament zu wähnen scheinen.