Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4016144 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6645 am: 14.08.2023 14:48 »
Nichts, denn der Entwurf wird wie eine heiße Kartoffel, die niemand haben möchte, herumgereicht. Wenn ich schon lese, dass sich abgestimmt wird was nun nachzuzahlen wäre.

Ganz einfach:

Zustehender Betrag gemäß Gesetz * Monate.

Was sind das da für Schwachmaten? Die im Briefkopf dürfen sich explizit angesprochen fühlen.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6646 am: 14.08.2023 14:52 »
Ich bin ja drauf und dran dem AbtLtr. mal eine Mail zu senden...nur weiß ich nicht, wie dass Ganze wirkt.
Wenn ich mich als Ressortfremder mit meiner dienstlichen E-Mail an den AL wende um Ihm durch die Blume zu sagen, dass ich dass, was er in diesem Schreiben äußert, einfach nur FRECH oder "UNKLUG" finde.

Die Kollegen können doch nicht ernsthaft denken, dass mit dem Entwurf die Vorgaben des BVerfG umgesetzt werden?? Was ist denn da los?

Würde ich auch gerne machen aber es ist ja gar nicht bekannt was sich seitdem bis heute im Entwurf getan hat.

Was soll sich getan haben, wenn man sich die Aussagen durchliest. Das Schreiben ist gerade mal einen Monat alt...da hat sich sicher NULL getan.

Vieleicht sollten alle, die die Nummer für verfassungswidrig halten, alle einzeln und nacheinander eine IFG-Anfrage stellen.

Vieleicht kann der liebe SwenTanortsch ja mal bei einer fundierten Fragestellung helfen, die nicht durch den einfachen gD-Beamten beantwortet werden kann.  ;D

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6647 am: 14.08.2023 15:02 »

Mich würde mal interessieren, mit welchen Abt. dies in den anderen Ressorts besprochen / sich abgestimmt wird?

Also ehrlich ich bin derart entsetzt....

Was meint Ihr: Wissen die Kollegen, dass sie Mist bauen oder glauben die ernsthaft, das wäre was Gutes?

Die "Kollegen" setzen die politische Vorgabe um, in dieser Legislatur möglichst kostenneutral zu bleiben.

Hausabstimmung bedeutet üblicherweise, dass Abt. D über die eigene Mannschaft hinaus in Konsultation geht mit Z II 1, V II 1, PK I 3, und StS K.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6648 am: 14.08.2023 15:06 »
Ich denke, entsprechende Anfragen werden mit Verweis auf das laufende Verfahren beantwortet werden. Auch diesbezüglich darf man davon ausgehen, dass die jeweilig zuständige Ebene wissentlich und willentlich und also zielgerichtet voranschreitet. Xaps Methaper der "heißen Kartoffel" dürfte das Verfahren und den öffentlichen Umgang mit ihm recht gut beschreiben, denke ich.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6649 am: 14.08.2023 15:11 »

Was soll sich getan haben, wenn man sich die Aussagen durchliest. Das Schreiben ist gerade mal einen Monat alt...da hat sich sicher NULL getan.

Nein, das Schreiben ist aus dem Juli 2022, mithin 13 Monate alt ;)

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6650 am: 14.08.2023 15:20 »
Autsch :o :o

Sorry

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6651 am: 14.08.2023 15:46 »
Wie auch immer, viel besser wird das neue "Ding" nicht sein. Der AEZ wird etwas höher sein, genauso wie die Abschmelzbeträge.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6652 am: 14.08.2023 16:16 »

Was soll sich getan haben, wenn man sich die Aussagen durchliest. Das Schreiben ist gerade mal einen Monat alt...da hat sich sicher NULL getan.

Nein, das Schreiben ist aus dem Juli 2022, mithin 13 Monate alt ;)

Ich hatte auch erst 2023 gelesen.
@BalBund gibt es Ihrerseits Erkenntnisse, bis wann der Entwurf ins Kabinett gehen soll?

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6653 am: 14.08.2023 19:43 »
Ich hatte auch erst 2023 gelesen.
@BalBund gibt es Ihrerseits Erkenntnisse, bis wann der Entwurf ins Kabinett gehen soll?

Zu meinem letzten Beitrag in dieser Sache gibt es keinen neuen Sachstand. Einarbeitung der Verbändebeteiligung über die  Sommerpause, dann Regiegespräch mit dem BMF, wenn das "ok" gibt geht es in die Ressortabstimmung, das wird voraussichtlich ein Eiertanz. Befassung im Kabinett muss bis zur KW 43 erledigt sein damit die Lesungen vor der Weihnachtspause noch durchlaufen und ein Inkrafttreten zum 01.01.24 sichergestellt wird.

Vermutlich wird man sich diese Zeit gönnen, zumal das BVA mutmaßlich die neue Besoldung mittels Rückrechnung per 01.03. leisten wird um die angepassten Wohngeldsätze für 2024 abbilden zu können.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6654 am: 14.08.2023 20:24 »
Gehe ich richtig in der Annahme, dass dann um den 01.10. ein neuer Referentenentwurf veröffentlicht werden müsste, sofern der Zeitplan bestand hat? Oder erfolgt eine Veröffentlichung erst wieder mit dem Kabinettsbeschluss?

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6655 am: 15.08.2023 11:14 »
Diese ganze Klicke unter dem MR Franzen.... ist in meinen Augen gehirnkrank, dieser Entwurf vom Jahresanfang ist einem Kabinettentwurf unwürdig, und da die Leute das im BMI ja wissen, ist es noch schlimmer. Herr Scholz hat im November 2022 auf der DBB Tagung davon gesprochen, dass "ganz schnell" ein Gesetzentwurf beschlossen werden sollte. Die Frage ist natürlich, was für Herrn Scholz "ganz schnell" bedeutet.
Und Herr Saathoff ist für mich ein "Scharlatan". Er ist seit fast 2 Jahren im Amt und beantwortet wahrheitswidrig die Fragen zur amtsangemessenen Besoldung. Das ist purer Pupolismus, der AFD wirft man dies vor, aber selber Wasser predigen und Wein saufen.
Ich sage voraus, dass wir nächstes Jahr nach den Wahlen in Ostdeutschland eine Staatskrise haben werden, weil die AFD in allen Ländern mit Abstand gewinnen wird. Mittlerweile sage ich an alle Parteien, dass habt Ihr Euch verdient! Umfragen sind das Eine, Wahlen sind das Andere, ich habe beruflich und privat mit sehr vielen Menschen zu tun, wenn heute Bundestagswahl wäre, würde die AFD 30% und stärkste Kraft werden, im nächsten Jahr rechne ich mit 35-40%. Die AFD würde vieles nicht besser machen, die Stimme für sie ist reiner Protest!
Die Bundesregierung weiß seit 3 Jahren, dass die Besoldung verfassungswidrig ist, sie ignoriert es weiterhin, wenn man will würde so ein Gesetz innerhalb von 3 Monaten im Bundesgesetzblatt stehen! 


DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6656 am: 15.08.2023 11:56 »
Diese ganze Klicke unter dem MR Franzen.... ist in meinen Augen gehirnkrank, dieser Entwurf vom Jahresanfang ist einem Kabinettentwurf unwürdig, und da die Leute das im BMI ja wissen, ist es noch schlimmer. Herr Scholz hat im November 2022 auf der DBB Tagung davon gesprochen, dass "ganz schnell" ein Gesetzentwurf beschlossen werden sollte. Die Frage ist natürlich, was für Herrn Scholz "ganz schnell" bedeutet.
Und Herr Saathoff ist für mich ein "Scharlatan". Er ist seit fast 2 Jahren im Amt und beantwortet wahrheitswidrig die Fragen zur amtsangemessenen Besoldung. Das ist purer Pupolismus, der AFD wirft man dies vor, aber selber Wasser predigen und Wein saufen.
Ich sage voraus, dass wir nächstes Jahr nach den Wahlen in Ostdeutschland eine Staatskrise haben werden, weil die AFD in allen Ländern mit Abstand gewinnen wird. Mittlerweile sage ich an alle Parteien, dass habt Ihr Euch verdient! Umfragen sind das Eine, Wahlen sind das Andere, ich habe beruflich und privat mit sehr vielen Menschen zu tun, wenn heute Bundestagswahl wäre, würde die AFD 30% und stärkste Kraft werden, im nächsten Jahr rechne ich mit 35-40%. Die AFD würde vieles nicht besser machen, die Stimme für sie ist reiner Protest!
Die Bundesregierung weiß seit 3 Jahren, dass die Besoldung verfassungswidrig ist, sie ignoriert es weiterhin, wenn man will würde so ein Gesetz innerhalb von 3 Monaten im Bundesgesetzblatt stehen!

Da stimme ich Dir vollkommen zu!

Bastel

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« Antwort #6657 am: 15.08.2023 12:03 »
Diese ganze Klicke unter dem MR Franzen.... ist in meinen Augen gehirnkrank, dieser Entwurf vom Jahresanfang ist einem Kabinettentwurf unwürdig, und da die Leute das im BMI ja wissen, ist es noch schlimmer. Herr Scholz hat im November 2022 auf der DBB Tagung davon gesprochen, dass "ganz schnell" ein Gesetzentwurf beschlossen werden sollte. Die Frage ist natürlich, was für Herrn Scholz "ganz schnell" bedeutet.
Und Herr Saathoff ist für mich ein "Scharlatan". Er ist seit fast 2 Jahren im Amt und beantwortet wahrheitswidrig die Fragen zur amtsangemessenen Besoldung. Das ist purer Pupolismus, der AFD wirft man dies vor, aber selber Wasser predigen und Wein saufen.
Ich sage voraus, dass wir nächstes Jahr nach den Wahlen in Ostdeutschland eine Staatskrise haben werden, weil die AFD in allen Ländern mit Abstand gewinnen wird. Mittlerweile sage ich an alle Parteien, dass habt Ihr Euch verdient! Umfragen sind das Eine, Wahlen sind das Andere, ich habe beruflich und privat mit sehr vielen Menschen zu tun, wenn heute Bundestagswahl wäre, würde die AFD 30% und stärkste Kraft werden, im nächsten Jahr rechne ich mit 35-40%. Die AFD würde vieles nicht besser machen, die Stimme für sie ist reiner Protest!
Die Bundesregierung weiß seit 3 Jahren, dass die Besoldung verfassungswidrig ist, sie ignoriert es weiterhin, wenn man will würde so ein Gesetz innerhalb von 3 Monaten im Bundesgesetzblatt stehen!

Der Scholzomat hat das ganze bestimmt schon wieder vergessen.

30 bis 40% wird die AfD nicht erreichen. Dafür sind sie zu unfähig 20% traue ich Ihnen aber bei unserer unfähigen Regierung und noch unfähigeren CDU/CSU durchaus zu.

was_guckst_du

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« Antwort #6658 am: 15.08.2023 12:12 »
...also für Ostdeutschland sind die 30 - 40 % sogar sehr realistisch...der Osten ist nicht mehr rot sondern eher braun... ::)

...die Verklärtheit, weshalb man dort in der Vergangenheit trotz eigner Erfahrungen gerne ganz links gewählt hat, konnte ich ja noch irgendwie nachvollziehen...aber wie die jetzt dem braunem "Gesindel" auf dem Leim gehen???
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

edeserver

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« Antwort #6659 am: 15.08.2023 12:24 »
Interessant hierbei für mich, dass BMVg um das Problem und Lösungsvorschläge bemüht ist. Wie möchte man denn argumentieren, dass vom Grundgehalt über 6500 Soldainnen und Soldaten zu wenig bekommen? Bis einschließlich A5+Z reden wir immerhin von fast möglichen 44.000 Betroffenen. Werden die dann alle zu Uboot Fahrern, um dann eine hohe Zulage erhalten? Oder wird es nun einen zweiten Grundsatz in der soldatischen Karriere geben. Neben "Wer befehlen will, muss gehorchen lernen." nun noch "Wer mit viel Geld umgehen will, muss mit wenig Geld auskommen lernen". Das ganze dann im Rahmen als generelle erzieherische Maßnahmen durch die Fürsorgepflicht gedeckt.

Scherz beiseite. Dieses Ressort ist doch durch die Kopplung von Dienstgrad und Besoldung auf den einfachen Dienst erheblich angewiesen, wo andere Ressorts oder Lösungen einiger Bundesländer den einfachen Dienst abschaff(t)en und den Eingang im mittleren Dienst erhöhen.