Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032528 times)

kleinerluis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6735 am: 20.08.2023 10:01 »
Da fällt mir noch eine weitere Begründung zur Widerlegung der Argumentation " das Alleinverdienermodell ist nicht mehr Standard" ein.

Wenn du für die 4 Personen fast 8000€ pro Jahr an Krankenkasse abdrückst, ist die Ehefrau im Arbeitsverhältnis und eigenem KV - Anspruch sicher die bessere Lösung.

Insofern kann diese Veränderung nicht als "tragfähige" Begründung her halten. Meines Erachtens.

Konnte sie auch natürlich vorher nicht da dies nicht empirisch belegt wurde und auch nur eine Vermutung war.

kleinerluis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6736 am: 20.08.2023 10:19 »
Lieber Sven Tarnosch,
bei deiner Regelbedarfsberechnung (RB) spielt die Einbehaltung des Kindergeldes von dem  RB der Bürgergeldempfänger keine Rolle. Da das Kindergeld jedoch von dem RB der Kinder voll gekürzt wird, stellt sich die Frage, ob eine Betrachtung des fiktiven ungekürzten RB zulässig ist.
Wie ist der gekürzte RB im Verhältnis zu Alimemtation zu betrachten, bzw. W
wie sieht das das BVG.

Grüße kleiner_Luis

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6737 am: 21.08.2023 10:19 »
Ein Zitat von unserem Porschefahrer: „Eine fünfköpfige Familie, die Bürgergeld bezieht, erhält heute schätzungsweise 36 000 bis 38 000 Euro im Jahr vom Steuerzahler.“

Das ist wirklich ein Schlag / oder mehrere Schläge ins Gesicht eines jeden Beamten im eD und mD.

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6738 am: 21.08.2023 10:34 »
Kleinerluis hat absolut recht.

In den 36000-38000 EUR „vom Steuerzahler“ sind 9000 EUR Kindergeld enthalten. Die bekommen Beamte ja auch on Top. Insofern müssen Beamte sich eher mit 27-29000 EUR vergleichen und entscheiden, ob sie dies als Schlag ins Gesicht empfinden. Ich bin da auf die 28k bei 5 Personen absolut nicht neidisch und denke im eD/mD mit Familienzuschlägen (plus demnächst AEZ) für 3 Kinder wird da auch keiner tauschen wollen… Zumal die Partner ja regelmäßig auch noch ordentlich was beitragen zum Familieneinkommen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6739 am: 21.08.2023 10:46 »
Kleinerluis hat absolut recht.

In den 36000-38000 EUR „vom Steuerzahler“ sind 9000 EUR Kindergeld enthalten. Die bekommen Beamte ja auch on Top. Insofern müssen Beamte sich eher mit 27-29000 EUR vergleichen und entscheiden, ob sie dies als Schlag ins Gesicht empfinden. Ich bin da auf die 28k bei 5 Personen absolut nicht neidisch und denke im eD/mD mit Familienzuschlägen (plus demnächst AEZ) für 3 Kinder wird da auch keiner tauschen wollen… Zumal die Partner ja regelmäßig auch noch ordentlich was beitragen zum Familieneinkommen.

Ja Christian, hast du auch noch an die PKV gedacht? Was kostet die bei 5 Personen? 700€? Da ist ja schon fast das Kindergeld futsch.

Bringt der Partner der Bürgergeldfamilie auch noch was on Top?

Knecht

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« Antwort #6740 am: 21.08.2023 10:55 »
Das "bisschen" mehr an Freizeit, dass so eine Bürgergeld-Familie hat, die kostenlose Kita (im Normalfall jenseits der 500 Euro im Monat für Arbeitende) und andere Dinge könnte man auch noch erwähnen...

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6741 am: 21.08.2023 10:56 »
Ja Christian, hast du auch noch an die PKV gedacht? Was kostet die bei 5 Personen? 700€? Da ist ja schon fast das Kindergeld futsch.

Bringt der Partner der Bürgergeldfamilie auch noch was on Top?

Unabhängig vom Sabbelsepp:

Kinder kosten aktuell rund 30 Euro/Monat beim Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Selbst wenn ich auch eine Ehefrau mit reinnehmen müsste, käme ich nicht über 600 Euro / Monat, das ist deutlich weniger als der Spitzensatz der GKV. Mit der kommenden Absenkung auf 10% PKV-Anteil wird es nochmal weniger.

Ich verstehe, dass es hier hochkocht, ebenso, dass die scheinbare Untätigkeit des Gerichts hier viele frustriert. Da aber die BReg davon ausgeht, mit diesem Entwurf der Entwürfe alles zu heilen dürften hiernach alle Widersprüche zurückgewiesen und der Klageweg eröffnet werden. Die Zeit arbeitet also für die aktiven Teilnehmer hier, egal, welche der beiden Parteien sich zuerst regt.

SeppelMeier

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« Antwort #6742 am: 21.08.2023 11:04 »
Wer zahlt denn 700 EUR PKV???

Ich zahle mit 2 Kinden bei 70% bzw. 80% Beihilfe unter 300 EUR. Ein Kind bei 80% kostet mich 35 EUR. Demnächst mit erhöhter Beihilfe bei 90% nur noch die Hälfte.

Wie viel EUR Bürgergeldbezieher anrechnungsfrei dazuverdienen dürfen weiß ich mangels Interesse nicht, ich kenne aber keinen Beamten bis auf paar Foristen hier, die gerne tauschen möchten.


Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6743 am: 21.08.2023 11:09 »
Wer zahlt denn 700 EUR PKV???

Ich zahle mit 2 Kinden bei 70% bzw. 80% Beihilfe unter 300 EUR. Ein Kind bei 80% kostet mich 35 EUR. Demnächst mit erhöhter Beihilfe bei 90% nur noch die Hälfte.

Wie viel EUR Bürgergeldbezieher anrechnungsfrei dazuverdienen dürfen weiß ich mangels Interesse nicht, ich kenne aber keinen Beamten bis auf paar Foristen hier, die gerne tauschen möchten.
Anderes Thema aber trotzdem:

2 Erwachsene, 1 Kind hier: 650€

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6744 am: 21.08.2023 11:16 »
Hallo Alle.
Frage zur PKV/Beihilfe:

Für wen gilt die anscheinend geplante Steigerung der Beihilfe auf 90%?

Aktive Beamte:
Alleinverdiener
Single, Single mit Kinder, Verheiratet/Verpaart keine Kinder, mit Kinder

Doppelverdiener ohne/mit Kinder

Ruheständler dito

Ach ja, dann gäbe es ja auch noch die Kombination Doppelverdiener, beide Beamte, oder einer freie Wirtschaft.


Je mehr ich darüber nachdenke, um so komplizierter wird es für mich😁

PS: Für mich halte ich von den 90% Beihilfe nichts. Denn - die Beihilfe wird gnadenlos die mit Sicherheit kommenden Kosteneinsparungen der gesetzlichen übernehmen - meine ganz private Meinung.

Vorab danke an die, die sich mit meiner Frage beschäftigen.

Einen schönen Tag noch (vielleicht nicht zu warm)😊




Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6745 am: 21.08.2023 11:16 »
Also ich zahle 628 Euro PKV bei einer fünfköpfigen Familie.

Und Kindergarten würde ca. 600 Euro für 3 Kinder kosten.
Wobei meine kleinen Zwillinge Kindergrippe könnten, aber da ist man 800 - 900 Euro im Monat los.
Das muss man auch erstmal Reinarbeiten mit einem Teilzeitjob.

Und den Quatsch mit 90% verstehe ich überhaupt nicht. Da hätte man ja gleich 100% machen können.

Also als A9m muss ich schon nach meinem Geld schauen jeden Monat.

SwenTanortsch

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« Antwort #6746 am: 21.08.2023 11:59 »
Lieber Sven Tarnosch,
bei deiner Regelbedarfsberechnung (RB) spielt die Einbehaltung des Kindergeldes von dem  RB der Bürgergeldempfänger keine Rolle. Da das Kindergeld jedoch von dem RB der Kinder voll gekürzt wird, stellt sich die Frage, ob eine Betrachtung des fiktiven ungekürzten RB zulässig ist.
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Grüße kleiner_Luis

Das dem Beamten gewährte Kindergeld wird zur Jahresnettobesoldung addiert, sodass es hier Eingang findet. Betrachten wir die dem geringst besoldeten Bundesbeamten im Jahr 2022 gewährte Bruttobesoldung, ergibt sich folgende Nettobesoldung nach Abzug der steuerlichen Veranlagung auf Basis des Gehalts als Ganzes, was am Ende zur Nettoalimentation nach Addition des Kindergelds und Subtraktion der Kosten für die PKV führt (vgl. die S. 13 f. unter https://www.berliner-besoldung.de/fortschritt-durch-verschleierung-der-entwurf-eines-bundesbesoldungs-und-versorgungsangemessenheitsgesetzes-und-seine-folgen/):

Jahresbruttobezüge:        33.690,60 €
- Einkommensteuer:             960,00 €
Nettobesoldung:              32.730,60 €
- PKV:                              7.604,40 €
+ Kindergeld:                   5.256,00 €
Jahresnettoalimentation: 30.382,20 €
mtl. Nettoalimentation:     2.531,85 €

Die PKV-Kosten in Höhe von 633,70 € für eine vierköpfige Beamtenfamilie ist einer Mitteilung des PKV-Verbands zu entnehmen, die dieser im Zuge des Verfahrens 2 BvL 4/18 erstellt. Der gewährten Nettoalimentation in Höhe von mtl. 2.531,85 € standen 2022 ein Grundsicherungsniveau von mtl. 3.238,45 € und eine Mindestalimentation von 3.724,22 € gegenüber. Die Netto-Fehlbeträge beliefen sich auf 706,60 € (21,8 %) und 1.192,37 (€) (32,0 %).

Das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt folglich das dem Beamten gewährte Kindergeld. Alles andere wäre auch nicht realitätsgerecht.

Bastel

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« Antwort #6747 am: 21.08.2023 12:22 »
Wer zahlt denn 700 EUR PKV???

Ich zahle mit 2 Kinden bei 70% bzw. 80% Beihilfe unter 300 EUR. Ein Kind bei 80% kostet mich 35 EUR. Demnächst mit erhöhter Beihilfe bei 90% nur noch die Hälfte.

Wie viel EUR Bürgergeldbezieher anrechnungsfrei dazuverdienen dürfen weiß ich mangels Interesse nicht, ich kenne aber keinen Beamten bis auf paar Foristen hier, die gerne tauschen möchten.

Stimmt Christian, die 70% hab ich vergessen. Dann landen wir halt inkl. Partner nur bei 500-600€. Dann haben wir ja noch einmal Kindergeld übrig.

Im Grunde brauchen wir da auch garnicht diskutieren. Das Gericht macht, was es macht, die Regierung macht, was sie macht.

Mal schauen was am Ende raus kommt.

Hugo

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« Antwort #6748 am: 21.08.2023 13:17 »
Wer zahlt denn 700 EUR PKV???

Ich zahle mit 2 Kinden bei 70% bzw. 80% Beihilfe unter 300 EUR. Ein Kind bei 80% kostet mich 35 EUR. Demnächst mit erhöhter Beihilfe bei 90% nur noch die Hälfte.

Wie viel EUR Bürgergeldbezieher anrechnungsfrei dazuverdienen dürfen weiß ich mangels Interesse nicht, ich kenne aber keinen Beamten bis auf paar Foristen hier, die gerne tauschen möchten.

Laut PKV Verband (s. Stellungnahme zum Entwurf) kann sich der Beitrag aufgrund der im Beitrag enthaltenen Verwaltungskosten nicht halbieren.
Ich denke, dass die PKV diese Einnahmenlücke nach und nach durch Beitragsanpassungen wieder füllen wird, wodurch am Ende der Bund und der Beamte das nachsehen haben werden.

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« Antwort #6749 am: 21.08.2023 13:20 »
@Hugo

Gut erkannt😁