Ich möchte mal kurz einwerfen, dass überall d.h. auch im Beschäftigtensektor nicht nach Anzahl der Kinder bezahlt wird sondern der Erwerbstätig enthält einen mehr oder weniger gerechtes und im gegenseitigen Einvernehmen vereinbarten Entgeld im Tausch gegen geleistete Arbeit. Kinder sind idR keine Einflussgröße der Entgeldtvereinbarung.
Ich wüsste nicht, warum das relevant sein sollte.
Beamte sind weder Beschäftigte, noch werden sie für ihre Arbeit alimentiert.
Aber wenn du der Meinung bist, dass Beamte und Ihre Familie nicht mehr alimentiert werden sollen und man entsprechende das Berufsbeamtentum anpassen sollte, so kannst du ja gerne das GG ändern.
Wenn du der Meinung bist, dass die Kinder aller Bürger einen Anspruch auf staatliche Alimentation der Kinder haben sollten, dann ist das sicherlich auch ein Weg.
Eine Alternative wäre natürlich ein bedingungsloses Grundeinkommen (oder Kindergeld) für alle Kinder, so dass die Grundbedürfnisse der Kinder damit befriedigt werden können.
Dann würde der Beamte kein FamZuschlag mehr benötigen.
Reizvoller Gedanke, für den Staat aber billiger nur die Beamten mit einem entsprechenden "Kindergeld" zu beehren.
Oder ein Steuerrecht, welches dafür sorgt, dass der niedrigste besoldete Beamte immer Netto genauso viel für sich hat wie der kinderlose Beamte.
Was ja rein rechnerisch nicht funktionieren kann, wenn man diesen Gedanken jedoch bis Kind 2 denkt und ab Kind 3 den schon definierten Kinderzuschlag einführt/beibehält, dann müsste ja der kinderlose Beamte so um die 1200 Steuer zahlen, die dann der mit 2 Kinder nicht bezahlt.
Na ob da die Bevölkerung mitspielt, wenn den Kinderlosen noch mehr Steuern aufgedrückt werden.