Macht doch mal ne Liste der enormen Vorteile von 220Eur Nettosteigerung, 1900 EUR Nachzahlung, AEZ, Beihilfeerhöhung, Erhöhungen der Eingangsämter,… Das macht mehr Spaß.
[/quote]
Wie bereits BwBoy geschrieben hatte, bringt dieser Entwurf der Verhinderugn einer amtsangemessen Alimentation einem Grossteil der Beatmen nichts oder nicht wesentlich viel.
Nehme ich mich als Beispiel, der AEZ wird fast in Gaenze durch den Abschmelzbetrag eliminiert, die Erhöhung der Beihilfe bringt nichts da Frau selber arbeitet und GKV versichert was die Kinder einschliesst, da 2 Kinder habe ich bereits 70 % Beihilfe also auch keine Verbesserung. Da nicht im Eingangsamt ebenfalls nichts.
So duerfte es einer grossen Zahl an Beamten gehen, also ist es nicht wirklich verwunderlich das dieser Entwurf wenig Beifall findet.
Zumal der Entwurf nach meiner Bewertung nur den Anschein erwecken soll, den Vorgaben des BVerfG Rechnung zu tragen. Ich gehe fest davon aus, dass es Vorgabe war einen Entwurf zu fertigen der den Anschein vermittelt man bemuehe sich die Vorgaben zu beruecksichtigen, aber oberstes Ziel war den finanziellen Erfuellungsaufwand des Entwurf so gering wie moeglich zu halten.
Und wenn ich mich recht errinnere gab es sogar einen eingebrachten Gesetzesentwurf in einem BL, in dem in der Begruendung zum Gesetz bereits steht, dass man davon ausgehe das dieses nicht verfassungsgemaess sein werde.
Auch wenn ich als Bundesbeamter davon nicht betroffen bin, sagt dies fuer mich viel aus.
Ich gehe davon aus, dass auch der Entwurf des BMI
a. weiterhin nicht verfassungsgemaess sein wird
b. nur den Anschein vermitteln soll man habe die Rechtsprechung des BVerfG beruecksichtigt
c. die Beamten vermeintlich beruhigen soll mit dem ach so segensreichen Verbesserungen
Das es nun Beamte wie Seppel gibt, die das als Erfolg verbuchen will sich mir leider nicht erschliessen.
Sicher sind 220 Euro mehr im Monat nett, wenn man dann in Zukunft persoenlich sogar was vom AEZ hat und dann auch noch von den Streichungen der unteren BesGrp profitiert mag das sicher auf den ersten Blick toll aussehen, leider ist das aber nicht wirklich das was das BVerfG mit seiner Rechtsprechung vorgegeben hat.
Die Dienstherrn versuchen nach meiner Bewertung mit neuen Modellen im Rahmen der Besoldung Verbesserung vorzutaeuschen und damit das Problem weiter vor sich herzu schieben, da nun erstmal wieder der Rechtsweg beschritten werden muss um festzustellen, inwieweit diese neuen Modelle der Verfasssung entsprechen.
Man spielt auf Zeit und verlagert so die Loesung des Problems in die Zukunft vielleicht in der Hoffnung dann nicht mehr als Verantwortlicher betroffen zu sein und man muss die bittere Pille der massiven Erhoehung der Besoldung nicht dem Volk vermitteln.