Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033394 times)

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6750 am: 21.08.2023 13:22 »
Wer zahlt denn 700 EUR PKV???

Ich zahle mit 2 Kinden bei 70% bzw. 80% Beihilfe unter 300 EUR. Ein Kind bei 80% kostet mich 35 EUR. Demnächst mit erhöhter Beihilfe bei 90% nur noch die Hälfte.

Wie viel EUR Bürgergeldbezieher anrechnungsfrei dazuverdienen dürfen weiß ich mangels Interesse nicht, ich kenne aber keinen Beamten bis auf paar Foristen hier, die gerne tauschen möchten.


So langsam bin ich wirklich für die Bürgerversicherung.
Mit 3 Kindern biste mehr im Beihilfe-App, als alles Andere.
Laut PKV Verband (s. Stellungnahme zum Entwurf) kann sich der Beitrag aufgrund der im Beitrag enthaltenen Verwaltungskosten nicht halbieren.
Ich denke, dass die PKV diese Einnahmenlücke nach und nach durch Beitragsanpassungen wieder füllen wird, wodurch am Ende der Bund und der Beamte das nachsehen haben werden.

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6751 am: 21.08.2023 13:36 »
Wow, die Verwaltungskosten betragen bei mir 1,2 %. Viele PKVen liegen darunter. Die HUK bei 0,9 %. Tatsächlich werden meine 35 EUR je Kind also nicht 17,50 EUR sondern vermutlich 17,71 EUR  :o

Aber Verwaltungskosten klingt ja erst mal übel, auch wenn total unrelevant. Und dann wird das auch noch beklatscht  ::)

Viele schauen so einseitig verbissen auf das Thema, dass es lächerlich wird. Dieses Betonen von vermeintlichen Nachteilen, selbst bei 20 Cent im Monat, verzerrt eine ehrliche Diskussion. Ich korrigiere mich also, der Beitrag wird sich nur fast halbieren.

Und Erhöhungen bestimmt die PKV nun ja auch nicht nach Lust und Laune, nur mal so nebenbei…

Macht doch mal ne Liste der enormen Vorteile von 220Eur Nettosteigerung, 1900 EUR Nachzahlung, AEZ, Beihilfeerhöhung, Erhöhungen der Eingangsämter,… Das macht mehr Spaß.


BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6752 am: 21.08.2023 13:41 »
Wer will schon 90% Beihilfe? Mit dem inkompetenten Laden hat man nur Ärger. Viele Krankenhäuser weigern sich bereits mit der Beihilfestelle direkt abzurechnen weil es immer Probleme gibt. Selbst wenn man Heil- und Kostenpläne einreicht gibt es hinterher böse Überrachschungen weil die Bearbeitenden Personen selbst nicht durchblicken.

Wenn man mir statt der 90% Beihilfe den 50% Arbeitgeberanteil zur PKV bezahlen würde wie es sich gehört, wäre ich sehr viel glücklicher. Im Übrigen frage ich mich manchmal auch ob die Beihilfe in dieser Form überhaupt noch günstiger ist für den Dienstherrn. Mit der Bürokratie und den Widersprüchen. Die entsprechenden Personen könnte man wo anders sinnvoller einsetzen und einfach pauschal den Arbeitgeberanteil übernehmen.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6753 am: 21.08.2023 13:46 »
Macht doch mal ne Liste der enormen Vorteile von 220Eur Nettosteigerung, 1900 EUR Nachzahlung, AEZ, Beihilfeerhöhung, Erhöhungen der Eingangsämter,… Das macht mehr Spaß.

Da der Großteil den AEZ nicht bekommen wird oder zusammengestrichen bekommt, können Sie eben nicht erwarten, dass der groß beklatscht wird. Das Konstrukt war von vornherein verfassungswidrig und fast so unverschämt wie das Anrechnen eines Partnereinkommens wofür man sich generell schämen sollte das nur in Erwägung zu ziehen.

Im übrigen möchte ich mal sehen wie Sie auf ein Einkommen wie den AEZ welches nahezu vollkommen der Willkür der beim Ändern der Mietstufen ausgesetzt ist, eine solide Immobilienfinanzierung aufbauen wollen. Die Bank lacht Sie aus!

Im Übrigen, damit, dass Sie einen Entwurf in dem, wie war das noch, "signifikantes nachgelagertes Einsparpotenzial" ausgeschöpft werden soll, obwohl eigentlich eine signifikante Besoldungserhöhung notwendig wäre, so feiern, zeigt eigentlich nur, dass man Sie absolut nicht ernst nehmen kann. Wenn Sie rechtzeitig geheiratet haben und in einer entsprechenden Gegend wohnen wird es Sie vermutlich nicht groß stören, aber dieses "signifikante nachgelagerte Einsparungspotenzial" geht auf Kosten aller die nach Ihnen kommen und keine Besitzstandswahrung auf FZ1 haben und evtl kein Haus in einer derartig hochpreisigen Gegend geerbt haben.

Mal ganz davon abgesehen, dass es die Ämterwertigkeit die sich durch die Staffelung in Besoldungsgruppen darstellen sollte ad absurdum führt.
« Last Edit: 21.08.2023 14:01 von BWBoy »

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6754 am: 21.08.2023 13:50 »
@BWBoy

Jo, sehe ich aus leidvoller Erfahrung auch so.

Bin als Pensionär heilfroh, dass die PKV wenigstens noch 30% zahlt.

Glaubt keiner? Tipp: Alt werden, und wenn man Pech hat, kommen einige Krankheiten auf einen zu, die viel Geld kosten können.

Dann können wie weiterdiskutieren.

Aber OK. Der staatstragende Beamte wird ja nie (alt😁) krank, und unterstützt damit die Beihilfe und somit den "Dienstherren".

Denke ich mal.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6755 am: 21.08.2023 14:05 »
@BWBoy

Jo, sehe ich aus leidvoller Erfahrung auch so.

Bin als Pensionär heilfroh, dass die PKV wenigstens noch 30% zahlt.

Glaubt keiner? Tipp: Alt werden, und wenn man Pech hat, kommen einige Krankheiten auf einen zu, die viel Geld kosten können.

Dann können wie weiterdiskutieren.

Aber OK. Der staatstragende Beamte wird ja nie (alt😁) krank, und unterstützt damit die Beihilfe und somit den "Dienstherren".

Denke ich mal.

Du, dafür braucht man gar nicht besonders alt werden, ich bin gerade mal Anfang 30 und finde die Beihilfe jetzt schon zum kotzen.

Ich will ja niemandem was schlechtes, aber den Leuten die diesen Blödsinn feiern wünsche ich manchmal echt, dass die Beihilfe sie auch mal so richtig verarscht.

Beamtix

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« Antwort #6756 am: 21.08.2023 21:51 »
Die Beihilfe hat immer wieder Gründe, etwas nicht zu zahlen. Da geht man irgebdwann lieber nicht mehr zum Arzt...

DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6757 am: 22.08.2023 06:48 »
Die Beihilfe hat immer wieder Gründe, etwas nicht zu zahlen. Da geht man irgebdwann lieber nicht mehr zum Arzt...

15 Jahre Beihilfe mit 2 Kindern und 1 Erwachsenen und nie Probleme gehabt. Man muss sich halt auch mal vorher informieren was übernommen wird und was nicht! Oft ist es aber mehr als in der GKV und seit es die App gibt ist die Abrechnung auch easy. klar wäre eine Kasse für alle mit Karte besser und einfacher aber sowas gibt es nun mal noch nicht.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6758 am: 22.08.2023 07:46 »
Die Beihilfe hat immer wieder Gründe, etwas nicht zu zahlen. Da geht man irgebdwann lieber nicht mehr zum Arzt...

15 Jahre Beihilfe mit 2 Kindern und 1 Erwachsenen und nie Probleme gehabt. Man muss sich halt auch mal vorher informieren was übernommen wird und was nicht! Oft ist es aber mehr als in der GKV und seit es die App gibt ist die Abrechnung auch easy. klar wäre eine Kasse für alle mit Karte besser und einfacher aber sowas gibt es nun mal noch nicht.

Naja ich habe das Gefühl, das die GKV mehr übernehmen.
Hatte erst letztens Ohrstöpsel auf Rezept gehabt für meine kleine Tochter, nach dem Sie Paukenröhrchen ins Ohr bekommen hat. Da denkt man nicht weiter drüber nach, weil:
1. Rezept
2. das Kind braucht es ja zu mindestens fürs baden und duschen, da ja kein Wasser ins Ohr kommen soll.

Und was soll ich sagen, es wurde abgelehnt.
Die PKV hat es erstattet.


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6759 am: 22.08.2023 08:55 »

Macht doch mal ne Liste der enormen Vorteile von 220Eur Nettosteigerung, 1900 EUR Nachzahlung, AEZ, Beihilfeerhöhung, Erhöhungen der Eingangsämter,… Das macht mehr Spaß.
[/quote]

Wie bereits BwBoy geschrieben hatte, bringt dieser Entwurf der Verhinderugn einer amtsangemessen Alimentation einem Grossteil der Beatmen nichts oder nicht wesentlich viel.
Nehme ich mich als Beispiel, der AEZ wird fast in Gaenze durch den Abschmelzbetrag eliminiert, die Erhöhung der Beihilfe bringt nichts da Frau selber arbeitet und GKV versichert was die Kinder einschliesst, da 2 Kinder habe ich bereits 70 % Beihilfe also auch keine Verbesserung. Da nicht im Eingangsamt ebenfalls nichts.
So duerfte es einer grossen Zahl an Beamten gehen, also ist es nicht wirklich verwunderlich das dieser Entwurf wenig Beifall findet.
Zumal der Entwurf nach meiner Bewertung nur den Anschein erwecken soll, den Vorgaben des BVerfG Rechnung zu tragen. Ich gehe fest davon aus, dass es Vorgabe war einen Entwurf zu fertigen der den Anschein vermittelt man bemuehe sich die Vorgaben zu beruecksichtigen, aber oberstes Ziel war den finanziellen Erfuellungsaufwand des Entwurf so gering wie moeglich zu halten.
Und wenn ich mich recht errinnere gab es sogar einen eingebrachten Gesetzesentwurf in einem BL, in dem in der Begruendung zum Gesetz bereits steht, dass man davon ausgehe das dieses nicht verfassungsgemaess sein werde.
Auch wenn ich als Bundesbeamter davon nicht betroffen bin, sagt dies fuer mich viel aus.
Ich gehe davon aus, dass auch der Entwurf des BMI
a. weiterhin nicht verfassungsgemaess sein wird
b. nur den Anschein vermitteln soll man habe die Rechtsprechung des BVerfG beruecksichtigt
c. die Beamten vermeintlich beruhigen soll mit dem ach so segensreichen Verbesserungen

Das es nun Beamte wie Seppel gibt, die das als Erfolg verbuchen will sich mir leider nicht erschliessen.
Sicher sind 220 Euro mehr im Monat nett, wenn man dann in Zukunft persoenlich sogar was vom AEZ hat und dann auch noch von den Streichungen der unteren BesGrp profitiert mag das sicher auf den ersten Blick toll aussehen, leider ist das aber nicht wirklich das was das BVerfG mit seiner Rechtsprechung vorgegeben hat.

Die Dienstherrn versuchen nach meiner Bewertung mit neuen Modellen im Rahmen der Besoldung Verbesserung vorzutaeuschen und damit das Problem weiter vor sich herzu schieben, da nun erstmal wieder der Rechtsweg beschritten werden muss um festzustellen, inwieweit diese neuen Modelle der Verfasssung entsprechen.
Man spielt auf Zeit und verlagert so die Loesung des Problems in die Zukunft vielleicht in der Hoffnung dann nicht mehr als Verantwortlicher betroffen zu sein und man muss die bittere Pille der massiven Erhoehung der Besoldung nicht dem Volk vermitteln.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6760 am: 22.08.2023 09:32 »

15 Jahre Beihilfe mit 2 Kindern und 1 Erwachsenen und nie Probleme gehabt. Man muss sich halt auch mal vorher informieren was übernommen wird und was nicht! Oft ist es aber mehr als in der GKV und seit es die App gibt ist die Abrechnung auch easy. klar wäre eine Kasse für alle mit Karte besser und einfacher aber sowas gibt es nun mal noch nicht.

Ähm ich habe vorher nen Heil- und Kostenplan eingereicht, keinerlei Einschränkungen in deren Schreiben. Nochmal hinterher telefoniert und explizit gefragt, ja , alles beilhilfefähig.

Nach der Behandlung die Rechnung eingereicht, mit den gleichen Nummern und Positionen wie auf dem Heil- und Kostenplan, Erstattung extrem gekürzt. Selbe Bearbeiterin die mir vorher gesagt hat es wäre alles beihilfefähig

hinterher telefoniert mit angeblich wären bestimmte nummern darauf doch nicht beihilfefähig. Widerspruch eingelegt, ewig gewartet, hinterher telefoniert, andere Person am Hörer gehabt, "also eigentlich wäre hätten Sie das alles erstattet bekommen müssen ich weiß nicht warum das gekürzt wurde." Widerspruch ist noch in Bearbeitung.

Antwort auf den Widerspruch bekommen. Teile nicht beihilfefähig, auf der Fremdrechnung nicht differenzierbar also alles gekürzt. Bitte um geänderte Rechnung. Wieder telefoniert, dritte Person dran gehabt, dann tatsächlich mal eine vernünftige Erklärung bekommen und ein "tut mir leid, das sie da zuvor so schlecht beraten wurden"

Also drei Leute, drei unterschiedliche Erklärungen. Trotz Heil- und Kostenplan. Soviel zum Thema vorher informieren was übernommen wird.

Zudem war die Abrechnung dann auch noch so schlecht, dass nicht nachvollziehbar war was um wie viel gekürzt wurde, so dass mein Beihilfeergänzungstarif da bisher auch noch nichts übernehmen konnte und auf einen neuen Bescheid wartet.

Aber das sollte hier eigentlich im Detail nicht das Thema sein, zeigt jedoch evtl. warum ich keinerlei Interesse an 90% Beihilfe habe. Da bekomme ich das Kotzen.

Als nächtes sind es dann womöglich 100% und dann fallen bald alle pkv vorteile auch noch weg.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6761 am: 22.08.2023 09:36 »

......

Da stimme ich dir glatt vollumfänglich zu. Vielleicht sollte Seppel auch mal über den Tellerrand schauen (auch wenn es Ihm erstmal Verbesserung bringt) und schauen was eigentlich das Ziel dieses Entwurfes ist.

Es ist auch keine Verbesserung wenn das Eingangsamt angehoben wird und dadurch das gesamte Besoldungsgefüge und Abstandsgebot aus den Fugen gerät. 

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6762 am: 22.08.2023 09:56 »
Das böse Erwachen wird für einen Teil Beamten in Besoldungsgruppe A11 und A12 kommen. Durch die Bezügeanpassung zum 01.03.2024 werden die Kinder aus der kostenlosen Familienversicherungen der GKV fallen, sofern der betreffende Beamte mit seinen Bezügen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) i.H.v. 66.600 EUR liegt. Die JAEG soll, soviel ich weiss, 2024 nicht angehoben werden.

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« Antwort #6763 am: 22.08.2023 10:11 »
Meines Wissens wird die Grenze der JAEG (ab 2024) erst ab A12/7 gerissen, da Familienzuschläge nicht einberechnet werden: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/zuschlaege-12-beitragsrechtliche-bewertung-von-familienzuschlaegen_idesk_PI42323_HI10975262.html

Bastel

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« Antwort #6764 am: 22.08.2023 10:12 »
Das böse Erwachen wird für einen Teil Beamten in Besoldungsgruppe A11 und A12 kommen. Durch die Bezügeanpassung zum 01.03.2024 werden die Kinder aus der kostenlosen Familienversicherungen der GKV fallen, sofern der betreffende Beamte mit seinen Bezügen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) i.H.v. 66.600 EUR liegt. Die JAEG soll, soviel ich weiss, 2024 nicht angehoben werden.

Wer lässt den seine Kinder freiwillig in der GKV? Die 35€ sind Sie einem schon wert :D :D