Da hat ja SwenTarnosch ausführlich drüber geschrieben. Bis zu einer Vollstreckungsanordnung ist noch ein "kleiner" Weg (ich zitiere mal frei),
Ja das es schon so weit ist oder wie lange es noch dauert, dazu habe ich keine Meinung oder Vorstellung.
Das war jetzt nur eine was wäre wenn Theorie.
Ich klage gegen meinen konkreten Dienstherren, der Klage wird stattgegeben und es wird vollstreckt. An welcher Stelle soll der Rechtsstaat da aussetzen?
Naja, in einem funktionierenden Rechtsstaat vollstreckt die Executive.
Die Exekutive ist aber auch die jeweilige (Landes)regierung die diese offensichtlich verfassungswidrigen Gesetze in die Parlamente einbringt.
Wenn nun die Exekutive solche scheinbar verfassungswidrigen Gesetze schonmal einbringt, erschließt sich mir nicht, warum sie dann Urteile der Judikative aufgrund der verfassungswidrigen Gesetze gegen sich selbst vollstrecken soll.
Hier beißt sich doch in meinen Augen der Hund in den Schwanz.
Und genau deswegen nennt man das wohl auch Verfassungskrise, denn wenn der Rechtsstaat selbst sich von der Gewalteinteilung abhebt, funktioniert der ganze Rechtsstaat nicht mehr.