Meine Bewertung ist einen Hauch positiver als deine, @lotsch. Die Gesetzgeber denken vermutlich hauptsächlich, sie könnten/müssten bei der Besoldung "sparen", unter anderem weil sie andernfalls die Reaktion der Medien (BILD, etc.) und der Wahlbevölkerung fürchten. Dabei haben sie diverse Strategien entwickelt:
1.) Manche (z.B. Hessen) geben die Verfassungswidrigkeit offen zu und sagen, dass sie jedoch zunächst die BVerfG-Entscheidungen abwarten wollen.
2.) Andere (z.B. NRW) testen die bisherigen Grenzen aus, indem sie die Familienzuschläge in absurd-astronomische Höhen schrauben (um nur ja nicht die Grundgehälter zu erhöhen).
3.) Wieder andere (z.B. Hamburg) denken, sie könnten alle (und sich selbst) für dumm verkaufen, indem sie beispielweise einem A6/1 mit zwei Kindern mehr zuschustern als einem A10/3 mit zwei Kindern.
Meine Sympathie-Abstufung dürfte offensichtlich sein. Unabhängig davon denke/hoffe ich, dass das BVerfG all diese Auswüchse sehr genau registriert und mit einer gepfefferten Antwort reagieren wird.
P.S. Der Hamburger Gesetzentwurf enthält übrigens weitere literarisch-zynische Schmankerl wie z.B. auf Seite 5: "Alleinerziehende Beamtinnen und Beamte in Teilzeit haben es durch ihren Anspruch auf Reduzierung ihres Teilzeitumfangs selbst in der Hand, die ihnen gewährte Besoldung zu erhöhen, so dass es eines ergänzenden Besoldungszuschusses nicht bedarf."