Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3854747 times)

Dorfkind12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6870 am: 27.08.2023 14:38 »

[/quote]
In welchen Bundesländern wurde dieses Verfahren den praktziert?
Hab jetzt mal einige Bundesländer durchsucht und bisher nur NRW gefunden FZ mit 2 Kindern über 1.500€ im Monat.
[/quote]


In Baden-Württemberg fährt man mit 3 Kindern auch nicht schlecht. Im Vergleich zu Bund A8 Stufe 7 Verheiratet 3 Kinder macht das einen Unterschied von ca 450 netto.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6871 am: 27.08.2023 16:46 »

Reisinger850

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6872 am: 27.08.2023 16:49 »
Aber das hat ja nichts mit der Bundesregierung zu tun, auch wenn in HH die fast gleichen Farben hocken

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6873 am: 27.08.2023 19:16 »
Aber das hat ja nichts mit der Bundesregierung zu tun, auch wenn in HH die fast gleichen Farben hocken
Glaubst du wirklich in Berlin sitzen "bessere" Politiker als in Hamburg?
In diesen Ebenen werden ja auch Beamte nicht nach dem Auswahlprinzip (Eignung, Leistung und Befähigung) besetzt, sondern eher nach dem Parteibuch.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6874 am: 27.08.2023 20:13 »
Aber das hat ja nichts mit der Bundesregierung zu tun, auch wenn in HH die fast gleichen Farben hocken
Glaubst du wirklich in Berlin sitzen "bessere" Politiker als in Hamburg?
In diesen Ebenen werden ja auch Beamte nicht nach dem Auswahlprinzip (Eignung, Leistung und Befähigung) besetzt, sondern eher nach dem Parteibuch.

Es ist egal, aus welchem Bundesland die Politiker kommen, die stecken alle unter einer Decke.
Prof. Dr. Dr. Battis spricht von einem jahrelangen konzertierten Verfassungsbruch. Konzertiert bedeutet nach Google, verabredet, aufeinander abgestimmt, übereinstimmend.
Man hat sich abgesprochen das Grundgesetz weiterhin zu brechen, bis es gar nicht mehr anders geht und bei den Beamten soviel einzusparen wie nur möglich ist. Vielleicht hat man sich auch abgesprochen die unmöglichsten Besoldungsmethoden auszuprobieren und zu schauen wie weit man das BVerfG an der Nase herum führen kann, wer weiß. Battis spricht auch von einer bevorstehenden Verfassungskrise. Das ist denen alles egal.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6875 am: 27.08.2023 21:13 »
Meine Bewertung ist einen Hauch positiver als deine, @lotsch. Die Gesetzgeber denken vermutlich hauptsächlich, sie könnten/müssten bei der Besoldung "sparen", unter anderem weil sie andernfalls die Reaktion der Medien (BILD, etc.) und der Wahlbevölkerung fürchten. Dabei haben sie diverse Strategien entwickelt:

1.) Manche (z.B. Hessen) geben die Verfassungswidrigkeit offen zu und sagen, dass sie jedoch zunächst die BVerfG-Entscheidungen abwarten wollen.
2.) Andere (z.B. NRW) testen die bisherigen Grenzen aus, indem sie die Familienzuschläge in absurd-astronomische Höhen schrauben (um nur ja nicht die Grundgehälter zu erhöhen).
3.) Wieder andere (z.B. Hamburg) denken, sie könnten alle (und sich selbst) für dumm verkaufen, indem sie beispielweise einem A6/1 mit zwei Kindern mehr zuschustern als einem A10/3 mit zwei Kindern.

Meine Sympathie-Abstufung dürfte offensichtlich sein. Unabhängig davon denke/hoffe ich, dass das BVerfG all diese Auswüchse sehr genau registriert und mit einer gepfefferten Antwort reagieren wird.

P.S. Der Hamburger Gesetzentwurf enthält übrigens weitere literarisch-zynische Schmankerl wie z.B. auf Seite 5: "Alleinerziehende Beamtinnen und Beamte in Teilzeit haben es durch ihren Anspruch auf Reduzierung ihres Teilzeitumfangs selbst in der Hand, die ihnen gewährte Besoldung zu erhöhen, so dass es eines ergänzenden Besoldungszuschusses nicht bedarf."

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6876 am: 28.08.2023 09:32 »
@BVerfGBeliever

Das mit dem Hamburger Gesetzesentwuf hinsichtlich der Teilzeit ist nicht deren Ernst oder ?
Sind die Hessen schon so dreist in der Begruendung zum Gesetz zu schreiben, dass dieses nicht der Verfassung entsprechen wird, was de facto eigentlich den Landtag zwingt dem Gesetz nicht zuzustimmen, so zumindestens meine Auffassung der Verantwortung des Landtages, so ist der Text der Hamburger an nichts mehr zu ueberbieten.
Die haben offensichtlich gar nichts verstanden oder wollen es nicht verstehen. 

Ich neige immer mehr dazu, dass den Beamten das Streikrecht zuerkannt wird.
Von dem sogenannten oeffentlich rechtlichen Treueverhaeltnis ist in meinen Augen gar nichts mehr uebrig, ausser dem Punkt das offensichtlich der Dienstherr tun und lassen kann was er will.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6877 am: 28.08.2023 10:15 »
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-08/koalition-plant-2-4-milliarden-euro-fuer-kindergrundsicherung-in-2025

"Die Regelsätze sollen sich den Angaben zufolge stärker an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder orientieren. Auch Alleinerziehende sollen demnach besser unterstützt werden."

Das ist wiederum spannend für die amtsangemessene Alimentation.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6878 am: 28.08.2023 10:32 »
@BVerfGBeliever

Ich neige immer mehr dazu, dass den Beamten das Streikrecht zuerkannt wird.
Von dem sogenannten oeffentlich rechtlichen Treueverhaeltnis ist in meinen Augen gar nichts mehr uebrig, ausser dem Punkt das offensichtlich der Dienstherr tun und lassen kann was er will.

+1

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6879 am: 28.08.2023 10:33 »
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-08/koalition-plant-2-4-milliarden-euro-fuer-kindergrundsicherung-in-2025

"Die Regelsätze sollen sich den Angaben zufolge stärker an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder orientieren. Auch Alleinerziehende sollen demnach besser unterstützt werden."

Das ist wiederum spannend für die amtsangemessene Alimentation.

Auch das wird dann spannend:
Zitat
Außerdem soll das Existenzminimum und damit auch die Höhe des Bürgergeldes neu berechnet werden

Wie oft will man dann eigentlich die Tabellen zum AEZ korrigieren ?

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6880 am: 28.08.2023 10:41 »
@BVerfGBeliever

Ich neige immer mehr dazu, dass den Beamten das Streikrecht zuerkannt wird.
Von dem sogenannten oeffentlich rechtlichen Treueverhaeltnis ist in meinen Augen gar nichts mehr uebrig, ausser dem Punkt das offensichtlich der Dienstherr tun und lassen kann was er will.

+1

Das gegenseitige Dienst- und Treueverhältnis ist anscheinend nur noch eine Einbahnstraße. Der Pflichenkatalog für die Beamten wird dabei immer enger ausgelegt (siehe Gesetzesentwurf bezüglich der Abkehr der Unschuldsvermutung bei Verdachtsfällen)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6881 am: 28.08.2023 10:44 »
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-08/koalition-plant-2-4-milliarden-euro-fuer-kindergrundsicherung-in-2025

"Die Regelsätze sollen sich den Angaben zufolge stärker an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder orientieren. Auch Alleinerziehende sollen demnach besser unterstützt werden."

Das ist wiederum spannend für die amtsangemessene Alimentation.

Auch das wird dann spannend:
Zitat
Außerdem soll das Existenzminimum und damit auch die Höhe des Bürgergeldes neu berechnet werden

Wie oft will man dann eigentlich die Tabellen zum AEZ korrigieren ?

Das muss dieser Bürokratieabbau sein

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6882 am: 28.08.2023 10:48 »
Man läuft tatsächlich Gefahr, dass man sich an fortgesetzten, vorsätzlichen Verfassungsbruch gewöhnt, oder einen solchen als Kavaliersdelikt abtut, wenn man sich die Besoldungsgesetzgebung in Hessen, Hamburg, Bayern, Berlin und eigentlich allen Ländern und dem Bund anschaut mit ihren dilettantischen Besoldungsgesetzen. Man kann doch einen fortgesetzten, vorsätzlichen Verfassungsbruch nicht durchgehen lassen. Das sind doch untragbare Zustände, die zu einer systematischen Aushöhlung des Rechtsstaats führen. Das darf sich doch der Rechtsstaat nicht gefallen lassen. Das sind doch schreckliche Politiker und Juristen in den Ministerien, die mithelfen den Rechtsstaat zu untergraben. Normalerweise müsste es Untersuchungsausschüsse in den Parlamenten geben.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6883 am: 28.08.2023 10:48 »
Wir bauen in meinem Verantwortungsbereich auch Buerokratie ab.
In einem SG sind von 5 Dp 3 nicht besetzt, das ist doch schon mal ein guter Schritt des Abbaus.
Oder habe ich da was falsch verstanden hinsichtlich Buerokratieabbau  >:( >:( >:(

Sarkasmus Ende.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6884 am: 28.08.2023 10:54 »
Man läuft tatsächlich Gefahr, dass man sich an fortgesetzten, vorsätzlichen Verfassungsbruch gewöhnt, oder einen solchen als Kavaliersdelikt abtut, wenn man sich die Besoldungsgesetzgebung in Hessen, Hamburg, Bayern, Berlin und eigentlich allen Ländern und dem Bund anschaut mit ihren dilettantischen Besoldungsgesetzen. Man kann doch einen fortgesetzten, vorsätzlichen Verfassungsbruch nicht durchgehen lassen. Das sind doch untragbare Zustände, die zu einer systematischen Aushöhlung des Rechtsstaats führen. Das darf sich doch der Rechtsstaat nicht gefallen lassen. Das sind doch schreckliche Politiker und Juristen in den Ministerien, die mithelfen den Rechtsstaat zu untergraben. Normalerweise müsste es Untersuchungsausschüsse in den Parlamenten geben.

Es sind leider auch eben diese Parlamente, die die Gesetze dann verabschieden und muessten infolge dessen ja auch gegen sich selber ermitteln.
Und was von Untersuchungsausschuessen zu halten ist haben wir alle ja reichlich in der Vergangeheit gesehen oder erleben duerfen. Da kann man sich aufeinmal an so gar nichts mehr errinnern.
In anderen Faellen wird keiner einberufen obwohl ein Minister im Wissen um ein Gerichtsverfahren trotzdem Vertraege abgeschlossen hat und nun mehrere hunderte Millionen Schaden durch den Steuerzahler zu tragen sind.
Deutschland ist im Status einer Bananenrepublik angekommen, deshalb sind ja auch in jedem Supermarkt die Bananen auf Taste 1 der Waagen ;-)

Sorry kann das ganze nur noch mit Sarkasmus ertragen, weil meine Leber den ansonsten noetigen Alkohol in der Menge nicht mehr vertraegt.