@Seppelmaier
Sie haben die Thematik nicht wirklich durchdrungen oder ?
Es geht nicht darum, ob es medial vermittelbar ist, oder im Freundes-/Bekanntenkreis erklaerbar ist.
Es geht nur um die rechtliche Bewertung ob die gewaehrte Alimentation verfassungsgemaess ist oder nicht.
Ja ich kann auch sehr gut von meiner Besoldung leben, aber nochmal darum geht es nicht !!
Sorry aber wenn ich das mit dem Partnergehalt lese kann ich nur noch mit dem Kopf schuetteln.
Wir werden, so ist nunmal das Konstrukt, nach dem Amt besoldet und was hat der Partner damit zu tun ? Haben wir demnaechst A11 wo der eine die gesamte Besoldung erhaelt und der andere weil der Partner mit entsprechendem Einkommen arbeitet, , nur eine verminderte Besoldung erhaelt ?
Das Sie das auch noch fuer richtig halten, da komme ich aus dem Kopfschuetteln gar nicht mehr raus.
Es ist ja schoen fuer Sie, dass Sie mit ihrer Alimentation und dem Gehalt der Frau auskommen und das okay finden, aber das hat mit der rechlichen Bewertung so gar nichts zu tun.
Ich hoffe mal nicht, dass Sie in einem Bereich taetig sind, in dem Sie tatsaechlich hoheitlich taetig werden muessen oder Bescheide erlassen muessen. Dann wird das mit Sicherheit in die Hose gehen, da Sie ja ganz offensichtlich die rechtliche Bewertung eines Sachverhaltes nicht von dem persoenlichen Empfinden trennen koennen.