Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1956869 times)

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #690 am: 16.02.2022 16:00 »
Ab morgen werdet ihr auch in Hessen genügend Argumente vorliegen haben, mit denen ihr eure Gewerkschaften hinlänglich überzeugen dürftet.

Ich freue mich sehr auf den morgigen Beitrag und werde ihn mit einem guten Whisky genießen.

Im Hinblick auf die hießigen Gewerkschaften teile ich Ihren Optimismus nicht... die Qualität und die Anzahl der Argumente brint alles nichts, wenn der Wille fehlt.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #691 am: 16.02.2022 16:52 »
... aber der Wille auch von Gewerkschaften ist formbar, nämlich indem man auch sie mit der Realität konfrontiert. Es kommt dabei immer "nur" auf die Zahl derer an, die an die Realität gemahnen.

Für den Whisky wünsche ich morgen alles Gute: Der Text ist allerdings nicht ganz kurz, also den Konsum nicht übertreiben ...

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #692 am: 16.02.2022 17:03 »
und nicht mit Cola oder Eiswürfeln verhunzen

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #693 am: 16.02.2022 17:15 »
@SvenT: Dann ist die Freude umso länger, drei oder vier Gläsr werde ich wohl überstehen.

@WasDennNun: Das widerspräche den althergebrachten Grundsätzen des Berufbeamtentums  ;D

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #694 am: 16.02.2022 19:18 »
Ein guter Scotch ist auch der letzte Luxus, den man sich angesichts des tradierten Verfassungsbruchs im Bereich der Alimentation noch leisten kann.  ;D

ja genau. Ich meinte das Rundschreiben. Eigentlich stand dort ja drin ab 2021 sei das nicht mehr nötig.

Ich kenne niemanden, dem dieses Rundschreiben auf offiziellem Wege (durch den Dienstherrn) bekannt geworden wäre. Somit habe ich gar keine Kenntnis davon ...abgesehen davon, dass es meinem Widerspruch als Anleitung Anlage beiliegt. Anständig wäre es gewesen, wenn die jeweiligen Besoldungsgesetzgeber nach dem hier diskutierten Beschluss des BVerfG alle Beamtinnen und Beamten angeschrieben hätten, man sich entschuldigt hätte und zeitnahe Nachbesserung in Aussicht gestellt hätte.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #695 am: 16.02.2022 19:52 »
Die Rundschreibendatenbank des BMI zu befragen wäre wohl zuviel verlangt gewesen. Oder diverse Webseiten der Spartengeweelschaften des dbb. Besagtes Rundschreiben aus 06/2021 kann man dort vorfinden. Mir wäre auch neu, dass Dienstherrn verpflichtet wären den Beschäftigten sämtliche Rundschreiben bekannt zu machen.

Zu finden ist es übrigens hier:

https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation

Und trotzdem: besser Widerspruch einlegen, als sich auf so ein Rundschreiben verlassen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #696 am: 16.02.2022 20:35 »
 :o

Ich bezog mich auf den Umgang mit den betroffenen Beamten. Nicht auf die Möglichkeit etwas zu finden, was man nicht sucht. Der Begriff Respekt hat ja aktuell Konjunktur. Das Rundschreiben liegt mir aufgrund der Veröffentlichungen durch Gewerkschaften lange vor.

Und jetzt bitte wieder kräftig smiten. Wie frustriert kann man sein...

HansGeorg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #697 am: 17.02.2022 12:16 »
... aber der Wille auch von Gewerkschaften ist formbar, nämlich indem man auch sie mit der Realität konfrontiert. Es kommt dabei immer "nur" auf die Zahl derer an, die an die Realität gemahnen.

Für den Whisky wünsche ich morgen alles Gute: Der Text ist allerdings nicht ganz kurz, also den Konsum nicht übertreiben ...

Wo bekomme ich diesen Text denn her?

m3mn0ch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #698 am: 17.02.2022 13:34 »
Aus dem Thread :[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen

Morgen wird auf der Seite der Berliner-Besoldung eine Betrachtung der seit 2020 in Bund und Ländern erfolgten bzw. derzeit geplanten Gesetzgebungsverfahren erscheinen, die die Untersuchung des Alimentationsniveaus aller Bundesländer im Zeitraum zwischen 2008 und 2020 aufnimmt und zeigen wird, wie die bundesdeutschen Gesetzgeber seit 2020 auf die aktuelle Entscheidung 2 BvL 4/18 reagiert haben und derzeit reagieren. Der die morgige Betrachtung grundlegende Beitrag zum Zeitraum von 2008 bis 2020 wird in rund zwei Wochen in der DÖV erscheinen (https://www.doev.de/vorschau-auf-die-nachste-ausgabe/). Er zeigt in seiner Tabelle 7, dass die Besoldung der untersten Besoldungsgruppe in NRW seit 2008 durchgehend noch unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Im letzten betrachteten Jahr, 2020, lag die einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe gewährte Nettoalimentation um 18,8 % unterhalb der Mindestalimentation (2008 waren es 20,4 % gewesen). Da weiterhin die Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie für die Sozialtarife nicht realitätsgerecht bemessen vorliegen, ist davon auszugehen, dass die Differenz tatsächlich noch einmal höher als jene 18,8 % sein wird. Die ab morgen online stehende Betrachtung zeigt darüber hinaus den verfassungswidrigen Gehalt des derzeit geplanten "Gesetzespakets" der Landesregierung an zentralen Punkten auf. Bei sachlicher Betrachtung kann dieser verfassungswidrige Gehalt, der sich sowohl auf die materielle als auch auf die prozedurale Dimension des Alimentationsprinzips erstreckt, nicht wegdiskutiert werden.


SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #699 am: 17.02.2022 18:42 »
... aber der Wille auch von Gewerkschaften ist formbar, nämlich indem man auch sie mit der Realität konfrontiert. Es kommt dabei immer "nur" auf die Zahl derer an, die an die Realität gemahnen.

Für den Whisky wünsche ich morgen alles Gute: Der Text ist allerdings nicht ganz kurz, also den Konsum nicht übertreiben ...

Wo bekomme ich diesen Text denn her?

Du findest ihn hier: https://www.berliner-besoldung.de/betrachtung-der-besoldungsrechtlichen-entwicklungen-in-bund-und-laendern-seit-2020/

@ Finanzer
Lass Dir den Whisky schmecken!

gerzeb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #700 am: 18.02.2022 08:37 »
Fakt ist: Jeder muss selbst für jedes Haushaltsjahr einen Widerspruch einlegen und zwar vor Ende des jeweiligen Haushaltsjahres. Alle Rundschreiben die so existieren "versprechen" nur, dass man Entscheidungen in der Zukunft auch auf die Vergangenheit überträgt. Und das auch nur einen sehr begrenzten Rahmen. Bei uns in SH z.B. gibt es so ein Rundschreiben auch jedes Jahr, dort steht aber nur etwas drin von Jahressonderzahlung, nichts von amtsangemessener Alimentation oder Gleichheitsgrundsatz. Und die andere Sache ist, nehmt ihr wirklich einem Politiker ein Versprechen für die Zukunft einfach so ab?

Exakt so ist es! Sehen wir ja auch gerade hier in NRW. Da wird einfach so getan, als ob vor dem 01.01.2022 alles angemessen war und der vorherigen Zeitpunkt einfach totgeschwiegen. Sobald das Gesetz verabschiedet ist werden wohl die ganzen Widersprüche negativ beschieden, sodass der Klageweg erneut beginnt

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #701 am: 18.02.2022 09:59 »
Der DBB scheint hier mitzulesen, wenigestens eine Gewerkschaft!

https://www.dbb.de/artikel/bundesbeamtinnen-und-beamte-alimentation-und-arbeitszeit-im-fokus.html

Fakt ist, dass der Bund für das 3. Kind und jedes weitere nur 400,00 € Familienzuschlag zahlt, die Bundesländer zahlen teilweise jetzt nach ihren Änderungen schon 800,00 € - 1200,00 € für das 3. Kind und jedes weitere.

Wie ich aus den Fluren des BMI höre, wird man einfach regeln und an die Bundesländer anpassen, mindestens 400 €!
Der regionale Familienzuschlag ist nicht vom Tisch, wird aber denn wahrscheinlich neu angepasst und berechnet, so dass auch Familien mit 1 oder 2 Kindern etwas Ausgleich bekommen.
Die "normale" Besoldung soll dann in der neuen Tarifrunde ab 01/23 verhandelt werden.

Der Fahrplan ist erstmal, das Bundesverfassungsgericht zu befriedigen und die Verfassungsverstöße zu heilen.
   

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #702 am: 18.02.2022 10:37 »
Der DBB scheint hier mitzulesen, wenigestens eine Gewerkschaft!

https://www.dbb.de/artikel/bundesbeamtinnen-und-beamte-alimentation-und-arbeitszeit-im-fokus.html

Fakt ist, dass der Bund für das 3. Kind und jedes weitere nur 400,00 € Familienzuschlag zahlt, die Bundesländer zahlen teilweise jetzt nach ihren Änderungen schon 800,00 € - 1200,00 € für das 3. Kind und jedes weitere.

Wie ich aus den Fluren des BMI höre, wird man einfach regeln und an die Bundesländer anpassen, mindestens 400 €!
Der regionale Familienzuschlag ist nicht vom Tisch, wird aber denn wahrscheinlich neu angepasst und berechnet, so dass auch Familien mit 1 oder 2 Kindern etwas Ausgleich bekommen.
Die "normale" Besoldung soll dann in der neuen Tarifrunde ab 01/23 verhandelt werden.

Der Fahrplan ist erstmal, das Bundesverfassungsgericht zu befriedigen und die Verfassungsverstöße zu heilen.
 

Schön mal wieder was vom DBB zu diesem Thema zu lesen.
Was heißt „einfach regeln, mindestens 400€„? Für das dritte Kind?
Und was sagt denn der Flurfunk, wann es endlich einen neuen Gesetzesentwurf geben soll?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #703 am: 18.02.2022 10:51 »
Der DBB scheint hier mitzulesen, wenigestens eine Gewerkschaft!

https://www.dbb.de/artikel/bundesbeamtinnen-und-beamte-alimentation-und-arbeitszeit-im-fokus.html

Fakt ist, dass der Bund für das 3. Kind und jedes weitere nur 400,00 € Familienzuschlag zahlt, die Bundesländer zahlen teilweise jetzt nach ihren Änderungen schon 800,00 € - 1200,00 € für das 3. Kind und jedes weitere.

Wie ich aus den Fluren des BMI höre, wird man einfach regeln und an die Bundesländer anpassen, mindestens 400 €!
Der regionale Familienzuschlag ist nicht vom Tisch, wird aber denn wahrscheinlich neu angepasst und berechnet, so dass auch Familien mit 1 oder 2 Kindern etwas Ausgleich bekommen.
Die "normale" Besoldung soll dann in der neuen Tarifrunde ab 01/23 verhandelt werden.

Der Fahrplan ist erstmal, das Bundesverfassungsgericht zu befriedigen und die Verfassungsverstöße zu heilen.
 

Wenn interessiert das dritte Kind? Das Modell ist die 4 köpfige Familie.

Hummel2805

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« Antwort #704 am: 18.02.2022 10:53 »
Ich höre, dass was kommen wird.

Die aktuelle Lage ist ja die, ein normaler Bundesbeamter mit A 10, verheiratet, 3 Kinder und der letzten Erfahrungsstufe hat eine Bruttobesoldung nach den aktuellen Besoldungstabellen von 5.069,00 €.
Der "gleiche Beamte", angestellt beim Land Thüringen erhält eine monatliche Bruttobesoldung von 5.735,00 €.

Das heißt der Beamte verdient in Thüringen 666,00 € brutto mehr als beim Bund, aufs Jahr gerechnet sind das 7.992,00 €.

Ihr seht, wie absurd es in Deutschland geworden ist.

Das BMI wird und muss reagieren! Und die betreffenden Familien erhalten laut Rundschreiben des BMI eine saftige Nachzahlung rückwirkend ab dem 01.07.2021!