Gedanken zum 4k-Zweiverdiener-Modell:
„Dem Beamten steht eine amtsangemessene Alimentation i.H.v. z.B. 60.000€ zu. Mit diesem Salär wird ein angemessener Unterhalt für eine 4-köpfige Familie gewährt nach Auffassung des Besoldungsgesetzgebers.
Der/Die Partner(in) verdient nun ebenfalls in der freien Wirtschaft 60.000€. Ergo, wäre nach Auffassung des Besoldungsgesetzgebers die 4-köpfige Familie überalimentiert.
In Summe werden dem Beamten seine Bezüge gekürzt auf Mindestlohnniveau i.H.v. 23.000€ (12€/h, Vollzeit).
Der Familie steht also nach Auffassung des Besoldungsgesetzgebers nicht 120.000€ Brutto zu, sondern nur 83.000€.“
In der Hinsicht hoffe ich nur, dass das BVerfG dem ganzen Unfug der Besoldungsgesetzgeber schnellstmöglich einen Riegel vorschiebt.