Irre ich mich hier oder habe ich etwas falsch verstanden?
Im Prinzip ist es ganz einfach:
Das BVerfG hat den Besoldungsgesetzgebern in den letzten Jahren diverse Vorgaben ins Hausaufgabenheft geschrieben. Die Gesetzgeber haben diese Vorgaben jedoch bisher nur sehr selektiv gelesen und "glauben", sie müssten lediglich das 115%-Mindestabstandsgebot umsetzen.
Dies führt dann zu den absurdesten Auswüchsen, aktuelles Highlight ist der Hamburger Entwurf:
- Per Besoldungsergänzungszuschlag sollen alle über die 115% gehievt werden (was beispielsweise dazu führt, dass ein A6/1 mit zwei Kindern sogar etwas mehr als ein A10/3 mit zwei Kindern bekommen soll).
- Den Zuschlag gibt es nur, falls der Verdienst des Ehepartners unter einer Schwelle liegt (da andernfalls das Familieneinkommen ja bereits mehr als die 115% beträgt).
Und ja, natürlich ist es skandalös, dass studierte Juristen, die einen Amtseid geschworen haben, sich erdreisten, solche Entwürfe zu verfassen (mutmaßlich auf Anweisung "von oben" und dort vermutlich "aus Angst" vor den Medien und der Wahlbevölkerung).
Aber, wie schon häufig erwähnt (und auch an meinem Nick ersichtlich):
Ich bin guten Mutes, dass das BVerfG dem ganzen Spuk demnächst ein jähes Ende setzen wird und wir zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zurückkehren werden!