Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4016932 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7035 am: 30.08.2023 17:49 »
Wenn hier schon (zu Recht) mehr Geld für eine amtsangemessene Alimentation gefordert wird, sollten einige hier  vielleicht mal nach oben schauen anstatt nach unten zu treten.
Ich finde es erschreckend, wie hier teilweise gegen Bürgergeldempfänger gehetzt wird. Nicht der "faule" Arbeitslose lacht sich kaputt, sondern der, der von Kapitalerträgen (z.B. Dividenden) leben kann und darauf lediglich 25 % KapEst zahlt; und  dieses Millionenvermögen steuerfrei vererben kann, was dann bei dem Erben wiederum zu  ersterem führt. Geschweige denn von der Vermögensungleich in Deutschland insgesamt zu sprechen.

Es ist nicht sachgerecht als Beamter über die Höhe des Bürgergelds zu meckern, denn je höher das Bürgergeld ist, desto höher muss die Beamtensoldung sein.




Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7036 am: 30.08.2023 17:56 »
Zwischen Ist und Muss gibt es nur leider einen Unterschied. Selbst wenn der Christian morgen 200 Mrd. findet, werden wir mix bekommen.


beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7038 am: 30.08.2023 18:12 »
Es tut sich was!!!

https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/bis-zu-20-232-euro-fetter-nachschlag-fuer-hunderttausende-beamte-85210508.bild.html

Der Staat reagiert  8)

Cool, dann kann ich das Geld für den nächsten Prime Day schon mal einplanen. Danke Bild.

Reisinger850

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7039 am: 30.08.2023 18:13 »
Hab das auch bei den Ländern gepostet- ist sicher wieder nur Neid ohne was aktuelles?


ElaO

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7041 am: 30.08.2023 18:25 »
Zitat aus der Bild:  Wieder winken Beamten in Deutschland Zahlungen von mehreren Tausend Euro extra.

Grund: die stark steigenden Kosten fürs Wohnen (Mieten etc.). Vom Geldregen profitieren unter anderem Lehrer, Justizbeamte, Polizisten.

▶︎ Seit dieser Woche liegt der Hamburgischen Bürgerschaft ein Entwurf eines entsprechenden Gesetzes vor, wie BILD erfuhr. Das Gesetz wurde im vergangenen Jahr im Rahmen der Besoldungsanpassung angekündigt. Dahinter steckt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

„Die Familienzuschläge werden rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht“, sagte Volker Wiedemann, Beamten-Chef des Hamburger Senats zu BILD. Der Zuschlag für die ersten beiden Kinder steigt von 125 auf 170 Euro monatlich, die der dritten und aller weiteren Kinder von 386 auf 725 Euro monatlich im Jahr 2022 und 800 Euro monatlich ab 2023.

Heißt: Monatlich soll man mit vier Kindern bald 1940 Euro Familienzuschlag bekommen. Bisher waren es 1022 Euro. Satte 918 Euro mehr – jeden Monat.

Den größten Geldsegen verspricht allerdings die Rückwirkung: Die Änderung soll ab 1.1. 2022 gelten. Für das Jahr 2022 gibt es deshalb 768 Euro Nachzahlung pro Monat, für 2023 918 Euro monatlich – also 9216 Euro für 2022 und 11 016 für 2023.

Insgesamt könnten es also bis zu 20 232 Euro sein.
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Nächste Erhöhung steht festSo viel kriegen Beamte für ihre Kinder vom Staat

Beamte bekommen zusätzlich zum regulären Kindergeld weitere Zahlungen.

▶︎ Brandenburg: Per Gesetz wurde der Familienzuschlag rückwirkend zum 1. Dezember 2022 für erste und zweite Kinder von 167,36 Euro auf 292,36 Euro sowie für berücksichtigungsfähige dritte und weitere Kinder von 382,76 Euro auf 706,76 Euro erhöht. 

► Auch in Mecklenburg-Vorpommern soll demnächst der Familienzuschlag erhöht werden. „Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für eine verfassungsgemäße Besoldung sind zu beachten“, sagte eine Regierungssprecherin zu BILD.

▶︎ Die meisten Bundesländer haben ebenfalls erhöht oder haben es vor. In Bayern hat das Kabinett die Erhöhung beschlossen. Auch Hessen überweist den Aufschlag seit 1. April.

▶︎ 2022 machten Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen den Anfang: Dort stieg im Dezember der sogenannte Familienzuschlag. Im Südwesten sollen Beamte außerdem rückwirkend für drei Jahre entschädigt werden. Das dürften je nach Wohnort und Kinderzahl bis zu 7200 Euro sein. In Sachsen-Anhalt werden seit Januar 2022 die neuen Familienzuschläge in angepasster Höhe gewährt.

► In NRW gibt es rückwirkend für elf Monate bis zu 4550 Euro (ein Kind) beziehungsweise 10 170 Euro (zwei Kinder), so die „Rheinische Post“.

Insgesamt könnten rund 1,7 Millionen Staatsdiener in den Ländern die satten Zuschüsse erhalten.  Allerdings: Das Land Berlin hat sich dafür entschieden, die Nachzahlung nicht umzusetzen.

Prof. Thorsten Schmidt (50, Uni Potsdam) kritisiert, die Nachzahlung sei „juristisch nicht geboten“. Die Länder hätten Gestaltungsspielraum, aber keinen Freibrief.
Tarifverhandlungen versprechen weitere Lohn-Erhöhungen

Und es geht weiter. Eine Sprecherin des Finanzministeriums in Sachsen-Anhalt sagte zu BILD:

„Für das Jahr 2023 werden Tarifverhandlungen und ein Tarifabschluss im Herbst/Winter 2023 erwartet. Sowohl die Höhe als auch der Zeitpunkt einer Anpassung werden von den Tarifvertragsparteien vereinbart. Ein Gesetzentwurf für die Beamtenbesoldung orientiert sich im Allgemeinen an dem Tarifergebnis.“ Dies gilt auch in allen anderen Bundesländern

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7042 am: 30.08.2023 18:28 »
Zitat aus der Bild:  Wieder winken Beamten in Deutschland Zahlungen von mehreren Tausend Euro extra.

(...)


Cool, und jetzt nochmal das Ganze für uns Bundesbeamte.

Reisinger850

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« Antwort #7043 am: 30.08.2023 18:31 »
Du weisst schon, dass die Mehrheit der Landesbeamten davon nichts hat ?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7044 am: 30.08.2023 18:31 »
Der Artikel betrifft nur Hamburg?

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7045 am: 30.08.2023 18:42 »
Nicht schlecht für Familien, grade die Nachzahlungen sind top und dürften in der Tat tausenden zugute kommen.  Denke der Bund wird sich auch nicht lumpen lassen mit der Nachzahlungs-Verordnung. Jedenfalls passiert gerade einiges in den Ländern. Die legen gut vor.

Also weiter erst mal abwarten und Tee trinken. Alles wird gut.

Reisinger850

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7046 am: 30.08.2023 18:46 »
Alles sicherlich auch verfassungswidrig in den Ländern und auf lange Sicht so nicht haltbar, also kein gutes Beispiel. In NRW verdient man mit A6 und drei Kindern mehr als mit A13 usw. Mietstufen nur relevant für Familien. In HH verdient man in manchen Konstellationen weniger mit A10 als A6er. Absolute Vollkatatstrophe.
« Last Edit: 30.08.2023 18:54 von Reisinger850 »

Versuch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7047 am: 30.08.2023 18:54 »
Nicht schlecht für Familien, grade die Nachzahlungen sind top und dürften in der Tat tausenden zugute kommen.  Denke der Bund wird sich auch nicht lumpen lassen mit der Nachzahlungs-Verordnung. Jedenfalls passiert gerade einiges in den Ländern. Die legen gut vor.

Also weiter erst mal abwarten und Tee trinken. Alles wird gut.

Nicht schlecht?
Hier wird weit weniger nachgezahlt als man mit einer verfassungsgemäßen alimentation hätte zahlen müssen.
Und zudem ist die Besoldung fast sicher weiter nicht verfassungsgemäß.
Wacht endlich Mal auf!

Alexander79

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« Antwort #7048 am: 30.08.2023 19:26 »
Nicht schlecht?
Hier wird weit weniger nachgezahlt als man mit einer verfassungsgemäßen alimentation hätte zahlen müssen.
Und zudem ist die Besoldung fast sicher weiter nicht verfassungsgemäß.
Wacht endlich Mal auf!
Deswegen gingen in NRW auch schon wieder tausende Widersprüche ein.
Zusätzlich bahnt sich eine riesige Klagewelle an, weil der Innenminister die Einrede der Verjährung nicht stattgeben will.

https://www.hasepost.de/85-000-nrw-landesbeamte-legen-widerspruch-gegen-ihre-besoldung-ein-392673/

Reisinger850

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« Antwort #7049 am: 30.08.2023 19:40 »
Ach ich weiss noch letztes Jahr. Mein Kollege im Lehrerzimmer bekam 8.000 rückwirkend und er wusste nichtmal wieso. Spätestens seit dem bete ich wie das ganze Thema Besoldung die verantwortlichen Politiker bald viele Wochen nicht schlafen lässt und sie Panik bekommen, wenn festgestellt wird, dass die Grundbesoldung angehoben werden muss