Ein kurzer Nachtrag zu meinem Beitrag auf S. 455. Dort ging es um die Abschmelzung der Abstände bei der Besoldungsanpassung in Folge der Anpassung an den Tarifabschluss.
Ich hatte dort eine bestimmte Berechnungsmethode des Bundes vermutet. Allerdings lag ich mit der Vermutung nicht richtig. Tatsächlich berechnet der Bund die Abstände relativ zur niedrigeren Besoldungsgruppe (und nicht relativ zur höheren) was nach meiner Auffassung dann auch richtig ist.
Zu beachten ist allerdings, dass der Bund im Entwurf jeweils nur die Abschmelzung zur nächstgelegenen Gruppe angibt, also z.B. A11 zu A10. Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit. Die Abschmelzung A11 - A9 ist höher. Im konkreten Fall (Sockelbetrag) ist die prozentuale Abschmelzung für alle Besoldungsgruppen im Vergleich zur untersten (A3) gleich und kann in der ersten Zeile nachgelesen werden (rund 7%, je nach Stufe).