Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093545 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7050 am: 30.08.2023 19:40 »
Nicht schlecht für Familien, grade die Nachzahlungen sind top und dürften in der Tat tausenden zugute kommen.  Denke der Bund wird sich auch nicht lumpen lassen mit der Nachzahlungs-Verordnung. Jedenfalls passiert gerade einiges in den Ländern. Die legen gut vor.

Also weiter erst mal abwarten und Tee trinken. Alles wird gut.

Bei dem Rotz den du so von dir gibst, muss man sich wirklich zwingen die Contenance zu bewahren.

Ryan

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7051 am: 30.08.2023 21:13 »
Ein kurzer Nachtrag zu meinem Beitrag auf S. 455. Dort ging es um die Abschmelzung der Abstände bei der Besoldungsanpassung in Folge der Anpassung an den Tarifabschluss.

Ich hatte dort eine bestimmte Berechnungsmethode des Bundes vermutet. Allerdings lag ich mit der Vermutung nicht richtig. Tatsächlich berechnet der Bund die Abstände relativ zur niedrigeren Besoldungsgruppe (und nicht relativ zur höheren) was nach meiner Auffassung dann auch richtig ist.

Zu beachten ist allerdings, dass der Bund im Entwurf jeweils nur die Abschmelzung zur nächstgelegenen Gruppe angibt, also z.B. A11 zu A10. Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit. Die Abschmelzung A11 - A9 ist höher. Im konkreten Fall (Sockelbetrag) ist die prozentuale Abschmelzung für alle Besoldungsgruppen im Vergleich zur untersten (A3) gleich und kann in der ersten Zeile nachgelesen werden (rund 7%, je nach Stufe).

iceshield1234

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7052 am: 30.08.2023 22:55 »
Im Klartext:
Für einen Bundesbeamten lohnt es sich direkt in das Land NRW zu wechseln, richtig? Man hat dann deutlich mehr Gehalt für Familie/Lebenserhaltungskosten etc. , richtig?


PS: verheiratet+1 Kind. Frau in Teilzeit. Ich=A8
« Last Edit: 30.08.2023 23:07 von iceshield1234 »

crosenkr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7053 am: 31.08.2023 08:21 »
@Schnarchnase81 und ähnlich (nicht)denkende:
Die Prüfung, ob jemand bedürftig ist oder nicht, steht hier nicht zur Debatte und bringt uns keinen Schritt voran.
Dafür gibt es dieses Unterforum https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118856.0.html
Wir sind alles Beamte und Soldaten, haben eine Eid abgelegt und tragen unseren Teil bei. Dafür erwarte ich, dass ich angemessen besoldet werde. Leider hat der Besoldungsgesetzgeber längst den Anschluss verpasst und windet sich nun. Die erforderliche Erhöhung der Besoldung hat ein Maß erreicht, die dem Bürger politisch nur schwer zu vermitteln ist.

Blabla.

https://www.focus.de/finanzen/dreifach-mama-josy-zieht-verzweifelte-bilanz-ich-wuerde-meinen-kindern-gerne-sagen-dass-sich-arbeit-lohnt-aber_id_203150020.html

Ich finde es gut, dass der Anteil der Leistungsempfänger seit 2006 kontinuierlich sinkt: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Mindestsicherung/aktuell-mindestsicherung.html

Knarfe1000

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Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7055 am: 31.08.2023 08:29 »
@Schnarchnase81 und ähnlich (nicht)denkende:
Die Prüfung, ob jemand bedürftig ist oder nicht, steht hier nicht zur Debatte und bringt uns keinen Schritt voran.
Dafür gibt es dieses Unterforum https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118856.0.html
Wir sind alles Beamte und Soldaten, haben eine Eid abgelegt und tragen unseren Teil bei. Dafür erwarte ich, dass ich angemessen besoldet werde. Leider hat der Besoldungsgesetzgeber längst den Anschluss verpasst und windet sich nun. Die erforderliche Erhöhung der Besoldung hat ein Maß erreicht, die dem Bürger politisch nur schwer zu vermitteln ist.

Blabla.

https://www.focus.de/finanzen/dreifach-mama-josy-zieht-verzweifelte-bilanz-ich-wuerde-meinen-kindern-gerne-sagen-dass-sich-arbeit-lohnt-aber_id_203150020.html

Ich finde es gut, dass der Anteil der Leistungsempfänger seit 2006 kontinuierlich sinkt: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Mindestsicherung/aktuell-mindestsicherung.html

Selbstgefakte Statistiken sind einfach was tolles.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7056 am: 31.08.2023 09:00 »
Ich glaube nicht, dass das gefaked ist. In Berlin beispielsweise ist jeder siebente Empfänger. Das passt schon. Es sind die Großstädte, die das Problem sind. Auf dem Land ist die soziale Kontrolle stärker.

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7057 am: 31.08.2023 09:10 »
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kindergrundsicherung-paus-merz-100.html

Was bedeutet diese Entwicklung für eine  amtsangemessene Alimentation?

Müsste auch diese Entwicklung beim anvisierten Amtsangemessenheitsgesetz berücksichtigt werden?

Kann vielleicht jemand etwas dazu sagen?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7058 am: 31.08.2023 09:18 »
Die Anhebung des Grundsicherungsniveau hat zumindest Auswirkungen auf die Mindestalimentation. Die Besoldungsgesetzgeber werden aber weiterhin mit allen möglichen Tricks versuchen die Auswirkungen auf das gesamte Besoldungsgefüge weitgehend zu begrenzen. Zumindest solange das BVerfG keine konkreten Aussagen zum internen Abstandsgebot verkündet hat.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7059 am: 31.08.2023 09:20 »
...sondern der, der von Kapitalerträgen (z.B. Dividenden) leben kann und darauf lediglich 25 % KapEst zahlt; und  dieses Millionenvermögen steuerfrei vererben kann, was dann bei dem Erben wiederum zu  ersterem führt. Geschweige denn von der Vermögensungleich in Deutschland insgesamt zu sprechen.

Oh je...
Es steht dir frei, einen Teil deines versteuerten, von Sozialabgaben geschmälerten Einkommens ebenso in Dividendentitel zu investieren. Das muss man aber wollen.

Die Freibeträge beim Vererben solltest du dir nochmal anschauen. Steuerfrei gibts in Österreich.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7060 am: 31.08.2023 09:57 »
Es steht dir frei, einen Teil deines versteuerten, von Sozialabgaben geschmälerten Einkommens ebenso in Dividendentitel zu investieren.

Ich bspw. tue dies. Aber was ändert es an einem Finanz- und Wirtschaftssystem, in dem sich Besitz mehr lohnt als Arbeit, wenn ich meine paar verfassungswidrig zu wenigen Kröten anlege? Es ist schon zynisch jemandem im eD das überhaupt nahezulegen.

Einkommensteuer runter, Freigrenze für Kapitalerträge gerne auf 25.000 € /Jahr rauf, danach Kapitalertragssteuersatz 80%. Aber das ist nur mein bescheidener Vorschlag.


uw147

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7061 am: 31.08.2023 10:07 »
► In NRW gibt es rückwirkend für elf Monate bis zu 4550 Euro (ein Kind) beziehungsweise 10 170 Euro (zwei Kinder), so die „Rheinische Post“.
[...]

Prof. Thorsten Schmidt (50, Uni Potsdam) kritisiert, die Nachzahlung sei „juristisch nicht geboten“. Die Länder hätten Gestaltungsspielraum, aber keinen Freibrief.
Tarifverhandlungen versprechen weitere Lohn-Erhöhungen

[...]

Jaja, Bild und Framing und so. In NRW wurde es nicht rückwirkend gezahlt, sondern das Gesetz ist zum Jahresanfang in Kraft getreten und hat vorgesehen, dass die Erhöhung erst im Dezember gebündelt ausgezahlt werden sollte. Keine echte Rückwirkung also, sondern eine unbegründete Verzögerung. Für die Altfälle und offenen Widersprüche wurde bis heute gar nichts entschieden.


Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7063 am: 31.08.2023 13:20 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/da-das-buergergeld-zum-1124-um-12-erhoeht-wird-wann-wird-das-urteil-des-bverfg-zur-angemessenen-alimentation
Eine weitere nichts sagende Antwort von Herrn Saathoff. Als ob das BMI nicht in der Lage gewesen wäre, die beiden Initiativen parallel zu führen. Es ist nur politisch nicht gewollt gewesen. Man hätte auch erst die amtsangemessene Alimentation richtig nach den Vorgaben des BVerfG auf den Weg bringen können und anschliessend die Besoldungserhöhung aufgrund der Tarifverhandlungen. Es ist nur nicht gewollt gewesen und man redet sich da wohl schön, dass es damit getan ist.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7064 am: 31.08.2023 13:27 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/da-das-buergergeld-zum-1124-um-12-erhoeht-wird-wann-wird-das-urteil-des-bverfg-zur-angemessenen-alimentation
Eine weitere nichts sagende Antwort von Herrn Saathoff. Als ob das BMI nicht in der Lage gewesen wäre, die beiden Initiativen parallel zu führen. Es ist nur politisch nicht gewollt gewesen. Man hätte auch erst die amtsangemessene Alimentation richtig nach den Vorgaben des BVerfG auf den Weg bringen können und anschliessend die Besoldungserhöhung aufgrund der Tarifverhandlungen. Es ist nur nicht gewollt gewesen und man redet sich da wohl schön, dass es damit getan ist.

Richtig.
Er schreibt, die Umsetzung Tarifergebnis auf Beamte erfolgt erst „zu Gunsten“ der Beamten, danach dann das BBVAngG.
„zu Gunsten“  ;D ;D ;D ;D
Selten so gelacht