Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093713 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7080 am: 31.08.2023 22:51 »
Die ganze Angelegenheit wird immer mehr zur Posse oder wie die Jagd nach Passierschein A38. Zumindestens fühle ich mich so.
Zum Thema KI fällt mir nur ein die sollte als erstes mal im BT und so mancher politischen Führungsebene in unseren Ministerien Einzug halten. Künstliche Intelligenz ist immer noch besser als gar keine.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7081 am: 01.09.2023 07:44 »
Und die nächste Baustelle für BMI und Fancy Faeser:

https://www.tagesspiegel.de/politik/mobbing-durch-das-bmi-ex-bsi-chef-schonbohm-verklagt-innenministerin-faeser-10399063.html

Und das völlig zu recht. Ich befürchte das Thema amtsangemessene Alimentation muss weiter warten, es gibt wichtigere Dinge zu erledigen und das BMI hat in Person von StS Saathoff ja bereits kommunizieren lassen, dass man nicht in der Lage ist mehrere Baustellen gleichzeitig zu betreuen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7082 am: 01.09.2023 09:21 »
Weiter geht's und es lässt tief blicken wie die Ministerin im eigenen Haus regiert:

https://www.golem.de/news/mobbingvorwuerfe-schoenbohm-verklagt-auch-innenministerium-2308-177269.html


Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7083 am: 01.09.2023 09:24 »
Weiter geht's und es lässt tief blicken wie die Ministerin im eigenen Haus regiert:

https://www.golem.de/news/mobbingvorwuerfe-schoenbohm-verklagt-auch-innenministerium-2308-177269.html

Ich hoffe das ist das Ende dieser unsäglilchen Person.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7084 am: 01.09.2023 09:31 »
Weiter geht's und es lässt tief blicken wie die Ministerin im eigenen Haus regiert:

https://www.golem.de/news/mobbingvorwuerfe-schoenbohm-verklagt-auch-innenministerium-2308-177269.html

Ich hoffe das ist das Ende dieser unsäglilchen Person.

Welcher davon? Auf Anhieb ist mir keiner der beteiligten Sympathisch.

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7085 am: 01.09.2023 09:34 »
Und so sieht nun der neue Wochenausblick des BVerfG aus.
Nun können wir uns jede Woche freuen/ärgern wenn die erwarteten Entscheidungen endlich/nicht in der kommenden Woche behandelt werden.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Wochenausblick/Wochenausblick_node.html

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7086 am: 01.09.2023 09:46 »
Weiter geht's und es lässt tief blicken wie die Ministerin im eigenen Haus regiert:

https://www.golem.de/news/mobbingvorwuerfe-schoenbohm-verklagt-auch-innenministerium-2308-177269.html

Ich hoffe das ist das Ende dieser unsäglilchen Person.

Ich darf mir nun auch noch ständig das *wunderschöne* Gesicht auf Plakaten ansehen. Bereichert meinen Tag ungemein.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7087 am: 01.09.2023 09:48 »
Und so sieht nun der neue Wochenausblick des BVerfG aus.
Nun können wir uns jede Woche freuen/ärgern wenn die erwarteten Entscheidungen endlich/nicht in der kommenden Woche behandelt werden.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Wochenausblick/Wochenausblick_node.html

Keine Angst, die denken noch sehr intensiv nach...

xap

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« Antwort #7088 am: 01.09.2023 09:50 »
Weiter geht's und es lässt tief blicken wie die Ministerin im eigenen Haus regiert:

https://www.golem.de/news/mobbingvorwuerfe-schoenbohm-verklagt-auch-innenministerium-2308-177269.html

Ich hoffe das ist das Ende dieser unsäglilchen Person.

Welcher davon? Auf Anhieb ist mir keiner der beteiligten Sympathisch.

Hier geht's nicht um Sympathien, sondern wie Amtsgeschäfte geführt werden. Von den beiden im Artikel genannten hatte ja nur eine Person aufgrund des Agierens der anderen Person seinen Job verloren.

Und wenn man nach Hessen schaut, dürfen wir wohl 2 weitere Jahre erfolgreiche Regierungsarbeit mit Fancy Faeser erwarten.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7089 am: 01.09.2023 09:58 »
Tja Leute, was ich schon hier vor einem Jahr vorausgesagt habe und ich teilweise deswegen angegangen wurde ist nun Ende August zur Realität geworden, aktuelle Umfrage aus Sachsen:

"Genau ein Jahr vor der Landtagswahl in Sachsen (1. September 2024) liegt die AfD in einer repräsentativen Umfrage bei 35 Prozent und damit sechs Punkte vor der CDU. Die kommt aktuell auf 29 Prozent. Mit großem Abstand folgen die Linken (9), die SPD (7), Grüne (6) und die FDP mit 5 Prozent."

Wenn man CDU, AFD und Linke zusammen zieht, kommen die zusammen auf 73 %, also 73% stimmen gegen die Ampel - Respekt, der Bürger reagiert nach der unverschämten Bürgergelderhöhung sofort!

Nächstes Jahr haben wir feste Staatskrise!

Bei solchen Werten wird mir schlecht! SPD und Grüne immer noch vor FDP. Die Leute raffen es einfach nicht!

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7090 am: 01.09.2023 10:17 »
Die Aussage ist zweideutig !

Wird auf die 35% abgestellt oder darauf, dass die Rot/Grün/Gelb immerhin knapp über der 5% Hürde landen ?

Knarfe1000

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« Antwort #7091 am: 01.09.2023 10:28 »

Keine Angst, die denken noch sehr intensiv nach...

Du meinst das ironisch aber so wird es wohl wirklich sein.

DerAlimentierte

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« Antwort #7092 am: 01.09.2023 10:44 »
Weiter geht's und es lässt tief blicken wie die Ministerin im eigenen Haus regiert:

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B 8  ::)

Besoldungswiderspruch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7093 am: 01.09.2023 10:53 »

Keine Angst, die denken noch sehr intensiv nach...

Du meinst das ironisch aber so wird es wohl wirklich sein.

Ich hoffe dabei nur, dass die Erhöhung des Bürgergeldes um ca. 12 % netto, die genannten Zahlen der Familienministerin zur Kindergrundsicherung, die dreisten Tricks der Besoldungsgesetzgeber (s. zuletzt insbesondere Hamburg) sowie die Politikverdrossenheit (s. z.B. die neuesten Werte der AfD bzw. Zusttimung zur Ampel) in all diesen Überlegungen eine gewichtige Rolle spielt.

Noch habe ich den Glauben an das BverfG. Ich hoffe nicht enttäuscht zu werden...  :-X

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7094 am: 01.09.2023 10:57 »
Weiter geht's und es lässt tief blicken wie die Ministerin im eigenen Haus regiert:

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B 8  ::)

Wo ist das Problem? Wenn unsere Fr. Innenministerin so einen Mist verzapft, soll Sie undn Ihr Laden auch die Konsequenzen tragen.