Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1955787 times)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #720 am: 18.02.2022 12:11 »
Und das ist das Problem, der Bundesegsetzgeber (und das ist in unserem GG auch verankert) muss immer die Leitplanken egal bei welchem Gesetz immer vorgeben.
Was jetzt bei der Besoldung vor sich geht, ist das Gegenteil. Und dies ist an sich wieder verfassungswidrig.
Der Bund hat nur eine Chance aus der Sache rechtlich einigermaßen unbeschadet raus zu kommen, den Familienzuschlag erstmal gegenüber den Ländern nach oben anzupassen, mindestens aber 400 € mehr für das 3. Kind. Das wird meiner Ansicht nach schon Mitte des Jahres der Fall sein.
Die anderen verfassungswidrigen Besoldungsprobleme werden danach geregelt!

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #721 am: 18.02.2022 13:50 »
Fakt ist: Jeder muss selbst für jedes Haushaltsjahr einen Widerspruch einlegen und zwar vor Ende des jeweiligen Haushaltsjahres. Alle Rundschreiben die so existieren "versprechen" nur, dass man Entscheidungen in der Zukunft auch auf die Vergangenheit überträgt. Und das auch nur einen sehr begrenzten Rahmen. Bei uns in SH z.B. gibt es so ein Rundschreiben auch jedes Jahr, dort steht aber nur etwas drin von Jahressonderzahlung, nichts von amtsangemessener Alimentation oder Gleichheitsgrundsatz. Und die andere Sache ist, nehmt ihr wirklich einem Politiker ein Versprechen für die Zukunft einfach so ab?

Exakt so ist es! Sehen wir ja auch gerade hier in NRW. Da wird einfach so getan, als ob vor dem 01.01.2022 alles angemessen war und der vorherigen Zeitpunkt einfach totgeschwiegen. Sobald das Gesetz verabschiedet ist werden wohl die ganzen Widersprüche negativ beschieden, sodass der Klageweg erneut beginnt

Wie schon gesagt, da nun deutliche und überprüfbare Informationen vorliegen, habt ihr es auch für NRW selbst in der Hand, auf eure Gewerkschaften und Verbände hinzuwirken, dass sie eventuell ihre Ansichten ein wenig überdenken, die z.B. hier eher nicht die gesamte Tragweite der Entwicklungen abbilden:

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/dbb-nrw-sieht-beim-gesetzentwurf-zur-steigerung-der-attraktivitaet-des-oeffentlichen-dienstes-viel-luft-nach-oben/

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/konstruktive-besoldungsgespraeche-in-der-staatskanzlei/

https://www.dbb-nrw.de/mitgliedschaft-service/dbb-nrw-magazin/

Ebenso kann man das Gespräch suchen mit den Abgeordneten des eigenen Wahlkreises, sie anschreiben und ihnen die Realität darlegen, man kann sich an die Medien wenden, man kann in der eigenen Dienststelle aktiv werden und die Kolleginnen und Kollegen informieren mit dem Ziel, dass am Ende Entscheidungsträger feststellen, dass ihre Entscheidungen wahrgenommen und betrachtet werden etc.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass es so kommt, wie Du schreibst - aber es ist auch kein Naturgesetz. Da ihr in NRW Landtagswahlen vor euch habt, habt ihr deutlich bessere Chancen, zumindest Gehör zu finden bzw. dieses medial zu schaffen, als das in den meisten anderen Ländern der Fall ist. Macht was draus - das kann zwar vielfach frustrierend sein; aber wenn ihr nix macht, wird euch die Landespolitik weiter eintüten wie bisher.

Darüber hinaus dürfte erwartbar sein, dass auch der Bund entsprechend der Entscheidung 2 BvL 6/17 in absehbarer Zeit die Familienzuschläge für Beamte mit kinderreicher Familie (also ab einer fünfköpfigen Familie, soll heißen: ab dem dritten Kind) deutlich erhöhen wird. Das ist zum einen nicht anders möglich und kommt zum anderen den Besoldungsgesetzgeber nicht allzu teuer, da die Zahl der entsprechenden Beamten - bezogen auf die Gesamtzahl an Beamten - überschaubar hoch bleibt. Sobald das geschieht, kann man sich für die entsprechenden Beamten und ihren Familien nur freuen.

Anders dürfte es jedoch hinsichtlich der Grundgehaltssätze aller Bundbeamten sein, die als Folge der Entscheidung 2 BvL 4/18 deutlich angehoben werden müssen, da - woran gerade auch noch einmal die unter der Berliner-Besoldung eingestellte Betrachtung auf den S. 25 ff. erinnert - die Differenz zwischen der gewährten Netto- und der Mindestalimentation als unterster Grenze, an dem der absoluten Alimentationsschutz greift, so gewaltig groß ist, dass eine Heilung des verfassungwidrigen Zustands ohne Anhebung der Grundgehaltssätze verfassungsrechtlich nicht möglich ist - und dabei sei hier zugleich daran erinnert, dass die im letzten Jahr vom BMI im ursprünglichen Referentenentwurf präsentierten Zahlen wiederkehrend sachlich falsch waren; die Differenz zwischen der gewährten Nettoalimentation und der Mindestalimentation ist im Bund noch einmal deutlich größer.

Der ausschließlich fiskalpolitisch motivierte Versuch, die Heilung allein durch "regionale Ergänzungszuschläge" oder ähnliche Konstruktionen vollziehen zu wollen, ist für sich genommen verfassungsrechtlich von vornherein zum Scheitern verurteilt, was mittlerweile jedem, der sich mit der Materie beschäftigt hat, auch klar ist, man also auch im BMI weiß. Es ist also damit zu rechnen, dass man sich hinsichtlich der hohen Priorität, die bekanntlich eine verfassungskonforme Alimentation auch im neuen Kabinett - schon allein wegen der hier zum Teil gegebenen Personenkontinuität - genießt, noch lange Zeit nehmen wird, bis man einen Entwurf erarbeiten wird. Man dürfte dort also sicherlich nicht ganz undankbar sein, dass es noch ein wenig Zeit bedürfen wird, bis man auch im BMI wieder die entsprechenden Leitungsebenen besetzt hat.

Das Zitat unseres neuen Finanzministers auf der S. 27 der genannten Betrachtung ist noch immer meine Lieblingspassage. Endlich mal ein Politiker, der ehrlich ist und mit Klischees aufräumt! Und in diese Richtung gehend, wird zukünftig - wenn das Thema denn dann zukünftig ganz oben auf der Prioritätenliste zeitlich ankommen sein wird - sicherlich noch mehr von ihm zu hören sein, so ist zu vermuten.

m3mn0ch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #722 am: 18.02.2022 13:59 »

Das BMI wird und muss reagieren! Und die betreffenden Familien erhalten laut Rundschreiben des BMI eine saftige Nachzahlung rückwirkend ab dem 01.07.2021!   

Woher kommt der 1. Juli 2021 ??

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #723 am: 18.02.2022 14:02 »
Das ist die letzte Frist des Bundesverfassungsgerichtes!

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #724 am: 18.02.2022 19:16 »
Wie ich aus den Fluren des BMI höre, wird man einfach regeln und an die Bundesländer anpassen, mindestens 400 €!
Danke für deine Insiderinfos. Das freut mich für die Kollegen. Umgesetzt wird demnach 2 BvL 6/17. Der hier diskutierte Beschluss 2 BvL 4/18 ist wohl zu teuer.

Die "normale" Besoldung soll dann in der neuen Tarifrunde ab 01/23 verhandelt werden.

Für das BMI ist die Geltung unserer Verfassung also etwas, über das man mit Ver.di und dem dbb "verhandeln" kann. Es wird einfach immer und immer grotesker.

...ohne Zynismus hat es Swen weiter oben schon dargestellt. Der Verfassungsbruch wird immer schamloser durchgehalten.

Der Fahrplan ist erstmal, das Bundesverfassungsgericht zu befriedigen und die Verfassungsverstöße zu heilen. 

Made my day! Danke!  ;D ;D

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #725 am: 18.02.2022 23:02 »
Wie ich aus den Fluren des BMI höre, wird man einfach regeln und an die Bundesländer anpassen, mindestens 400 €!
Danke für deine Insiderinfos. Das freut mich für die Kollegen. Umgesetzt wird demnach 2 BvL 6/17. Der hier diskutierte Beschluss 2 BvL 4/18 ist wohl zu teuer.

Die "normale" Besoldung soll dann in der neuen Tarifrunde ab 01/23 verhandelt werden.

Für das BMI ist die Geltung unserer Verfassung also etwas, über das man mit Ver.di und dem dbb "verhandeln" kann. Es wird einfach immer und immer grotesker.

...ohne Zynismus hat es Swen weiter oben schon dargestellt. Der Verfassungsbruch wird immer schamloser durchgehalten.

Der Fahrplan ist erstmal, das Bundesverfassungsgericht zu befriedigen und die Verfassungsverstöße zu heilen. 

Made my day! Danke!  ;D ;D

Ich bin mir sehr sicher, dass nicht nur der Beschluss bzgl des dritten Kindes umgesetzt wird sondern auch der Beschluss, welcher die Beamtenfamilie mit zwei Kindern betrifft.
Alles andere wäre doch vollkommener Quatsch.
Warum einen Beschluss umsetzen, den anderen nicht, insbesondere dann, wenn seit dem
Referentenentwurf vom letzten Jahr jeder weiß dass es auch Beamte mit „nur“ 2 Kindern betrifft?
Sorry, das glaube ich nicht, das kann und wird das BMI nicht machen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #726 am: 19.02.2022 00:13 »
Die Wiederherstellung einer verfassungskonformen Alimentation allein durch Zuschläge ist nicht möglich. So habe ich aber alle Äußerungen zum Flurfunk verstanden.

Es gibt keinen aktuellen Beschluss der sich auf die Beamtenfamilie mit zwei Kindern bezieht. Jene ist eine aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung abgeleitete Bezugsgröße. Was es gibt ist einen Beschluss zur Alimentation kinderreicher Beamter (2 BvL 6/17) und einen zum Grundgehalt/Abstandsgebot/Mindestabstandsgebot (2 BvL 4/18).

Ich habe es in meiner gehässigen Weise formuliert, weil das BMI, wie alle Besoldungsgesetzgeber die überhaupt tätig geworden sind, einzig damit beschäftigt zu sein scheint, das Problem in unredlicher Art kleinzurechnen und zu leugnen.

Seit dem Referentenentwurf weiß zwar jeder, dass das BMI auch Beamtenfamilien in Ballungsräumen mit einem und zwei Kindern berücksichtigen wollte, jeder, der sich eingehend mit dem Thema befasst hat, weiß aber auch, dass dem Beschluss 2 BvL 4/18 damit nur völlig unzureichend Rechnung getragen wird.

Und dass es um das Thema des Grundgehaltes erst im Rahmen der Tarifverhandlungen gehen soll meinte Hummel2805 ja auch. Ich muss immernoch lachen wenn ich mir vorstelle, wie man sich hinstellt und verkündet, dass man im Rahmen der Tarifverhandlungen nun eine "wieder bzw. nachwievor also jedenfalls attraktive und verfassungsgemäße Alimentation ausverhandelt" hat.   :D
« Last Edit: 19.02.2022 00:28 von emdy »

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #727 am: 19.02.2022 00:42 »
Die Tarifbeschaftigten dürften sich in diesem Fall über das beste Tarifergebnis aller Zeiten freuen. Meinetwegen gerne. Ich gönne es jedem. Wahrscheinlicher ist aber doch, dass es wieder heißt es gäbe nichts zu verteilen.

 Der dbb und Ver.di werden daraufhin 3,5% über eine Laufzeit von 42 Monaten fordern. Am Ende gibt es drei Jahresscheiben zu je 0,9% und einen Mindestbetrag von 50€. Dieser wiederum gilt aber nicht für Beamte, denn an dieser Stelle kennt das BMI dann plötzlich wieder den Begriff Abstandsgebot bzw. Einebnung des Besoldungsgefüges.

Ich versuche es mit Humor zu nehmen. Wer sich gelangweilt fühlt einfach weiterscrollen.  ;)
« Last Edit: 19.02.2022 00:56 von emdy »

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #728 am: 19.02.2022 07:53 »
Deine klaren Worte bringen es auf den Punkt, emdy. Und um die Langeweile noch einmal mit Daten zu unterfüttern (wer's kennt, sollte zwecks Langweilevermeidung auf ein anderes Programm umschalten):

Der ursprüngliche Referentenentwurf vom 03.02.2021, der zunächst im Anhörungsverfahren in den Umlauf gegeben worden ist, hat zunächst offensichtlich das Grundsicherungsniveau falsch bemessen, indem er auf sachlich falscher Grundlage offensichtlich nicht realitätsgerechte Unterkunfts- und Heizkosten sowie entsprechend zu geringe Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie die Sozialtarife ermittelte. Als Ergebnis wurden ein deutlich zu geringes Grundsicherungsniveau und eine entsprechend deutlich zu geringe Mindestalimentation in Höhe von 2.903,95 € und 3.339,54 € bemessen (vgl. S. 51 f. des Entwurfs; die Sachlage ist hier dokumentiert: https://www.berliner-besoldung.de/wie-geht-es-weiter-mit-der-bundesbesoldung-deutscher-beamtinnen-und-beamter/). Die Differenz zur gleichfalls sachwidrige erstellten Nettoalimentation wollte jener Entwurf mittels sachfremder Erwägungen überbrücken, deren einer der "regionale Ergänzungszuschlag" gewesen ist. Die so geplante Umsetzung der aus den Entscheidungen 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 resultierenden Mehrkosten wurden auf 300 Mio. € beziffert (vgl. ebd., S. 55 f.). Der sachwidrige Gehalt wurde, nachdem dieser Gesetzentwurf im Bundeskabinett keine Einigkeit gefunden hat, unter Verstoß gegen die Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren vom November 2018 der Öffentlichkeit vorenthalten, was bis heute der Fall ist, obgleich die damalige Bunderegierung hierüber informiert worden ist (vgl. zum Vorgang, der den Verstoß bis heute nicht behoben hat, https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-anpassung-der-bundesbesoldung-und-versorgung-f%C3%BCr-2021-2022-und/275941).

Die heute gewährte Nettoalimentation eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern, der in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe besoldet wird, liegt bei 2.619,67 € (vgl. S. 8 der Anlage 1 in o.g. Dokumentation). Zwischen der entsprechenden Bruttobesoldung und dem Bruttoäquivalent zur Mindestalimentation liegen rund 1.000,- € als Differenz (ebd.), die in der Realität noch einmal deutlich höher zu veranschlagen ist, sofern zur Bemessung des Grundsicherungsniveaus realitätsgerechte Werte herangezogen werden. Selbst auf dieser unzureichenden Bemessungsgrundlage erreicht kein entsprechender Bundesbeamter bis einschließlich A 7 jene Mindestalimentation. Sie wird erst in der 7. Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 8, der fünften der Besoldungsgruppe A 9, der dritten der Besoldungsgruppe A 10 und durchgehend ab der Besoldungsruppe A 11 erreicht (vgl. an der genannten Stelle die S. 1 der Anlage 2).

Betrachtet man nun nicht die Mindestalimentation, sondern welche Bundesbeamten heute noch unterhalb der Grundsicherung alimentiert werden, ergibt sich folgendes Bild:  Die Alimentation in der Besoldungsgruppe A 3 verbleibt in der ersten Erfahrungsstufe knapp 14 % bzw. um rund 370,- € unterhalb der sächlichen Grundsicherung; in der letzten Erfahrungsstufe wird die Grundsicherung noch immer um rund zwei % bzw. mehr als 50,- € verfehlt. In der Besoldungsgruppe A 4 erreicht erst die Stufe 7 eine Besoldung auf Hartz IV-Niveau, also entsprechende Beamtinnen und Beamte, die zuvor 17 Jahre Dienst für die Bundesrepublik Deutschland geleistet haben; in der Besoldungsgruppe A 5 liegt erst die Stufe 6 oberhalb des Hartz IV-Satzes, wird also von den Beamtinnen und Beamten im 16. Jahr nach ihrer Ernennung erreicht; in der Besoldungsgruppe A 6 erreichen die Beamtinnen und Beamten nach sieben Jahren das Existenzminimum; während entsprechende Beamtinnen und Beamte in der Besoldungsgruppe A 7 nach fünf Jahren das Niveau erreichen, das die Bundesrepublik Deutschland seinen Bewohnerinnen und Bewohnern als absolut niedrigstes Maß zum physischen Überleben garantiert (ebd., S. 3). In der Realität wird dabei das Maß der Unteralimentation - wie im ersten Absatz dargelegt - noch einmal deutlich höher liegen.

Es ist zu vermuten, dass auch die neue Bundesregierung weiß, wieso sie mit einer solch wahrlichen Rasanz an die Behebung des verfassungswidrigen Zustands herangeht (das Thema steht ja bekanntlich ganz oben auf der Prioritätenliste), so wie auch die Vorgängerregierung alles, was nach eigener Ansicht in ihrer Macht gestanden hat, versuchte, um nun nach langen Jahren der Interregna eine amtsangemessene Alimentation wieder herszustellen. Die Herstellung einer wieder amtsangemessenen Alimentation wird ab jenem Zeitpunkt viele Milliarden an jährlichen Mehrkosten bedeuten - insofern würde ich mir jene Aussage wie "Alles andere wäre doch vollkommener Quatsch" noch einmal überlegen, MasterOf. Und dementsprechend finde ich weiterhin das offensichtlich unfreiwillig entwaffnend ehrliche Zitat unseres neuen Finanzministers auf der letzten Jahrestagung des dbb im Januar so putzig - wobei das eigentlich nicht zum Lachen sein sollte:

„Und auf der anderen Seite hat man erlebt, so wurde mir gesagt, dass auf den Dating-Plattformen die Berufsbezeichnung Beamtin und Beamter besonders attraktiv ist. Dahinter stecken natürlich Klischees, Klischees von einem guten Einkommen bei gleichzeitig geringer Arbeitsbelastung. Sie wissen, ich weiß, das hat nichts mit der Realität zu tun und deshalb sollten wir diese Klischees hinter uns lassen.“

xyz123

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« Antwort #729 am: 19.02.2022 08:25 »
Erschreckend, wenn man die Zahlen hier so liest. Trotzdem vielen Dank dafür.
Ich dachte zwar immer, dass es meiner Familie mit unseren 2 Kindern ganz gut geht, noch besser geht es scheinbar denjenigen, die gar nicht arbeiten gehen.
Hat man eigentlich mal überlegt bei der Grundsicherung ordentlich zu kürzen? Oder ist das nicht möglich?
Bei den Zahlen kommen mir wirklich die Tränen. Was machen der Bund und die Länder da eigentlich mit uns?

xap

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« Antwort #730 am: 19.02.2022 08:44 »
Wenn du jetzt nicht gerade nach A4 besoldet wirst, kann ich dich beruhigen. Du hast vermutlich genug Geld zum Leben. Jetzt die Sparkeule bei denen schwingen zu wollen, die ohnehin schon sehr wenig zum Leben haben ist zynisch.

xyz123

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« Antwort #731 am: 19.02.2022 08:51 »
Xap, man merkt es: du hast die Beschlüsse verstanden.

xap

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« Antwort #732 am: 19.02.2022 09:21 »
Man merkt du hast gar nichts verstanden. Die Aussage oben bleibt bestehen. Die vermutlich anstehenden Besoldungserhöhungen für viele auch im mD, gD und selbst im hD haben ihren Ursprung sicher als Folge der Urteile und der Grundsätze des Berufsbeamtentums aber ganz sicher nicht weil es ihnen finanziell so schlecht ginge. Aber du darfst gerne weiter auf den schwächsten Teilen der Gesellschaft herumhacken. Scheinst dich ja wohl zu fühlen in der Opferrolle.

xyz123

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« Antwort #733 am: 19.02.2022 09:27 »
Danke für deinen Kommentar. Die von dir schwächsten Teile der Gesellschaft genannten Gruppen, haben teilweise gleich viel oder mehr in der Tasche, als einige Beamte. Wenn das für dich gerecht ist ... herzlichen Glückwunsch

xap

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« Antwort #734 am: 19.02.2022 09:31 »
Hat man eigentlich mal überlegt bei der Grundsicherung ordentlich zu kürzen?

Ich lasse deine Frage unkommentiert so stehen. Ich denke sie spricht für sich.