Knecht hat recht und es ist die einzig vernünftige Lösung.
Würde man anständig besolden, müsste man weder die Eingangsämter anheben noch das Endamt der jeweiligen Laufbahn.
Damit verprellt man langjährige Beamte. In Baden Württemberg ist das Eingangsamt im mD jetzt A8. Wie fühlt sich da wohl jemand der mit A5 in den mittleren Dienst eingestiegen ist?
Daher: Besoldung um 3 Stufen anheben (Betrag der Grundbezüge für den A9er nach dem was jetzt ein A12er hat und so weiter), dann braucht man auch keine neuen Planstellen zu schaffen und es gäbe keine Probleme mit der Eingruppierung der Soldaten.
Das Groteske ist, dass die Begründung des Bundesgesetzgebers letztlich auf eine Anhebung der Gehälter in den bestehenden Gruppen hinausläuft und gerade nicht auf eine Gleichsetzung der Gruppen.
Im Referentenentwurf (S. 67,
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/BBVAngG.pdf;jsessionid=99B6F5B5EE78EA0D355EAF1694339157.2_cid350?__blob=publicationFile&v=3) ist folgende Begründung zur Streichung der A3 zu finden:
"Das Eingangsamt für Beamtinnen und Beamte des einfachen Dienstes soll künftig der Be-
soldungsgruppe A 4 zugewiesen werden. In der modernen Arbeitswelt werden auch die
Tätigkeiten und Funktionen anspruchsvoller, die derzeit Ämtern der Besoldungsgruppe A 3
zugeordnet sind. Dies betrifft etwa den flächendeckenden Einsatz moderner Informations-,
Kommunikations- und Bürotechnik in der Bundesverwaltung, aber auch die sich aus der
erhöhten Komplexität der dienstorganisatorischen Abläufe insgesamt ergebenden Anforde-
rungen an die Amtsinhaber."
Das heißt zunächst einmal, dass die höhere Ansprüche
auch A3 betreffen und insofern eine höheres Gehalt gerechtfertigt ist. Eine Gleichsetzung von A3 und A4 würde aber erfordern, dass die höheren Ansprüche
nur A3 betreffen. Im Zusammenhang mit der weiteren Begründung ist das völlig abwegig. Insgesamt lässt sich daraus schließen, dass man bisher die Fähigkeit, eine E-Mail zu schreiben oder einen Urlaubsantrag am Computer auszufüllen (stellvertretend für Einsatz moderner Informations-, Kommunikations- und Bürotechnik in der Bundesverwaltung etc.) nur von A4 und höher, nicht aber von A3 gefordert hat. Diese feine Differenzierung des Anforderungsprofils wird nun aufgehoben. Und während sich die Ansprüche an A3 sich in der modernen Arbeitswelt wohl stetig weiterentwickelt haben, blieben die Anforderungen an alle anderen scheinbar konstant.
Auf Seite 68 geht es dann weiter mit der Anhebung der Stufe:
"Im einfachen Dienst ist die Erbringung einer vollwertigen Leistung kaum von einer berufli-
chen Erfahrung abhängig, so dass auch ohne Vorerfahrung eine entsprechende Leistung
erbracht werden kann. Es ist demnach sachlich gerechtfertigt, in einer höheren Stufe zu
beginnen. Für die weitere berufliche Entwicklung stehen dann bei Beamtinnen und Beam-
ten im einfachen Dienst sowie Soldatinnen und Soldaten noch drei höhere Erfahrungsstufen
zu Verfügung."
Ein Blick in die Besoldungstabelle offenbart, dass die Stufenanstiege im einfachen Dienst wesentlich geringer sind als beispielsweise im höheren Dienst. Insofern ist der geschilderte Sachverhalt ("kaum von einer beruflichen Erfahrung abhängig") im Grunde bereits berücksichtigt. Wenn man nun darauf hinaus will, dass keine Vorerfahrung notwendig ist, dann wäre es sachlich richtig, in der Stufe 1 zu beginnen (wie dies auch bei allen anderen auch der Fall ist), das Gehalt bei Bedarf anzuheben und entsprechend die oberen Erfahrungstufen (die es ja scheinbar nicht gibt) zu streichen. Der Verweis auf die "weitere berufliche Entwicklung" untermauert sodann, warum es eben nicht sachgerecht ist, die unteren Stufen zu streichen. Es werden also zunächst 11 Jahre Berufserfahrung als irrelevant erklärt und gleichzeitig wird dann ein "Erfahrungskick" nach 3 Jahren im Beruf unterstellt. Nach 9 Jahren Erfahrung ist man dann Meister einer Leistung, die auch ohne Vorerfahrung erbracht werden kann. Welche Tätigkeit soll dass denn bitte sein?
Eine grundsätzliche Ersteinstufung in eine höhere Stufe wäre nach meinem Verständnis dann sachgerecht, wenn es sich um eine Gruppe/Tätigkeit handelte, die eine Berufserfahrung voraussetzte, diese jedoch nicht als Beamter erlangt werden könnte.
Und nicht zu vergessen: Gruppen und Stufenanstieg dienen "auch der Sicherstellung einer ausreichenden Mindestalimentation"