Was leugnet und rechnet das BMI klein?
Danke dir für die ausführlichen Einblicke. Ich beziehe mich aber nur auf das Vorliegende, nicht auf die aktuelle Handlungsfähigkeit des BMI. Nach mehrheitlicher Meinung aller Sachverständigen, ist die Diskrepanz zwischen gewährter und in Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG zu gewährender Alimentation so groß, dass es mit "Ergänzungszuschlägen" nicht getan ist. Das ist für mich aktuell ein Faktum.
Die Essenz dessen, was hier im Forum extrem ausführlich und emotional diskutiert wird ist für mich folgender Passus aus dem Beschluss 2 BvL 4/18
Neben der Anhebung der Grundgehaltssätze und Veränderungen im Beihilferecht kommt insbesondere auch eine Anhebung des Familienzuschlags in Betracht (vgl. BVerfGE 140, 240 <287 Rn. 94>). Ob eine zur Behebung eines Verstoßes gegen das Mindestabstandsgebot erforderliche Neustrukturierung des Besoldungsgefüges zu einer Erhöhung der Grundgehaltssätze einer höheren Besoldungsgruppe führt, lässt sich daher nicht mit der für die Annahme eines Verfassungsverstoßes erforderlichen Gewissheit feststellen. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist umso größer, je näher die zur Prüfung gestellte Besoldungsgruppe selbst an der Grenze zur Mindestbesoldung liegt. Je deutlicher der Verstoß ausfällt und je mehr Besoldungsgruppen hinter dem Mindestabstandsgebot zurückbleiben, desto eher ist damit zu rechnen, dass es zu einer spürbaren Anhebung des gesamten Besoldungsniveaus kommen muss, um die gebotenen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen wahren zu können. Beschluss vom 20.05.2020, 2 BvL 4/18 Rn 49
Wenn dann aber ein Gesetzentwurf eingebracht wird, der die markierte Passage einfach ignoriert, dieser scheitert und man sich nun darauf ausrichtet, sich erst nächstes Jahr dem Grundgehalt zu widmen, weckt das Zweifel daran, ob hier alles getan wird, um dem Recht Geltung zu verschaffen. Sollte es zu einer Vermengung der Thematik mit der Tarifrunde kommen, kann ich dahinter nur eine Strategie vermuten.
Daneben ist nach meinem staatsorganisatorischen Verständnis der Besoldungsgesetzgeber beim Bund der Deutsche Bundestag und nicht das BMI.
Nach meinem staatsorganisatorischen Verständnis ist das BMI für die Erarbeitung von Gesetzentwürfen im Bereich des Rechts des öffentlichen Dienstes zuständig.
Sorry, mir gefällt hier dieses pauschale BMI-Bashing nicht.
Möchte ich nicht betreiben.
Ich gebe aber jedem, der sich hier beschwert, Brief und Siegel, er wird keinen Abgeordneten finden, der sich öffentlich für die Besoldung von Beamten einsetzt. Warum? Das Thema ist politisch unpopulär, Beamte sind nach der öffentlichen Wahrnehmung alle faul, satt und überbezahlt...
Die öffentliche Meinung spielt zum Glück für die Geltung unserer Verfassung keine unmittelbare Rolle. Insofern funktionieren Checks und Balances ganz gut. Die Faulen sollten ans Arbeiten gebracht werden. Aber nicht erst dann sollten alle verfassungsgemäß alimentiert werden.
Da ich die handelnden Personen auf Arbeitsbene im BMI aus dem dienstlichen Zusammenarbeiten kenne, muss ich da mal etwas Fürsprache betreiben bzw. das BMI in Schutz nehmen. Die Arbeitsebene im BMI würde gern loslegen und einen Regelungsentwurf vorlegen...
Dann bist du ja nun wirklich an der Quelle. Herrscht dort die Auffassung, man käme mit der Flickschusterei eines REZ durch die Tür? Falls nein, werde ich das BMI fortan lobpreisen.