Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032592 times)

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7380 am: 23.09.2023 13:40 »
Allein- oder Zweiverdienermodell … ist das Satire, oder meinen das die Regierenden tatsächlich ernst?

Wenn wir davon ausgehen, dass ein Beamter mit seiner amtsangemessenen Mindestalimentation einen vierköpfigen Haushalt, gemäss seines Amtes zu versorgen in der Lage sein muss und dabei kein Rückgriff auf Vermögen und auf privatrechtliche (Arbeits-)verträge seiner Haushaltsangehörigen erfolgen darf...
ist der Besoldungsgeber denn wenigsten bei einem Haushalt mit mehreren Besoldungsempfängern berechtigt, diese dann zu berücksichtigen? Wenn z.B. beide Ehepatner sich gegenseitig  und die Haushaltsangehörigen doppelt alimentieren, ist eine Besoldung (und zwar die geringere) zu streichen oder zu verringern?

So ist z.B. eine Frau zwar selbst nur einen selbst erworbenen Status einer Obersekretärin, ist aber über ihre(n) Direktor(in) (wie früher als Frau Direktorin anzusprechen und) mit-alimientiert. Damit wäre sie zusätzlich durch ihre Besoldung über-alimentiert. Daher könnte diese Lebenswirklichkeit in Zukunft als Doppelbesoldung abgeschafft werden?
« Last Edit: 23.09.2023 13:48 von A9A10A11A12A13 »

ElaO

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7381 am: 23.09.2023 13:52 »
Einfache Lösung........nicht heiraten!

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7382 am: 23.09.2023 13:58 »
Danke für beide Antworten

@A9A10A11A12A13 und ElaO.

Für mich persönlich (als verwaltungsferner Ingenieur) bezeichne ich diese Sache als Totalschwachsinn!

Ich, ganz persönlich. Kann ja auch falsch liegen😁

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7383 am: 23.09.2023 14:04 »
Einfache Lösung........nicht heiraten!

und die Verheirateten lassen sich scheiden...

und für alle anderen wäre das ein Besoldungsrechtstest, erst heiraten über die Dienstbezügeabzüge wundern, sich hier im Forum eine leichte Klatsche über die Unbedarftheit abholen und wieder scheiden lassen. (Fiktion Ende)

Der Beamtenalltag ist ein Ping-Pong zwischen Schwachsinn und Anspruchsvoll den ein Hirn eher als Be- und EntlastungklimmzugsFitness auffassen sollte.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7384 am: 23.09.2023 14:05 »
In der Logik der Nordländer müsste dann zum Familieneinkommen auch das Einkommen von minderjährigen Kindern im Haushalt zählen, die z.B. eine Ausbildungsvergütung bekommen. Das können durchaus auch mal 12.000€ im Jahr sein oder der Verdienst eines Ferienjobs. Totaler Unfug den die Nordländer da veranstalten.

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7385 am: 23.09.2023 14:13 »
In meinem Beispiel wollte ich nicht als erstes mit den Anwärterbezügen anfangen, wenn der Nachwuchs in der eigenen Behörde des Erzeugers herangeführt wird.

Aloha

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7386 am: 23.09.2023 14:17 »
Einfache Lösung........nicht heiraten!
Wenn sich das herumspricht, wird einfach die Bedarfsgemeinschaft im gemeinsamen Haushalt als Basis der Besoldung definiert.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7387 am: 23.09.2023 14:27 »
Aber mal, nur für Spaß, wenn es so käme ...

... welcher qualifizierte, vielleicht sogar hochqualifizierter potentieller Mitarbeiter würde sich sowas antun?😁

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7388 am: 23.09.2023 14:36 »
der Geschmack an den Vorzügen von getrennten Schlafzimmern gefunden hat. Alle Beamten sind doch Schnarchnasen .... diese Ruhe...  ;D

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7389 am: 23.09.2023 15:48 »
Da auch die Dienstherrn in den Nordländern nicht doof sind so wie die restlichen, die entsprechend gehandelt haben, auch nicht, haben sie diese neuen Zuschüsse so eingeführt, dass ein Großteil der Kolleginnen und Kollegen davon gar nichts mitbekommen haben, da sich im Endergebnis auf dem Papier für sie nichts geändert hat. Öffentlich wird darüber informiert, dass ein neuer Zuschlag auf Antrag gewährt wird. Zugleich werden die Ausschluss- und Anspruchsbedingungen dargestellt. Schließlich wird auf das damit zusammenhängende bürokratische Antragsverfahren inklusive der Gefahr von Rückzahlungsforderungen verwiesen. Vgl. bspw. für Schleswig-Holstein Das Rundschreiben unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/besoldungsrecht/Downloads/Rundschreiben_Alimentationsgesetz.html?nn=a156ce75-b729-4ae6-ace8-2be89550931e Bremen macht zunächst einmal auf die Neuregelung weitgehend gar nicht aufmerksam https://performanord.bremen.de/beschaeftigte/bezuege-3558 Man muss schon ein wenig suchen und zugleich wissen, wonach man sucht, um hierherzukommen: https://performanord.bremen.de/dokumente/familienzuschlag-besitzstandszulage-8841 Und dann darf man sich auch hier, sofern man glaubt, anspruchsberechtigt zu sein, nicht vom Antrag abschrecken lassen.

All das wird mit dazu führen, dass deutlich weniger Anträge gestellt als möglich wären. Und das wird man dann im Klageverfahren gegen Kläger ins Feld führen, indem man dann darauf verweisen wird, dass es kaum Anträge geben würde, sodass es so sei, wie im Gesetzgebungsverfahren hervorgehoben, die Zuschläge seien nur in Einzelfall zu gewähren - und insofern sei doch alles paletti, weil einem solche Regelungen von absoluten Ausnahmefälle gestattet seien. Entsprechend wird es an den Klägern liegen, nicht zuletzt in der ersten Instanz ihre Klagebegründungen präzise und eben an der gegebenen sozialen Wirklichkeit im jeweiligen Rechtskreis zu substantiieren, womit eine nächste hübsche Barriere in die anstehenden Klageverfahren eingezogen worden ist. Wie gesagt, man sollte nicht mit Blödheit rechnen, wenn man sich ins Klageverfahren begeben möchte.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7390 am: 24.09.2023 12:13 »
Wieder ein Beitrag der Geringschätzung ggü. der Beamtenschaft. Da fragt man sich doch warum dem öD nicht die Türen eingerannt werden mit Unmengen an Bewerben. Die große Masse scheint es wohl nie zu verstehen.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/beamten-pensionen-ampel-100.html


BuBea

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7391 am: 24.09.2023 12:35 »
Ich habe seit dem BMI Schreiben, dass für die Bundesbeamten kein Widerspruch notwendig sei, auch keinen eingelegt.
Was passiert, wenn nun das Gesetz zur Sicherstellung einer angemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (BBVAngG) beschlossen wird?

Der Gesetzgeber ist dann der Ansicht, dass es verfassungsgemäß ist. Somit ist das BMI Schreiben hinfällig. Meine Ansprüche für 2021 und 2022 ebenso, da ich ja keinen Widerspruch eingelegt habe. Eine Nachzahlung werde ich nach jetzigem Entwurf nicht erhalten und ich bin auch der Ansicht das die Umsetzung nicht zu einer verfassungsgemäßen Besoldung führen wird.

Ist es möglich, auch jetzt noch für 2021 und 2022 Widerspruch unter Hinweis auf das BMI Schreiben einzulegen, um meine Ansprüche zu wahren, die Verjährung zu verhindern und ggf. direkt gegen das neue Gesetz (nach ablehnendem Widerspruchsbescheid) klagen zu können? Andernfalls sind die beiden Jahre auch weg.

Wurde das bereits diskutiert, wenn ja wo?

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7392 am: 24.09.2023 13:50 »
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/beamten-pensionen-ampel-100.html
Das ist eine übliche Neiddebatte,
Zitat
Eine Alterssicherung, in die alle einzahlen, auch Bundestagsabgeordnete, könnte sozialen Sprengstoff entschärfen. Politisch allerdings ist sie in Deutschland nicht absehbar.
Da wollte ein Journalist mal Bundestagsabgeordneter spielen. Aber wie er selbst schreibt: da wird nichts passieren. Weil der Kommentator nicht überschaut, was da alles geschehen müsste. Denn dann müssten die Gehälter der Beamten rauf und das will er als Journalist auch nicht erklären. Kann man getrost ignorieren.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7393 am: 24.09.2023 17:46 »
Ist es möglich, auch jetzt noch für 2021 und 2022 Widerspruch unter Hinweis auf das BMI Schreiben einzulegen, um meine Ansprüche zu wahren, die Verjährung zu verhindern und ggf. direkt gegen das neue Gesetz (nach ablehnendem Widerspruchsbescheid) klagen zu können? Andernfalls sind die beiden Jahre auch weg.

Wurde das bereits diskutiert, wenn ja wo?

Das BMI hat in dem Schreiben auf die haushaltsnahe Geltendmachung und Einrede der Verjährung verzichtet.
D.h. die Behörde ist nich im Unklaren darüber, wie viel Leute Ansprüche geltend machen, denn es sind im Prinzip alle.

Am besten also für 2021, 2022 und 2023 Widerspruch einlegen und z.B. bereits darauf verweisen, dass das noch zu erstellende Gesetz keine Abhilfe schaffen wird. Muster gibt es z.B. bei der Polizei Gewerkschaft.

Ob das dann auch alles gerichtsfest ist, steht auf einem anderen Blatt. Darüber kann man hier lange diskutieren, probieren kann man es zumindest. In NRW hat die Behörde z.B. bemängelt, dass nicht jedes Jahr Widerspruch eingelegt wurde, wurde dann vom VG aber klargestellt. Man darf also auch nicht jeder Antwort unbedingt glauben.

Die beste Rechtssicherheit erlangt man also, wenn man jedes Jahr den Widerspruch in nachweisbarer Form absendet.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7394 am: 25.09.2023 20:15 »
Die SPD-Landeschefin warf der Hessen-CDU vor, nichts dafür zu tun. Im Gegenteil: Sie habe die Arbeitszeit der Landesbediensteten verlängert, deren Bezüge durch Nullrunden, Kürzungen oder Abschaffung beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld faktisch gekürzt. „Die noch amtierende Landesregierung hat sogar einen Zustand herbeigeführt, in dem ein Teil der hessischen Beamtinnen und Beamten so niedrig besoldet wird, dass die Besoldung nicht mehr verfassungskonform ist.“ Auf dieser Grundlage ließen sich nicht ausreichend engagierte, kompetente und leistungsbereite Menschen für den Landesdienst gewinnen. Im Falle ihres Wahlsiegs werde dieser Zustand abgestellt, versprach Faeser: „Eine von der SPD geführte Landesregierung wird umgehend für eine verfassungskonforme Besoldung aller Beamtinnen und Beamten des Landes sorgen.“

Was Politiker so alles kurz vor der Wahl versprechen. Wenn es nicht so traurig wäre ....., oder wie Brecht sagt, man kann nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte.