Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3905606 times)

Floki

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7455 am: 29.09.2023 18:41 »
Man geht den Leuten damit nur auf den Sack, aber übt halt eben keinen Druck aus. Für die Bundesbeamten ist diese Thematik neu, in den Ländern haben die Gewerkschaften tatsächlich oft und häufig mit diversen Politikern gesprochen. Passiert ist nichts, ohne Druckmittel kann man auch keinen Druck ausüben.

genau solche Leute haben wir in den Gewerkschaften.

"Ich kann doch nichts machen, also mache ich auch nichts"

Einige Bundesländer sind uns übrigens ein Stück voraus. Vielleicht haben die Gespräche ja doch etwas bewirkt.

Wir haben für alle Länder die gleichen Urteile. Wir haben 17 verschiedene Varianten. Das liegt sicherlich nicht an Gewerkschaftsarbeit. Oder weil es was bringen würde. Das einzige was Gewerkschaften aktiv tun können, wäre vernünftig zu informieren oder Rechtsbeistand zu organisieren. Der Druck käme dann von Beamten und Rechtsprechung. Die Gewerkschaft selber kann keinen Druck ausüben, wie denn auch? Mit welchem Druckmittel?

MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 432

xyz123

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 286
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7457 am: 29.09.2023 20:46 »
Man geht den Leuten damit nur auf den Sack, aber übt halt eben keinen Druck aus. Für die Bundesbeamten ist diese Thematik neu, in den Ländern haben die Gewerkschaften tatsächlich oft und häufig mit diversen Politikern gesprochen. Passiert ist nichts, ohne Druckmittel kann man auch keinen Druck ausüben.

genau solche Leute haben wir in den Gewerkschaften.

"Ich kann doch nichts machen, also mache ich auch nichts"

Einige Bundesländer sind uns übrigens ein Stück voraus. Vielleicht haben die Gespräche ja doch etwas bewirkt.

Wir haben für alle Länder die gleichen Urteile. Wir haben 17 verschiedene Varianten. Das liegt sicherlich nicht an Gewerkschaftsarbeit. Oder weil es was bringen würde. Das einzige was Gewerkschaften aktiv tun können, wäre vernünftig zu informieren oder Rechtsbeistand zu organisieren. Der Druck käme dann von Beamten und Rechtsprechung. Die Gewerkschaft selber kann keinen Druck ausüben, wie denn auch? Mit welchem Druckmittel?

Ok, lassen wir dich in dem Glauben, dass eine Gewerkschaft keinen Druck ausüben kann.

Alles wird von alleine gut.

In diesem Sinne, Amen. Schönes WE euch allen

modesty

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7458 am: 29.09.2023 22:04 »
Man geht den Leuten damit nur auf den Sack, aber übt halt eben keinen Druck aus. Für die Bundesbeamten ist diese Thematik neu, in den Ländern haben die Gewerkschaften tatsächlich oft und häufig mit diversen Politikern gesprochen. Passiert ist nichts, ohne Druckmittel kann man auch keinen Druck ausüben.

genau solche Leute haben wir in den Gewerkschaften.

"Ich kann doch nichts machen, also mache ich auch nichts"

Einige Bundesländer sind uns übrigens ein Stück voraus. Vielleicht haben die Gespräche ja doch etwas bewirkt.

Wir haben für alle Länder die gleichen Urteile. Wir haben 17 verschiedene Varianten. Das liegt sicherlich nicht an Gewerkschaftsarbeit. Oder weil es was bringen würde. Das einzige was Gewerkschaften aktiv tun können, wäre vernünftig zu informieren oder Rechtsbeistand zu organisieren. Der Druck käme dann von Beamten und Rechtsprechung. Die Gewerkschaft selber kann keinen Druck ausüben, wie denn auch? Mit welchem Druckmittel?

Ok, lassen wir dich in dem Glauben, dass eine Gewerkschaft keinen Druck ausüben kann.

Alles wird von alleine gut.

In diesem Sinne, Amen. Schönes WE euch allen

ernstgemeinte Frage: Wie denkst du sollte eine Beamtengewerkschaft Druck ausüben können?

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,303
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7459 am: 30.09.2023 08:01 »
Die Mitglieder zu Widersprüche und Klagen animieren. Manche der Gewerkschaften sind viel zu passiv.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,195
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7460 am: 30.09.2023 08:34 »
https://archive.ph/OVAAB

Bitte, Danke.

Danke für's Einstellen, xap. Denn der Artikel ist tatsächlich aus mehreren Gründen recht lesenswert:

Erstens zeigt er eingangs die Zahlen unbesetzter Stellen in den Ministerien und zum Teil auch in den nachgeordneten Behörden.

Zweitens hebt er hervor, dass seit 2013 die Zahl der Planstellen im Bund von 250.000 auf 300.000 gestiegen sei, es aber vielfach nicht gelinge, diese oder bereits zuvor vorhandenen Stellen zu besetzen.

Drittens führt er aus, dass sich die Bundesregierung nicht dem Problem der unbesetzten Stellen widmen würde, um dennoch die "Postenmehrung munter" fortzusetzen: "Seit Beginn ihrer Regierung sind weitere 10.000 neue Stellen entstanden, davon mehr als 1.500 in den Minsterien."

Viertens müssten die unbesetzten Stellen in den Ministerien deren Funktionsfähigkeit "nicht unbedingt einschränken", nicht umsonst kämen "sie seit Jahren ohne das fehlende Personal zurecht".

Mit diesen vier Punkten liegt dann eine Berichterstattung vor, die symptomatisch für viele weitere ist:

Denn zunächst einmal geht auch der Spiegel nicht der Ursachenforschung nach, wieso die Stellen nicht besetzt werden können, und konzentriert sich weitgehend lieber auf die unbesetzten Stellen in den Ministerien, womit der typisch anekdotische Charakter medialer Aufbereitung zutage tritt: Man greift einen Teil der Gesamtproblematik heraus und macht ihn zu einem Thema, das zu einer reißerischen Überschrift taugt: "In den Minsterien klaffen riesige Personallücken". Auch suggeriert man, dass die ab 2013 neugeschaffenen und vielfach unbesetzten Stellen wiederkehrend aus einer Art gedankenloser Überflussmentalität geschaffen worden seien, was sich ebenfalls populistisch aufbereiten lässt - jedoch gleichfalls der tatsächlichen Problematik nicht gerecht wird und so das falsche Schlagwort der "Überbüroratisierung" bedient, das die Bevölkerung gerne liest, weil dieses Schlagwort so schön wohlig zu dem weiteren passt, dass nämlich trotz der "Überbürokratisierung" der öffentliche Dienst seiner Verantwortung nicht gerecht werde, nicht umsonst dauerten beispielsweise Antrags- und Genehmigungsverfahren viel zu lang.

Tatsächlich ist die Problematik aber eine ganz andere, die auch dieser Spiegel-Artikel präzise mit Daten aufbereitet, ohne sich in der Lage zu sehen, diese tatsächlich zu analysieren:

Denn tatsächlich ist Deutschland nicht "überbürokratisiert", sondern massiv unterbürokratisiert, wie auch dieser Spiegel-Artikel zeigt, ohne das auch nur in Ansätzen sachlich zu durchdringen: Eine hohe Zahl an neugeschaffenen Stellen im öffentlichen Dienst kann nicht besetzt werden und bleibt also weiterhin unbesetzt, darin zeigt sich zunächst einmal eine Unterbürokratisierung, die Büros bleiben hier unbesetzt. Als Folge dessen stellen sich Bund und Länder als das dar, was sie sind: überreguliert in Hinsicht darauf, dass das Personal fehlt, um innerhalb der geschaffenen Normen die staatlichen Aufgaben in einem angemessenen Zeitraum erledigen zu können - und tatsächlich dürfte das Land eben ebenfalls nicht "überreguliert" sein, eben wenn es nicht unterbürokratisiert wäre: Wenn alle Stellen besetzt wären, dürften innerhalb der heute vorhandenen Regularien die bürokratischen Aufgaben deutlich schneller erledigt werden können. Dieser hervorgehobene Satz als Quintessenz des tatsächlichen Problemens fehlt zumeist in der Berichterstattung sowohl der Medien als auch in der Problembetrachtung durch die Politik - lieber greift man wahrlos Einzelprobleme heraus, weil man damit zum einen Überschriften generieren kann und weil man damit zum anderen das Problem nicht angehen muss.

Nicht umsonst nennt der Artikel die 10.000 neu geschaffenen Stellen und verkürzt sie auf die 1.500 davon in den Ministerien, ohne sich zu fragen, was mit den 85 % der anderen Stellen ist. Entsprechend werden die Zahlen für die Ministerien genannt und wird ebenso die vielfach noch größere Problematik in den nachgeordneten Behördengenannt, ohne sich mit diesem eben noch viel größeren Problem in den nachgeordneten Behörden zu befassen. Stattdessen wird auch hier das eigentliche Problem wiederum nur gestreift, und zwar erneut nur mit Blick auf die Ministerien. Entsprechend hebt der Beitrag hervor:

"Besonders im mittleren Dienst gelingt es dem Auswärtigen Amt nicht, die vorhandenen Stellen zu besetzen. 16,6 % sind in dieser Laufbahngruppe laut der regierungsinternen Liste frei. Davon betroffen sind etwa die Visastellen deutscher Auslandsvertetungen. In Islamabad Einreisegenehmigungen zu bearbeiten, stellt für die wenigsten eine Verheißung dar."

Damit haben wir erneut den nicht untypischen medialen Sound: Das Problem wird benannt und dann durch ein kurioses Beispiel verniedlicht oder ins Dümmliche gehoben- denn jeder Leser kann sich vorstellen, dass Stellen im mittleren Dienst in Islamabad unattraktiv sind, und nicht wenige Leser werden solche Stellen auch für unnötig erachten, sodass man diesen Teil der Leserschaft gleich mit befriedigt hat (um's mal so auszudrücken).

Dabei ist allerdings der gesamte Aufbau der Argumentation gänzlich schräg: Denn er suggerierte, dass sich Sachbearbeiter wie in der freien Wirtschaft auf solche Stellen bewerben würden oder könnten. Tatsächlich könnte sich kein Beamter ohne einen sachlichen Grund dagegen zu Wehr setzen, nach Islamabad zur Bewerkstelligung der genannten Tätigkeit versetzt zu werden, wenn der Dienstherr das als nötig erachtete. Stattdessen erspart eine solcherart gehaltene Berichterstattung wie in dem Zitat, sich die Frage zu stellen, wieso so viele Stellen im mittleren Dienst unbesetzt sind, und zwar nicht nur in Auslandsvertretungen, die die Bundesrepublik in fernen Ländern unterhält, sondern auch und gerade und also vor allem auf dem Boden der Bundesrpublik Deutschland selbst. Diese Frage und damit das eigentliche Problem bleibt auch in diesem Spiegel-Artikel ausgespart: nämlich dass die Attraktivität eines Dienstposten sich für geeignete Bewerber anhand der ihm gebotenen Gegenleistungen ermisst - und die sind hinsichtlich der Besoldung und Alimentation eben vielfach nicht konkurrenzfähig, auch wenn man nun versucht, Beamte operant zu konditionieren und also zu Gebärmaschinen umzufunktionieren, um so zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Diensts beizutragen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn man unter dem hier beschriebenen Fokus die mediale Berichterstattung über den öffentlichen Dienst liest, wird man feststellen, dass die in diesem Beitrag immerhin mal genannte Unterbürokratisierung zumeist nicht vorkommt, dass stattdessen von einer Überbürokratisierung gesprochen wird, wo es tatsächlich um eine Überregulierung geht - und dass die "Überregulierung" tatsächlich gar keine ist, sondern dass man sie "Rechtsstaat" nennt, der sich eben permant neue Regeln geben muss, da das der Wertewandel erfordert, den Autokratien und Diktaturen für eine gewisse Zeit scheinbar unterdrücken können, um dann mit den Folgen leben zu müssen, was einem liberaldemokratischen Rechtsstaat aber nicht so ohne Weiteres möglich ist. Allerdings kann auch der liberaldemokratische Rechtsstaat die Durchsetzung der sich selbst gegebenen Regeln nicht mehr hinlänglich gewährleisten, wenn er die dafür notwendige exekutive Gewalt unterbürokratisiert. Insofern ist es medial und politisch einfacher, den "faulen und/oder überbezahlten öffentlichen Dienst" als eigentliche Ursache des Problems wiederkehrend in den Mittelpunkt der Betrachtung zu rücken. Und das war lustig zu lesen in Zeiten, da es auf die Bürokratie nicht so ankam, weil die wirtschaftliche Prosperität das Problem der Unterbürokratisierung überdecken konnte, und weil diese im Vorfeld des nun erst immer weiter zunehmenden demographischen Wandels noch weitergehend abgefedert werden konnte als heute - das dürfte aber weniger lustig sein, wenn nun der demographische Wandel immer mehr durchschlagen wird und man zugleich auch deshalb eigentlich eine Bürokratie benötigte, die mit gewährleistete, dass die anstehenden Probleme angegangen und bewerkstelligt werden würden. Da aber die Bundesbesoldung in den letzten rund zwei Jahren noch einmal massiv an Konkurrenzfähigkeit gegenüber der freien Wirtschaft eingebüßt hat und das offensichtlich weiterhin tun wird, wenn man nicht wenigstens eine ordentliche Kinderzahl mit ins Büro bringt (die KiTas sind ja zumeist wegen Personalmangels eh nicht geöffnet und in den Schulen lernen die Kinder sowieso weniger als in den Büros, da der einzige noch in der Schule vorhandene Lehrer, der eigentlich dort der Hausmeister sein sollte, am Abend zuvor das Gebäude mit dem neuen digitalen Schloss verriegelt hat, das sich heute aber aus bislang unbekannten Gründen nicht öffnen lässt, wobei absehbar ist, dass das Problem schon in zwei bis drei Jahren gelöst sein wird, da es an die zustänstige Behörde weitergemeldet worden ist, was allerdings in Anbetracht dessen, dass das dafür notwendige Faxgerät in der verriegelten Schule steht, nicht ganz einfach war, was aber der einzige Informatiker der Schule, der zugleich der einzige Lehrer und eigentlich der Hausmeister ist, in seiner Funktion als Schulleiter in Absprache mit sich selbst, also dem stellvertretenden Schulleiter, lösen konnte, sodass die Schulsachbearbeiterin in Gestalt seine Frau von zu Hause aus die enstprechende Behörde telefonisch infomieren konnte, die allerdings wegen der vielen Kinder im Büro kein Wort verstanden hat), dürfte es weiterhin einfacher sein, politisch diesbezüglich gar nix zu machen und medial mit reißerischen Überschriften Leser zu generieren. Der letzte macht das Licht aus (falls er es angelassen, es also am Abend zuvor noch funktioniert hat und das digitale Schloss das zulässt).

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,004
  • Bundesbeamter
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7461 am: 30.09.2023 10:04 »
Volle Zustimmung, Swen!

Vielleicht solltest du den Beitrag an die Spiegelredation senden, als Leserreaktion auf diesen populistischen Spiegelartikel.

MB NRW

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7462 am: 30.09.2023 10:14 »
@Swen
Wie immer bei Dir schön dargestellt.

Außerhalb unserer 'Blase' ist solch eine sachliche Betrachtung allerdings Mangelware. Da wird lieber polemisch und emotional argumentiert. Wenn die Bürgerschaft allerdings mal zufälligerweise von solch einer nicht besetzen Stelle abhängt (kann ja auch beim Standesamt sein, wenn ein Kind angemeldet werden soll) dann wird wieder die Unfähigkeit bzw. der Mangel vorgegeben.
Den Widerspruch bemerken halt nur wenige... Wasch mich, aber mach mich nicht nass...
LG

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 799
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7463 am: 30.09.2023 10:16 »
Danke @ xap.

Und keiner fragt sich warum das Personalfehl im BRH so gering. Ich stelle mal eine Vermutung auf: Das liegt bestimmt an der Planstellenbündelung, z.B. im gD A9-A13 und es gehört zur Normalität das man jedes Jahr befördert wird. Also A13g nach 4 Jahren, wenn man sich nicht daneben benimmt.



Das deckt sich auch mit der Aussage unseres Landrates zu unbesetzten Beamtenstellen im Landratsamt, und dass das vor ein paar Jahren noch undenkbar gewesen wäre.

Ich würde ja gerne einmal das Gesamteinkommen des Sachbearbeiters im mittleren Dienstes in Islamabad, mit einem dortigen, gleich qualifizierten Mitarbeiter von Siemens, Audi oder Mercedes vergleichen, inclusive der Softskills, wie Unterbringung, Kinderbetreuung, usw.

Die Berichterstatter der Medien sind sich sehr wohl bewusst, dass ein funktionsfähiger ÖD in Zeiten von Personalmangel sehr viel Geld kosten würde, und dass eine bessere Bezahlung notwendig wäre. Man will das aber nicht wahr haben, weil man weis, dass man das ja bezahlen müsste. Deswegen stopft man die offensichtlichsten und die angenommen wichtigsten Lücken, z.B. in Schulen und Kitas, mit Prämien und Heraufstufungen und hofft ansonsten auf KI und Bürokratieabbau. Man kann Probleme ignorieren, das nennt man mangelndes Problembewusstsein, aber den Abgrund kann man dadurch nicht verschieben. Angesichts dieser Verweigerungshaltung, der Inflation und gleichzeitigen Rezession, der enormen Ausgabensteigerungen für Soziales, Klimaschutz,  Krieg und Aufrüstung, usw., gehe ich von einem Kollaps des ÖD innerhalb der nächsten 10 Jahre aus. Der Personalmangel ist da, und gerade die höherwertigen Stellen werden nicht durch Zuwanderung besetzt werden können. Damit werde ich vielleicht wieder anecken, aber das sind die Fakten, und ob KI eine solche Erleichterung sein wird ist nicht absehbar. Die anfängliche Euphorie lässt schon wieder nach. Der Dienstherr wird wahrscheinlich zuerst versuchen innerhalb des Personaletats umzuschichten, also höhere Einstiegsgehälter (anlocken) und dafür bei den Versorgungsbezügen und Beförderungen einsparen. Das wird aber nicht ausreichen. Ich bin auch gespannt, wie das BVerfG auf den zunehmenden Personalmangel im ÖD reagiert, denn das BVerfG ist auch irgendwie für einen funktionierenden ÖD verantwortlich.

Floki

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7464 am: 30.09.2023 13:11 »
Die Mitglieder zu Widersprüche und Klagen animieren. Manche der Gewerkschaften sind viel zu passiv.

Da kommt der Druck aber eben nicht von der Gewerkschaft, sondern aus resultierender Rechtsprechung. Also bitte xyz, habe mehrfach gefragt und keine Antwort von Dir bekommen. Wie übt eine Gewerkschaft Druck aus ? Das bisher genannte sind einfach nur Informationsarbeiten.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,192
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7465 am: 30.09.2023 14:59 »
Vielen Dank für deine Worte Sven. Besonders eindrücklich am Artikel fand ich, dass man zwar feststellt Stellen würden gebildet und nicht besetzt. Befremdlich dabei ist natürlich die Ableitung, dass die Behörden diese Stellen offenbar nicht benötigen, da es ja auch irgendwie ohne besetzte Stellen ginge. Das die Belastung Einzelner in den Behörden in manchen Bereichen immer stärker zunimmt und man als Spezialist teilweise allein unterwegs ist anstatt in einem Team, wird großzügig ignoriert. Gleichzeitig droht immer wieder Überlastung Einzelner. Statt jedoch dagegen etwas zu tun, plant man nun evtl sogar noch unbesetzte Stellen zu streichen. Das ist an Zynismus nicht mehr zu überbieten. Inzwischen warte ich auf die Ereignisse bei denen es im Anschluss wieder heißt: wie konnte das nur passieren, wieso haben die Behörden das nicht kommen sehen? Das ist alles an Erbärmlichkeit nicht mehr zu überbieten.

Unknown

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 469
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7466 am: 30.09.2023 15:13 »
Es mag ja sein, dass viele Dienstposten unbesetzt sind, aber sind diese auch alle mit einer Haushaltskarte hinterlegt? Ich glaube das nicht. Wenn die Ministerien exakt soviele Bewerber hätten, wie freie Dienstposten, dass sie alle Dienstposten besetzen würden. Man könnte prognostizieren, wenn viele A12er Dienstposten nicht besetzt sind, dass automatisch jeder der die Voraussetzungen erfüllt direkt befördert wird, weil die freien Dienstposten haushalterisch hinterlegt sind. Man müsste die Ministerien mal fragen, ob alle offenen Dienstposten haushalterisch hinterlegt sind und welche Dotierungen nicht besetzt sind. Sind sie nicht haushalterisch hinterlegt stellt sich die Frage warum das so ist und ob kein Interesse besteht diese Dienstposten zu besetzen.

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 577
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7467 am: 30.09.2023 15:41 »
Es mag ja sein, dass viele Dienstposten unbesetzt sind, aber sind diese auch alle mit einer Haushaltskarte hinterlegt? Ich glaube das nicht. Wenn die Ministerien exakt soviele Bewerber hätten, wie freie Dienstposten, dass sie alle Dienstposten besetzen würden. Man könnte prognostizieren, wenn viele A12er Dienstposten nicht besetzt sind, dass automatisch jeder der die Voraussetzungen erfüllt direkt befördert wird, weil die freien Dienstposten haushalterisch hinterlegt sind. Man müsste die Ministerien mal fragen, ob alle offenen Dienstposten haushalterisch hinterlegt sind und welche Dotierungen nicht besetzt sind. Sind sie nicht haushalterisch hinterlegt stellt sich die Frage warum das so ist und ob kein Interesse besteht diese Dienstposten zu besetzen.

In den Ministerien und oberen Bundesbehörden waren die letzten 5 Jahre doch üppig, was die Planstellensituation und damit auch Beförderungen anbelangt. So mein Eindruck.

Die fehlende Attraktivität liegt in Bezahlung (insb. Eingangsämter), Arbeitszeit und Führungskultur. Zwei davon ließen sich mit einem Federstrich ändern. Es interessiert halt nicht, weil sich politisch damit nur verlieren lässt. Im öffentlichen Dienst geht es leider kaum noch um die Sache (obwohl ja mehr als genug "Sachen" zu erledigen wären).

Es geht nur noch darum, dass sich irgendjemand mit irgendeinem Scheiß profilieren kann um den nächsten Posten zu ergattern, der nötigenfalls eigens geschaffen wird.

Mein Wort zum Sonntag.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 799
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7468 am: 30.09.2023 16:41 »
Die Dienstherren wollen eben den Weg des größten Schmerzes gehen. Es muss erst richtig weh tun, bis sich etwas ändert. Es muss erst eine richtige harte Krise kommen.

tigertom

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 221
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7469 am: 30.09.2023 21:45 »
Die Mitglieder zu Widersprüche und Klagen animieren. Manche der Gewerkschaften sind viel zu passiv.

Da kommt der Druck aber eben nicht von der Gewerkschaft, sondern aus resultierender Rechtsprechung. Also bitte xyz, habe mehrfach gefragt und keine Antwort von Dir bekommen. Wie übt eine Gewerkschaft Druck aus ? Das bisher genannte sind einfach nur Informationsarbeiten.


Xyz ist einer von der Dampf-Ablassen-Fraktion, die hier den Druck auf ihrem Kessel etwas reduzieren möchten. Ohne konstruktive Kritik oder Konzepte, Lösungsansätze oder sich, wahrscheinlich, jemals selbst irgendwo eingebracht zu haben.




Sonst würde er nicht so reden.