§ 41a
Regionaler Ergänzungszuschlag
(1) Zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung erhalten Beamte und Richter ergänzend zum Familienzuschlag einen regionalen Ergänzungszuschlag,
1. wenn sie verheiratet oder verwitwet sind und einen Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten,
2. für die Kinder, für die ihnen Kindergeld gewährt wird.
Kollege Swen, ich komme warum auch immer nicht an die Profilangaben. Wenn ich eine email-Adresse bekomme, kann ich gerne zusenden. Es ist der Entwurf, der an die Interessenverbände zur Stellungnahme geschickt wurde.
Zitat:
Anlage VII
(zu § 41a)
Gültig ab 1. Januar 2021
Regionaler Ergänzungszuschlag nach § 41a
Mietenstufe für Verheiratete und Verwitwete mit Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1
für das erste Kind für das zweite Kind für das dritte Kind für das vierte und jedes weitere Kind jeweils
I 0 0 51,00 148,00 141,00
II 0 0 173,00 167,00 160,00
III 0 83,00 216,00 187,00 182,00
IV 0 206,00 240,00 211,00 207,00
V 0 320,00 264,00 231,00 229,00
VI 0 442,00 286,00 256,00 255,00
VII 80,00 500,00 314,00 282,00 282,00
In bin Anwärter gD Bund, noch nicht verheiratet, ein Kind (bekomme Familienzuschläge), Mietenstufe VI.
Heißt das, ich bekomme demnach rückwirkend ab dem 01.01.2021 monatlich 442,00 EUR REZ? Das würde ja bedeuten, dass sich meine monatliche Neuverschuldung (für den Lebensunterhalt) erheblich reduzieren würde. Ich träume doch, oder?