Hier ist mir zu viel Vermutung, Konjunktiv und "Könnte ja sein..." und "Evtl....", was aber bei nüchterner Betrachtung der Sachlage nicht begründet ist.
Im Einzelnen:
Es geht nicht darum, dass hier jemand den einzelnen Beamten im BMI oder in einem anderen Ministerium diskreditieren möchte, One.
Aber wie erklärst Du Dir diesen Satz und das ihm folgende Verfahren?
"Der Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, in Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17 u. a. –, einen regionalen Ergänzungszuschlag als eigenständigen Besoldungsbestandteil zur Gewährleistung der amtsangemessenen Alimentation in der Bundesbesoldung einzuführen, war nicht zu finalisieren. Daher bleibt die bundesbesoldungsgesetzliche Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse des BVerfG den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs bzw. einer eigenständigen Gesetzesinitiative der Bundesregierung vorbehalten." (BT-Drs. 19/28677, S. 40)
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-anpassung-der-bundesbesoldung-und-versorgung-f%C3%BCr-2021-2022-und/275941
Relativ einfache Erklärung, die ich im übrigen in diesem Thread vor Monaten irgendwo in den ersten Seiten bereits gegeben habe. Letzlich ist dies mein o.a. Punkt
5.BMF hatte gegen den von BMI vorgelegten Regelungsentwurf aufgrund der erheblichen haushaltsrechtlichen Auswirkungen sein Veto eingelegt. Damit war der Gesetzentwurf tot. Die Erarbeitung und Einbringung eines neuen Gesetzentwurfes war aufgrund des nahenden Endes der Legislatur (Diskontinuität) durch BMI nicht mehr möglich. Daher bestand einzig noch die Möglichkeit, vor dem Ende der Legislatur eine Regelung aus der Mitte des Deutschen Bundestages über die Regierungsfraktionen einzubringen (was, wie wir mittlerweile ja alle wissen, durch die Regierungsfraktionen allerdings nicht erfolgt ist). Mehr bringt dieser Absatz in schönsten Beamten- bzw. Regierungsdeutsch nicht zum Ausdruck.
Wenn dann aber ein Gesetzentwurf eingebracht wird, der die markierte Passage einfach ignoriert, dieser scheitert und man sich nun darauf ausrichtet, sich erst nächstes Jahr dem Grundgehalt zu widmen, weckt das Zweifel daran, ob hier alles getan wird, um dem Recht Geltung zu verschaffen. Sollte es zu einer Vermengung der Thematik mit der Tarifrunde kommen, kann ich dahinter nur eine Strategie vermuten.
Das mag für den alten Gesetzentwurf gelten, der hier diskutiert wurde, und der bereits schon ein Zugeständnis an BMF war. Ein neuen Entwurf kenne ich (noch) nicht und ob da dieser Vorwurf noch zu halten wäre... Meine Glaskugel ist gerade kaputt...
Genausowenig ist da eine Strategie dahinter. Mit welchem Hintegrund sollten Beamte im BMI, die im übrigen bis hoch zum Staatssekretär auch von einer solchen Neuregelung profitieren würden, hier irgend eine übergeordnete eignen Agenda verfolgen. Nochmal, hier gibt es keine übergeordnete Macht, die irgendetwas verhindern möchte.
Die Erstellung eines Regelungsentwurfs ist gerade auf Bundesbene ein komplexes organisches Konstrukt mit einer dreistelligen Anzahl von Stellen, Ressorts, Institutionen, Verbände, etc., die zu beteiligen sind, und jede dieser Stellen schreibt in diesem Entwurf rum und rein, was man sich schon immer gewünscht hat. Wenn man eine eigene Agenda darin unterbringen wollen würde, müsste man alle diese Stellen auf Linie bringen bzw. hinter sich wissen... Absurd...
Nach meinem staatsorganisatorischen Verständnis ist das BMI für die Erarbeitung von Gesetzentwürfen im Bereich des Rechts des öffentlichen Dienstes zuständig.
Ja, richtig und das wird dort auch gemacht. Aber die Gesetze werden vom Bundestag beschlossen und die Arbeit im Bundestag unterliegt keiner übergeordneten Kontrolle. Nur das BVerfG kann das Ergebnis der Arbeit, nicht jedoch die Arbeit dort selbst, überprüfen.
Die öffentliche Meinung spielt zum Glück für die Geltung unserer Verfassung keine unmittelbare Rolle. Insofern funktionieren Checks und Balances ganz gut. Die Faulen sollten ans Arbeiten gebracht werden. Aber nicht erst dann sollten alle verfassungsgemäß alimentiert werden.
Gebe ich Recht. Allerdings kollidiert spätestens im Bundestag das Verfassungsrecht bzw. die Verfassung ganz schnell mit der öffentlichen Meinung. Und machen wir uns mal nix vor, am Ende bestimmt im übertragenen Sinne leider oftmals die Bildzeitung, in welche Richtung das Pendel ausschlägt. Abgeordnete/Parteien wollen wiedergewählt werden.
Dann bist du ja nun wirklich an der Quelle. Herrscht dort die Auffassung, man käme mit der Flickschusterei eines REZ durch die Tür? Falls nein, werde ich das BMI fortan lobpreisen.
Ich weiß, dass man im BMI gern eine solche Flickschusterei, wie du es nennst, vermeiden will. Aber letztlich geht es bei Rechtsetzung oftmals nicht darum, was man möchte, sondern was politisch durchsetzbar ist. Ob sich die Arbeitebene im BMI hier durchssetzt, weiß ich nicht. Da kann ich genauso gut versuchen, die Lottozahlen vorher zu sagen.
@One: Vielen Dank für die Erläuterungen. Aber ein feines System von Checks und Balances scheint es eben nicht zu sein, wenn man sieht was am Ende vielerorts herauskommt. Die Prüfung auf Verfassungskonformität ist dann wohl eher als optional bzw. nicht bindend anzusehen.
Da es die Abteilung V gibt, ist es ja noch erschreckender was da am Ende verabschiedet wird. Bisher unterstellte man ja Unfähigkeit, inzwischen muss man da ja von offensichtlich bewusstem Verfassungsbruch ausgehen.
Du scheinst nicht verstanden zu haben, was ich geschrieben habe oder anders gesagt, finde ich es interessant, dass man hier im Forum in der Lage ist, die verfassungsrechtliche Bewertung, von BMI, BMJ, diversen Verfassungsrechtlern, etc. kurz mal für nicht einschlägig und falsch zu erklären sowie Unfähigkeit und bewussten Verfassungsbruch zu unterstellen.
Es beugen sich über den Entwurf gefühlt mindestens eine zweistellige Zahl von Verfassungsjuristen. Einzig ein Entwurf, der in der letzten Legislatur erstellt und in die Abstimmung gegeben wurde ist bekannt. Wie es in den Abstimmungen mit diesem Entwurf weitergegangen wäre, weiß niemand, weil der Entwurf sehr früh bereits gescheitert war. Keiner von uns kennt die Stellungnahmen/Gutachten der Verfassungsrechtler zu diesem Entwurf und auch nicht die erfolgten Abstimmungen, aber es wird pauschal einfach mal wahlweise Unfähigkeit, Unwillen, Vorsatz, Verfassungsbruch und irgend eine eigene Agenda unterstellt.
Keiner prügelt hier auf die Arbeitsebene des BMI ein. Gemessen wird man aber am Ende am Ergebnis. Und da lassen die Umsetzungen in den Ländern übles erahnen. Zumal wenn man sich im BMI, wie hier kolportiert, daran orientieren möchte.
Zum einen lesen sich die Posts der letzten 3 bis 4 Seiten anders. Da wurde von Usern vorsätzlicher Verfassungsbruch und sogar strafrechtliches zu andendes Vorgehen der Mitarbeiter im BMI unterstellt.
Zum anderen ist dies wieder nur Vermutung und Hörensagen. Mir ist bislang keine Quelle bekannt, aus der zweifelsfrei hervorgeht, dass BMI die Regelungen einzelner Länder als Blaupause nimmt oder diese gar übernimmt.
Lieber @xap, ich würde daher raten, einfach mal ein bissl runterzutakten und nicht gleich die große verbale Keule rauszuholen. Die kann immernoch geschwungen werden, wenn wir am Ende der Ressortabstimmungen eines Entwurfs stehen und aus der Kabinettvorlage dann immernoch eine unzureichende Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG hervorgeht.