Mir ist das zu heiß aber ich hab euch die neuen Beträge des AEZ genannt und im neuen § 79b steht dann auch drin wer ab wann rückwirkend Geld bekommt. Der §79a regelt die Zuschüsse zur Beihilfe bis die Krankenkassen die verminderten Beihilfesätze angepasst haben.
ihr werdet also bald sehen das ich keinen mist erzählt habe.
zu meiner Entscheidung bin ich gekommen, da sich hier über jemanden lächerlich gemacht wird, anstatt vertrauensvoll gemeinsam eine Lösung für meine Bedenken hinsichtlich Geheimhaltung zu finden.
Vielen Dank und LG