Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2091007 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7620 am: 08.10.2023 11:58 »
Weder Farbenspiele noch Personalrochaden werden uns näher an die gebotene Anpassung des Grundgehaltes bringen.

Ich habe jetzt mal ein kurzes Schreiben getippt, in dem ich die Bescheidung meines Widerspruchs aus Januar 2023 (Besoldung im Jahr 2023) verlange. Sollte dann nicht entschieden werden, wird Untätigkeitsklage erhoben. Ist sonst noch ein Bundesbeamter auf dem Rechtsweg unterwegs oder werten wir hier nur noch verfassungswidrige Gesetzentwürfe aus D3 aus? Grüße an Herrn MinR.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7621 am: 08.10.2023 12:40 »
Viel Glück, emdy: Wenn Du Unterstützung oder Hilfe benötigst, sag Bescheid!

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7622 am: 08.10.2023 15:30 »
Wir werden wohl unsere BMI weiterhin ertragen müssen… Ihr Geschlecht schützt Sie…

https://www.welt.de/politik/deutschland/article247882078/Regierungskreise-Faeser-bleibt-auch-bei-Wahlniederlage-in-Hessen-Bundesinnenministerin.html?source=puerto-reco-2_ABC-V32.7.B_test

Aber wenn Faeser gewinnen würde, dann müsste doch auch ein Ersatz her. Also sollte es doch einen Plan B in der Schublade der SPD geben???

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7623 am: 08.10.2023 15:59 »
Wir werden wohl unsere BMI weiterhin ertragen müssen… Ihr Geschlecht schützt Sie…

https://www.welt.de/politik/deutschland/article247882078/Regierungskreise-Faeser-bleibt-auch-bei-Wahlniederlage-in-Hessen-Bundesinnenministerin.html?source=puerto-reco-2_ABC-V32.7.B_test

Aber wenn Faeser gewinnen würde, dann müsste doch auch ein Ersatz her. Also sollte es doch einen Plan B in der Schublade der SPD geben???

Ich glaube sie wollte dann beides machen. Weil sie so kompetent ist. Hust.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7624 am: 08.10.2023 16:05 »

….Ist sonst noch ein Bundesbeamter auf dem Rechtsweg unterwegs….


Ich kläre das gerade für mich ab und habe diesbezüglich Kontakt zu einer Kanzlei aufgenommen.  In 1-2 Wochen weiss ich bestimmt mehr.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7625 am: 08.10.2023 16:48 »

….Ist sonst noch ein Bundesbeamter auf dem Rechtsweg unterwegs….


Ich kläre das gerade für mich ab und habe diesbezüglich Kontakt zu einer Kanzlei aufgenommen.  In 1-2 Wochen weiss ich bestimmt mehr.

Ich wäre auch dabei beim klagen. Wenn es möglich wäre, würde ich die erste Instanz ohne Anwalt in Angriff nehmen. Ich denke von den Gewerkschaften wird keine Hilfe und Rechtsschutz zu erwarten sein. Folglich kann man die kündigen und die Beiträge für die Klage in der ersten Instanz verwenden.
Ich bräuchte nur Hilfe beim Schreiben der Klage, auch wenn bereits viele Texte für den Bereich existieren, denn wenn ich es richtig in Erinnerung habe kommt es auf präzise Formulierungen an. Ich gehe davon aus das der Gesetzgeber jede Unkenntnis oder nicht eindeutige Formulierung ausnutzen wird, weil es eben um sehr viel Geld geht. Des Weiteren wird es wahrscheinlich durch alle Instanzen gehen bzw. das VG müsste sich direkt ans BVerfG wenden, ob es das tut ist wahrscheinlich sehr ungewiss. Vielleicht kann der ein oder andere was dazu sagen.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7626 am: 08.10.2023 17:19 »
Man ist hier aus meiner Sicht gerade leider prozesstechnisch in einer Zwickmühle. Die Behörde kann dem Widerspruch nicht abhelfen, das VG auch nicht. Am Ende gibt es nur Klageabweisung oder Vorlage ans BVerfG.

z.B. VG Berlin sagt bezüglich Berlin 2018-2021 angeblich nicht verfassungswidrig, obwohl hier viele davon überzeugt waren https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=16.06.2023&Aktenzeichen=26%20K%20245.23

Jedenfalls steckt man in einer Zwickmühle, das Reparaturgesetz ist noch nicht veröffentlicht und die neue BVerfG-Entscheidung lässt auf sich warten. Warten muss man ohnehin und ggf. muss man seine Klagebegründung wegen neuen Entwürfen noch zig mal ändern, ansonsten droht die Klageabweisung. Man hat also viel Aufwand für wenig Erfolgsmöglichkeiten.

Bund, Bayern, BW haben mal quasi am besten bezahlt und dort sieht es gerichtlich sehr mau aus. In BW hat der DRB BW aber jetzt ein Klageverfahren gestartet.

Wenn man strategisch vorgehen will, sollte man als Musterkläger des Bundes eine niedrige Besoldungsgruppe nehmen und den Gerichtsstand (Wohnort des Klägers) so wählen, wo ein Gericht bereits "freundlich" geurteilt hat.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7627 am: 08.10.2023 17:44 »
@Ozymandias: Ich sehe keine wirkliche Zwickmühle und hoffe, das Verwaltungsgericht sieht es ebenso. Die Beschlüsse aus 2020 wurden bisher durch den Bund nicht in Form eines Anpassungsgesetzes beachtet. Gerade weil in der näheren Vergangenheit kein Beschluss des BVerfG zur Bundesbesoldung erging, setze ich auf eine unmittelbare Überweisung an das BVerfG (Beschlussvorlage).

@Swen: Danke, da werde ich gerne drauf zurück kommen.

@PolareuD und Unknown: Das freut mich zu hören. Ich gehe mittlerweile davon aus, dass ohne Klagen im Bereich der Bundesbesoldung niemals mehr als die Zulagenflickschusterei gewährt wird. Das Thema dürfte für die meisten Beamten die wichtigste Rechtssache ihres Lebens sein. Da sollte man ein wenig Mühe und nötigenfalls Geld investieren.

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Prof. Battis, der DRB und nicht zuletzt Dr. Schwan dermaßen daneben liegen, dass man den Dienstherren gewähren lassen sollte.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7628 am: 08.10.2023 19:47 »
@Ozymandias: Ich sehe keine wirkliche Zwickmühle und hoffe, das Verwaltungsgericht sieht es ebenso. Die Beschlüsse aus 2020 wurden bisher durch den Bund nicht in Form eines Anpassungsgesetzes beachtet. Gerade weil in der näheren Vergangenheit kein Beschluss des BVerfG zur Bundesbesoldung erging, setze ich auf eine unmittelbare Überweisung an das BVerfG (Beschlussvorlage).

@Swen: Danke, da werde ich gerne drauf zurück kommen.

@PolareuD und Unknown: Das freut mich zu hören. Ich gehe mittlerweile davon aus, dass ohne Klagen im Bereich der Bundesbesoldung niemals mehr als die Zulagenflickschusterei gewährt wird. Das Thema dürfte für die meisten Beamten die wichtigste Rechtssache ihres Lebens sein. Da sollte man ein wenig Mühe und nötigenfalls Geld investieren.

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Prof. Battis, der DRB und nicht zuletzt Dr. Schwan dermaßen daneben liegen, dass man den Dienstherren gewähren lassen sollte.

Wie gesagt, wo ich kann, werde ich euch drei unterstützen. Denn es richtig und gut, dass sich auch im Bundesbereich was tut. Zugleich ist das, was Ozy schreibt, sachlich in sich schlüssig, nicht zuletzt hinsichtlich des Verwaltungsgerichts und auch hinsichtlich der Besoldungsgruppen. Was überlegenswert wäre, wäre sicherlich, zu überlegen, ob ihr in eurer jeweiligen Behörde dafür werbt, noch weitere Kläger mit ins Boot zu bekommen. Damit könnte man dann nicht zuletzt verschiedene Ämter und also unterschiedliche Besoldungsgruppen mit ins Boot bekommen. Insbesondere sofern ihr gewerkschaftlich organisiert seid, könntet ihr dadurch ggf. auch eure Gewerkschaft dazu bringen, die Klage(n) zumindest mit ihrer sachlichen Expertise zu unterstützen. Der Zugang zu den Juristen der Gewerkschaften kann nie schaden.

Hinsichtlich einer anwaltlichen Unterstützung und der Frage der Kosten könnte man durchaus auch über eine Crowdfunding-Aktion nachdenken. In Anbetracht von rund 164.500 Bundsbeamten im Kernhaushalt und rund 30.000 in den Sonderrechnungen und Einrichtungen in öffentlich­-rechtl­icher Rechts­form könnten hier ggf. hinreichende finanzielle Mittel zustandekommen.

So oder so darf im Bundesbereich damit gerechnet werden, dass im Nachklang der Verabschiedung des BBVAngG die Bescheidung der Widersprüche erfolgen wird, die nach dem Anspruch des Gesetzes eine dann geheilte Alimentation angreifen; alles andere würde sachlich keinen Sinn machen. Denn man kann ja kein Gesetz verabschieden, das den Anspruch vertritt, zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren, um dann die Widersprüche nicht zu bescheiden. Spätestens dann wird sich für alle betroffenen Bundesbeamten die Frage nach einer Klage stellen. Entsprechend dürfte es weiterhin nicht schaden, schon heute mit der eigenen Gewerkschaft ins Gespräch zu treten. Umso früher sie gegenwärtigen, was ab wohl etwa Mitte des nächsten Jahres auf alle Beteiligten zukommen wird und werden kann, desto mehr Zeit zur Vorbereitung bleibt.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7629 am: 08.10.2023 21:50 »
Wir werden wohl unsere BMI weiterhin ertragen müssen… Ihr Geschlecht schützt Sie…

https://www.welt.de/politik/deutschland/article247882078/Regierungskreise-Faeser-bleibt-auch-bei-Wahlniederlage-in-Hessen-Bundesinnenministerin.html?source=puerto-reco-2_ABC-V32.7.B_test

Aber wenn Faeser gewinnen würde, dann müsste doch auch ein Ersatz her. Also sollte es doch einen Plan B in der Schublade der SPD geben???

Daran hat doch niemand geglaubt oder? Oh Gott, wer ist den so doof? ;D ;D

modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7630 am: 08.10.2023 22:05 »
Wir werden wohl unsere BMI weiterhin ertragen müssen… Ihr Geschlecht schützt Sie…

https://www.welt.de/politik/deutschland/article247882078/Regierungskreise-Faeser-bleibt-auch-bei-Wahlniederlage-in-Hessen-Bundesinnenministerin.html?source=puerto-reco-2_ABC-V32.7.B_test

Aber wenn Faeser gewinnen würde, dann müsste doch auch ein Ersatz her. Also sollte es doch einen Plan B in der Schublade der SPD geben???

Daran hat doch niemand geglaubt oder? Oh Gott, wer ist den so doof? ;D ;D
Ggf. derjenige, der denn mit einem "n" schreibt. :D

Ozymandias

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« Antwort #7631 am: 08.10.2023 22:54 »
@Ozymandias: Ich sehe keine wirkliche Zwickmühle und hoffe, das Verwaltungsgericht sieht es ebenso. Die Beschlüsse aus 2020 wurden bisher durch den Bund nicht in Form eines Anpassungsgesetzes beachtet. Gerade weil in der näheren Vergangenheit kein Beschluss des BVerfG zur Bundesbesoldung erging, setze ich auf eine unmittelbare Überweisung an das BVerfG (Beschlussvorlage).

Wie gesagt ich finde es gut, aber es wird alles seine Zeit dauern. Rechne mal mit 1,5 bis 3 Jahren für die 1. Instanz. In dieser Zeit wird es das neue Gesetz geben und auch hoffentlich eine neue BVerfG-Entscheidung (Das weiß auch das Gericht und es dürfte zumindest indirekt darauf warten). Dadurch ändern sich dann die Rahmenbedingungen und man darf den Sachverhalt erneut überarbeiten.

Am Ende hat man viel Arbeit und ist dem Ziel kein Stück näher gekommen. Ich will hier nicht negativ Nancy spielen (haha), sondern dich nur darauf vorbereiten was wahrscheinlich passieren wird. Gerichte sind nun mal sehr träge und man wird trotz der Klage viel warten müssen.

SwenTanortsch

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« Antwort #7632 am: 09.10.2023 06:22 »
@Ozymandias: Ich sehe keine wirkliche Zwickmühle und hoffe, das Verwaltungsgericht sieht es ebenso. Die Beschlüsse aus 2020 wurden bisher durch den Bund nicht in Form eines Anpassungsgesetzes beachtet. Gerade weil in der näheren Vergangenheit kein Beschluss des BVerfG zur Bundesbesoldung erging, setze ich auf eine unmittelbare Überweisung an das BVerfG (Beschlussvorlage).

Wie gesagt ich finde es gut, aber es wird alles seine Zeit dauern. Rechne mal mit 1,5 bis 3 Jahren für die 1. Instanz. In dieser Zeit wird es das neue Gesetz geben und auch hoffentlich eine neue BVerfG-Entscheidung (Das weiß auch das Gericht und es dürfte zumindest indirekt darauf warten). Dadurch ändern sich dann die Rahmenbedingungen und man darf den Sachverhalt erneut überarbeiten.

Am Ende hat man viel Arbeit und ist dem Ziel kein Stück näher gekommen. Ich will hier nicht negativ Nancy spielen (haha), sondern dich nur darauf vorbereiten was wahrscheinlich passieren wird. Gerichte sind nun mal sehr träge und man wird trotz der Klage viel warten müssen.

Da die durchschnittliche Verfahrensdauer vor den deutschen Verwaltungsgerichten weiterhin rund anderthalb Jahre beträgt, muss man sich tatsächlich generell auf lange Verfahrensdauern einstellen, die je nach Bundesland deutlich differieren. In Rheinland-Pfalz betrug 2021 die Verfahrensdauer vor einem Verwaltungsgericht durchschnittlich ein halbes Jahr, in Brandenburg über zweieinhalb Jahre. Die Verfahrensdauer nimmt dabei seit Jahren tendenziell eher nicht ab, da es um die personelle Situation auch an den Verwaltungsgericht nicht überall absolut zum Besten steht (um's mal so auszudrücken).

Darüber hinaus wird der Eigenanteil der Arbeit, je weniger weitere Unterstützung man hat, nicht selten beträchtlich sein, da es kaum Fachanwälte in Deutschland gibt, die sich wirklich tiefgehend in der Materie auskennen, sodass man das Verfahren mitsamt der Klageschrift beschleunigt, indem man deren Arbeit unterstützt, soll heißen, je weniger Expertise der jeweilige Anwalt hat, desto mehr eigene Arbeit wird man sich selbst für ein erfolgreiches Verfahren auferlegen (müssen). Darüber hinaus gibt es - als weiteres Thema - durchaus weiterhin Gerichte und Richter, die Klageverfahren ohne anwaltliche Unterstützung eher skeptisch betrachten (um auch das mal so auszudrücken). Auch deshalb ist es nicht unerheblich, sich zuvor damit zu beschäftigen, ob das jeweilige Verwaltungsgericht, vor dem die Klage platziert wird (den Gerichtsort gibt die Rechtsbehelfsbelehrung vor), bereits in der Vergangenheit Entscheidungen zur Sache ausgeführt und wie es sich dabei verhalten hat.

Die Verfahrenslänge hängt logischerweise insbesondere davon ab, ob man bereits in der ersten Instanz einen Vorlagebeschluss erwirken kann, wofür die Chancen nach den aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ganz gut stehen - jedoch hat das Berliner Beispiel gezeigt, dass man damit nicht automatisch rechnen darf, wobei auch hier die Gründe dafür vielfältig seien können: Vor Gericht und auf offener See ist man in der Hand Gottes. Die Entscheidung des VG Berlin dürfte für den Betroffenen eine Verlängerung des Verfahrens ggf. um mehrere Jahre mit sich bringen. Zugleich ist Geduld in juristischen Verfahren generell - nicht nur hinsichtlich besoldungsrechtlicher Fragen - eine Tugend, die nicht jedem gegeben, aber der Gesundheit sehr zuträglich ist, insbesondere wenn man dann tatsächlich selbst Kläger ist. Wenn man von seiner Natur her eher kein geduldiger Mensch ist, sollte man vor Beginn eines Klageverfahrens, denke ich, mit sich und seiner Familie abklären, ob der zu erwartende Aufwand und der erhoffte Ertrag in einem angemessenen Verhältnis für alle Beteiligten stehen dürften. Mit den letzten Zeilen möchte ich niemanden von einer Klage abschrecken - aber je realistischer man an ein Klageverfahren herangeht und je gelassener man dann in ihm mit der Situation umgehen kann, desto größer dürfte die Wahrscheinlichkeit sein, dass es einem nicht mehr schadet als nutzt, und zwar unabhängig von dem Ergebnis, das einem am Ende ins Haus steht. Denn da man sich ja in Gottes Hand begibt, bleiben auch (und nicht selten gerade dann) die Wege des Herrn unergründlich. Nicht umsonst unterliegen die Wege des dreieinigen Herrn genauso wie die des alleinzuständigen Gerichts dem Beratungsgeheimnis.

xyz123

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« Antwort #7633 am: 09.10.2023 09:09 »
Also wer diese Woche als erstes den Entwurf hochlädt, dem würde ich ein Eis ausgeben :)

Oder gab es im BMI ein internes Rundschreiben, dass dazu nichts mehr gesagt werden darf?

Wasserkopp

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« Antwort #7634 am: 09.10.2023 09:11 »
Ich würde mich an dem Eis mit ein paar bunten Streuseln oder ggf. Sahne beteiligen.