Ich würde mich an dem Eis mit ein paar bunten Streuseln oder ggf. Sahne beteiligen.
Zitat von: Wasserkopp am 09.10.2023 09:11Ich würde mich an dem Eis mit ein paar bunten Streuseln oder ggf. Sahne beteiligen.Gebe Karamellsauce dazu.
Wenn es tatsächlich an den Wohnsitz geknüpft sein sollte, würde sich für mich schon die Überlegung ergeben mir das günstigste Zimmer in einem Bereich mit Stufe 6 oder 7 als Hauptsitz anzumieten und den eigentlichen Wohnsitz zum Zweitwohnsitz zu machen...
Das könnte in der Tat zu Komplikationen führen, da die Vorschriften den Wohnort basierend auf dem Lebensmittelpunkt der Kinder des Beamten und ihrem Schulbesuch oder Kindergarten festlegen.Der Gesetzgeber ist keineswegs unklug. Derartige Taktiken erzielen keine Ergebnisse.
Im aktuellen Entwurf wird der Wohnsitz des Beamten zur Berechnung des AEZ verwendet. Rückerstattungen sind für alle Personen vorgesehen, einschließlich des Jahres 2021, bis zur Einführung des Gesetzes. Für die Jahre 2017 bis 2020 erfolgen Rückerstattungen nur für diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben. Ansonsten gibt es keine bedeutenden Änderungen..
Zitat von: Werbinich am 09.10.2023 10:38Im aktuellen Entwurf wird der Wohnsitz des Beamten zur Berechnung des AEZ verwendet. Rückerstattungen sind für alle Personen vorgesehen, einschließlich des Jahres 2021, bis zur Einführung des Gesetzes. Für die Jahre 2017 bis 2020 erfolgen Rückerstattungen nur für diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben. Ansonsten gibt es keine bedeutenden Änderungen..Gehe ich richtig mit der Annahme, dass dir der aktuelle Entwurf vom 08.09.23 vorliegt?
Zitat von: MasterOf am 09.10.2023 11:12Zitat von: Werbinich am 09.10.2023 10:38Im aktuellen Entwurf wird der Wohnsitz des Beamten zur Berechnung des AEZ verwendet. Rückerstattungen sind für alle Personen vorgesehen, einschließlich des Jahres 2021, bis zur Einführung des Gesetzes. Für die Jahre 2017 bis 2020 erfolgen Rückerstattungen nur für diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben. Ansonsten gibt es keine bedeutenden Änderungen..Gehe ich richtig mit der Annahme, dass dir der aktuelle Entwurf vom 08.09.23 vorliegt?Ich habe den neuesten Entwurf eisehen können.