Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923471 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #765 am: 21.02.2022 12:38 »

Und jetzt darf hier jeder Beamte des eD mal die Hand heben. Wenn ich raten dürfte ist keiner anwesend.

Dann melde ich mich mal. Mit A3 Besoldung.

Immerhin einer. Gerne weitere Wortmeldungen, die das Elend großer Teile der Beamtenschaft nachzeichnet. Insbesondere würde mich das Amt von xyz und Bastel interessieren. Denn die schreien hier ja am lautesten.

In Summe gab es mit Stand 2021 übrigens 18845 von 1873750 Beamten (Quelle: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2021/2021_monitor-oe-d.pdf), die in A4 oder schlechter besoldet wurden. Davon ganz sicher viele Soldaten, für die das nur auf Zeit gilt. All denen muss natürlich zugestanden werden, dass sie tatsächlich wenig Geld zur Verfügung hätten, so sie denn Alleinverdiener sind. Falls von denen einige keine Alleinverdiener wären, bewegten wir uns wiederum beim Jammern auf hohen Niveau, da sie tatsächlich gar nicht weniger als die 15% Abstand zur Grundsicherung hätten.

Ich betone noch einmal: Ich rede hier von tatsächlichen Lebensumständen und nicht von Annahmen, die das BVerfG trifft. Die Annahmen bzw. Voraussetzungen des BVerfG mögen aus der Geschichte Ihre Berechtigung haben. Tatsächlich betroffen sind von diesen hier oft genannten prekären Lebensverhältnissen aber tatsächlich vermutlich die Minderheit der Beamten. Und da darf die Kirche gerne auch im Dorf bleiben, wenn es darum geht herumzuschreien wie schlecht es einem in diesem Staate geht. Ich als A11 wohne jedenfalls im Eigenheim in einem ziemlich teuren Ballungsgebiet. Keine Ahnung wie vielen H4 Beziehern das vergönnt ist. Vielleicht findet dazu jemand eine Statistik.


xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #766 am: 21.02.2022 13:49 »

Und jetzt darf hier jeder Beamte des eD mal die Hand heben. Wenn ich raten dürfte ist keiner anwesend.

Dann melde ich mich mal. Mit A3 Besoldung.

Immerhin einer. Gerne weitere Wortmeldungen, die das Elend großer Teile der Beamtenschaft nachzeichnet. Insbesondere würde mich das Amt von xyz und Bastel interessieren. Denn die schreien hier ja am lautesten.

In Summe gab es mit Stand 2021 übrigens 18845 von 1873750 Beamten (Quelle: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2021/2021_monitor-oe-d.pdf), die in A4 oder schlechter besoldet wurden. Davon ganz sicher viele Soldaten, für die das nur auf Zeit gilt. All denen muss natürlich zugestanden werden, dass sie tatsächlich wenig Geld zur Verfügung hätten, so sie denn Alleinverdiener sind. Falls von denen einige keine Alleinverdiener wären, bewegten wir uns wiederum beim Jammern auf hohen Niveau, da sie tatsächlich gar nicht weniger als die 15% Abstand zur Grundsicherung hätten.

Ich betone noch einmal: Ich rede hier von tatsächlichen Lebensumständen und nicht von Annahmen, die das BVerfG trifft. Die Annahmen bzw. Voraussetzungen des BVerfG mögen aus der Geschichte Ihre Berechtigung haben. Tatsächlich betroffen sind von diesen hier oft genannten prekären Lebensverhältnissen aber tatsächlich vermutlich die Minderheit der Beamten. Und da darf die Kirche gerne auch im Dorf bleiben, wenn es darum geht herumzuschreien wie schlecht es einem in diesem Staate geht. Ich als A11 wohne jedenfalls im Eigenheim in einem ziemlich teuren Ballungsgebiet. Keine Ahnung wie vielen H4 Beziehern das vergönnt ist. Vielleicht findet dazu jemand eine Statistik.

Lieber xap,

es gibt drei Möglichkeiten:

1. Du bist zu gut für diese Welt

2. Du hast überhaupt nichts verstanden, insbesondere die Urteile nicht

3. Du arbeitest im BMI und versuchst den Zirkus, der dort veranstaltet wird, kleinzureden.

Was stimmt wohl ? Ich persönlich denke Nr. 1 :)

LG

tumnus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #767 am: 21.02.2022 15:05 »
Dann melde ich mich mal. Mit A3 Besoldung.

Ich tippe mal der nächste Entwurf des BMI sieht für Sie eine Überleitung in einen höherer Besoldungsgruppe vor.
Macht das Ganze nicht weniger Verfassungswidrig, die höhere Besoldungsgruppe sei Ihnen aber selbsverständlich von Herzen gegönnt.

Danke, wobei es ja wenn dann vllt nur die A4 wird oder? Aber ich möchte auch nicht meckern, bevor ich vor drei Jahren in den öD gewechselt bin, habe ich gerade mal die Hälfte von der aktuellen Besoldung nach Hause gebracht.

Der Obelix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #768 am: 21.02.2022 17:59 »
Die Rechtswidrigkeit der aktuellen Besoldungsgestaltung vermag ein subjektiver persönlich positiver Besoldungsgesamtzustand nicht verwischen......

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #769 am: 21.02.2022 18:54 »
Die Rechtswidrigkeit der aktuellen Besoldungsgestaltung vermag ein subjektiver persönlich positiver Besoldungsgesamtzustand nicht verwischen......

So sieht es aus! Die Alimentation muss selbst drastisch steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung tragen.

Für die Beurteilung einer amtsangemessenen Alimentation sind die Nettobezüge maßgeblich, also das, was sich der Beamte von seinem Gehalt tatsächlich leisten kann. Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermöglicht.
2 BvR 556/04

Wer die Mietpreis- und Immobilienpreisexplosion nicht spürt weil er seit Jahren im Eigentum lebt, darf sich freuen. Deswegen braucht man aber nicht in Dauerschleife tönen, die anderen mögen sich doch bitte nicht so anstellen. Als ich vor 11 Jahren angefangen habe zu studieren, haben Immobilien hier die Hälfte von dem gekostet, was sie heute kosten. Was das für meine Generation bedeutet muss ich doch wohl nicht erklären. Mindestens bedeutet es, dass unser Lebenskomfort bei gleichem nominellen Einkommen um ein vielfaches niedriger ist.

Wer der Meinung ist, er bräuchte keine amtsangemessene Alimentation darf gerne jeden zusätzlichen Euro einer gemeinnützigen Organisation seiner Wahl spenden.
« Last Edit: 21.02.2022 19:09 von emdy »

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #770 am: 21.02.2022 19:07 »
Die Rechtswidrigkeit der aktuellen Besoldungsgestaltung vermag ein subjektiver persönlich positiver Besoldungsgesamtzustand nicht verwischen......

So sieht es aus! Die Alimentation muss selbst drastisch steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung tragen.

Für die Beurteilung einer amtsangemessenen Alimentation sind die Nettobezüge maßgeblich, also das, was sich der Beamte von seinem Gehalt tatsächlich leisten kann.
Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermöglicht.
2 BvR 556/04

Wer die Mietpreis- und Immobilienpreisexplosion nicht spürt weil er seit Jahren im Eigentum lebt, darf sich freuen. Deswegen braucht man aber nicht in Dauerschleife tönen, die anderen mögen sich doch bitte nicht so anstellen. Als ich vor 11 Jahren angefangen habe zu studieren, haben Immobilien hier die Hälfte von dem gekostet, was sie heute kosten. Was das für meine Generation bedeutet muss ich doch wohl nicht erklären. Mindestens bedeutet es, dass unser Lebenskomfort bei gleichem nominellen Einkommen um ein vielfaches niedriger ist.

Wer der Meinung ist, er bräuchte keine amtsangemessene Alimentation darf gerne jeden zusätzlichen Euro einer gemeinnützigen Organisation seiner Wahl spenden.

Toll geschrieben. Da kann ich nichts hinzufügen !!!

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #771 am: 21.02.2022 21:51 »
Ganz meine Argumentation. Ich möchte nicht in die langen Gesichter schauen, wenn sich der Gesetzgeber bei der Besoldung an tatsächlichen Bedarfen orientiert bzw. ein Einkommen des Lebenspartners unterstellt. Das ist nach meiner Kenntnis ja in einzelnen Entwürfen schon so angedacht. Das kann keiner wollen, auch ich nicht. Würde sich aber an der Realität eher orientieren als an manch anderer hier geforderten Lösung.

Ich lasse mir übrigens von Personen die meine Lebensumstände nicht kennen und daher eine Annahme nach der anderen treffen nicht unterstellen seit Jahren in meinem Eigenheim zu sitzen und von der aktuellen Preisentwicklung nicht betroffen zu sein. Ich habe dazu keine genaueren Angaben gemacht.

Und weiterhin habe ich nie behauptet, dass die aktuelle Gesetzteslage verfassungskonform wäre und somit okay. Dem ist mitnichten so.

Ich wiederhole mich gern: der Großteil der Schreihälse hätte vermutlich keinen tatsächlichen Bedarf an einer höheren Besoldung. Man ist aber gern Trittbrettfahrer auf dem Rücken der unteren Besoldungsgruppen. Das ist auch okay. Es gibt die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Niemand bestreitet das. Aber schreit bitte nicht zu laut ob eures nicht vorhandenen Elends. Das wäre ehrlicher.
« Last Edit: 21.02.2022 22:03 von xap »

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #772 am: 21.02.2022 22:08 »
Ich treffe keine Annahmen zu deinen Lebensumständen. Ich habe aber Anlass zu der Annahme, dass sich unsere Lebensumstände recht deutlich unterscheiden, weshalb wir inhaltlich nicht zueinander finden.

Nochmal ganz kurz. Wir diskutieren ja einen Beschluss, der die Besoldungsordnung R(!) in Berlin in den beschlussgegenständlichen Jahren für verfassungswidrig erklärt hat. Inwiefern bin ich also Trittbrettfahrer, wenn ich für alle Beamten eine signifikante Erhöhung des Grundgehaltes fordere? Da komme ich nicht mehr mit. ;D

Aber ich bin ganz ehrlich. Am Hungertuch nage ich nicht. Nur dass das doch nicht der legitime Anspruch sein kann. Dieser legitime Anspruch wird durch Rechtsprechung des BVerfG festgelegt. Nicht von dir.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #773 am: 21.02.2022 22:17 »
Dann ist doch alles okay. Es gibt hier aber Foristen (vermutlich gD oder hD), die tun so als würden sie am Hungertuch nagen. Und das stört mich. Es ist einfach unehrlich. Niemand, auch ich nicht, will die verfassungsgemäßen Rechte abstreiten. Und ich denke wir alle möchten, dass es hier endlich eine ordentliche Heilung qua Gesetz geben wird.

Ich kann auch nicht beurteilen, ob sich unsere Lebensentwürfe unterscheiden. Da wäre aber PN angebracht, meinen wollte ich nicht öffentlich niederschreiben.

PS : ich habe auch nie bemängelt, dass sich die Grundgehaltssätze erhöhen sollten. Das ist falsch rüber gekommen. Ich kann mit vielen Lösungen leben, so lange nicht meine Partnerin involviert wird um irgendwelche Bedarfe zu ermitteln. Die meisten von uns wären übrigens Trittbrettfahrer, mich eingeschlossen. Weil wir basierend auf den Grundsätzen wie dem Abstandsgebot ebenfalls profitieren würden. Das ist Fakt. Wenn auch das Wort Trittbrettfahrer an dieser Stelle evtl hart gewählt ist.

Peace. :)
« Last Edit: 21.02.2022 22:26 von xap »

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #774 am: 22.02.2022 11:39 »
Dann ist doch alles okay. Es gibt hier aber Foristen (vermutlich gD oder hD), die tun so als würden sie am Hungertuch nagen. Und das stört mich. Es ist einfach unehrlich. Niemand, auch ich nicht, will die verfassungsgemäßen Rechte abstreiten. Und ich denke wir alle möchten, dass es hier endlich eine ordentliche Heilung qua Gesetz geben wird.

Ich kann auch nicht beurteilen, ob sich unsere Lebensentwürfe unterscheiden. Da wäre aber PN angebracht, meinen wollte ich nicht öffentlich niederschreiben.

PS : ich habe auch nie bemängelt, dass sich die Grundgehaltssätze erhöhen sollten. Das ist falsch rüber gekommen. Ich kann mit vielen Lösungen leben, so lange nicht meine Partnerin involviert wird um irgendwelche Bedarfe zu ermitteln. Die meisten von uns wären übrigens Trittbrettfahrer, mich eingeschlossen. Weil wir basierend auf den Grundsätzen wie dem Abstandsgebot ebenfalls profitieren würden. Das ist Fakt. Wenn auch das Wort Trittbrettfahrer an dieser Stelle evtl hart gewählt ist.

Peace. :)
Wird sie aber, dadurch ist ja die 4k Familie im eD unterhalb des h4 Satzes seit Jahrzenten ist.

Oder meinst Du, dass bei der Ermittlung der Mindestalimentation der die das Partner nicht mit einbezogen werden soll?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #775 am: 22.02.2022 13:26 »
Ich bin der Meinung, dass das in dieser Form hoffentlich nicht kommen wird. Man stellt ja keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne von SGB II(?), die wie ein Bittsteller beim Amt einen Antrag auf ALG II stellt. Wenn das wirklich so kommen sollte, dann gute Nacht.

OLt

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #776 am: 22.02.2022 15:47 »
Moin zusammen,

mir stellen sich nach dem Querlesen der 53 Seite ( :P) folgende Fragen:

1. Inwiefern sind die Familienzuschläge überhaupt verfassungskonform? Warum gibt es keine fixen Grundgehälter unabhängig vom Ehestatus und den "offiziellen" Kindern? Konkret: Der eine ist verheiratet und hat 3 eigene Kinder, der andere hat eine Lebensgefährtin und wohnt mit ihr und ihren 3 Kindern im gemeinsam Haushalt. Netto Unterschied kann jeder ausrechnen...

Klar, für unseren Dienstherrn wäre das natürlich der finanzielle Super-GAU, wenn er alle Beamten der jeweiligen Gruppe das Gleiche (= mehr) zahlen muss, nur kommt es hierauf ja nicht an...

Hat sich diesbzgl. bereits das BVerfG oder ein anderes Gericht geäußert bzw. sind entsprechende Verfahren anhängig?

2. Nun hat das BVerfG ja bereits vor 4 Jahren den verfassungswidrigen Zustand festgestellt. Welche Möglichkeiten hat der Beamte, wenn der oberste Dienstherr offensichtlich die Thematik aussitzt? Macht es Sinn hier erneut zu klagen, hat dies bereits jemand getan? Könnte man im Gegenzug die Arbeitszeit kürzen nach dem Motto "Ihr zahlt 1000 zu wenig, also arbeiten wir weniger" (ob das nicht ohnehin in Anbetracht der frustranen Situation gehandhabt wird, lassen wir mal dahingestellt 😎).

Danke und viele Grüße


WasDennNun

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« Antwort #777 am: 22.02.2022 15:52 »
Ich bin der Meinung, dass das in dieser Form hoffentlich nicht kommen wird. Man stellt ja keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne von SGB II(?), die wie ein Bittsteller beim Amt einen Antrag auf ALG II stellt. Wenn das wirklich so kommen sollte, dann gute Nacht.
Das ist richtig, aber warum sollte der Gesetzgeber es als notwendige erachten, dass man heutzutage das lebenslange Recht haben muss, vollumfänglich eine Gattin mit zu alimentieren, obwohl sie nicht bedürftig ist.
Insofern könnte der Gesetzgeber auf die Idee kommen, dass man die Bedürftigkeit des Partners nachweisen muss, sofern keine Kinder mehr auf der Payroll sind.

Und bei der Ermittlung der Mindestalimenation der 4K Familie wird ja schließlich zu Recht der Partner als voll mitzualimentierendes Haushaltsmitglied eingerechnet.

WasDennNun

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« Antwort #778 am: 22.02.2022 15:54 »
mir stellen sich nach dem Querlesen der 53 Seite ( :P) folgende Fragen:

1. Inwiefern sind die Familienzuschläge überhaupt verfassungskonform? Warum gibt es keine fixen Grundgehälter unabhängig vom Ehestatus und den "offiziellen" Kindern? Konkret: Der eine ist verheiratet und hat 3 eigene Kinder, der andere hat eine Lebensgefährtin und wohnt mit ihr und ihren 3 Kindern im gemeinsam Haushalt. Netto Unterschied kann jeder ausrechnen...
Vielleicht ist es nicht verfassungskonform, dass dann der Beamte mit 0 Kinder exorbitant mehr Geld für sich hätte wie der mit 3 Kindern.
Zumindest ist das die Begründung für den KZuschlag ab Kind 3 den das Gericht einfordert.

OLt

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« Antwort #779 am: 22.02.2022 16:02 »
mir stellen sich nach dem Querlesen der 53 Seite ( :P) folgende Fragen:

1. Inwiefern sind die Familienzuschläge überhaupt verfassungskonform? Warum gibt es keine fixen Grundgehälter unabhängig vom Ehestatus und den "offiziellen" Kindern? Konkret: Der eine ist verheiratet und hat 3 eigene Kinder, der andere hat eine Lebensgefährtin und wohnt mit ihr und ihren 3 Kindern im gemeinsam Haushalt. Netto Unterschied kann jeder ausrechnen...
Vielleicht ist es nicht verfassungskonform, dass dann der Beamte mit 0 Kinder exorbitant mehr Geld für sich hätte wie der mit 3 Kindern.
Zumindest ist das die Begründung für den KZuschlag ab Kind 3 den das Gericht einfordert.

Dies macht bei den TVöD Angestellten auch keinen Unterschied, dort sind die Zuschläge ja auch ins Grundgehalt überführt worden. Ebenso sieht es in der Privatwirtschaft aus, einzig unser Dienstherr meint, dass er die zu geringen Grundgehälter über einen Familienzuschlag korrigieren darf. Die Frage ist, darf er das oder ist nicht vielmehr das Grundgehalt so anzuheben, dass man damit den Abstand zu Hartz 4 wahrt?

Über den Reallohnverlust der letzten 20 Jahre könnte man ja auch einmal sprechen, aber das ist hier ja nicht das Thema.