Moin zusammen,
mir stellen sich nach dem Querlesen der 53 Seite (
) folgende Fragen:
1. Inwiefern sind die Familienzuschläge überhaupt verfassungskonform? Warum gibt es keine fixen Grundgehälter unabhängig vom Ehestatus und den "offiziellen" Kindern? Konkret: Der eine ist verheiratet und hat 3 eigene Kinder, der andere hat eine Lebensgefährtin und wohnt mit ihr und ihren 3 Kindern im gemeinsam Haushalt. Netto Unterschied kann jeder ausrechnen...
Klar, für unseren Dienstherrn wäre das natürlich der finanzielle Super-GAU, wenn er alle Beamten der jeweiligen Gruppe das Gleiche (= mehr) zahlen muss, nur kommt es hierauf ja nicht an...
Hat sich diesbzgl. bereits das BVerfG oder ein anderes Gericht geäußert bzw. sind entsprechende Verfahren anhängig?
2. Nun hat das BVerfG ja bereits vor 4 Jahren den verfassungswidrigen Zustand festgestellt. Welche Möglichkeiten hat der Beamte, wenn der oberste Dienstherr offensichtlich die Thematik aussitzt? Macht es Sinn hier erneut zu klagen, hat dies bereits jemand getan? Könnte man im Gegenzug die Arbeitszeit kürzen nach dem Motto "Ihr zahlt 1000 zu wenig, also arbeiten wir weniger" (ob das nicht ohnehin in Anbetracht der frustranen Situation gehandhabt wird, lassen wir mal dahingestellt 😎).
Danke und viele Grüße