Können jetzt auch unterhaltszahlende Väter auch davon profitieren?.
In den Ausführungen auf den Seiten zuvor wurde dargelegt, dass es nicht mehr an den Erhalt des Kindergeldes gekoppelt ist. Hier also eine Koppelung an den Familienzuschlag anzunehmen ist.
Erfreulich, jedoch zahle ich für vier Kinder aus der Vorehe monatlich 522 Euro je Kind (2023). Der Unterhalt ist nach der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Dort wird kein Bezug zum Wohnort genommen. Bei Mietenstufe 1 wird der AEZ und Familienzuschlag ab dem dritten Kind diesen Betrag nach Steuern nicht erreichen.
Naja, zumindest habe ich Widerspruch seit 2019 eingelegt.
Sollte ich jetzt nach Berlin oder Köln versetzt werden und mit Frau und Kind Nummer 5 umziehen, wäre die Berechnung natürlich wesentlich zu meinen Gunsten. 😉
Was mich aber prinzipiell nicht dazu motiviert. Aber vielleicht ziehe ich noch in die Stadt, in deine Nähe, Swen. Osnabrück ist ja auch Stufe 3 und LK nur Stufe 1.🍻