Hallo an Alle zusammen,
für mich speziell stellt sich die Frage, ob der AEZ an den FZ gekoppelt ist (als Unterhaltsverpflichteter) und die gemeinsamen Kinder nicht bei mir wohnen. Auch welcher Wohnort herangezogen wird bei der Mietstufe. Der des Familienzuschlagsberechtigten oder der des Kindes?!? Ebenso würde mich die Konstellation interessieren, ob der leibl. Vater FZ-berechtigt bleibt (neue Regelung) oder bei neuer Heirat der Ex-Frau (nicht verbeamtet) mit einem ebenfalls Bundesbeamten.
Viele Grüße
Hallo, bitte nicht solche komplizierten Lebenssachverhalte verursachen Der Gesetzgeber möchte es einfach, damit auch alles ganz easy läuft.
Nicht das werbinich und dergleichen noch Schnappatmung bekommen...
Im Entwurf aus 01/2023 konnte ich einen Teil meiner Frage bereits "erlesen".
(4) Handelt es sich bei der anderen Person im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 um
den Ehegatten eines Elternteils, der ebenfalls im Dienst des Bundes steht, wird der auf
das Kind entfallende Betrag des Familienzuschlags abweichend von Absatz 3 an den
leiblichen Elternteil gezahlt.
Zu Absatz 4
Die Regelung stellt sicher, dass ein barunterhaltspflichtiger leiblicher Elternteil nicht den
Anspruch auf Familienzuschlag an den nicht unterhaltspflichtigen Ehegatten des anderen
Elternteils verliert. Wegen anderslautender Regelungen in Landesbesoldungsgesetzen ist
dies jedoch nur möglich, wenn alle Anspruchsberechtigten im Bundesdienst stehen.
Bleibt nur die Frage, ob dieser Passus auch im aktuellem Entwurf weiterhin besteht? Aber ich denke doch. Hinsichtlich Knüpfung AEZ an Kindergeldbezug oder FZ wurden ja bereits Andeutungen gemacht.
VG