Mal abgesehen von eurer Diskussion, gibt es nicht zwischenzeitlich wieder nähere Infos
zum neuen Entwurf? Oder den Entwurf selbst? Hat ihn keiner?
Welche Aspekte der neuesten Version des Entwurfs rufen dein besonderes Interesse hervor?
Tatsächlich interessiert mich das geplante Inkrafttreten sehr und auch das Geschriebene zu den Nachzahlungen.
Im letzten Entwurf war noch die Rede, dass diese durch eine Rechtsverordnung im Anschluss an das Gesetz geregelt werden sollte, dabei habe ich aber tatsächlich den Sinn nicht verstanden. Wenn ich schon ein neues Gesetz formuliere, kann ich das ja gleich mit aufnehmen?
Details zu den neuen Abschmelzbeträgen hast du ja schon genannt, also dass diese um knapp 11% zum vorherigen Entwurf steigen sollen.
Also diese beiden Dinge, insbesondere das geplante Inkrafttreten, wären super.
Die AEZ-Beträge und Abschmelzbeträge der aktuellen Version des Entwurfs dürften inzwischen hinreichend transparent sein, und eine weitere Elaboration dieser Materie erscheint redundant. Von besonderer Relevanz ist die periodische jährliche Evaluation der AEZ-Beträge, um die adaptiven Gegebenheiten adäquat zu berücksichtigen.
Es ist zu vermerken, dass die Nachzahlungen für das Jahr 2020 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes in vollem Umfang der bekannten AEZ Beträge fällig sind. Hierbei sei anzumerken, dass das exakte Datum des Inkrafttretens mit "xx.2024" datiert ist und folglich noch einer exakten Festsetzung harrt.
Die Normierung der Nachzahlungen erfolgt in dem Gesetz. Im Spezifischen umfassen sie:
- Die Jahre 2017 bis 2019 für die Kohorte der Besoldungsempfänger, die gegen ihre Besoldung Einspruch erhoben und mindestens drei Kinder haben
- Das Jahr 2020 für alle, die Einspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben.
- Die Jahre 2021 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes für sämtliche Besoldungsempfänger
Diese elaborierte Darlegung sollte somit alle offenen Fragestellungen in adäquater Weise adressieren.