Bei dem Vergleich muss man jedoch beachten: Die wesentlich niedrigere Bemessungsgrundlage aufgrund des großen Unterschieds zwischen Renten- bzw. Pensionsniveau führt dazu, dass in absoluten Zuwächsen (nur die kann man ausgeben/konsumieren) gerechnet, es dennoch zu einem höheren Zuwachs bei Pensionären kommt. Bitte keine Belehrungen eines völlig abweichenden Systems und das man das alles nicht vergleichen kann. Kann man natürlich schon, da die Vergleichsgröße, nämlich das zu Konsum zur Verfügung stehende Geld, identisch ist. Lediglich wird durch die höheren Prozentsätze der Unterschied kleiner.
Spannende Zahlen zur Entwicklung der Versorgungsbezüge im Vergleich zur Renten- und Verbraucherpreisindexentwicklung über die letzten 11 Jahre finden sich in der neuen Bt.-Drs. 20/8575 zur Abgeordnetenfrage Nr. 80 auf den S. 54 ff.
Wirklich eine traurige Entwicklung, die man hier mal ganz übersichtlich nachvollziehen kann.
Ein kleiner Service:
Kann man nicht vergleichen, das scheitert im Grundsatz bereits.
Zum einen zahlen Beamte mittlerweile ca. 15% für ihre Pensionen durch Gehaltskürzungen (Eckmannvergleich, Bundesbesoldungsgesetz in den 50ern, Abschläge bei Tarifübernahme) ggü. 9,3% AN-Anteil für die Rente, zum anderen ist bei den Zahlen zur Rente immer der ungelernte Geringverdiener dabei. Auch hat ein Beamter in der Regel ein lückenloses Arbeitsleben, während bei der Durchschnittsrente auch die vielen Menschen mit unterschiedlich großen Lücken im Arbeitsleben mit dabei sind. Mal abgesehen davon werden hier Betriebsrenten nicht mit abgebildet!
Somit ist eine Belehrung, das beide Systeme nicht vergleichbar sind, angemessen.
Wenn man mit diesen Werten vergleichen möchte, so müsste man entsprechend der gen. Parameter anpassen und filtern. Das einzige, was sich hier rauslesen lässt, ist die Tatsache, dass die Pension prozentual weniger nach oben angepasst wurden, als die Rente. Hier das Argument der Bemessungsgrundlage anzuführen, scheitert an der Tatsache, dass beide Systeme so ohne weiteres nicht vergleichbar sind!