Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904991 times)

Jambalaya

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7935 am: 13.10.2023 10:55 »
Nein!

ich habe ja gerade keine relative Betrachtung vorgenommen. Insofern geht alles was Sie schreiben fehl. Sie haben sich die Antwort bereits selbst gegeben. Durch den absolut höheren Betrag kann er sich mehr Schnitzel leisten. Dass er sich relativ weniger Schnitzel im Vergleich zum Rentner leisten kann, ist obsolet, denn ein Schitzel ist ein sehr konkretes "Ding"

[...] führt dazu, dass in absoluten Zuwächsen (nur die kann man ausgeben/konsumieren) gerechnet, es dennoch zu einem höheren Zuwachs bei Pensionären kommt.

Nein!

2014 bekam ein Beispiel-Pensionär 3.000€, ein Beispiel-Rentner 1.500€, und ein Beispiel-Schnitzel kostete 20€.
2023 bekam der gleiche Pensionär 3.544€, der gleiche Rentner 1.971€, und der Schnitzel-Preis betrug 25,11€ (jeweils laut Tabelle).

Der Pensionär bekam 2023 weniger Schnitzel als 2014 (141,14 statt 150).
Der Rentner bekam 2023 mehr Schnitzel als 2014 (78,49 statt 75).

Obwohl also der von dir genannte "absolute Zuwachs" beim Pensionär höher ist (544€ statt 471€), kann er sich 8,86 Schnitzel weniger leisten, während der Rentner 3,49 Schnitzel mehr verfuttern kann.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7936 am: 13.10.2023 11:08 »
Man muss halt auch einbeziehen, dass die Erhöhung für 2024 schon beschlossen ist. Damit wird die Lücke zur Preisentwicklung voraussichtlich komplett, zu den Renten zumindest weitgehend geschlossen werden (eine Erhöhung unterstellt von kolportierten 5-6 Prozent). Die Nullrunde für 2023 ist ok anzuführen, unseriös ist es aber 2023 aufzuhören mit der Betrachtung. Zusätzlich muss man hierbei auch beachten, dass nicht alle Beamten Pensionäre sind und dass Beamte im aktiven Dienst unter bestimmten Umständen eben gerade weitere Zulagen erhalten sollen, die ihre finanzielle Situation erheblich verbessern.

Das stimmt doch gar nicht, die Lücke wird nicht geschlossen werden, da die Rentenerhöhung 2024 mit 9-15% prognostiziert wird. Je nach dem wie hoch der Tarifabschluss im TV-L ausfallen wird, wird das auch einen massiven Einfluss auf die Rentenerhöhung 2024 haben. Nicht vergessen, die Rentenerhöhung entspricht dem Durchschnitt der Lohnerhöhung. Und TVöD, TV-L und andere große Tarifverträge haben einen massiven Einfluss auf diesen Durchschnitt. Somit wird sich die Rentenerhöhung auch nicht weit davon entfernt wiederfinden.

Jambalaya

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7937 am: 13.10.2023 11:09 »
Auch der Rentner muss SV-Beiträge in Form von KV/PV-Versicherung leisten. Nämlich 14,6 Prozent zzgl. Zuschlag (abhängig von Krankenkasse). Vom Basisbetrag (14,6%)  trägt der Rentner die Hälfte. Mit Pflegeversicherung sind das dann ca. 10% der Rentenbezüge. Ferner ist bei Pensionären nur fast alles der Steuer zu unterwerfen. Auch hier gibt es Freibeträge (moderat zugegeben). Aber auch Rentner müssen ansteigend einen immer größeren Anteil ihrer Rente besteuern (Kohortenprinzip, vgl § 22 EStG). Irgendwann versteuern Rentner auch alles, nämlich spätestens 2040. Jede Steigerung wird zudem mit dem in diesem Jahr geltenden höheren Prozentsatz bereis fortlaufend versteuert. Es ist also egal, wann man in Rente gegangen ist. Jede Erhöhung wird aktuell mit 83 % besteuert (2024 mit 84% usw.) Also auch hier kein oder nur ein geringer Unterschied.

Ansonsten ist ein wichtiger Aspekt bei den Rentensteigerungen, dass durch den ungünstigen Verlauf der Steuerprogressionskurve ein Renter einen realtiv höheren Grenzsteuesatz auf seine Rentenerhöhung erfährt (denn seine BMG ist viel geringer), im Vergleich zum Pensionär. Grund ist, dass die Steuerkurve zu Beginn überproprtional ansteigt, später dann relativ abflacht. Der Pensionär hat also in Bezug auf seine prozentuale Erhöhung weniger Steuer zu zahlen. Das müsste man faierweise in die Vergleichstabelle einbeziehen, denn der Effekt ist erheblich. Auch ist die Erhöhung der Besoldung in 2024 nicht berücksichtigt. Da schmilzt der Abstand auch noch ein gutes Stück zusammen.



@Jambalaya

In der Tat haben Pensionäre absolut gesehen einen höheren Betrag (davon ist allerdings noch vollständig Steuer und die PKV zu entrichten).
Das Thema ist jedoch, ob das amtsangemessen ist. Und ich meine, dass dies nur ein weiteres Indiz dafür ist, dass unsere Dienstherren uns verar... ähh nicht amtsangemessen alimentieren und das auch im Ruhestand nicht. Dies belegt doch lediglich, dass wir als Spardose bzw Melkkuh für andere Aufgaben verstanden werden.

Wenn ich an meinen Ruhestand in rund 15-16 Jahren denke, ist das hoffentlich geklärt. Für die Kollegen, die aktuell im Ruhestand sind ist es bis dahin voraussichtlich aus natürlichen Gründen zu spät. Für meinen Gerechtigkeitssinn eine Schande...

MB NRW

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7938 am: 13.10.2023 11:10 »
@jambalaya

Doch... nur die relative Betrachtung ergibt Sinn. Es gibt einen Kaufkraftverlust.
Auch zum Folgepost. Wenn die Rentner relational stärker steigen, fällt die KK dort nicht ins Gewicht. Die wird dort ja auch relational berechnet.
Bei den Pensionen halt nicht, es ist ein Vertrag und dann schmerzt der Kaufkraftverlust...

Schnarchnase81

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« Antwort #7939 am: 13.10.2023 11:12 »
Auch der Rentner muss SV-Beiträge in Form von KV/PV-Versicherung leisten. Nämlich 14,6 Prozent zzgl. Zuschlag (abhängig von Krankenkasse). Vom Basisbetrag (14,6%)  trägt der Rentner die Hälfte. Mit Pflegeversicherung sind das dann ca. 10% der Rentenbezüge. Ferner ist bei Pensionären nur fast alles der Steuer zu unterwerfen. Auch hier gibt es Freibeträge. Ansonsten ist ein wichtiger Aspekt bei den Rentensteigerungen, dass durch den ungünstigen Verlauf der Steuerprogressionskurve ein Renter einen realtiv höheren Grenzsteuesatz auf seine Rentenerhöhung erfährt, im Vergleich zum Pensionär. Grund ist, dass die Steuerkurve zu Beginn überproprtional ansteigt, später dann relativ abflacht. Der Pensionär hat also in Bezug auf seine prozentuale Erhöhung weniger Steuer zu zahlen. Das müsste man faierweise in die Vergleichstabelle einbeziehen, denn der Effekt ist erheblich. Auch ist die Erhöhung der Besoldung in 2024 nicht berücksichtigt. Da schmilzt der Abstand auch noch ein gutes Stück zusammen.

@Jambalaya

In der Tat haben Pensionäre absolut gesehen einen höheren Betrag (davon ist allerdings noch vollständig Steuer und die PKV zu entrichten).
Das Thema ist jedoch, ob das amtsangemessen ist. Und ich meine, dass dies nur ein weiteres Indiz dafür ist, dass unsere Dienstherren uns verar... ähh nicht amtsangemessen alimentieren und das auch im Ruhestand nicht. Dies belegt doch lediglich, dass wir als Spardose bzw Melkkuh für andere Aufgaben verstanden werden.

Wenn ich an meinen Ruhestand in rund 15-16 Jahren denke, ist das hoffentlich geklärt. Für die Kollegen, die aktuell im Ruhestand sind ist es bis dahin voraussichtlich aus natürlichen Gründen zu spät. Für meinen Gerechtigkeitssinn eine Schande...

Wen du eine Erhöhung für 2024 mit einpreist, die im Übrigen bisher nur Bundesbeamte haben, dann nimm bitte auch eine Rentenerhöhung von 5,5 bis 6 % an, die von Experten erwartet wird, da sich die Renten an der Lohnentwicklung orientieren. Lustigerweise (Ironie) werden die Rentenerhöhungen irgendwie immer vergessen, insbesondere, wenn es um die Pensionen geht…

Jambalaya

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7940 am: 13.10.2023 11:14 »
Ich sagte nicht, dass es keinen Kaufkraftverlust gab. Bitte richtig lesen.
Ich sagte, dass der Pensionär absolut gesehen mehr Schnitzel kaufen kann. Und nur nur ein Schnitzel das da ist, kann ich essen.

@jambalaya

Doch... nur die relative Betrachtung ergibt Sinn. Es gibt einen Kaufkraftverlust.
Auch zum Folgepost. Wenn die Rentner relational stärker steigen, fällt die KK dort nicht ins Gewicht. Die wird dort ja auch relational berechnet.
Bei den Pensionen halt nicht, es ist ein Vertrag und dann schmerzt der Kaufkraftverlust...

Jambalaya

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7941 am: 13.10.2023 11:15 »
das stimmt, aber die Erhöhung bei Pensionären ist nicht nur absolut größer, sondern auch relativ, denn es gibt ja den Sockelbetrag. Dieser gilt doch auch für Pensionäre?

Auch der Rentner muss SV-Beiträge in Form von KV/PV-Versicherung leisten. Nämlich 14,6 Prozent zzgl. Zuschlag (abhängig von Krankenkasse). Vom Basisbetrag (14,6%)  trägt der Rentner die Hälfte. Mit Pflegeversicherung sind das dann ca. 10% der Rentenbezüge. Ferner ist bei Pensionären nur fast alles der Steuer zu unterwerfen. Auch hier gibt es Freibeträge. Ansonsten ist ein wichtiger Aspekt bei den Rentensteigerungen, dass durch den ungünstigen Verlauf der Steuerprogressionskurve ein Renter einen realtiv höheren Grenzsteuesatz auf seine Rentenerhöhung erfährt, im Vergleich zum Pensionär. Grund ist, dass die Steuerkurve zu Beginn überproprtional ansteigt, später dann relativ abflacht. Der Pensionär hat also in Bezug auf seine prozentuale Erhöhung weniger Steuer zu zahlen. Das müsste man faierweise in die Vergleichstabelle einbeziehen, denn der Effekt ist erheblich. Auch ist die Erhöhung der Besoldung in 2024 nicht berücksichtigt. Da schmilzt der Abstand auch noch ein gutes Stück zusammen.

@Jambalaya

In der Tat haben Pensionäre absolut gesehen einen höheren Betrag (davon ist allerdings noch vollständig Steuer und die PKV zu entrichten).
Das Thema ist jedoch, ob das amtsangemessen ist. Und ich meine, dass dies nur ein weiteres Indiz dafür ist, dass unsere Dienstherren uns verar... ähh nicht amtsangemessen alimentieren und das auch im Ruhestand nicht. Dies belegt doch lediglich, dass wir als Spardose bzw Melkkuh für andere Aufgaben verstanden werden.

Wenn ich an meinen Ruhestand in rund 15-16 Jahren denke, ist das hoffentlich geklärt. Für die Kollegen, die aktuell im Ruhestand sind ist es bis dahin voraussichtlich aus natürlichen Gründen zu spät. Für meinen Gerechtigkeitssinn eine Schande...

Wen du eine Erhöhung für 2024 mit einpreist, die im Übrigen bisher nur Bundesbeamte haben, dann nimm bitte auch eine Rentenerhöhung von 5,5 bis 6 % an, die von Experten erwartet wird, da sich die Renten an der Lohnentwicklung orientieren. Lustigerweise (Ironie) werden die Rentenerhöhungen irgendwie immer vergessen, insbesondere, wenn es um die Pensionen geht…

Frankfurterin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7942 am: 13.10.2023 11:19 »
soweit ich das richtig mitgelesen habe, ist es wichtig, weiterhin, trotz gegenteiliger Aussage im Rundschreiben, Widerspruch gegen die Besoldung zu leisten. Ich habe dies leider nur zweimal gemacht 2007 und 2017 und habe dann natürlich auch einen negativen Bescheid erhalten, wogegen ich nicht weiter vorgegangen bin.
Kann mich nun jemand darüber aufklären, inwieweit die Widersprüche eine evtl. Dauerwirkung haben/hatten? Gibt es das überhaupt? (sorry.. falls das schon an anderer Stelle geklärt wurde)

Im Übrigen vielen Dank und die unermüdlichen "Kämpfer"
Ich würde zwar von einem evtl. eingeführten AEZ mit drei Kindern und Wohnort Frankfurt profitieren, halte das aber nach allen Ausführungen ebenso für falsch. Insofern benötige ich Hilfe (gibt es schon ein Musterschreiben?) für weitere Widersprüche und bin offen für die Idee eines Crowdfunding oder Arbeitsteams, damit es irgendwie mal in eine rechtlich richtige Richtung gehen kann.


Schnarchnase81

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7943 am: 13.10.2023 11:49 »
das stimmt, aber die Erhöhung bei Pensionären ist nicht nur absolut größer, sondern auch relativ, denn es gibt ja den Sockelbetrag. Dieser gilt doch auch für Pensionäre?

Auch der Rentner muss SV-Beiträge in Form von KV/PV-Versicherung leisten. Nämlich 14,6 Prozent zzgl. Zuschlag (abhängig von Krankenkasse). Vom Basisbetrag (14,6%)  trägt der Rentner die Hälfte. Mit Pflegeversicherung sind das dann ca. 10% der Rentenbezüge. Ferner ist bei Pensionären nur fast alles der Steuer zu unterwerfen. Auch hier gibt es Freibeträge. Ansonsten ist ein wichtiger Aspekt bei den Rentensteigerungen, dass durch den ungünstigen Verlauf der Steuerprogressionskurve ein Renter einen realtiv höheren Grenzsteuesatz auf seine Rentenerhöhung erfährt, im Vergleich zum Pensionär. Grund ist, dass die Steuerkurve zu Beginn überproprtional ansteigt, später dann relativ abflacht. Der Pensionär hat also in Bezug auf seine prozentuale Erhöhung weniger Steuer zu zahlen. Das müsste man faierweise in die Vergleichstabelle einbeziehen, denn der Effekt ist erheblich. Auch ist die Erhöhung der Besoldung in 2024 nicht berücksichtigt. Da schmilzt der Abstand auch noch ein gutes Stück zusammen.

@Jambalaya

In der Tat haben Pensionäre absolut gesehen einen höheren Betrag (davon ist allerdings noch vollständig Steuer und die PKV zu entrichten).
Das Thema ist jedoch, ob das amtsangemessen ist. Und ich meine, dass dies nur ein weiteres Indiz dafür ist, dass unsere Dienstherren uns verar... ähh nicht amtsangemessen alimentieren und das auch im Ruhestand nicht. Dies belegt doch lediglich, dass wir als Spardose bzw Melkkuh für andere Aufgaben verstanden werden.

Wenn ich an meinen Ruhestand in rund 15-16 Jahren denke, ist das hoffentlich geklärt. Für die Kollegen, die aktuell im Ruhestand sind ist es bis dahin voraussichtlich aus natürlichen Gründen zu spät. Für meinen Gerechtigkeitssinn eine Schande...

Wen du eine Erhöhung für 2024 mit einpreist, die im Übrigen bisher nur Bundesbeamte haben, dann nimm bitte auch eine Rentenerhöhung von 5,5 bis 6 % an, die von Experten erwartet wird, da sich die Renten an der Lohnentwicklung orientieren. Lustigerweise (Ironie) werden die Rentenerhöhungen irgendwie immer vergessen, insbesondere, wenn es um die Pensionen geht…

Ich glaube ja. Da es Bund ist und ich Landesbeamter, weiß ich es aber nicht genau. Entscheidend für den Einzelnen sind dabei zwar absolute Beträge, wenn man allerdings eine analysierende Betrachtung vornimmt, bleiben nur prozentuale Betrachtungsweisen. Natürlich findet der mit weniger es unfair, dass der mit mehr absolut gesehen einen größeren Aufschlag bekommt, nur vergisst dieser, das bei gleichen Prozenten die Relation gewahrt bleibt und bei gleichen Beträgen halt nicht. Gerne wird gejammert, wenn andere mehr haben, gerne wird dabei vergessen, warum der andere mehr hat (Schulbildung, Engagement, Intelligenz, etc. )…. Um es mal auf den Punkt zu bringen: wenn ich pensioniert werde, habe ich 43 Jahre Dienst hinter mir….mit Schichtdienst, Samstagsarbeit (für 77 Cent/h ab 13 Uhr zusätzlich), Sonn-/ Feiertagsarbeit (für stolze 3,67€/h egal ob Weihnachten oder Sonntag) und andauernder Kurzfristigkeit…dazu in der Schule (Gymnasium) fleißig gelernt….warum soll ich es mir gefallen lassen, dass meine Pension, mit der Durchschnittsrente verglichen wird, die neben den Renten der vielen, vielen fleißigen und intelligenten Menschen, auch die Renten von Faulpelzen und Dummköpfen enthält? Beides gibt es im Beamtentum bestimmt auch, aber das wirkt sich nicht so erheblich auf die Durchschnittspension aus, da dadurch die Laufbahn ja nicht unterbrochen ist und Laufbahnabbrecher mit späterem Pensionsanspruch eher selten sind. Wer mal 10 Jahre gearbeitet hat und ansonsten Bürgergeld bekommt, der taucht in der durchschnittlichen Rente leider auch auf…und wer in seiner Schulzeit kein Bock hatte ebenfalls. Und ganz ehrlich: alleine damit ist ein Vergleich Rente/ Pension hinfällig

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7944 am: 13.10.2023 12:03 »
Halten wir fest: Dem BMI als Institution ist es völlig egal, was das Forum davon hält und was hier bekannt ist. Es ist eine absolute Minderheit hier vertreten, die versuchte Mobilisierung von mehr Widerspruchswilligen ist krachend gescheitert, 97.6% alles Bundesbeamten nehmen ihre Besoldung widerspruchslos hin. Die Nachzahlungen für die 2,4% Rest die über dem Strich liegen kümmern nicht einmal die Haushälter auch wenn es im Einzelfall sechsstellige Nachzahlungen geben wird.

Dem/Der MinR ist es nicht ganz so egal, weil eben immer wieder Interna hierhin abfließen und man für das Dienstvergehen gerne einen Verantwortlichen präsentieren würde.

Die Verbändebeteiligung ist eine Stellungnahme und nichts, was man berücksichtigen muss. Man muss nur schöne Worte finden, warum man es als Haus anders sieht und deswegen am eigenen Entwurf festhält.

In den Ministerien sorgt man sich viel mehr um die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Reform, dafür nimmt man auch eine Verurteilung in 20 Jahren in Karlsruhe in Kauf. Punkt.

Danke BalBund für deine ernüchternde Zusammenfassung der derzeitigen Situation soweit es den GB BMI angeht. Leider kann ich dir, auch wenn ich ein Aussenstehender bin in, allen Punkten nur zustimmen, dies ist auch meine Vermutung der Lage in der wir uns befinden. Leider beschreibt dies auch das Dilemma in dem wir uns befinden.
 Nach meiner Auffassung haben unsere Verbände total versagt was sowohl die Aufklärung der Beamten als auch die Mobilisierung der Beamten entsprechend Widersprüche einzulegen angeht.
Nach meiner Auffassung hat insbesondere der DBwV total versagt zumal in dem Bereich eine nicht unerhebliche Zahl besonders betroffener BesEmpfänger bei der Bw im einfachen und mittleren Dienst hätten bewegt werden können.
Darüberhinaus bringt deine Zusammenfassung erschreckend auf den Punkt in welchem Zustand sich unser Rechtssystem befindet. Da ignoriert oder versucht diese bewusst zu umschiffen das BMI aus den von dir zutreffend beschriebenen Beweggründen die Rechtsprechung des BVerfG.
 Das ist doch dem Grunde nach was Battis als Verfassungskrise beschreibt.
Das man bewusst eine Verurteilung durch das BVerfG in Kauf nimmt ist einfach nur erschreckend. Da stellt sich dem Grunde nach das BMI und alle anderen Ministerien außerhalb unserer Rechtsordnung, da diese die mangelnde verfassungsgemäße Alimentation bewusst und vorsätzlich vorantreiben.
Es erschreckt zutiefst wohin wir gekommen sind. Ich fühle mich nahezu in die Zeit zurückversetzt aus der der Begriff der fürstlichen Gehälter der Beamten stammt.
In die Zeit als der Fürst einfach entschieden hat wie es ihm gefiel und die Gefolgschaft hatte dies hinzunehmen.
Soweit es den MinRat betrifft vermag ich ihn zu verstehen was die Weitergabe von Informationen aus dem Ministerium angeht, doch seien wir mal ehrlich das ist leider mittlerweile in fast jedem GB mit schöner Regelmäßigkeit der Fall, ansonsten würden doch nicht regelmässig brisante oder wenig brisante Interna in den Medien auftauchen. Da weiss die Presse oft eher von internen Vorgängen bevor diese abgeschlossen sind. Das macht es sicher nicht besser, aber im vorliegenden Fall dürfte angesichts der Behandlung der Beamten durch den eigenen Dienstherrn ein solcher Informationensabfluss sicher eine eventuelle Sprengkraft im eigenen Personalkörper auslösen können. Aber wie du ja sicher zutreffend auf den Punkt bringst, die grosse Masse der Beamten ist entweder nicht an der Materie interessiert oder schlicht nicht darüber informiert, so dass ein vorzeitiger Abfluss der Informationen sicher keine Wirkung hätte. Wenn auch eine Weitergabe der Infos sicher dienstrechtlich zu ahnden wäre. Dies wünsche ich mir auch für all die anderen Fälle in denen Interna an die Medien durchgestrichen werden.
Abschliessend kann ich wie du leider nur feststellen, dass sich unsere Politik und die politischen Vorgaben an die Ministerien nur noch an der gesellschaftlichen Akzeptanz bzw dem voraussichtlichen Wahlverhalten der Wähler orientiert. Die ganze politische Blase will wiedergewählt werden und das Handeln ist diesem obersten Ziel untergeordnet und selbst Recht wird zu diesem Zwecke gebogen wenn nicht gar gebrochen, wenn die Einführung/Umsetzung dieses Rechts medial und gesellschaftlich nicht oder nur schwer vermittelbar wäre.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7945 am: 13.10.2023 12:24 »
Und nur nur ein Schnitzel das da ist, kann ich essen.

Lies bitte nochmals meinen Post.

Der Pensionär konnte 2023 (absolut betrachtet) 8,86 Schnitzel weniger essen als 2014.
Der Rentner konnte 2023 hingegen 3,49 Schnitzel mehr essen als 2014.

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7946 am: 13.10.2023 13:07 »
[...] führt dazu, dass in absoluten Zuwächsen (nur die kann man ausgeben/konsumieren) gerechnet, es dennoch zu einem höheren Zuwachs bei Pensionären kommt.

Nein!

2014 bekam ein Beispiel-Pensionär 3.000€, ein Beispiel-Rentner 1.500€, und ein Beispiel-Schnitzel kostete 20€.
2023 bekam der gleiche Pensionär 3.544€, der gleiche Rentner 1.971€, und der Schnitzel-Preis betrug 25,11€ (jeweils laut Tabelle).

Der Pensionär bekam 2023 weniger Schnitzel als 2014 (141,14 statt 150).
Der Rentner bekam 2023 mehr Schnitzel als 2014 (78,49 statt 75).

Obwohl also der von dir genannte "absolute Zuwachs" beim Pensionär höher ist (544€ statt 471€), kann er sich 8,86 Schnitzel weniger leisten, während der Rentner 3,49 Schnitzel mehr verfuttern kann.

DANKE! immer diese Verfechter von absoluten Zahlen... das führt zur Einheitsbezahlung/Pension/Rente -.-

ebse

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7947 am: 13.10.2023 13:46 »
Hallo,
auch ich bin einer derjenigen, die lange Jahre keinen Widerspruch gegen seine Besoldung eingelegt hat. Ab sofort (seit 2022) werde ich dies aber immer machen. 2023 ist auch schon raus, aber noch keine Rückmeldung.

Ich habe auch schon versucht innerhalb meines Wirkungskreises Kollegen und Kolleginnen zu mobilisieren, Widersprüche zu versenden. Was ich mir schon den Mund fusselig geredet habe,.......
Wie schon von anderen beschrieben, bekommt man sehr oft als Gegenaussage, dass es uns doch nicht schlecht geht, die Tarifverhandlungen doch gut waren, usw.
Bei solchen Leuten sage ich mir in der Zwischenzeit aber, dann ist es halt so. Das große Kotz.. wird bei denen kommen, wenn ich evtl. mehrere Tausend Euro Nachzahlung erhalte, und die nicht. Ich bin eigentlich gegen solche Aussagen, aber hier werde ich es dann anbringen: ICH HABE ES DIR DOCH GESAGT, BIST SELBST SCHULD!!!!!

Was ich aber viel mehr erschreckend finde, sind unsere Gewerkschaften, und zwar egal welche!!!! Spricht man diverse Personalräte an, bekommen die erstmal große Augen, wenn man sie danach fragt, was denn die Gewerkschaft diesbezüglich tut. Die (Personalräte) wissen nämlich selbst nichts davon. Letztlich sind die aber auch nur ganz normale Beamte und gaaaannnz kleine Lichter. Was im Hintergrund bei den Gewerkschaften läuft, wissen die auch nicht.
Leider habe ich keinen Kontakt zu den "höheren" Funktionären, sonst würde ich da mal nachfragen.


Aber egal wer wieviel von was weiß. Ich finde es einfach unmöglich, dass die Gewerkschaften, gerade auch für den Bund keine Musterwidersprüche zur Verfügung stellen und die Kollegenschaft mobilisiert.

Ich für mich habe den folgenden Weg beschlossen:
1. Jedes Jahr Widerspruch einlegen.
2. Wenn der "neue" Entwurf Realität wird, abwarten, wie die Meinung der Leute ist, die tiefgreifende Ahnung der Materie haben (DRB, Battis, Schwan, Swen, und viele Andere).
3. Wenn, und davon ist wohl auszugehen, der nicht verfassungsgemäß ist, weiter Widerspruch einlegen. Diesbezüglich hoffe ich, dass von Leuten wie Swen u.a. "angepasste" Widersprüche bereitgestellt werden.
4. Ich gehe davon aus, dass der dann zurückgewiesen wird, da man ja jetzt ein tolles neues Gesetz gemacht hat und die verfassungsgemäße Alimentation sichergestellt ist. Ebenso werden die Widersprüche der Vorjahre abschlägig beschieden werden.
5. Antrag bei meiner Gewerkschaft stellen, dass ich mit deren Unterstützung klagen "darf" (ich weiß, es gibt ein spezielles Wort dafür, das mir im Moment aber nicht einfallen will). Sollte die Gewerkschaft ablehnen - Austritt aus dem Schei...Verein.
6. Private Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
7. Die BRD verklagen, in der Hoffnung, dass viele mitziehen!!!!!


Bis bald
ebse

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7948 am: 13.10.2023 14:29 »
Zu 5.:
Die Antwort der Gewerkschaft auf ein Unterstützungsgesuch kann ich mir schon denken. Beim VBB (mit Syndikusanwalt beim DBB) wurde dieses Gesuch bei mir bereits abgelehnt, mit dem Hinweis, dass für die Vielzahl von erwarteten Klagen keine Kapazitäten vorhanden sind. Wobei, nach Aussage BalBund ja lediglich 2,4% überhaupt Widersprüche eingelegt haben. Wirst Case wären beim Bund also ca. 4500 Klagen..

Es hilft also nur sich selbst nen Anwalt zu suchen, der erstens schonmal etwas von der Materie gehört hat und zweitens am besten nicht auf Stundenbasis abrechnen will. Das ist aber eigentlich nur möglich wenn der Streitwert sehr hoch angesetzt wird (ungewöhnlich im Verwaltungsrecht) oder er den selben Rechtsstreit mit vielen Mandanten abdecken kann, zur Hebung von Synergien.

Da sind wir bei der Frage, die mich seit einigen Monaten immermak wieder beschäftigt: hat jemand eine Empfehlung für einen Anwalt, der kompetent ist, einen entsprechenden Schwerpunkt mit vielen Mandanten hat und bestenfalls noch gelegentlich telefonisch erreichbar ist?

Bundesjogi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7949 am: 13.10.2023 14:52 »
Man muss halt auch einbeziehen, dass die Erhöhung für 2024 schon beschlossen ist. Damit wird die Lücke zur Preisentwicklung voraussichtlich komplett, zu den Renten zumindest weitgehend geschlossen werden (eine Erhöhung unterstellt von kolportierten 5-6 Prozent). Die Nullrunde für 2023 ist ok anzuführen, unseriös ist es aber 2023 aufzuhören mit der Betrachtung. Zusätzlich muss man hierbei auch beachten, dass nicht alle Beamten Pensionäre sind und dass Beamte im aktiven Dienst unter bestimmten Umständen eben gerade weitere Zulagen erhalten sollen, die ihre finanzielle Situation erheblich verbessern.

Das stimmt doch gar nicht, die Lücke wird nicht geschlossen werden, da die Rentenerhöhung 2024 mit 9-15% prognostiziert wird. Je nach dem wie hoch der Tarifabschluss im TV-L ausfallen wird, wird das auch einen massiven Einfluss auf die Rentenerhöhung 2024 haben. Nicht vergessen, die Rentenerhöhung entspricht dem Durchschnitt der Lohnerhöhung. Und TVöD, TV-L und andere große Tarifverträge haben einen massiven Einfluss auf diesen Durchschnitt. Somit wird sich die Rentenerhöhung auch nicht weit davon entfernt wiederfinden.

Das findet man exakt bei einer Quelle. Bernd Raffelhüschen prognostiziert jedenfalls genau die 5-6 Prozent, genau so wie alle anderen einigermaßen seriösen Leute. Selbst dieser ominöse YouTube-Rentenexperte den du wahrscheinlich zitierst sagt reißerisch vielleicht 6-9 Prozent. Über 5 wahrscheinlich, über 6 möglich, über 7 ausgeschlossen.