Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3856079 times)

Opa

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #795 am: 23.02.2022 07:31 »
amtsangemessen unterhalten werden“ bedeutet, dass die Besoldung deutlich über dem „Bedarf“ liegt. Denn während der „Bedarf“ eines A10er Kindes nicht aufgrund des Amtes eines Elternteils niedriger sein dürfte, als der „Bedarf“ eines A12er Kindes, ist die amtsangemessene Besoldung erheblich höher.

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #796 am: 23.02.2022 09:07 »
Ich finde es in der Tat drollig, dass man der Meinung sein kann, dass es amtsangemessen ist und im Sinne der Mütter und Väter des GG, dass der A9er ohne Kinder mehr Geld zur Verfügung hat als der A12er mit 2 Kindern und das man das als amtsangemessen ansieht.

Gerne dürfen alle glauben, dass eine entsprechende Erhöhung der Grundbesoldung zum Zwecke des Erreichens der Mindestalimentation mit dem GG vereinbar ist.
Ich glaube es nicht. Und bisher hat das BVerG darüber auch noch nicht geurteilt.

sapere aude

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #797 am: 23.02.2022 09:24 »
amtsangemessen unterhalten werden“ bedeutet, dass die Besoldung deutlich über dem „Bedarf“ liegt. Denn während der „Bedarf“ eines A10er Kindes nicht aufgrund des Amtes eines Elternteils niedriger sein dürfte, als der „Bedarf“ eines A12er Kindes, ist die amtsangemessene Besoldung erheblich höher.

Also doch eine Kombination aus Amtsangemessenheit und Bedarf. Was anderes habe ich nicht behauptet.
Zudem ist die Bestimmung der Mindestallimentation (fast) eine reine Bedarfsfrage, die sich mathematisch sozialrechtlicher Bedarf zzgl.  15% bestimmt.

xyz123

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« Antwort #798 am: 23.02.2022 09:39 »
Ich finde es in der Tat drollig, dass man der Meinung sein kann, dass es amtsangemessen ist und im Sinne der Mütter und Väter des GG, dass der A9er ohne Kinder mehr Geld zur Verfügung hat als der A12er mit 2 Kindern und das man das als amtsangemessen ansieht.

Gerne dürfen alle glauben, dass eine entsprechende Erhöhung der Grundbesoldung zum Zwecke des Erreichens der Mindestalimentation mit dem GG vereinbar ist.
Ich glaube es nicht. Und bisher hat das BVerG darüber auch noch nicht geurteilt.

du hast absolut Recht. Es ist doch nur wieder der Neid der Kinderlosen, die denken man könne von 200 Euro Kindergeld alle Kinderausgaben decken.
Aber es ist auch ein wenig verständlich. Woher sollen die wissen, was Kinder alles brauchen und was das alles kostet.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #799 am: 23.02.2022 10:14 »
5) In der Gesamtschau deuten auch die verminderten Versorgungsanpassungen im streitgegenständlichen Zeitraum auf eine ungenügende Alimentation. Rd.Nr. 966 Hessischer VGH Beschluss vom 16.12.2021 - 10 B 2295/21

Diesen Satz finde ich in zweierlei Hinsicht interessant. 1. Er deutet darauf hin, dass auch die Beamtenversorgung verfassungswidrig ist. 2. Auch bei aktiven Beamten spielen zu niedrige Versorgungsanpassungen eine Rolle, da das Gericht davon ausgeht, dass der Beamte während seiner aktiven Dienstzeit aus seiner Besoldung Rücklagen bilden muss, um seine spätere Versorgung zu sichern.

lotsch

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« Antwort #800 am: 23.02.2022 10:30 »
Soweit das beklagte Land anmerkt, es könne die niedrigsten Besoldungsgruppen oder die ersten Erfahrungsstufen streichen oder den internen Anstieg innerhalb einer Besoldungsstufe relativieren, ist nicht ersichtlich, wie damit die Verfassungswidrigkeit behoben werden kann.Rd.Nr. 925

Das hessische Urteil ist sehr interessant. :o

Aloha

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #801 am: 23.02.2022 10:36 »
Es ist doch nur wieder der Neid der Kinderlosen, die denken man könne von 200 Euro Kindergeld alle Kinderausgaben decken.
Ich habe 3 Kinder, bin verbeamtet, profitiere somit von den Familienzulagen und halte die Alimentation mit den umgesetzten bzw. geplanten sehr hohen Famlienzuschlägen RELATIV ZU KINDERLOSEN dennoch für unangemessen, obwohl ich mich darüber individuell freue. Natürlich kann man keine Familie mit der Grundbesoldung in A5 ernähren, genau das urteilen ja auch die Gerichte auch immer wieder. Der Besolder schafft hier den Neid doch erst, weil die Grundbesoldung über alle Gruppen nicht angemessen ist. Aber regelmäßig wird eben auch, z.B. in der R- und W-Besoldung festgestellt, wo sicher niemand verhungert, dass die Verhältnismäßigkeit eben nicht mehr stimmt. Auch sollte man in der Realität nicht vergessen, dass Beamte in der Praxis oft neben Angestellten arbeiten und dabei identische Tätigkeiten übernehmen. Wie erklärt man denen, dass man vierstellig mehr verdient?

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #802 am: 23.02.2022 10:37 »
Da das W 2-Amt erst nach einer gewissen Lebenszeit erreicht werden kann, ist es sachgerecht, zudem das Anfangsgrundgehalt mit dem Gehalt eines Vollzeitbeschäftigten in der Privatwirtschaft mit Universitätsabschluss und einem Lebensalter von 40-45 Jahren zu vergleichen. Hierbei ergibt sich, dass das W-2-Anfangsgrundgehalt ebenfalls deutlich unter dem arithmetischen Mittel von 5.210 Euro, aber über dem Median von 4.515 Euro lag.Rd.Nr. 948

Hier erkennt man die Bedeutung des Grundgehalts. Da steht nichts von wegen 2 oder 3 Kinder. Das zeigt eben, dass das Grundgehalt zu niedrig ist, im Vergleich zur Privatwirtdschaft.


WasDennNun

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« Antwort #803 am: 23.02.2022 10:47 »
Wie erklärt man denen, dass man vierstellig mehr verdient?
Ganz einfach: Wir werden alimentiert, ihr für eure Arbeit bezahlt. Wenn dir das nicht passt, dann ändere das GG oder werde Beamter.
(sagt ein Angestellter)

WasDennNun

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« Antwort #804 am: 23.02.2022 10:51 »
Hier erkennt man die Bedeutung des Grundgehalts. Da steht nichts von wegen 2 oder 3 Kinder. Das zeigt eben, dass das Grundgehalt zu niedrig ist, im Vergleich zur Privatwirtdschaft.
Daraus leitest du jetzt ab, dass das Grundgehalt eines A6 Beamten ebenfalls im Vergleich zur Privatwirtschaft zu niedrig ist?

Die R Besoldung muss sicherlich stärker (wg. Bestenauslese) angehoben werden, damit der Vergleich zur Privatwirtschaft wieder passt.
Inwiefern das über die gesamte Spannweite der A Besoldung mit dieser Begründung sein muss, sehe ich nicht.
Die Diskussion haben wir doch auch im Tarifbereich. Die MINT Berufe sind unterbezahlt (im pW Vergleich) die Verwaltungstätigen durchaus konkurrenzfähig.

Aloha

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #805 am: 23.02.2022 10:52 »
Wie erklärt man denen, dass man vierstellig mehr verdient?
Ganz einfach: Wir werden alimentiert, ihr für eure Arbeit bezahlt. Wenn dir das nicht passt, dann ändere das GG oder werde Beamter.
(sagt ein Angestellter)
Du solltest lesen bevor zu antwortest. Da erspare ich mir eine Antwort.

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #806 am: 23.02.2022 10:59 »
Wie erklärt man denen, dass man vierstellig mehr verdient?
Ganz einfach: Wir werden alimentiert, ihr für eure Arbeit bezahlt. Wenn dir das nicht passt, dann ändere das GG oder werde Beamter.
(sagt ein Angestellter)
Du solltest lesen bevor zu antwortest. Da erspare ich mir eine Antwort.
Dann ausführlicher Sprechtext:
"Wir werden alimentiert, das beinhaltet auch die Versorgung unserer Kinder und Partner, so sieht es das Grundgesetz vor.
Ihr werdet für eure Arbeit bezahlt, da müsst ihr leider auch die Kinder und Partner von mitfinanzieren, da der AG es egal ist ob du Kinder hast.
Dem Dienstherren darf es (leider) nicht egal sein, weil dein Grundgesetz das so vorsieht.
Ist doof für dich, aber ich kann daran nichts ändern, wollen wir beide zusammen eine Petition zur Änderung des GG aufsetzen?"
Das ist doch eine vollumfängliche Erklärung, inkl. Lösungsansatz, was willst du dann mehr dazu sagen?

Aloha

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« Antwort #807 am: 23.02.2022 11:28 »
Wie erklärt man denen, dass man vierstellig mehr verdient?
Ganz einfach: Wir werden alimentiert, ihr für eure Arbeit bezahlt. Wenn dir das nicht passt, dann ändere das GG oder werde Beamter.
(sagt ein Angestellter)
Du solltest lesen bevor zu antwortest. Da erspare ich mir eine Antwort.
Dann ausführlicher Sprechtext:
"Wir werden alimentiert, das beinhaltet auch die Versorgung unserer Kinder und Partner, so sieht es das Grundgesetz vor.
Ihr werdet für eure Arbeit bezahlt, da müsst ihr leider auch die Kinder und Partner von mitfinanzieren, da der AG es egal ist ob du Kinder hast.
Dem Dienstherren darf es (leider) nicht egal sein, weil dein Grundgesetz das so vorsieht.
Ist doof für dich, aber ich kann daran nichts ändern, wollen wir beide zusammen eine Petition zur Änderung des GG aufsetzen?"
Das ist doch eine vollumfängliche Erklärung, inkl. Lösungsansatz, was willst du dann mehr dazu sagen?
Traurig, für die Langsamen:
1. Ich bin Beamter.
2. Die Alimentierung von Partnern und Kindern schließt die Amtsangemessenheit der Alimentierung doch nicht aus!
Ist doch nicht so schwierig zu verstehen. 

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #808 am: 23.02.2022 11:33 »
Was ist den jetzt das Problem? Man muss Angestellten nix erklären.


WasDennNun

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« Antwort #809 am: 23.02.2022 11:51 »
Wie erklärt man denen, dass man vierstellig mehr verdient?
Ganz einfach: Wir werden alimentiert, ihr für eure Arbeit bezahlt. Wenn dir das nicht passt, dann ändere das GG oder werde Beamter.
(sagt ein Angestellter)
Du solltest lesen bevor zu antwortest. Da erspare ich mir eine Antwort.
Dann ausführlicher Sprechtext:
"Wir werden alimentiert, das beinhaltet auch die Versorgung unserer Kinder und Partner, so sieht es das Grundgesetz vor.
Ihr werdet für eure Arbeit bezahlt, da müsst ihr leider auch die Kinder und Partner von mitfinanzieren, da der AG es egal ist ob du Kinder hast.
Dem Dienstherren darf es (leider) nicht egal sein, weil dein Grundgesetz das so vorsieht.
Ist doof für dich, aber ich kann daran nichts ändern, wollen wir beide zusammen eine Petition zur Änderung des GG aufsetzen?"
Das ist doch eine vollumfängliche Erklärung, inkl. Lösungsansatz, was willst du dann mehr dazu sagen?
Traurig, für die Langsamen:
1. Ich bin Beamter.
2. Die Alimentierung von Partnern und Kindern schließt die Amtsangemessenheit der Alimentierung doch nicht aus!
Ist doch nicht so schwierig zu verstehen.
Und du als Beamter hast gefragt, wie man den Angestellten, der die gleichen Tätigkeiten ausübt erklärt, dass man als Beamter vierstellig mehr verdient.
Und ich habe eine Antwort geliefert (als Angestellter)
Demenz? Oder Kalkriesel?